Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

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Butterfly06
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Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von Butterfly06 »

Erstmal einen lieben Gruß an alle Forenteilnehmer,

und nun zu meiner wirklich für uns sehr wichtigen Frage, und noch viel wichtiger sind die Anworten darauf.

Welche Voraussetzungen muss eine Pflegestation erfüllen um 10 - 12 Bewohner, an Demenz mit zusätzlichen schweren Erkrankungen, in einer Demenz - Wg verantwortungsvoll zu betreuen.

Wieviel Personal am Tage ? Dürfen auch nur Altenpflegerinnen anwesend sein und die gesamte Pflege und Betreuung übernehmen. Muss Nachts eine Aufsichtsperson anwesend sein, wenn z. B. jemand aus dem Bett klettert und nach Hause will, oder sich überschätzt und dann auf dem Boden liegt?

Darf auch aus dem persönlich angemieteten Zimmer, wenn der Patient nicht anwesend ist, sprich im Krankenhaus, einfach seitens der Mitarbeiter etwas persönliches von dem Bewohner entnommen werden?

Bitte ich benötige unbedingt Euer Wissen darüber.

Herzlichen Dank, und liebe Grüße
Claudia



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johannes
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von johannes »

Bei dem, was Du beschreibst, ist lediglich die Bezeichnung eine WG. Ansonsten handelt es sich um ein Pflegeheim, das von Rechts wegen unter das Heimgesetz fällt. Aber das sehen verschiedene Leute sicher unterschiedlich.

Was da läuft, ist für mich eine Gelddruckmaschine der übelsten Art - auf dem Rücken Pflegebedürftiger - um einerseits dem Betreiber nen richtigen Geldsegen zu verschaffen und Angehörigen viel Geld zu ersparen - also das Erbe zu sichern.

Hier kann ich nicht anders als sarkastisch sein!


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Butterfly06
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von Butterfly06 »

Welches Erbe?

Auch bei einer Demenz - WG musst Du alles bis auf einen geringfügen Teil erstmal selbst bezahlen. Sofort mussten wir seine ohnehin nicht sehr hohe
Lebensversicherung kündigen. Das fließt in die Einrichtung, bzw. Pflege.

Das einzige Erbe was wir haben sind die Sorgen, die Behördengänge,
die Fürsorge, und die Pflicht das Beste für den eigenen Bruder zu erreichen.

Diese Ironie war hier völlig fehl am Platze, was die Familie betrifft.

Gruß
Claudia



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johannes
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von johannes »

Jetzt, wo Du mir die Preise genannt hast, ist das mit dem "den Angehörigen viel Geld zu ersparen und dem Erbe" tatsächlich reinste Ironie - bitte betrachte das als solche. Ich bin wirklich nicht von dieser Welt, wenn ich sowas höre. Das hab ich mir wahrlich nicht vorgestellt, daß es so etwas gibt.


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thorstein
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von thorstein »

hallo Claudia,

vielleicht hilft dir folgender Link weiter.

http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoe ... aften.html

Deine Fragen sind zwar berechtigt, aber nur schwer zu beantworten. Zum Status von Demenz-WG`s gibt es keine einheitlichen Richtlinien.



antonella123
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von antonella123 »

