anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

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schnitte
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Registriert: Mi 31. Aug 2005, 12:02

anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von schnitte »

es geht um linola-fettsalbe, bepanthen, candio,fenistil, jod, dolobene, voltarensalbe oder mandelölbäder. manchmal würde man salopp sowas nutzen, oder angehörige wünschen das, oder ärzte empfehlen die nutzung. muss ich diese produkte schriftlich anordnen lassen vom arzt?

lg schnitte



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psycho
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Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von psycho »

ich nutze solch salben auch ohne anordnung, da ja einige frei verkäuflich sind. natürlich sollte man über die anwendung bescheid wissen. es nützt nichts wenn ich ne candiosalbe auf ne schwellung schmiere.
beispielsweise muss bei uns sogar chinaöl als BV vom arzt angeordnet werden, also irgendwie beißt sich der hund selber innen schwanz.
Verkehr mit Arzneimitteln [Bearbeiten]

Arzneimittel können in Deutschland nach ihrer Erhältlichkeit in vier Gruppen eingeteilt werden:

1. freiverkäufliche (Verkauf auch außerhalb von Apotheken)
2. apothekenpflichtige (Abgabe nur in Apotheken)
3. verschreibungspflichtige (Abgabe nur in Apotheken gegen Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung)
4. Betäubungsmittel (Abgabe in Apotheken nur gegen Vorlage eines Betäubungsmittelrezeptes)
nach dieser einteilung würde produkte der ersten beiden punkte auch ohne arztanordnung zum pflegeeinsatz nutzen.

im AMG konnte ich beim schnellen überfliegen nichts finden, aber vielleicht lässt sich was im SGB V nachlesen oder -Felicitas-, als ärztin, könnte uns dazu mehr sagen.

gruß


psycho

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Rasputin
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

ich denke Rücksprache halten mit freikäuflichen Salben,Cremes usw sind schon eine sehr sinnvolle Geschichte.
Ich hatte einmal erlebt,wie grosszügig Voltaren aufgetragen wurde bei einem Patienten mit einem Lungenemphysem.
Der Schuss ist ganz gewaltig nach hinten losgegangen, denn hier wurde weder Rücksprache mit Arzt noch den Angehörigen getroffen und noch wurde der Patient aufgeklärt
Sofern der Patient;Kunde oder Bewohner so geistig rege ist, lasst euch sowas wenn schriftlich geben/ und oder klärt sorgsam auf,auch bei Angehörigen.
Eine Anordnung halte ich für notwendig und habe ich auch so kennengelernt


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

Kleinestrinschen
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Registriert: Mo 16. Feb 2009, 17:38

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Kleinestrinschen »

also wir müssen immer rücksprache mit dem arzt halten. und uns unter umständen eine AVO holen



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-Felicitas-
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von -Felicitas- »

fhdgff
Zuletzt geändert von -Felicitas- am So 28. Feb 2010, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.



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-Felicitas-
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von -Felicitas- »

ghdf h
Zuletzt geändert von -Felicitas- am So 28. Feb 2010, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.



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johannes
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von johannes »

Alles, was auch nur in die Nähe einer Behandlung kommt, ist vom Arzt zu genehmigen, da sonst ein Böswilliger daraus eine Eigentherapie machen könnte. Und dann kommt die Strafbarkeit ins Spiel. Mit Johanniskrautöl wollte man mir schon mal nen Strick drehen.



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maolmi
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von maolmi »

[/QUOTE]

Mir fiel jetzt gerade auf: Die Päckchen, die der Apotheker aus dem Regal nimmt, weil sie sich hinter seiner Theke befinden, die sind zu verordnen, die Päckchen, die sich der Kunde selbst nehmen kann, die sind es nicht. Oder fallen Euch Ausnahmen ein?

So lonG!
FeliX[/QUOTE]

In Australien bekommt man z.B Paracetamol, ASS......eben die Päckchen die der Kunde selber nehmen kann, im Supermarkt.


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maolmi
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von maolmi »

:confused: Sorry, nu hab ich das mit dem Zitat nicht richtig hinbekommen.....


Wenn ein Bew. sich selber Tbl oder Salben gekauft hat, oder sich hat mitbringen lassen, haben wir das in der Doku vermerkt, z,B. im Mediblatt mit aufgenommen mit Vermerk :nimmt Bew. selbstständig oder hat Bew. im Zi.
Ist dann natürlich auch in der Pflegeplanung wieder zufinden

lg maolmi


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Thanos

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Thanos »

Arzneimittel, welche von Pflegekräften (in welcher Art und Weise auch immer) dem Patieten verabreicht oder zur Verfügung gestellt werden, sind anordnungspflichtig.

Die Patienten sind in der Regel frei in ihren Handlungen, und müssen selbst entscheiden, was sie tun oder nicht; die Pflegekraft hat diese Freiheit nicht.



