Frage zu Insulin Injektion

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Suse2
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Suse2 »

@ Rene

eien diesbezügliche Schulung wäre gut,denn mittlerweile ist es doch eher
so, dass eien Diabetiker in Maßen!!! allles Essen kann...

viele Menschen reagieren auf die Zufuhr von größeren Menegn Süßstoff mit Durchfall..

bei uns in der Einrichtung gibt es nicht mal mehr Diät Kuchen..


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Griesuh
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Griesuh »

hallo zemmilein,
da hat dich die Schwestwer leider falsch informiert.
Die 10€ sind nicht mtl. fällig sondern sie sind für jede Verordnung die der Arzt ausstellt zu bezahlen. Die Rechnung dafür erhälst du von der Krankenkasse.
Die Erstverordnung darf grundsätzlich immer nur für 14 Tage ausgestellt werden ( es gibt auch Ausnahmen) die weiteren Verordnungen können auch als Dauerverordnung bis Jahresende beantragt werden. Dann hat deine Oma
2 x 10 € zu bezahlen und einmalig für 28 Tage maximal 10 % der Kosten für die Insulininjektion. Leider spielen viele Hausärzte bei der Ausstellung von Dauerverordnungen nicht mit.

schwarzer sonnenstrahl,
es geht hier nicht um kleinlich sein, sondern um die richtigen Begriffe zu gebrauchen, sonst gibt es tatsächlich große Verwirrung, wenn alle möglichen Begrifflichkeiten zusammengewürfelt werden.
Warum die von dir zitierte Patientin mtl. 40 € zahlen soll ist bei
SGB V = Behandlungspflege nicht nachvollziebar. Die Kasse übernimmt die Kosten der Insulininjektion und die Hausbesuchspauschale vollumfänglich. Einzige Erklärung für mich: der Pflegedienst hat die BZ-Messung privat in Rechnung gestellt. In Hessen erhält ein PD für die BZ-Messung 2,82 €.

Hülsi,
da stimme ich dir zu. In Pflegestufe II ist 2 x jährlich ein Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI erforderlich. Den Pflegedienst muss sich der Pflegebedürftige selbst aus suchen. Wird der Kasse dieser Pflegebesuch nicht nach gewiesen, so kann die Pflegekasse die Pflegegeldzahlungen einstellen.

Kati123,
ja es gibt einen Grund dafür, dass das BZ-messen von den Kassen nicht bezahlt wird. In den HKP = Richtlinen der häuslichen Krankenpflege ist klar definiert, wann eine Krankenkasse die Kosten der BZ-Messung übernehmen muss. Eine Kostenübernahme ist immer dann zu erteilen, wenn es sich um eine intensiv Insulin-Therapie oder die Einstellung/ Umstellung auf Insulin s.c. erfolgt. Aber diese Kostenübernahme der BZ-Messung darf maximal 3 Wochen nicht überschreiten. Manche Kassen sind da etwas großzügiger, andere Kassen wie die A... leider nicht. Der weitere Grund ist, in der ambul. Pflege wird SGB V und SGB XI gesondert abgerechnet und du brauchst für SGB V eine Verordnung vom Arzt, wobei die Krankenkasse eine Kostenübernahmebewilligung schickt. Auch wenn's jetzt wieder kleinlich klingen sollte, bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse wird nicht Behandlung abgelehnt sondern "nur" die Kostenübernahme für die Behandlung. Der Patient kann dennoch einen PD beauftragen um die Behandlungspflege aus zuführen, muss dann jedoch diese Kosten privat tragen.
Im stat. Bereich ist es so, dass die Behandlungspflege zwar auch verordnungspflichtig ist, es bedarf jedoch keiner zusätzlichen Bewilligung durch die Krankenkasse, da die Behandlungspflege in den Tagespreisen enthalten ist. Bei der Begutachtung zur Einstufung wird im stat. Bereich ab PS III auch die Behandlungspflege zeitlich erfasst. Das ist der Unterschied zu stationär -ambulant.

Zitat von zemmilein,
Man sagte mir es kann nur sein das die Pflegekasse sich evtl. quer stellen könnte... wenn eine Person so wie ich mich um ihr kümmere das die Kosten nicht übernommen werden wenn eine Schwester vom Pflegedienst das machen soll, ich könnte es ja auch erlernen. Ja wenn es mir zeigt warum nicht.
Zitat Ende.
Dazu schaue einmal meine vorherigen Beiträge an, da habe ich schon was dazu geschrieben......mit Gesetzeslage und Gerichtsurteilen gegen die AOK usw. Gab auch schon Tips was zu tun ist.
Zuletzt geändert von Griesuh am Fr 30. Apr 2010, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.