Hallo,
Du solltest bedenken, das der Grundgedanke einer WG immer das sein sollte was WG bedeutet : Wohngemeinschaft !! Das heisst die Leute wohnen zusammen und leben zusammen und das möglichst selbstbestimmt Geht Pflegepersonal dorthin, ist das eine Leistung aus dem Bereich der ambulanten Pflege, so wie sie auch in jedem anderen Haushalt erbracht wird. Alles was ausserhalb dieser Behandlungspflege, der Versorgung im Rahmen der Pflegestufe und der Betreuung stattfindet muss genauso von den Mietern (das sind die dortigen Bewohner) bezahlt werden. Ist also eine nächtliche Betreuung nötig besteht die Möglichkeit dies über eine sogenannte Präsenzkraft abzudecken so lange diese keine Behandlungspflege oder grundpflegerische Versorgung durchführt. Ebenso es eine Hauswirtschaftskraft geben die sich am Tag um die Mahlzeiten kümmert, eine Putzfrau die eventuell die Zimmer der Bewohner reinigt usw.
Der Gedanke WG ist nicht schlecht , aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das es selten gut funktioniert, da immense Kosten entstehen die man auf den ersten Blick gar nicht so beachtet. Abgesehen davon gibt es in allen WG s die ich kenne kaum examinierte Kräfte sondern fast nur Pflegehelfer und angelernte Kräfte die aufgrund des Klientels dann auch schnell mal überfordert sind. Alles andere ist für den Wohngruppenbetreiber gar nicht bezahlbar, wenn er auch noch etwas verdienen will.
Eine gesetzliche Grundlage gibt es für die höchstzahl der Mieter meines Wissens nach nicht, da müsstest Du dich mal im Wohnteilhabegesetz (WTG) schlau machen. Ich habe allerdings einmal gehört max. 12 Bewohner dürfen in einer WG wohnen.
Unter das Heimgesetz fällt es wohl, sobald die Mehrzahl der Mieter mehr als eine Pflegestufe 1 hat. Wie gesagt, das habe ich gehört. Sollte jemand eine Gesetzesgrundlage darüber kennen, klärt mich bitte auf, es interessiert mich auch sehr.
Meiner Meinung nach, ist eine max. Gruppengrösse von 7 Personen das optimale, um überhaupt auf jeden Bewohner eingehen zu können, dementsprechend sollte natürlich mehr als eine Kraft im Dienst sein.
Wunschvorstellungen... leider meilenweit von der Realität entfernt und die Realität würde beispielsweise Johannes an den Menschen , die eine solche Einrichtung betreiben wie die in der ich arbeite , zweifeln lassen.
Meine Tage dort sind gezählt und darüber bin ich unendlich froh, da ich es kaum mit meinem Gewissen vereinbaren kann zu sehen was dort tagtäglich passiert und obwohl alle Behörden informiert wurden, einschl. MDK, Heimaufsicht usw. passiert einfach nichts, da diese Wohnform noch eine Grauzone ist (das sagte uns die Heimaufsicht)


LG antonella 123

LG



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johannes
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AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von johannes »

Eigentlich sagt es jedem der gesunde Menschenverstand, daß es eine Demenz - Wohngemeinschaft gar nicht geben kann. Die sog. Demenz - Wohngemeinschaften sind lediglich Gelddruckmaschinen für gewissenlose Geschäftemacher!

Warum?

1. Wie ich bereits in einem anderen Tread geschrieben habe, ist
eine Wohngemeinschaft - ob mit oder ohne Demenz - eine unbestimmte Anzahl von Gleichgesinnten, die sich entschlossen haben, zusammen zu wohnen - eben anstelle von einem Heim.
Demenz
Demenz (aus dem Lateinischen: Dementia „ohne Geist/Unvernunft“) ist eine erworbene Störung mehrerer Funktionsbereiche mit Beeinträchtigung von Alltagsaktivitäten. Die Störung kann verschiedene Bereiche betreffen. Zu den häufigsten gehören:

Lernen und Gedächtnis, Denken, Sprache

Hinzukommen können Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Depressionen und Angstzustände. (http://www.zpid.de/psychologie/demenz.php)
Gehe ich also von der fachlichen Bewertung der Demenz aus, ist es mehr als fraglich, daß ein Dementer überhaupt in der Lage ist, 100 % selbstbestimmt die Wohnform einer Wohngemeinschaft zu wählen.

Aus dem Zusammenhang hier im Forum heraus wird dies unterstrichen, da nicht der Demente sich zu etwas entschlossen hat, sondern die Angehörigen hier die Akteure für den Dementen sind. Es fehlt also die elementare Grundlage für eine Wohngemeinschaft. Hier sind nur Winkeladvokaten in der Lage, etwas zu konstruieren, das bestenfalls noch am Rande der Legalität angesiedelt werden kann nach dem Motto: "Man muß nur die Lücken im Gesetz finden ...".

