Medikamente

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barthleby
Beiträge: 58
Registriert: So 9. Feb 2003, 20:11

RE: Medikamente

Beitrag von barthleby »

Hallo Tara,

sei bitte vorsichtig.

Das Verabreichen von Medikamenten ist immer ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Patienten.
Wenn jemand also Medis verteilt und du dafür mit deinem Kürzel gegenzeichnest bist du für diesen Eingriff auch verantwortlich. Wenn also Patient A die Medis von Patient B erhält und du dafür ohne Kontrolle unterschreibst, bist du dran.
Also Körperverletzung ( bewußt oder unbewußt fahrlässig ) oder mit wissen und wollen ( Vorsatz )keine Unterstellung ), im schlimmsten Fall mit Todesfolge. Deine "Kollegen" reissen die Hände zum Himmel und dein Arbeitgeber redet sich mit " so war das garnicht gemeint, etc " heraus.

Entweder hast du es schriftlich vom Arbeitgeber oder lass es.
Wenn ich Medikamente verteile, habe ich sie auch gestellt und zeichne auch dafür gegen. Gegen meinen Willen fasst bei mir keiner die Medikamente an und wenn, zeichnet er auch gegen.


Meine eindringliche Warnung: Es geht um deine Zukunft, also pass bitte auf dich auf.

Gruss Hannes


Carpe Noctem

Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

RE: Medikamente

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Tara.

1. Die Vorgehensweise deines Arbeitgebers ist sicher Unglücklich. Prinzipiell aber nicht zu beanstanden. Das Verteilen von Medikamenten gehört zweifellos in den pflegerischen Aufgabenkreis. Insofern hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht. Für mich ist auch nicht ersichtlich aus welchem Grunde es in diesem Falle eingeschränkt sein soll. Bei entsprechender Dienstanweisung wirst du also weiter die Medikamente auf anderen Stationen verteilen müssen. Vielleicht haben Jutta und Peter hierzu noch eine Idee.

Im Schadensfall wird die Haftungsfrage dann aber wohl eher zu Lasten des Arbeitgebers beantwortet werden müssen.

2. Das derjenige, der die Medikamente stellt, sie dann auch verteilen muss lässt sich weder aus einem Gesetz noch der Rechtssprechung herleiten. Dies wäre auch vollkommen Unpraktikabel.

3. Abzeichnen solltest du allerdings nur, wenn du die Medikamente verteilt hast. Das ist wie bei allen anderen Aufgaben in der Pflege auch.

MfG DH

Zitat:
Ich gebe Ratschläge immer weiter. Es ist das einzige, was man damit anfangen kann. - Oscar Wilde



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