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Kati123
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Kati123 »

Ich habe mal ein paar Links rausgesucht, die meiner Meinung nach recht gut sind:

http://ernaehrungsstudio.nestle.de/star ... gsberatung
es ist ja nicht so das ihr alles verboten wird zu essen. es ist bloß ein kontroliertes kohlenhydratessen. ihr müsst über die krankheit aufgeklärt werden,ohne dieses läuft sie/ ihr wieder ins messer des zu hohen BZ`s.
Nach heutigem STand der Ernährungswissenschaft ist eine spezielle Diät bei Diabetikern nicht mehr einzuhalten. Die Ernährung eines Diabetikers unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines gesunden Patienten. Süßstoffe sind nachweislich nicht besser als normaler Zucker, im Gegenteil, sie führen zu jeglichen Nebenerscheinungen.Und jeder von uns weiß, wie künstliche Zuckerstoffe schmecken *uarghs* Es gibt mittlerweile tolle Faustformeln für Diabetiker.
Hier noch ein paar Links :

http://www.ernaehrung.de/tipps/diabetes/diab11.php

http://www.diabetes.hexal.de/

Im Übrigen sollte man erst einmal herausfinden, welcher Diabetes-Typ vorliegt, denn auch beim Typ 2 ( und gerade hier ist die Ernährung das A und O ) gibt es drei Grundformen, die auf eine Ernährungsumstellung unterschiedlich reagieren, ebenso reagiert der BZ auch nicht nur auf die Nahrung, sondern auch auf den Stoffwechsel ( Bewegung, lange Karenzphasen, Flüssigkeitsmengen ). Ich gehe mal davon aus, dass bei zemmileins Oma ein Altersdiabetes vorliegt , der, wenn er mit Insulin behandelt werden muß, schon recht fortgeschritten ist. Deshalb: Bitte vorsicht mit guten Ratschlägen und lieber Oma vom Spezialisten einstellen lassen, der kennt die Ursachen für den Diabetes. Es macht einen Unterschied, ob der Blutzucker durch mangelnde bis gar keine Produktion von Insulin im Pankreas entsteht, oder ob z.b. eine Minderung der Insulinaufnahmemöglichkeit in die Zellen vorliegt ...... Dieses Thema ist zu komplex, um pauschal zu antworten.

Hier noch eine sehr gute Seite mit kostenloser Hotline:

http://www.diabetes-behandeln.de/


@ Grisuh: Sehr interessant, vielen Dank für die Info. Ich stelle fest, ich beschäftige mich zu wenig mit den ambulanten Kollegen :D


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Zemmilein,

ich möchte dir zwei Tips geben:

Punkt 1: in jedem Krankenhaus gibt es einen Sozialdienst, der dich über die weiteren Möglichkeiten vor Ort (die hier keiner kennt) und die jeweiligen Kostenübernahmen, auch die scheinen regional unterschiedlich geregelt zu sein (oder auch von Kasse zu Kasse den unterschiedlich)beraten und informieren, ggf auch eine Überleitung an den Pflegedienst, der eure Akte schon hat in die Wege leiten kann.

Punkt 2: und der ist vielleicht für dich noch viel wichtiger. Du musst dich nicht verrückt machen mit Diabetiker-Produkten und ähnlichem (sind meist nur teuer und halten nicht das was sie versprechen, wie du selbst schon bemerkt hast). Bei einem Typ 2 Diabetiker wie deiner Oma in entsprechendem Alter ist der Zielwert nicht bei 120 mg/dl anzusiedeln. Auch dies solltest du mit den Ärzten im Krankenhaus und dem Hausarzt besprechen. Älteren Menschen geht es mit einem etwas höheren Zucker meist besser.