2. Seriöse Rechtsbeistände (Anwälte, Notare) sind nach meiner Erfahrung nicht bereit, für einen Dementen eine Generalvollmacht auszustellen. Sie werden auf die Möglichkeit einer gesetzlichen Betreuung als einzige rechtlich einwandfreie Möglichkeit verweisen. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, daß eine Demenz - Wohngemeinschaft purer Unsinn ist.

3. In einer Wohngemeinschaft treten die Mitglieder dieser Gemeinschaft gemeinsam als Vertragspartner zu etwaigen Dienstleistern auf, soweit es sich um Dienstleistungen handelt, die allen Teilnehmern dieser Wohngemeinschaft zugute kommen oder jeder für sich alleine, soweit es sich um Leistungen für diesen Einzelnen handelt. Dritte können nicht stellvertretend für die Mitglieder der Wohngemeinschaft als Vertragspartner tätig werden, da die hierzu erforderliche Geschäftsfähigkeit nicht vorliegt.

Das bedeutet, daß pflegebedürftige Mitglieder einer Wohngemeinschaft - egal mit welcher Pflegestufe - entweder eine [oder eine erforderliche Gesamtzahl an Pflegekräften] Pflegekraft für den Einzelnen/alle höchst persönlich anstellen müssen.

4. Einen Wohngemeinschaft ist keine möglichst selbstbestimmte Wohnform. Sie kann nur eine absolut selbstbestimmte Wohnform sein. Ansonsten ist es von der Sache her eben keine Wohngemeinschaft mehr, sondern ein Heim. Ein Heim aber untersteht dem Heimgesetz. Genau das wollen jedoch die Betreiber von sog. Demenz - Wohngemeinschaften umgehen und zimmern dafür die abenteuerlichsten Konstruktionen.

5. Das Heimgesetz greift nicht in Abhängigkeit von einer Pflegestufe, sondern auf Grund dessen, daß Hilfebedürftige von Dritten in eine gemeinschaftliche Betreuung vermittelt werden, die gewerblich betrieben wird. Bei diesen sog. Demenz - Wohngemeinschaften geht es definitiv um eine solche gewerbliche Aktivität.


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thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von thorstein »

Hallo Johannesn,

auch im Bereich der Demenz-WG`s gibt es Überzeugungstäter und Idealisten. Die Grundidee ist gut, aber nicht finanzierbar. Ausnahmen sind Konzepte, in denen die Angehörigen selbst oder Ehrenamtliche einen guten Teil der Arbeit übernehmen. Und nur hier sehe ich für diese Versorgungsform eine Zukunft.
Und leider kapieren das die ganzen Politiker nicht, die für diese Versorgungsform werben.



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Mendax
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Registriert: Sa 22. Apr 2006, 19:37

AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von Mendax »

Hallo Butterfly,

in der Regel unterliegen Demenz WG's überhaupt keinen besonderen Gesetzlichen Regelungen. Das einzige was zutrifft sind normale Mieterrechte. Leistungserbringer (Pflegeleistung und HKP) sind externe und sind nicht bei der WG angestellt, sondern bei einem fremden Pflegedienst.

Eine Demenz-WG ist keine stationäre Einrichtung; sondern eine Wohnform die durch ambulante Pflege versorgt wird.
Ambulante Pflege heißt Pflege auf Bestellung; es wird nur Leistung erbracht die vereinbart ist, und vergütet wird.


Personal ist soviel vorort, wie die Wohngemeinschaft ist bereit zu zahlen! Wenn du, die gesetzlichen Betreuer oder die Bevollmächtigten der Wohngemeinschaft eine Nachtwache (examiniert) haben wollt, müsst ihr in Verhandlung eurem Vermieter/Träger treten, sodass er die kooperierenden Pflegedienst beauftragt eine Pflegefachkraft über Nacht zu stellen. Entsprechend habt ihr dann auch mit Mehrkosten zu rechnen.

