Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

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Eileen_01
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Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Eileen_01 »

Hallo,

ich bin langjährige Kinderkrankenschwester, arbeite in der Kinderpsychiatrie, als Dauernachtwache. Bin leider schon sehr lange quasi aus der Pflege raus, da es in meinem Bereich kaum pflegerisches zu tun gibt.
Nun habe ich einen Mini-Job im Altenheim übernommen, muss insgesamt 6 Tage im Monat arbeiten. Man hat mir gesagt, dass ich nicht als Krankenschwester bezahlt werden kann, nur als Aushilfe (10,- € /Std., Feiertagszuschläge inbegriffen). Bis dahin finde ich es ja noch ok, kann ich mit leben, aber ich soll nach einer gewissen Einarbeitungszeit (die, wie ich befürchte, nicht sehr lange dauern wird) auch die Schichtführung übernehmen.
Ich arbeite also jetzt schon als Fachkraft, obwohl ich als Aushilfe bezahlt werde, aber ich sehe es einfach nicht ein, dass ich auch noch die volle Verantwortung übernehmen soll. Ich finde es eine Frechheit, mich als Aushilfe einzustellen, mich dementsprechend bezahlen, aber gleichzeitig von mir ALLE Tätigkeiten und den Einsatz einer vollen Fachkraft erwarten.

Meine Frage lautet also: Darf ich unter diesen Umständen eine Schichtführung ablehnen?

Ich mache jetzt schon, nach 3 Tagen Einsatz, FAST alles, was eine Fachkraft auch macht und arbeite wirklich sehr gut. Wurde diesbezüglich schon gelobt. Aber Schichtführung möchte ich auf keinen Fall übernehmen, weil es mir einfach zu viel Verantwortung ist und ich es als Aushilfe nicht einsehe. Das ist für mich die reinste Ausnutzung. Davon, dass die Arbeitsbedingungen eh so schlecht sind (Überstunden, die man nicht zurückbekommt, manchmal keine Pause, weil einfach zu wenig Personal) brauche ich wohl gar nicht erwähnen. Ich find's unmöglich.


Gott sei Dank, dass ich es mir leisten kann zu sagen (falls es mir nicht passt), "Ich höre auf und tschüss."

Ich bin echt geschockt, was da in Altenheimen so abgeht und habe den größten Respekt vor den Menschen, die dort arbeiten müssen/möchten (zumindest die, die gewissenhaft arbeiten und mit Herz und Seele dabei sind)



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Griesuh
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

Nicht nur als Aushilfe darfst du die Schichtleitung ablehnen.

Aber Hallo.
Eine exe ist eine exe. Ob nun auf 450€, Teilzeit oder Vollzeit.
Das mit den 10€ ist doch wohl nicht ernst gemeint oder doch??
Bei mi bekommen Hilfskräfte die Stunde 10€ gezahlt.
Du als exe solltest mal, da diese 450€ Jobs Brutto = Netto ausgezahlt werden, so 12€/h ins Gespräch bringen. Das entspräche einen regulären Stundenlohn von 15,60€.
Dass sich das in der heutigen Zeit, mit erheblichen Personalmangel, eine Pflegeeinrichtung überhaupt noch getraut so einen Lohn anzubieten und im Gegenzug, dass sich eine exe auf so ein schlechtes Angebot einlässt, kann ich nicht nach vollziehen. ( Und ich bin Arbeitgeber)

Schade, bist so weit weg, sonst hätte ich dir gesagt, schau doch mal bei uns vorbei.



Eileen_01
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Eileen_01 »

Vielen Dank für die Antwort Griesuh,

ja, schade.

Jetzt hab ich mich ja schon darauf eingelassen und habe den Vertrag unterschrieben. Meinst Du, ich kann jetzt noch damit ankommen und nach 12€ Stundenlohn fragen? Hach, ich bin so schlecht , wenn es um sowas geht.
Ist mir immer total unangenehm. Ich hätte mich mal vorher umhören und von Anfang an auf mehr bestehen sollen. Aber ich dachte mir, als Aushilfe werde ich bestimmt nicht so viel machen müssen, deswegen wäre das schon ok.
Aber wenn die mir mit Schichtführung ankommen, werde ich auf jeden Fall nein sagen, das ist sicher.
Nochmals danke!



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Ich denke, es kommt darauf an, was konkret in deinem Arbeitsvertrag steht, um ergründen zu können, ob es dir wirklich zusteht, die Übernahme der Schichtleitung ablehnen zu dürfen.



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Griesuh
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

Es kann jeder die Schichtführung ablehnen.
Steht jetzt jedoch in ihrem Arbeitsvertrag, dass sie die Schichtleitung übernehmen soll und sie hat unterschrieben, tja dann muss sie.
Es wäre aber von einem AG sehr unsinnig Aushilfen, die nur sporadisch anwesend sind als Sichtführung ein zu setzen. Organisatorisch ergibt dies keinen Sinn, denn es ist als Schichtleitung mehr zu tun als nur da sein um auf dem Papier zu stehen um der Gesetzesvorgabe genüge getan zu haben.



