§ Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!

§ ist eine Zwangsbetreuung bei einem ausländischen Wohnsitz § überhaupt möglich???

Ja
10
37%
Nein
16
59%
Keine Antwort / unentschieden
1
4%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 27

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Angehöriger-2
Beiträge: 46
Registriert: Sa 22. Apr 2017, 21:12

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""Suse2""]

weil?? beißen die, haben die eine ansteckende Krankheit?


[/quote]

No, they will not bite, and hurt you physical....

Aber deren schreiben sind bissig!

Und die haben auch keine Krankheiten, aber deren Meinung in den schreiben sind höchst ansteckend ....

Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Er hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt, als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „Mandanten“. Für ihn gelten daher auch die gleichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Dokumentation (Aktenhaltung) und Aussageverweigerungsrecht.
Schön die ganzen §§

Vor ein paar Jahren habe ich mal gelesen, dass es in Deutschland über
80000 §§ gibt, und somit soll Deutschland weltweit führend sein....

Was nützt einem das ganze Wikipedia "wissen", wenn man sich letztendlich doch auf die Spielwiese der Juristen begeben muss, bzw. von denen dort auf diese Spielwiese gezogen wird....

Zum spielen gehören immer zwei....

Einfach nicht mitspielen, nicht teilnehmen, und schon wird es für den allein Spieler langweilig, und man hat Ruhe.




warum sollte das passieren, wenn jemand da ist der für alles sorgt??
Erklärung :......Siehe oben


da kann ich mich Sophie nur anschließen. ich in 30 Jahren auch nicht.. ob nun beruflich oder privat wo ich auch über 8 Jahre jemanden mit Vorsorgevollmacht durch alle Situationen begleitet habe ohne Probleme...
Klar, als Pflegekraft mit pflegeauftrag lernt man solche Fälle nicht kennen.
Außerdem werden einem die Betroffenen älteren Menschen
-manche davon haben Demenz-
Auch von solchen Juristischen Auseinandersetzungen nichts erzählen können.

Das wäre sprichwörtlich das gleiche, als unterhalte sich eine deutsche Krankenschwester, die nur deutsch spricht, mit einem russischen Professor (der nur Russisch spricht).
Da verstehen auch alle nur "Bahnhof"



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""überflüssig""]]Eine Gegenfrage...süss.
Ich hätte das aber nun mal gerne von dir ausgesprochen. Dann mal Butter bei die Fisch.
[/quote]

Ok, here is my answer "Cut and dry" wie man in America sagt:

Die DDR hat sich auch "demokratisch" genannt, und war es nicht....

Es ist wie mit der Werbung, wo eine Firma für teures werbe-Geld suggestieren möchte, die haben die besten Preise ...

Ich habe ganz einfach meine Zweifel daran, wenn sich ein Staat schon selbst
"Freiheitlich demokratischer rechtsstaat" nennt, ob er diesem Anspruch überhaupt gerecht wird....

Gute Produkte brauchen keine Werbung!
(Siehe Düsseldorfer Löwensenf, Schokolade von Aldi und Lidl z.b.)


"Betteuungsmafia"
Entschuldige den meinigen Schreibfehler...

Es hat natürlich nichts mit Bett zu tun....
Hast du das auch selbst gelesen? Da ist nirgendwo....aber auch so gar nicht....die Rede von privat betreuten Menschen, bei denen irgendwo irgendwer aus dem Nichts gekrochen kam und den alten/dementen Menschen Böses antat.
Richtig, physical sicherlich nichts, denn es geht in diesem Staat meistens nur ums Geld....

Außerdem kann man das "nichts Böses" auch nicht zu 100% verallgemeinern, denn es gibt und gab schon dutzende von fällen von Pflegern und Pflegerinnen, die Absicht alte Menschen aus niedrigen Instinkten ermordet haben...
Ach, bevor ich´s vergesse, viel Erfolg mit unseriösen Tipps, die dir langfristig ganz sicher seriösen Ärger verschaffen können, um mal deine Worte zu verwenden
Was ist denn deiner Meinung nach "unseriös"?
Etwa, wenn man legal seine angehörigen bei einem drohenden "betreuungsverfahren" noch legal aus Deutschland in Sicherheit bringt?
warum sollte das passieren, wenn jamnd da ist der für alles sorgt??
Hab ich auch schon gefragt...die unbefriedigende Antwort war : googeln unter dem Stichwort „Betreuungsmafia“

VG überflüssig
Genau....



