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Gesundheitsreform

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 19:03
von wundmentor
Hallo und Grüß Gott,
im Forum habe ich leider noch keinen Eintrag gefunden wie eure Brötchengeber einen Bewohner zum Arzt fahren(kein Notfall) und wer denn letztendlich die Fahrt bezahlt.
Ich bin gespannt auf Antworten.
wundmentor

Gesundheitsreform

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 20:01
von wundmentor
Wart`mal ab.

Gesundheitsreform

Verfasst: Di 9. Mär 2004, 20:29
von wundmentor
Na, da ist ja die erste Negativmeldung:
Pflegestufe 1 . Selbst bezahlen.
Stellt euch mal vor z.B. ein Chirurgischer Facharzt möchte zur Wundkontrolle die/den Bewohner 3x in der Woche sehen.
Wie schaut`s dann aus wenns über 6 Wochen geht?

Übrigens Fibula dein Sinnspruch ist nicht schlecht ich hab ihn gegoogelt.

Verfasst: Do 15. Jul 2004, 22:41
von schensi
Die Sache ist im Grunde relativ einfach:

Wenn ein Heimträger einen Bewohner irgendwo hin fährt (Fahrdienst), sofern entsprechende Kapazitäten dafür zur Verfügung stehen, ist dies eine kostenpflichtige Zusatzleistung, d.h. die Kosten trägt der Bewohner.
Mit den Leistungen des SGB V hat dies im Grunde nichts zu tun.

Schensi

Verfasst: Sa 17. Jul 2004, 23:01
von schensi
@ unregistriert

Du liegst nicht falsch. Aber wenn ich mir den ursprünglichen Beitrag von wundmentor anschaue, ist fraglich, ob es sich um eine Fahrt gehandelt hat, für die die Krankenkasse leistungspflichtig ist. Nach meinem Verständnis eher nein.

Schensi

Verfasst: So 18. Jul 2004, 23:07
von schensi
@ unregistriert
Ich gebe dir ja recht, aber ist es nicht fraglich, ob ein Heimträger die Fahrt eines Bewohner über die KK abrechnen kann, selbst wenn diese ihr ok gibt.

Mal am Rande, in dem Beitrag steht ja im Grunde nicht mal, ob der Bewohner gesetzlich versichert war. Eine private K-Versicherung käme ja für den Bewohner somit auch in Betracht.

Schensi :smile

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 00:38
von schensi
@ unregistriert

Erwischt, mit der Frage ob Fahrdienst auch über KK abrechenbar ist, bin ich überfragt, aber vielleicht kann da hier jemand helfen

Schensi

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 06:14
von Jutti
Hi Schensi

Ich denke eher, wenn der Heimträger einen eigenen Fahrdienst hat, zB durch Zivi, dann ist das wohl als kundenorientierte Leistung zu betrachten, also ggf über den Heimvertrag als Zusatzleistung abzurechnen, aber sicher nicht über die KK.
Könnte ich mir übrigens lukrativ vorstellen, so als wirtschaftliche Idee nun. keiner weiß was ganz genaues, die KK wälzen so viel wie möglich auf den Klienten ab, da käme ein hauseigener Fahrdienst zumindest für sitzend zu transportierende Klienten sicher ganz gut an. Mag ja sein, das manche Häuser das bereits anbieten, mein AG leider nicht. Bus wäre da, aber das scheitert an anderen Faktoren, wie zB kein Zivi, kein Personenbeförderungsschein usw
vG Jutti

Verfasst: Mo 19. Jul 2004, 12:30
von schensi
Hallo Jutti,

hatte ich mir schon so gedacht, wie du das siehst.
Und lohnenswert wäre solch ein Fahrdienst sowieso.

Schensi