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Es kann jeder die Schichtführung ablehnen.
Steht [es] jetzt jedoch in ihrem Arbeitsvertrag, dass sie die Schichtleitung übernehmen soll und sie hat unterschrieben, tja dann muss sie.
Ich denke, es kommt darauf an, was konkret in deinem Arbeitsvertrag steht, um ergründen zu können, ob es dir wirklich zusteht, die Übernahme der Schichtleitung ablehnen zu dürfen.

Also bleibt es wohl dabei: Es kommt darauf an, was konkret in Deinem Arbeitsvertrag steht.



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Griesuh
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

gastgast, nichts anders habe ich geschrieben !!



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Dann habe ich dich ggf. falsch verstanden:

Ich dachte, du meinst, dass jeder die Schichtführung ablehnen könne: So ist es ja nicht.


Danke für deine Klarstellung.



Eileen_01
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Eileen_01 »

Vielen Dank für Eure Antworten!

In meinem Vertrag steht:

"Der Arbeitnehmer wird als geringfügig entlohnter Beschäftigter nach § 8 ....(blabla)....für die Tätigkeit als Aushilfe Pflege eingestellt.
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Bedarfsfall einer Versetzung in einem anderen Unternehmensteil innerhalb des Hauses zuzustimmen und auch eine andere zumutbare Tätigkeit auszuüben."

Heute sollte ich Tätigkeiten wie z.B. Spritzen etc. machen und ich habe gesagt, dass ich das nicht machen werde. Ich habe gesagt: "Ich bekomme 10 € die Stunde, bin als Aushilfskraft eingestellt. Wenn sie von mir erwarten, dass ich alle Tätigkeiten einer Fachkraft ausübe, dann möchte ich auch bezahlt werden, wie eine Fachkraft."

Zunächst sagte sie, dass 10€ Stundenlohn für eine Aushilfe -auch wenn sie eine Krankenschwester ist- normal wäre. Ich sagte, dass ich das nicht so sehe. Ich bin examinierte Krankenschwester, mein Stundenlohn den ich z.Zt. bei meinem Hauptarbeitgeber bekomme liegt bei 16 €, und ich würde ganz bestimmt nicht für 10 € alle Aufgaben einer Fachkraft übernehmen. Ich würde mir sonst ausgenutzt vorkommen. Sie selbst würde den Job den sie macht (Pflegedienstleitung) auch nicht für viel weniger machen wollen.

Sie stimmte mir zu und sagte: "Ok, ich sehe es ein und nehme das zur Kenntnis." Wäre in Ordnung.

Na also, geht doch! :)

Es ist wirklich unglaublich, dass sie es immer erst versuchen. Kann ja vielleicht sein, dass man (so blöd ist und) es doch hinnimmt, nech?



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Hm.



Allerdings könnte man aus diesem Text meiner Meinung nach auch schließen, dass du "Aushilfe", nicht aber "Hilfskraft" bist.

Bist du denn ausschließlich dort, um die Arbeiten, die für Pflegehilfskräfte typisch sind, zu machen?



Eileen_01
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Eileen_01 »

Wo ist denn der Unterschied zwischen Aushilfe und Hilfskraft?

Bei unserem ersten Gespräch (als ich ihr sagte, dass ich nur einen Aushilfsjob machen möchte) sagte sie mir, dass sie mich aber nicht als Krankenschwester bezahlen könne, sondern nur als Aushilfe.
Ich dachte mir, ok, dann werde ich wohl auch nur Aushilfstätigkeiten machen, aber nicht die volle Verantwortung einer Krankenschwester übernehmen.
Aber was die von mir verlangen -für diesen Stundenlohn!- finde ich echt eine Frechheit.



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Ich kenne es z. B. so:


Aushilfen helfen aus, wenn die dauer-eingesetzten Kräfte ausfallen.

Pflegehilfskräfte machen nur Helfertätigkeiten (entsprechend ihrer konkreten Qualifikation).

Eine Aushilfskraft, die Altenpflegerin oder Krankenpflegerin ist, kann also für eine Pflegehilfskraft oder eine andere Alten-/Krankenpflegerin aushelfen, wenn eine solche ausfällt - eine Pflegehilfskraft nur für eine andere Pflegehilfskraft.



(10 Euro für Tätigkeiten einer Pflegefachkraft sind schon eine ziemliche Unverschämtheit - also eigentlich auch für ne Pflegehilfskraft. ^^)



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*Angie*
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von *Angie* »

Wo ist denn der Unterschied zwischen Aushilfe und Hilfskraft?
Als Aushilfe kann sowohl eine Fachkraft als auch eine Hilfskraft eingestellt sein - je nachdem, ob man eine Aushilfe für eine Fachkraft oder eine für eine Hilfskraft sucht ;-)

Aushilfe bist Du -> wenn jemand ausfällt oder viel zu tun ist
Hilfskraft -> ist jener, der/die eben nicht so ausgebildet bzw gar nicht ausgebildet ist in dem Beruf, in dem er/sie "aushilft".