LG Sophie

PS: Ich wünsche dir und deiner Oma alles Gute. Respekt, dass du dich so um sie kümmerst.



zemmilein
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von zemmilein »

Sophie: Vielen Dank für die Tipps. Ich kenne jemand sehr gut welche im KH arbeitet, diese wird mich für eine Ernährungsbearatung/Diabetis anmelden. Tja, unsere Oma war früher für uns auch immer da gewesen und hat geholfen egal wo der Schuh gedrückt hat und irgendwie fühlt man sich wenn sie heute nicht mehr so kann wie sie es gerne möchte auch etwas verpflichtet. Also ist meine Hilfe eine Selbstverständlichkeit. Viele die ihre Angehörigen gerne pflegen würden können es nicht wegen dem Job, etc. und es gibt dann auch solche die sagen nein so etwas kann ich nicht und möchte ich nicht, kenne etliche solcher Fälle...

Kati123: Die Links sind supi. Schönen Dank :D

Grieshu: Dann weiß ich in der Hinsicht Bescheid. Aber... ich hätte aber nun noch einige Fragen weil ich ziemlich verunsichert bin:

1.Berechnet dann der Pflegedienst hier Kosten für das Messen des Blutzuckers? Das könnte ich ja schon vorher machen wenn ich genau wüßte wann diese dann kommen.

2. So wie du schreibst mit 10% muß sich meine Oma für die Kosten der Insulininjektion beteiligen. Verstehe aber dann nicht die Aussage der Schwester vom Hausarzt die gesagt hatte der Arzt verschreibt alles, auch das Insulin und die Teststreifen bzw. das Blutzuckermessgerät, wobei das dann das KH mitgeben wird. Und auch eine Schwester von dem Pflegedienst hier wo wir ja mit ihr registriert sind sagte es geht auf Verordnung und 10 Euro pro Monat. Wie hoch wäre dann die Zuzahlung ungefähr?

3. Das Insulin zahlt die Kasse vollständig und auch die Teststreifen. Richtig? Und in der Menge die sie monatlich benötigt? Keine Zuzahlung?

4. Wird das mit der Zuzahlung pro Kasse (in dem Fall hier AOK) und Bundesland anders geregelt oder gibt es dort Unterschiede?

5. Weil wenn ich mir (habe im Internet etwas gefunden, gewisse Listen was Pflegedienste abrechnen können als Bsp.) für einen Zuckertest inkl. Teststreifen 3,36 berechnen können, Inuslin aufziehen 3,36, Inuslininjektion 3,36 Euro. Müßte sie sich da auch mit den Kosten beteiligen? Ich weiß ja nicht ob ein Pflegedienst solche Kosten pro Messung und Injektion berechnet, ich denke mal ja. Und wenn das z.Bsp. 3x tgl. wäre, oh ha...



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Griesuh
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Griesuh »

zemmilein deine Fragen habe ich alle schon in meinen vorherigen beiträgen beantwortet. Aber hier nocheinmal in Kürzezu deinen Fragen
zu Frage 1.
Ob der PD die BZ-Messung privat berechnet kann ich dir nicht sagen, wir machen es jedenfalls nicht. Das ist dann Verhandlungssache zwischen dir und dem PD.
Zu Frage 2.
wie hoch die Zuzahlung für die ersten 28 Tage sein wird ( maximal 10 % der Kosten) hängt davon ab, welche Honorare der Pflegedienst mit den Kassen für die Insulininjektion vereinbart hat und wie oft der PD tgl. insulin spritzt. Für jede vom Hausarzt ausgestellte Verordung schickt euch die Kasse eine Rechnung über 10 €. Dieser Betrag ist nicht jeden Montat fällig. Die Erst- verordnung geht über 14 tage ( 10 &#8364 ;) die Folgeverordnung kann bis zum Jahresende als Dauerverordnung ausgestellt werden ( 10&#8364 ;)
Das wären für 2 Verordnungen 20 €.
Bei einem Honorar von 3,66€ pro Injektion am Tag 1 x spritzen sind das 109,80€ zuzügl Hausbesuchspauschale 144,90€ = 254,70€ mtl. Davon hat deine Oma einmalig pro Jahr, 10 % Eigenanteil = 25,47€ zu bezahlen . Somit müsste deine Oma maximal 45,47€ zuzahlen bei einmal tgl. Injektion.
Du musst zwischen Behandlungspflege, das ist die Insulin Injektion und der Medikamentenrichtline unterscheiden. Das sind 2 verschiedene Dinge.
[B]Die Zuzahlung zur Behandlungspflege fällt nicht unter die Zuzahlungsbefreiung (Zusatz am 10.5.10 eingestellt siehe meinen Beitrag vom 10.5.10)
Zu 3.
Es stimmt, dass der Arzt alle benötigten Materialen incl. Insulin für die Insulininjektion verschreibt. Ist deine Oma nicht zuzahlungsbefreit so hat sie auch hier die übliche Rezeptgebühr zu bezahlen.
Zu 4.
Die Zuzahlungen sind Bundeseinheitlich geregelt.
Und zu 5.
Siehe zu 1.