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""sophie""]Angehöriger,

was ist denn deine eigentliche Intention hier weiterzuschreiben, wo du scheinbar nur auf Menschen triffst, die sich mit diesem System und diesem Rechtsstaat identifizieren können. Deine rechtlichen Fragen hat dir ja, lt. deiner Aussage, der Anwalt deines Vertrauens beantwortet.

sophie[/quote]

Man muss sich auch mit andersdenkenden auseinandersetzen
-verbal und in Diskussionen-
Denn nur so kann man die "Gegenseite" verstehen und analysieren...

Nur wer sich mit andersdenkenden auseinandersetzt, erkennt deren eigene Stärken und Schwächen, als wie auch die eigenen Stärken und Schwächen....

Der britische General Bernard Montgomery z.b. Hatte sogar ein Photo seines deutschen "Gegenspielers" Erwin Rommel in seinem Zimmer, und somit diesem jeden Tag vor Augen, und diesen sogar verehrt.
Nur so konnte er ihn letztendlich auch besiegen, weil er sich mit ihm ausandergesetzt hatte!

Man muss ganz einfach wissen, wie sein "gegenüber" so "tickt"



überflüssig
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von überflüssig »

Cut and dry
Ehrlich? Das ist die Antwort auf die Frage „Was bedeuten für dich die Ausrufezeichen?
Was wäre denn in deinen Augen die treffendere Bezeichnung? Herrjeh...dann sprich es doch aus.
Was ist denn deiner Meinung nach "unseriös"?
Etwa, wenn man legal seine angehörigen bei einem drohenden "betreuungsverfahren" noch legal aus Deutschland in Sicherheit bringt?
Bitte unterlasse es mir Worte in den Mund zu legen.
Zudem habe ich bereits gesagt, was für mich unseriös wirkt. Nämlich dass ein von Rechtschreibfehler strotzender angeblich rechtverbindlicher Beitrag mir diesen Eindruck vermittelt. Du warst doch derjenige der lieber
unseriöse Hilfe
als...siehe dein eigener Post...in Kauf nimmst....schon vergessen?

Entschuldige, aber du gehst in keiner Weise auf sachliche Beiträge und ernst gemeinte Nachfragen ein...du verdrehst (zumindest meine) Aussagen.
Z.B. Betreuungsmafia...
Physical nicht
Verstehe ich in Bezug zu meiner Frage nicht.
Ich wiederhole (schon wieder): hast du die …Zitat: google doch mal...Beiträge, die du dem Forum hier ans Herz legst, selbst gelesen?
Du bringst Äpfel mit Birnen zusammen.
Nur ein haarsträubendes Beispiel : Ich rede davon, dass kein Aussenstehender einen Grund hätte, für einem gut privat versorgten Menschen eine Betreuung zu beantragen. Dein „Gegenargument“ (und das steht in „“ weil es keins ist) lautet, dass man
"nichts Böses"
(was ich übrigens nie schrieb) nicht verallgemeinern... usw. usw.
Als Sahnehäubchen bringst du zusammenhangslos Morde an alten Menschen aus niederen Beweggründen in die Diskussion ein. Verzeihung für die Deutlichkeit aber: Thema verfehlt.
VG überflüssig

PS. die deinigen Schreibfehler sind mir schnuppe



Suse2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Suse2 »

Klar, als Pflegekraft mit pflegeauftrag lernt man solche Fälle nicht kennen.
Außerdem werden einem die Betroffenen älteren Menschen
-manche davon haben Demenz-
Auch von solchen Juristischen Auseinandersetzungen nichts erzählen können.

Das wäre sprichwörtlich das gleiche, als unterhalte sich eine deutsche Krankenschwester, die nur deutsch spricht, mit einem russischen Professor (der nur Russisch spricht).
Da verstehen auch alle nur "Bahnhof"
liest du eigentlich auch was du schreibst? bzw. was man dir antwortet?
als Pflegekraft mit pflegeauftrag lernt man solche Fälle nicht kennen.
aha, woher weißt du das?
natürlich gibt es Situationen - aus welchen Gründen auch immer - , in denen eine Betreuung eingerichtet werden muss..
und gerade weil ich einen Pflegeauftrag habe, bin ich in solchen Situationen dabei, eben also Sprachrohr des Bewohners wenn er es nicht selbst kann..
um das Beste für ihn heraus zu holen..

stell dir vor es gibt Bewohner, die nicht dement sind und selbst veranlassen oder den Wunsch äußern, das sie jemanden an die Seite bekommen, der für sie handelt und Dinge regelt mit denen sie selbst überfordert sind ..

und da kommt nicht einer und macht, sondern es kommen 3 verschiedene Personen (unterschiedlicher Berufsgruppen) nacheinander um sich vom Bewohner und dessen Situation ein Bild zu machen, sie fragen wo, in welchen Bereichen sie Hilfe brauchen und auch ob sie jemanden haben, der die Betreuung übernehmen soll

das wird nicht einfach entschieden, sondern bewusst je nach Bedarf ausgewählt... und Personen aus der Familie werden immer bevorzugt eingesetzt, wenn sie es denn wollen und können...

und nun??