Ginge ich zu Karsta*t und würde doch aushilfsweise arbeiten, dann wäre ich dort beides: eine Hilfskraft, die zur Aushilfe dort arbeitet.

Ginge ich aber zu einem Pfllegedienst zB, dann würde ich zwar aushilfsweise arbeiten, wäre aber dennoch Fachkraft und keine Hilfskraft, da ich ja Altenpflegerin bin. (es sei denn, ich unterschreibe einen Vertrag, ich dem ich mich als Hilfskraft und nicht als Fachkraft einstellen lasse).

@gastgastgast

Jo, etwas mehr als 10 euro brutto hatte ich ich auch ... dann bin ich Klos putzen gegangen - fürs Klos putzen hatte ich das dann netto.

LG


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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Griesuh
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

Hi Leute drücken wir es doch einfach aus:
Eine Aushilfe ist jeder der eine geringfügige Beschäftigung ( 450 € Basis) ausübt.
Eine Hilfskraft ist jemand der keine Ausbildung oder die einjährige Ausbildung hat.
Dementsprechend bist du Aushilfe und KEINE Hilfskraft und du hättest die Injektionen geben müssen, auf Grund deiner Ausbildung.
Dass du dich für 10€ hast abspeisen lassen ist wieder ein ganz anderes Thema.
Diese 10€ sind ein Mittelwert für HILFSKRÄFTE. Eine exe die als Aushilfe eingestellt wurde, sollte wie ich schon in einem andern Beitrag sagte mind. 12€ erhalten.

gastgast: nochmals, jeder kann eine Sichtführung ablehnen.
Es macht keinen Sinn jemanden zur Sichtleitung machen zu wollen der sich, warum auch immer, dazu nicht in der Lage fühlt.
Ein AG kann keinen zwingen eine Leitungsposition einzunehmen.



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Deine Aussage ist falsch. Siehe Vertragsfreiheit.
Das ist ja nichts sittenwidriges.



Ergänzend nochmal:
Es kann jeder die Schichtführung ablehnen.
Steht jetzt jedoch in ihrem Arbeitsvertrag, dass sie die Schichtleitung übernehmen soll und sie hat unterschrieben, tja dann muss sie.

Steht es im Arbeitsvertrag - dann ist man auch dazu zu zwingen - oder man fliegt eben.



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Griesuh
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

So langsam wird's Trollig.

Sag mal gastgast,
kannste oder willste nicht verstehen?


Meine Aussage ist NICHT falsch !!!
Es kann keiner zu irgend etwas gezwungen werden.

Nun zu deiner Vertragsfreiheit:
Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt in dem die Übernahme der Schichtleitung explizit eingetragen ist, so ist das sicherlich von beiden Seiten gewollt.
Steht nichts im Vertrag und der Chef fragt dich, du lehnt ab, so kann er dich nicht zwingen diese Position einzunehmen.
Deshalb sollte man die Verträge, bevor man diese unterschreibt, sehr genau durchlesen.

Gastgast, wenn dein Chef zu dir sagt, ab morgen biste Schichtleitung und du fühlst dich nicht dazu berufen, so wirst auch du das ablehnen.
Zur Übernahme kannst du vom Chef NICHT gezwungen werden.



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Du hast mich doch nicht gerade Troll genannt, oder?


Es ist ganz einfach & ich schreibe es jetzt gerne ein letztes Mal. Es kann nicht jeder die Schichtführung ablehnen. Ablehnen kann, wer sich nicht im Arbeitsvertrag dazu verpflichtet hat.
Nichts anderes schrieb ich. SIEHE OBEN


Ich denke, für den "Troll" ist eine Entschuldigung angebracht. Die Frage, ob ich "nicht verstehen kann" ist geschenkt.



Zur Klarstellung nochmal auf inhaltlicher Ebene:
Es kann keiner zu irgend etwas gezwungen werden.
Wenn du damit meinst, dass der AG den AN nicht schlagen darf - da sind wir uns sicher einig.

Der AG spricht dann halt Sanktionen aus oder kündigt dem AN.

Soviel zum Zwang.
Zuletzt geändert von gastgastgast am Fr 3. Jan 2014, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.



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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von Griesuh »

Gastgat, mit keinem Wort sage ich, dass du ein Troll bist.
ich sagte : ..... es wird trollig.
Und das ist doch wohl was ganz anderes.
Also komm mal wieder runter.



gastgastgast
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von gastgastgast »

Off-Topic:

Ja, das ist wirklich etwas völlig anderes.


EOD von meiner Seite aus.



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doedl
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AW: Darf ich als Aushilfe Schichtführung ablehnen?

Beitrag von doedl »

Och

es gibt einen Troll, den schreibt man mit -T-

es gibt das Wort drollig, das schreibt man mit -D-

Hat nix miteinander zu tun, war also einfach ein Schreibfehler.

Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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