Hier nochmal mein Beitrag aus dem anderen Thread:
[quote=""Mendax""]
Hallo,

zwischen Demenz WG's und Pflegeheimen muss man einen gravierenden Unterschied betrachten:
Die meisten Demenz-WG's unterliegen nicht dem Heimgesetz und sind auch deswegen keine (teil)stationäre Einrichtungen. Das ganze sind relativ einfache, jedoch nicht sofort erkennbare Einzelleistungen die durch eine Mischkalkulation ein Gesamtpaket ergeben.
Sie werden von einem kooperierenden Pflegedienst versorgt im Rahmen der SGB V Leistungen (Häusliche Krankenpflege) und der SGB XI Leistungen (Pflegeversicherung).
Eigentümer der Gebäude sind Beispielsweise Vereine oder Privatleute (aufjedenfall nicht der Kooperierende Pflegedienst). Dieser vermietet in einem für die WG entsprechend geeigneten Wohnraum, für die gewollte Zielgruppe zu einem extrem teuren m² Preis kleine Appartments oder Zimmer mit z.B. gemeinsamen Wohnzimmer und einer Küche. In dieser extrem hohen Miete mit den Nebenkosten ist auch eine ganztätige Betreuung bezahlt (steht sozusagen im Mietvertrag mit drin). Das hat soweit noch nichts mit bezahlter Pflege oder ähnlichem zutun. Mit diesem Geld bezahlt der Vermieter (je nach dem wieviel Geld im Spiel ist) den kooperierenden Pflegedienst der 24h Versorgung gewährtleistet, für Betreuungkräfte die z.B. von der Qualifikation entweder Helfer oder Fachkräfte in der Pflege sein können, im Schichtdienst.
Pflegeleistungen (SGB XI) werden hier dagegen (ohne Anfahrtpauschale) ganz normal anhand der Leistungskataloge wie bei jedem anderen Pflegedienst abgerechnet. Behandlungspflegen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) dann von entsprechend qualifizierten Personal erbracht die extra auf Tour vorbeifahren (weil ja amb. Pflegedienst) oder sowieso vorort eingesetz sind.
Das ist dass Modell der Demenz-WGs, welches mir geläufig ist und welches häufig umgesetzt wird.

Das ganze hat die Konsequenz, dass egal welche Pflegestufe bei einem Bewohner/Mieter vorliegt, es keine verpflichtung für den ambulanten Pflegedienst und dem Vermieter gibt, Pflegefachkräfte für den Nachtdienst zu stellen. Es handelt sich ja nicht um eine stationäre Einrichtung, sondern rechtlich nur, um einen normalen vermieteten Wohnraum.

Der Pflegedienst muss aber auch, wie jeder andere eine 24h Notrufbereitschaft (wie es in den Verträgen mit den Kassen vorgesehen ist) gewährleisten. Heißt also, eine Fachkraft muss erreichbar sein.
[/quote]


Gruß
Mendax



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Butterfly06
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Registriert: Fr 31. Aug 2007, 14:54

AW: Welche gesetzlich vorgegebenen Richtlinien gibt es für eine Demenz - WG

Beitrag von Butterfly06 »

Hallo,
mit einer Extravereinbarung was eine Nachtpflege betrifft habe ich jetzt zum ersten Mal gehört.
Wir haben ja bevor mein Bruder in diese Demenz - Wg kam viele andere davor kontaktiert, und das Nachts eine Pflegekraft vor Ort ist war bei allen selbstverständlich.

Übrigens geht es meinem Bruder zunehmend schlechter, jeden Tag eine erneute grausame Nachricht.
Erst bekam er im Krankenhaus eine Gürtelrose im Gesicht, und heute rief die Ärztin an das er verlegt werden musste, weil etwas mit den Nieren nicht in Ordnung ist.

In der WG hat sich auch etwas getan, denn mittlerweile sind 5 Kräfte entlassen worden, aber das hilft jetzt auch nicht mehr.

Danke für Eure Beteiligung.
L.G.
Claudia



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