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

Benutzer 1685 gelöscht

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Ich glaube er hat keinerlei Compliance. Er legt sich seine Wahrheiten zurecht .... Ich glaube ihn zu ignorieren ist best practise.

sophie



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""überflüssig""]Ehrlich? Das ist die Antwort auf die Frage „Was bedeuten für dich die Ausrufezeichen?
Was wäre denn in deinen Augen die treffendere Bezeichnung? Herrjeh...dann sprich es doch aus.
[/quote]
Yes, you've got it "covered six ways from Sunday"....

Cut and dry heißt so viel übersetzt wie:
Eine klare Antwort / Aussage...
Was ist denn deiner Meinung nach "unseriös"?
Etwa, wenn man legal seine angehörigen bei einem drohenden "betreuungsverfahren" noch legal aus Deutschland in Sicherheit bringt?


Nö, das ist nicht unseriös, sondern weitsichtige Vorsicht....

In der Wüste z.b. Geht man ja auch weg, wenn man die Rassel einer Klapper Schlange hört.....

Bitte unterlasse es mir Worte in den Mund zu legen.
Zudem habe ich bereits gesagt, was für mich unseriös wirkt.
Ich habe keine Worte in den Mund gelegt...

Natürlich wirkt alles unseriös, was den sog. Professionellen die Butter vom Brot nehmen könnte...
..Nämlich dass ein von Rechtschreibfehler strotzender angeblich rechtverbindlicher Beitrag mir diesen Eindruck vermittelt. Du

Dieser Beitrag stammt nicht von mir, und mag durchaus Fehler enthalten, aber das egal, wenn er weiterhilft und aufklärt....
warst doch derjenige der lieber
unseriöse Hilfe
als...siehe dein eigener Post...in Kauf nimmst....schon vergessen?
Der Erfolg heiligt die Mittel....

Wenn Ich z.b. Juristischen Ärger habe, und jemand gibt mir unseriöse Tricks und Tipps, wie ich den Ärger lösen kann, so nehme ich doch lieber diese Hilfe,

Als "seriöse Hilfe", die keinen Erfolg bringt, nur Geld kostet, keine Lösung beinhaltet, und die Probleme bleiben....
(Siehe Vormundschaftsgerichte)

Entschuldige, aber du gehst in keiner Weise auf sachliche Beiträge und ernst gemeinte Nachfragen ein...du verdrehst (zumindest meine) Aussagen.
Z.B. Betreuungsmafia...
Was das verdrehen anbetrifft, so bin ich da noch ein Weisen Knabe im Vergleich zu den Künsten so mancher Juristen, denn die drehen und wenden es so lange, bis es passt....

Aber danke für das Kompliment, dass ich so verstehe, dass wenn ich bei abgeschlossenem Studium ein guter Jurist geworden wäre...

Nur ein haarsträubendes Beispiel : Ich rede davon, dass kein Aussenstehender einen Grund hätte, für einem gut privat versorgten Menschen eine Betreuung zu beantragen.
Doch, das Internet ist voll von solchen Fällen, und im Falle meines bekannten gab es eine Betreuung, weil Mutter und Sohn ein Konto zusammen hatten, und der vormundschaftsrichter sich eingeredet hatte, der Sohn lebe angeblich von dem Geld seiner Mutter....

Selbst als der dann eingesetzte Betreuer das widerlegt hatte, blieb dieser Richter bei seiner Meinung....

In USA America z.b. Würde so ein Richter Gefahr laufen, nicht wiedergewählt zu werden, würde so ein Verhalten in der wählenden Bevölkerung bekannt werden....

Der könnte dann abdanken, und wieder als freier "attorney" arbeiten....
Als Sahnehäubchen bringst du zusammenhangslos Morde an alten Menschen aus niederen Beweggründen in die Diskussion ein. Verzeihung für die Deutlichkeit aber: Thema verfehlt.
VG überflüssig
Diese morde passierten alle in professionellen Einrichtungen, wo die angehörigen mehrere tausend Euro monatlich für diese professionelle "Pflege" bezahlt hatten...



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""Suse2""]

liest du eigentlich auch was du schreibst? bzw. was man dir antwortet?
Ja, wenn die Antworten zielgerichtet auf meine Frage sind, ja...

Es ist wie mit einem Ziel, wo man hin möchte....

