BTM-Fach

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Kalindi
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Beitrag von Kalindi »

Bei uns wird es ohne Ausnahme überprüft. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!


:music

andrea
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Beitrag von andrea »

Hallo Tabbi
bist du sicher, dass es bei euch so gemacht wird? Es muß ein BTM Buch geführt werden wo Ein und Ausgänge, mit Datum, Namen des Medikamentes, Anzahl der noch vorrätigen BTM, Name des BW, dem das Medikament verabreicht wurde und Unterschrift der zuständigen Pflegekraft, die BTM entnommen oder zugelegt hat. Das ist Vorschrift und muß so gehändelt werden.
Gruß´andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

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*Angie*
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Beitrag von *Angie* »

Andrea - es geht ja um die Schlüsselübergabe bei Schichtwechsel ...
Normalerweise sollte es so sein, dass die übernehmende fachkraft Zeit hat, das BTM-Fach zu prüfen, bevor sie unterschreibt, dass sie den Schlüssel bekommen hat.

Hier scheint es so zu sein, dass nur die Schlüsselübergabe dokumentiert wird OHNE dass vorher ins BTM-Fach geschaut wird - man also "blind" unterschreibt.

@ Tabbi
Die übernehmende Fachkraft muss einfach drauf bestehen, dass sie vorher gucken kann, ob im BTM-Fach alles passt.
Leider ist es so:
Unterschreibt sie OHNE zu überprüfen, ist sie nachher auch dran, wenn was nicht stimmt.


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wusselinchen
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Beitrag von wusselinchen »

hi tabbi,

eigentlich sollte es so sein dass beide, die die den schlüssel übergibt und die die ihn entgegennimmt den bestand gemeinsam kontrollieren. dies wird aber in der praxis nicht überall so gemacht.

ich persönlich kontrolliere den bestand bevor ich unterschreibe. was andere machen ist mit inzwischen egal. da ist jeder für sein vorgehen selber verantwortlich.

wer nicht überprüft ist, wie angie sagt, selber dran wenn was nicht stimmt.

gruß

wusselinchen


wenn du über den tellerrand hinweg schaust siehst du viel mehr.

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fmh
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Beitrag von fmh »

Hallo zusammen,

ich habe bisher auch keine Dokumentation der Schlüsselübergabe kennengelernt - und ich frage mich ehrlich gesagt auch, ob das unbedingt sein muss. Im BTM-Buch muss jede Entnahme oder das Hinzufügen von BTM's dokumentiert sein, das macht für mich ja auch noch Sinn. Ich würde allerdings niemals dafür unterschreiben, dass man mir gerade nen Schlüssel fürs BTM-Buch in die Hand gedrückt hat... Warum denn auch? Was hat die Übergabe des Schlüssels mit dem Inhalt des Faches zu tun?

Kein Wunder, dass wir nach und nach im Papierkram ersticken, wenn wir auch noch anfangen Schlüsselbücher zu führen ;-)

Gruß
fmh


Edit:

Was mir gerade noch einfällt: Ich kenne inzwischen einige Häuser, in denen es per Dienstanweisung geregelt ist, dass jeweils die Schichtleitung den BTM-Schlüssel bei sich zu führen hat (Schichtleitung ist aus dem Dienstplan ersichtlich). Hier unterschreibt auch niemand für den Erhalt des Schlüssels - es ist trotzdem nachweisbar, wer den Schlüssel hatte. Wenn in meiner Schicht allerdings keine BTM's auszugeben sind, sehe ich auch keinen Grund das BTM-Fach zu öffnen oder zu kontrollieren. Muss ich BTM's ausgeben und stelle eine Abweichung fest, wird dem nachgegangen und entsprechend gehandelt. Andere Vorgehensweisen erscheinen mir ja schon fast so, als würde sonst ein Generalverdacht bestehen => "Auch wenn da in Deiner Schicht nichts zu tun war, Du warst der letzte, der den Schlüssel hatte, also wirst Du das Zeug wohl geklaut haben!"...


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*Angie*
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Beitrag von *Angie* »

Fmh, die Doku der Schlüsselübergabe hat den einfachen Sinn, dass nachvollziehbar ist:

Am 23.8.xx um 12.43 Uhr stimmten die BTM noch, am 23.8.xx um 21:11Uhr fehlte was.

Wer also hatte in der Zwischenzeit den Schlüssel und somit Zugriff zum BTM-Fach und ist somit verantwortlich dafür, dass die BTMs nicht mehr stimmen?

Es ist ja desöfteren so, dass nicht nur EINE Fachkraft im jeweiligen Dienst ist, der man den Schlüssel automatisch anhand der Dienstpläne dann zuordnen könnte. Geht ja auch nicht IMMER um "Mopsen" sondern manchmal auch nur um:
- vergessen, gelieferte BTMs einzutragen
- Kürzel im BTM-Buch vergessen

oder sowas.


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fmh
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Beitrag von fmh »

Hallo Angie,

aber genau das ist doch auch nachweisbar, wenn die Schichtleitung im Dienstplan vermerkt ist und eine Dienstanweisung besteht, dass die Schichtleitung den Schlüssel hat... Ich musste grad selbst nochmal lesen, aber so hab ich das doch oben auch schon geschrieben ;-) Ich sehe es inzwischen in mehreren Häusern, dass - wenn mehrere examinierte Kräfte im Dienst sind - eine dieser Personen zur Schichtleitung "erklärt" wird und nen roten Punkt (oder was auch immer) im Dienstplan hat.

Und damit ist auch ganz ohne zusätzliche und doppelte Schlüsselübergabe-Dokumentation nachvollziehbar, wer Zugang zum BTM-Fach hatte, wer für die Ausgabe oder Entgegennahme neu zugegangener BTM's verantwortlich war (nämlich gem. Dienstanweisung ebenfalls die Schichtleitung).

Gruß
fmh


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*Angie*
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Beitrag von *Angie* »

Off-Topic:

Schon klar - wenn man denn vernünftige Dienstpläne macht.

Bei uns war es zB so, dass man immer am Schichtende nochmal gucken musste ob der Dienst am nächsten Tag auch noch so stattfand, wie man morgens noch auf m Plan stand ....

Und da wirds dann schwierig.


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Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

1. a) Sind BTM`s patientenbezogen verschrieben, zeichnet sich der Pat. dafür verantwortlich. Etwas anderes kann sich auf zivilrechtlicher Ebene ergeben.
1. b) Sollen BTM`s durch die Verschreibung unter die Obhut des Pflegeheims verwahrt werden, ist ein lückenloser, patientenbezogener Nachweis zu führen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, ist nicht explizit vorgeschrieben.

2. BTM`s unter Obhut des Pflegeheimes sind unzugänglich aufzubewahren. Es existieren Richtlinien.

3. a) Die Weitergaberegelungen des Schlüssels sind primär arbeitsrechtlich relevant. Kommt es zu einem Verlust und ggf. strafrechtlichen Ermittlungen dienen sie als Indiz, können dem Träger des Schlüssels aber nicht allein zum Nachteil gereichen.
3. b) Wird eine Schlüsselübergabe durchgeführt und soll dies abgezeichnet werden, empfiehlt sich eine komplette Unterschrift und nicht nur das individuelle Kürzel.

Gruß Dirk



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