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psycho
Beiträge: 1093
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AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von psycho »



psycho

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schnitte
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Registriert: Mi 31. Aug 2005, 12:02

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von schnitte »

"Der Kranke selbst kann sich frei verkäufliche Arzneimittel entweder selbst als Saft, Tbl, Tropfen etc zu sich nehmen nehmen bzw. auch einen Angehörigen / Freund bitten, sie ihm zu geben, aber wir als Pflegepersonal geben Medikamente (also führen Behandlungspflege durch) nur auf ärztl. Verordnung und nicht aufgrund eigener Diagnose."

soll ich daraus entnehmen, dass jemand orientiertes seine freiverkäuflichen mittel im zimmer selbst nehmen kann? widerspricht das nicht dem gedanken der aufbewahrung von medikamente? bsp. bew. hat die aspirin im zimmer und kann sie jeder zeit bei kopfschmerz nehmen. aspirin liegt somit aber nicht im medschrank. würde ich das ass nun aber im medschrank aufbewahren (um zu verhindern, dass desorientierte ins zimmer gehen und es nehmen), dürfte ich es dem orientierten menschen nicht geben, da es nicht angeordnet ist, sondern privat besorgt wurde, und ich nur nach anordnung handeln darf?!?

kriege ich nicht genauso ärger, wenn medis unverschlossen im zimmer rumliegen?



ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von ilios1966 »

Hallo Schnitte

Nein, denn das Bewohnerzimmer ist die Privatsphäre des Bewohners also sein Wohnzimmer, hier kann er nehmen was er will.Da diese Bewohner in der Regel auch gut orientiert sind sollten sie aufgeklärt werden darüber, dass sie ihre Zimmertüre abschliessen oder medikamente verschlossen aufbewahren.

Lg ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

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Zeckee
Beiträge: 293
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 21:32

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Zeckee »

Nabend,

In meiner Einrichtung ist das gerade auch ein aktuelles Thema und alle arten von Salben sind Verordnungspflichtig durch den Arzt.

Wir haben auch orientierte Bewohner die haben selber Salben auf dem Zimmer und versorgen sich damit selbst, sowie auch Kopfschmerztabletten ect..

Gruss Zeckee


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schnitte
Beiträge: 893
Registriert: Mi 31. Aug 2005, 12:02

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von schnitte »

dann spinne ich mal weiter. was ist bei doppelzimmern? bsp: hatte mal ein ehepaar, wo er orientiert schwer an krebs litt, mobil; sie dement mit rs mobil. die ärzte wollten, dass er über das btm selbst im zimmer verfügen darf. ich hab bis zum geht nicht mehr diskutiert, um das zu vermeiden aus angst um die demente ehefrau, die ja oft allein im zimmer war, als er zur therapie ging ect.. ich hatte bei dieser diskussion zum glück auch heimleitung ect. hinter mir. gemeinsam konnten wir gerade so die ärzte überzeugen. sie meinten jedoch die ganzen zeit, dass er ja zuhause auch drüber selbst verfügen könnte.

aber zurück zur ursprünglichen frage: wenn jemand(immobil, orientiert) im zimmer voltaren hat und wünscht, dass ich sie raufschmier, darf ich dass auch ohne anordnung?



mia86
Beiträge: 135
Registriert: Di 3. Mär 2009, 14:07

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von mia86 »

wemm die angehörigen das wünschen oder es vom arzt empfohlen wird, muss man kein rezept dafür holen. der bertroffene muss es halt nur selber zahlen.


:) die augen sind der spiegel unserer seele

Thanos

anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Thanos »

[quote=""mia86""]wemm die angehörigen das wünschen oder es vom arzt empfohlen wird, muss man kein rezept dafür holen. der bertroffene muss es halt nur selber zahlen.[/quote]

Solange die Angehörigen keine Betreuung haben, sind deren Wünsche völlig belanglos. Der Arzt kann auch empfohlen haben was er will, wenn was zu tun ist, muss er das anordnen.

Arzneimittel, welche von Pflegekräften verabreicht oder angewendet werden, sind vom Arzt anzuordnen.

Und wenn der Patient geisitg fit ist, aber selber nicht handeln kann, dann sollte man überlegen, ob z.B. die Schmerzsalbe nicht als Reserve/ Bedarf verordnet werden kann, z.B. auf Privatrezept.



mia86
Beiträge: 135
Registriert: Di 3. Mär 2009, 14:07

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von mia86 »

ja.das mit den angehörigen mein ich doch auch. bin jetzt davon ausgegangen, dass wenn angehörige da sind, dass dies betreuer sind. und das mit dem arzt ist denke ich von arzt zu arzt verschieden. die meisten ärzte empfehlen etwas und sagen dann man soll es bei bedarf geben


:) die augen sind der spiegel unserer seele

kimbim
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Registriert: Di 27. Feb 2007, 12:11

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von kimbim »

Hallo ,
bei uns ist es so, das sogar alle Salben mit Wirkstoffen ( Multilind , diclofenac u.s.w. ) nicht von Pflegekräften aufgetragen werden dürfen und einige Pflegefachkräfte dies zum Anlass nehmen Penatencreme für Rötungen (Gesäß)
wieder fest einzuführen. Warum dürfen Pflegekräfte keine Salben auftragen???



Blumentopf
Beiträge: 81
Registriert: Mo 11. Feb 2008, 14:15

AW: anordnung für freiverkäufliche salben ect. nötig?

Beitrag von Blumentopf »

grosszügig Voltaren aufgetragen wurde bei einem Patienten mit einem Lungenemphysem.
Der Schuss ist ganz gewaltig nach hinten losgegangen
inwiefern?



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