LG
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 10. Mai 2010, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.


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zemmilein
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von zemmilein »

Hallo Grieshu,

danke sehr für deine Antwort :-)
Es ist alles Neuland für mich, aber ich danke dir das du mir meine Fragen so ausführlich beantwortet hast.

Du schreibst:
"Bei einem Honorar von 3,66€ pro Injektion am Tag 1 x spritzen sind das 109,80€ zuzügl Hausbesuchspauschale 144,90€ = 254,70€ mtl. Davon hat deine Oma einmalig pro Jahr, 10 % Eigenanteil = 25,47€ zu bezahlen . Somit müsste deine Oma maximal 45,47€ zuzahlen bei einmal tgl. Injektion."

Wenn Sie bei diesen Sätzen als Bsp. aber nicht 1x tgl. gespritzt wird sondern 3x also frühs, mittags und abends wären die Kosten das 3-fache, :-( ((
Sie ist von Zuzahlungen befreit.

Ich kann also im KH sagen das ich das spritzen bei ihr erlernen möchte? An wem soll ich mich dort wenden? Leitung, Sozialarbeiter, Ärzte? Hausarzt? Schwestern der Pflegestation? Letztere haben hier sowieso kaum Zeit, das habe ich schon gemerkt als sie hier ins KH kam (geschweige das Hin und Her bei meinem Vater, Ärzte lassen einem stehen trotz Termin).

Habe hier schon Mühe wenn ich die Schwestern mal was frage, bei der einen war das gestern schon zu viel und ich habe mich dann noch entschuldigt das ich gewagt habe etwas zu fragen. Schlimm ist das!!!

Ergänzung:
So, habe mit dem Sozialdienst telefoniert im KH, man sagte mir es gibt eine Hauswirtschaftspflege die kann man 3 Wochen in Anspruch nehmen und die Kosten bezahlt die Krankenkasse und in dieser Zeit kann man mir das spritzen auch erlernen und den BZ messen so das ich es an ihr danach selbst verrichten könne. Und heute sollte ich mich dann beim Besuch im KH an eine Schwester wenden/nachfragen wegen Diabetikerberatung. Also alles bestens :-)
Weiß jemand warum das System hier einem so schnell ausloggen tut? Gibt es eine Begrenzung?
Zuletzt geändert von zemmilein am Mo 3. Mai 2010, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ergänzung



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Griesuh
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Griesuh »

Hallo zemmilein, zu deinem letzten Beitrag.
Die Zuzahlungen zur Behandlungspflege fallen nicht unter die Zuzahlungsbefreiung.
Wenn deine Oma 3 x tgl. Insulin erhält, dann müsste sie einmalig pro Jahr 76,41€ an Eigenanteil bezahlen.
Die Kosten der Verordnung ändern sich nicht.
Was die Sozialarbeiterin anspricht, die Hauswirtschaftspflege, gibt es so nicht. Das nennt sich Krankenhausverhinderungspflege. Das ist seit der Pflegereform in 2008 eine Satzungsleistung der Kasse.
Um diese Leistung" Krankenhausverhinderungspflege" in Anspruch nehmen zu können muss diese Leistung in der Satzung der Krankenkasse verankert sein. Die AOK hat diese Leistung nicht als Satzungsleistung in ihrer Satzung stehen. Somit gibt es fürt deine Oma diese Leistung nicht.
Da dies eine Satzungsleistung jeder einzelnen Kasse ist, kann keine so pauschale Aussage, wie vom Sozialdienst der Klink gemacht, gegeben werden. Denn jede Kasse hat andere Leistungsangebote zur Krankenhausverhinderungspflege. Allen gemeinsam ist jedoch wenn die Leistung in der Satzung steht: Sie wird nur gewährt, wenn dadurch ein bestehender Klininkaufenthalt verkürzt oder ein bevorstehender Klinikaufenthalt verhindert werden kann.
Was es aber gibt, ist eine Verordnung zum anlernen der Insulininjektionen durch einen PD. Diese Verordnung kann maximal für 3 Wochen ausgestellt werden.

