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kann mich jemand dazu zwingen?

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 11:50
von Dodger
Hallo ich bins wieder,

kann mich jemand dazu zwingen eine ärztliche Anordnung auszuführen auch wenn ich der Meinung bin das die total fachlich daneben ist?

Also es geht um folgendes, wir haben bei uns eine BW die um 22 uhr den BZ gemacht bekommt, und dann 50 I.E. Lantus bekommt, meist hat sie aber einen BZ von 70 - 120, da denk ich dann, 50 I.E. sind ein bissl viel und Teilweise spritz ich sie dann auch net. Meine Kollegin hat das neulich mitbekommen und meinte ich müsse sie Spritzen. Also am Abend war der BZ dann nur noch 53 und ich habe nicht gepritzt, daaufhin ist die Kollegin dann zu der PDL die auch gleich ein gespräch mit mir wollte in dem sie sagte ich muss spritzen weil das eine anordnung ist.

Ich sagte dann zu ihr das sie dann bitte selber kommen soll und spritzen soll und die BW dann auch pflegen soll wenn sie in eine Hypoglykämie abrutscht.

Bin ich da falsch oder muss ich wirklich jede anordnung ausführen, egal wie fachlich daneben sie ist?

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 12:10
von Jutti
Hi Dodger
wir sprachen ja schon drüber per msn. Ich denke, du hast eine Durchführungsverantwortung und wenn du bei einem BZ von 53 reichlich Insulin injizierst, finde ich es unverantwortlich. Aber ich bin kein Arzt. Außerdem kenne ich diesen Fall nicht real, kann ja auch sein, das sie nun 53 hat und in 2 Stunden ohne ihr Insulin 300, also möchte ich zu dem Fall an sich eigentlich nichts sagen, nur Grundsätzliches.
Bei uns ist es so geregelt, wenn ein Klient instabile Werte hat, so ist explizit angeordnet: bei einem Wert BZ < x 0 IE, bei Bz > x = x IE, ab x werte,anderes Insulin, ab y werte sofortige Arztinfo und das gibt einem doch einen gewissen Rahmen, wie man handeln soll im jeweiligem Bedarfsfalle. Wir hoffen,wenn wir uns schriftlich anordnen lassen, wie wir handeln sollen, solchen Diskussionen zwischen den Pflegekräften auszuweichen und auf der rechtlich etwas sicheren Seite zu stehen.
Aber ich meine mich aus Rechtskunde daran zu erinnern, das du letztendlich verantwortlich bist, für das was du ausführst und wenn es gegen dein besseres Wissen ist, kann man dich zwar abmahnen, aber nicht zur Durchführung zwingen, wenn es gegen das Wohl des Bewohner ist. Am besten äußert Dirk sich mal hierzu.
lG Jutti

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 16:45
von mara
Hmm

Ich würd dem Bewohner einfach später nochmals BZ messen und dann evtl spritzen..

Allerdings würde ich es bei diesen Werten auch nicht verantworten und so begründet auch dokumentieren! :wink

RE: kann mich jemand dazu zwingen?

Verfasst: Do 20. Mai 2004, 19:12
von wundmentor
Hallo Dodger,
Diabetes ist ein eisglattes Feld in dem du rumrutschst.
Zuerst die Messwerte.
Dann die ärztliche Anordnung.
Deine fachliche Kompetenz.
Zuletzt die Ratschläge deiner Kollegin.
Wie Jutti schon ausführt, muss bei euch eine klare Regelung her.
Informiere dich auch mal über die Wirkungsweisen der einzelnen Insuline,
hammerhart wenn 50 IE Insulin gespritzt werden sollen!
Aber bei Lantos :
http://www.aventis.at/patienten/diabete ... profil.php
schaut`s a bisserl anders aus.
Der Arzt wird sich bei seiner Anordnung ja auch was gedacht haben und deine Handlung das Insulin doch nicht wie verordnet zu spritzen könnte für dich arbeitsrechtlich verhängnisvoller werden als für den Bewohner.
Für den Bewohner gibt`s Traubenzucker und für dich....?
Nix für ungut
wundmentor

RE: kann mich jemand dazu zwingen?

Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 11:24
von youngold
Hallo Dodger,

Es kann dich niemand dazu zwingen die Durchfuhrungsverantwortung zu übernehmen. Du musst deine Bedenken dokumentieren und dem Arzt mitteilen. Dieser hat dann zu reagieren. Wenn es ein guter Arzt ist, wird
er deine Bedenken verstehen. Gerade in deinem Fall, fände ich das auch
wichtig. Der Arzt muss sich über die Wirkungen des Insulins (die ja sehr
vielfältig sind und wo kaum noch einer durchblickt) informieren, notfalls
kann er auch bei Aventis nachfragen. Selbiges würde ich auch zur Sicherheit
deiner Einrichtung empfehlen. Also, vielleicht kannst du deiner PDL einfach
mal eine Fortbildung in Sachen Insulin (z.B. von Aventis) vorschlagen.

Zunächst weiterhin viel Erfolg und so viel Engagement!!!
Solche Altenpfleger wünsch ich mir!!!

Gruß, Friedhelm Henke
http://www.gutes-alter.de

Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 11:32
von Dodger
Hi Leute
vielen Dank erstmal für eure Meinungen dazu.

Ich habe das Problem jetzt mal selber in die Hand genommen, als Nachtwache hat man ja nur selten Kontakt zum HA, aber ich bin einfach mal auf Arbeit vorbei, hab dm Tagdienst das Problem nochmal geschildert, und deutlich gemacht und siehe da sie ahtten ein einsehen, ich habe dann mal den HA angerufen, der dann auch vorbeischaute. Nun haben wir einen Spritzplan erstell, wie Jutti auch schon angedeutet hatte oben.

Zum Schluss war ich begeistert, meine PDL hat mir die 2 Stunden wo ich auf Arbeit war, wohlgemerkt Freiwillig, auf den Dienstplan geschrieben.

Es geschhen doch noch zeichen und wunder

In diesem Sinne bis zum nächsten Gspräch

DOdger

Verfasst: Fr 21. Mai 2004, 18:09
von Jutti
Toller Einsatz, Dodge
find ich klasse, einfach klasse
Man liest sich im msn
greetz von Jutti