Seite 1 von 1

Verfasst: Sa 31. Jul 2004, 20:26
von mara
hmmm..

Bei uns ist es so, daß auch einige "Helfer" die Behandlungspflege durchführen dürfen bzw können.

Natürlich werden diese explizit angeleitet und dann dürfen wir auch delegieren. Ist von der PDL abgesegnet. Derjenige gibt dann Rückinfo (grade bei Wundenverbänden/Dekubiti), schreibt teilweise auch die Doku und die Fachkraft zeichnet dann mit ab.

Wir haben aber auch Helfer, die dies nicht machen möchten und das ist genauso ok.

Ich für meinen Teil frag immer nach, ob derjenige dies oder jenes macht oder ob ich dann auf die Station kommen soll.
Denn ich arbeite lieber zusammen (und mach keine grossen Unterschiede ob Examen oder nicht), als ständige Konfrontationen zu haben :smile

Verfasst: Sa 31. Jul 2004, 20:34
von andrea
Hi
warum hat es plötzlich geheißen dass Pflegehelfer keine Behandlungspflege machen dürfen??Gibt es ein Gesetz darüber??- Am Anfang meiner Ausbildung bekam ich nämlich mit wie es altgedienten Pflegehelfern plötzlich untersagt wurde die Behandlungspflege zu machen. Wenn es denn so ist dass man deligieren kann wenn man sich von der Fachlichkeit eines Pflegehelfers überzeugt hat warum dann das Theater??
Ich denke ordentlich angeleitete Helfer die sich ihrer Verantwortung bewusst sind arbeiten alle entsprechend verlässlich.
Ist es die Haftbarkeit der ausgebildeten Kräfte wenn etwas passiert?? Irgendwie muss doch im Gesetz verankert sein ob es sein darf oder nicht? Auf die Antwort bin ich wirklich gespannt. Sonnige Grüße :wave

Verfasst: Sa 31. Jul 2004, 21:10
von mara
@andrea

Keine Ahnung ?(


Wobei ich sagen muss.... wenn der MDK sich ansagt oder im Haus ist ... dann wird die Behandlungspflege grundsätzlich nur von examiniertem Personal durchgeführt oder von Fachkraft plus Helfer.... :wink