LG


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zemmilein
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von zemmilein »

Ja du hast Recht, ich muß das irgendwie verkehrt aufgenommen haben in dem Gespräch mit dem Sozialdienst, habe gerade nochmals kurz mit der Dame telefoniert. Das zählt dann zur "Behandlungspflege"

-Verordnung zum anlernen der Insulininjektionen-
Das zahlt dann auch für 3 Wochen die Kasse.

Gruß
René



zemmilein
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von zemmilein »

Unsere Oma kommt wahrscheinlich Montag aus dem KH nach Hause :D
Habe heute mit einer Ärztin gesprochen so zwischen Tür und Angel...
Sie muß wohl 4x gespritzt werden dann so sagte sie es mir.

Ich bin irgendwie immer noch etwas verunsichert was dann tatsächlich für Kosten auf Oma zukommen auch seitens des Pflegedienstes, habe immer gedacht man spritzt nur Frühs, Mittags und Abends. Aber wenn die Schwestern dann 4x kommen müssen... Irgendwo finde ich muß man auch mal das finanzielle dabei sehen was auf sie zukommt finde ich. Dreht sich ja heutzutage alles nur noch um´s Geld, leider.

Und man hat mir erst einmal abgeraten das ich sleber spritzen solle bei ihr (Krankenhausverhinderungspflege, was die Sozialarbeiterin vorschlug) sagte mir heute die Pflegedienstleiterin, man könne so viel falsch machen. Über das finanzielle konnte ich mit ihr gar nicht reden weil sie keine Zeit haben (sind momentan durch Krankheitsfälle unterbesetzt).

Ich meine die Schwestern sollen erst mal kommen und müssen es ja wegen dem Spritzen und da kann ich ja auch eine Weile erst mal zuschauen wie sie es machen und kann immer noch dem Hausarzt bitten wegen einer Verordnung zum anlernen der Insulininjektionen oder?



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Keksi
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Keksi »

[quote=""zemmilein""]

Ich meine die Schwestern sollen erst mal kommen und müssen es ja wegen dem Spritzen und da kann ich ja auch eine Weile erst mal zuschauen wie sie es machen und kann immer noch dem Hausarzt bitten wegen einer Verordnung zum anlernen der Insulininjektionen oder?[/quote]

Hallo,

Gute Idee, würde ich sagen. ;)

Mich würde das schon alleine nerven 4x täglich zu festen Zeiten (wenn überhaupt, das mit dem Einhalten der verabredeten Zeiten ist im ambulanten Pflege ja gerne mal so eine Sache :smile ) wegen so einer Sache den Pflegedienst im Hause zu haben.

Und keine Angst vorm selber spritzen, das man "so viel falsch machen" kann, klingt nun echt übertrieben. Das "schlimmste", was passieren kann, ist eigentlich, dass das falsche Insulin (wenn mehrere im Haus sind) gegeben wird, oder die falsche Menge. Und selbst das ist nicht schlimm, wenn man über Symptome von Unter- und Überzuckerung informiert ist und es dadurch rechtzeitig bemerkt und dann weiss, was zu tun ist. Aber wenn man die Sache konzentriert angeht, auf das richtige Medikament (z.B. durch unterschiedlich farbige Pens) und die richtige Dosierung achtet und die Hygienevorschriften einhält (Nadelwechsel!), kann eigentlich garnichts schief gehen.



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Griesuh
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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Griesuh »

Hallo zemmilein, solangsam verstehe ich deine Kostenfrage nicht mehr.
Klar und deutlich habe ich erklärt, dass pro Verordnung 10 € zu bezahlen sind.
Egal ob dort 3 x oder 4 x Insulininjektion verordnet wurden.
Die Kasse übernimmt die Kosten kompl. für die Insulininjektion, bis auf den einmaligen Eigenanteil von 10% für 28 Tage.
Der Pflegedienst der die Injektionern verabreicht, rechnet dies direkt mit der Krankenkasse ab.
Das bedeutet, wenn der Arzt die VO's Quartalsweise ausstellt hat deine Oma maximal 40 € im Jahr für die Verordnungen zu bezahlen, zuzügl.
der 10 % Eigenanteil der Kosten für die ersten 28 Tage einmal jährlich.
Das wären in euerem Fall so um die 140€ im Jahr.


