[quote=""Weiher""]@Linda: ich würde meinen Urlaub auch eher für die Zeit der Kündigungsfrist verwenden, als dafür, mir was zu suchen...(wenn man das mal so offen sagen darf)[/quote]
Wie hospitierst Du denn, wenn Du keinen Urlaub bereit bist, einzusetzen??
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- Mi 25. Feb 2009, 19:57
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- Thema: Med. an falschen Bewohner verabreicht
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- Di 24. Feb 2009, 22:12
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
[quote=""Apfelsinchen""]Ich habe es in meinem Urlaub gemacht![/quote] Das schlage ich meinen möglichen neuen Mitarbeitern auch immer vor, aber einige tun sich da schwer. In der Pflege ist es ja schon fast unmöglich, kurzfristig frei zu bekommen. Wenn ich Urlaub vorschlage, kommen die meisten damit u...
- Di 24. Feb 2009, 21:57
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
[QUOTE=Apfelsinchen;95652]Ja Linda Le, ich habe dort hospitiert und es hat mir sehr gut gefallen...würde ich sonst dort anfangen wollen!? :D ] Manchmal bringt das auch die Verzweiflung. Das kenne ich aus eigener Erfahrung, aber ich wünsche Dir viel Glück. Arbeitest Du nicht Vollzeit, wenn ich das ri...
- Di 24. Feb 2009, 21:09
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
[quote=""Apfelsinchen""]Der weiss noch nicht`s von seinem Glück! :hehe Hab`s heute erst erfahren! ;) [/quote] Na dann hoffe ich, Du hast da mehr Glück. Ich habe nichts gegen das Schreiben von Abmahnungen, wenn sie gerechtfertigt sind, und nur dann, wenn alles anderes nicht mehr fruchtet. Hast Du wen...
- Di 24. Feb 2009, 21:00
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
[Ich habe mich, wie du richtig gelesen hast, auch nach was anderem umgeseh`n!
Und es hat geklappt!
Ich fange nach der Kündigungsfrist am 01.04. in der anderen Einrichtung an!]
Herzlichen Glückwunsch. Was sagt denn Dein jetziger Arbeitgeber dazu?
Und es hat geklappt!
Ich fange nach der Kündigungsfrist am 01.04. in der anderen Einrichtung an!]
Herzlichen Glückwunsch. Was sagt denn Dein jetziger Arbeitgeber dazu?
- So 22. Feb 2009, 23:26
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AW: Med. an falschen Bewohner verabreicht
Um ehrlich zu sein, verstehe ich das Problem nicht. Es gab zwei Fehlverhalten und die sind abgemahnt worden. Gerade in den Zeiten, wo MDK und Heimaufsichten unangekündigt zur Kontrolle kommen, finde ich eine korrekte Dokumentation und eine korrekte, nicht den Bewohner gefährdende Arbeitsweise schon ...
- Sa 1. Nov 2008, 18:02
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- Thema: Qualitätssicherung, nach Erfolg..
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AW: Qualitätssicherung, nach Erfolg..
Gemäss § 87 a Absatz 4 SGB XI wird der Betrag von der Pflegekasse gezahlt, muss allerdings wieder zurückgezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige innerhalb von sechs Monaten in einer höhere Pflegestufe oder von nicht erheblicher zu erheblicher Pflegebedürftigkeit eingestuft wird.