LG


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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Suse2 »

@ Griesuh

ambulante Versorgung ist ja nun gar nicht meine Baustelle
deine Erläuterungen bzgl. der Zuzahlungen habe ich verstanden

nur eine Frage : vielleicht hab ich es auch einfach überlesen!!

wie sieht es aus, wenn der Kunde von befreit ist von Zuzahlungen??

denn auch das sind Fragen die bei uns mal auftauchen wenn jemand
vom KH in die KZP kommt und nach den 4 -8 Wochen zu hause gepflegt/
betreut werden soll



Danke schon mal...


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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von Griesuh »

Hi Suse2, diese Gebühr für die Verordnungen und die 10%ige Zuzahlung bei Behandlungspflege
(SGB V) und der Eigenanteil bei der Grundpflege
(SGB XI -Investitionskosten) fallen NICHT unter die Zuzahlungsbefreiung.
Die sind auf jedenfall immer privat zu zuzahlen (
siehe meinen Beitrag vom 10.5.10. meine obige Aussage stimmte so pauschal nicht)


Ja, es ist nicht einfach zu verstehen, wenn man sich damit nicht tgl. auseinander setzen muss. Aber habt ihr schon einmal Gesetzte und Verträge gelesen, die einfach zu verstehen waren??

LG
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 10. Mai 2010, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitrag von Suse2 »

Vielen Dank

und wieder was dazu gelernt..

wenn man Auskunft gibt, dann sollte diese ja auch stimmen


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AW: Frage zu Insulin Injektion

Beitrag von zemmilein »

Hallo Griesuh,

ich habe es jetzt verstanden und sorry nochmals wegen meiner Fragerei... Danke an jeden einzelnen hier der auf meine Einträge geantwortet hat, ihr seid mir alle eine große Hilfe :-)

Gruß
zemmilein



Nachtrag: Habe die Pflegebeauftragte angerufen der AOK, Nummer gab mir die Krankenkasse!

1. Da sie komplett zu 100% zuzahlungsbefreit ist entfällt auch der Eigenanteil von 10% an den Pflegedienst.
2. Die erste Verordnung wird meistens nur für 14 Tage ausgestellt, auch diese 10€ muß sie nicht bezahlen.

Tja, ich werde ja sehen was tatsächlich nun wird und in Rechnung gestellt wird. Habe gesagt das Blutzuckermessen würde ich übernehmen, man hat mir gesagt es würde nur dann Probleme geben wenn sie mit jemand zusammenlebt (denke mal dann könnte derjenige das dann ja machen).
Zuletzt geändert von zemmilein am Mo 10. Mai 2010, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nachtrag



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Beitrag von Griesuh »

zemmilein, nicht der Pflegedienst bekommt die 10 % Eigenanteil, sondern die Krankenkasse. Sie schreibt auch die Rechnung dafür.
Da hast du vermutlich etwas missverstanden, oder die Dame von der AOK hat dir eine falsche Auskunft gegeben.
Bei der Behandlungspflege erhält im Regelfall der Kunde vom Pflegedienst KEINE Rechnung.
Ob der PD nun das Blutzuckermessen privat in Rechnung stellt, falls die Kasse eine Kostenübernahme ablehnt bleibt dann Verhandlungssache zwischen dir und dem PD.
Wir stellen Bz-messen nicht gesondert in Rechnung.

LG
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 10. Mai 2010, 12:39, insgesamt 1-mal geändert.


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Benutzer 1685 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Griesuh,

nur nochmal zu meinem Verständnis. Jemand bekommt SGB V Leistungen und ist von allen Zuzahlungen befreit. Wieso muss er dann die 10 Euro bezahlen?
Verstehe ich nicht. (zahlen ja beispielsweise auch keine Praxisgebühr).

Danke!
Sophie



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Beitrag von Griesuh »

Hallo, schaut einmal diesen Link:

http://www.ikk-gesundplus.de/unsere-lei ... iung/#c584

oder diesen hier:

http://www.aok.de/berl/rd/8963.htm#Häusliche Krankenpflege.

Das mit den Zuzahlungsbefreiungen ist eine sehr komplizierte Sache.
Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen welche Belastungen bestehen und ob die 1 % oder 2 % Reglung zutrifft.

LG


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