Entweder ich habe ein Auto und genug Treibstoff im Tank, um anzukommen, oder nicht....

Brauche ich z"b. 50 Liter Treibstoff zum Ziel, und habe 50 Liter, dann kann ich losfahren...

Habe ich nur 40 Liter, so brauche ich nicht sinnlos rum diskutieren, denn ich werde mein Ziel nicht erreichen...

aha, woher weißt du das?
natürlich gibt es Situationen - aus welchen Gründen auch immer - , in denen eine Betreuung eingerichtet werden muss..
Das mag auch in Ausnahmefällen durchaus richtig und angebracht sein....
und gerade weil ich einen Pflegeauftrag habe, bin ich in solchen Situationen dabei, eben also Sprachrohr des Bewohners wenn er es nicht selbst kann..
um das Beste für ihn heraus zu holen..
Solange der Betroffene oder "Bewohner" keine angehörigen hat, mag auch das gut sein...

Obwohl, Bewohner hört sich so nach "Lebenshilfe" an, und nicht nach alten Menschen...

stell dir vor es gibt Bewohner, die nicht dement sind und selbst veranlassen oder den Wunsch äußern, das sie jemanden an die Seite bekommen, der für sie handelt und Dinge regelt mit denen sie selbst überfordert sind ..
Siehe oben..... wer keine angehörigen hat, durchaus sinnvoll und hat meine Unterstützung sogar...
und da kommt nicht einer und macht, sondern es kommen 3 verschiedene Personen (unterschiedlicher Berufsgruppen) nacheinander um sich vom Bewohner und dessen Situation ein Bild zu machen, sie fragen wo, in welchen Bereichen sie Hilfe brauchen und auch ob sie jemanden haben, der die Betreuung übernehmen soll
Ja,

Verfahrenspfleger z.b. Die Rechtsanwälte sind, und sonst anders nicht genug Geld erwirtschaften können, weil zu wenig Mandanten, die müssen dann solche Jobs als Handlanger und erfüllungsgehilfen der Gerichte machen...

das wird nicht einfach entschieden, sondern bewusst je nach Bedarf ausgewählt... und Personen aus der Familie werden immer bevorzugt eingesetzt, wenn sie es denn wollen und können...

und nun??
[/quote]

Na, jetzt darf ich aber lachen, oder?

Dann würde es ja keine selbstherrlichen Vormundschaftsgerichte geben, die gegen den Willen der Betroffenen vorsorgevollmachten wegmachen, und gegen den Willen der Betroffenen (Mündel genannt) gegen die Familie und gegen angehörige arbeiten....

Lässt sich ja auch genug Geld damit abschöpfen....



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""sophie""]Ich glaube er hat keinerlei Compliance. Er legt sich seine Wahrheiten zurecht .... Ich glaube ihn zu ignorieren ist best practise.

sophie[/quote]

Nope.... in this case (not in that case!)

I really really will not have any compliance at all.....

Wahrheiten legen sich Vormundschaftsgerichte zurecht, denn nicht umsonst schreiben die, dass Wort Überzeugung....

Ich bin auch der Überzeugung, das der xy Politiker die jemals beste Politik gemacht hat, aber ist es auch wirklich so?

In den neuen Bundesländern sind auch viele (die meisten) alten Bürger der Überzeugung, der Erich honecker hätte eine gute Politik gemacht....

And you, Mrs. Sophie can may ignore me all you want to....
I really don't care , nor give a damn....



Suse2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Suse2 »

Obwohl, Bewohner hört sich so nach "Lebenshilfe" an, und nicht nach alten Menschen...
wie sonst soll ich die Menschen nennen, die in unserer Einrcihtung leben?
das wird nicht einfach entschieden, sondern bewusst je nach Bedarf ausgewählt... und Personen aus der Familie werden immer bevorzugt eingesetzt, wenn sie es denn wollen und können...
und nun??

wenn's dir hilft..von mir aus..

Na, jetzt darf ich aber lachen, oder?


Dann würde es ja keine selbstherrlichen Vormundschaftsgerichte geben, die gegen den Willen der Betroffenen vorsorgevollmachten wegmachen, und gegen den Willen der Betroffenen (Mündel genannt) gegen die Familie und gegen angehörige arbeiten....

Lässt sich ja auch genug Geld damit abschöpfen....[/quote]

das wird auch nicht gemacht.. wenn wa auch immer du damit meinst

und ganz ehrlich... deine Art zu antworten gefällt mit ganz und gar nicht..
du willst doch gar nix verstehn...
weitere Antworten sind für mich verschwendete Energie

So long!!


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""Suse2""]

wie sonst soll ich die Menschen nennen, die in unserer Einrcihtung leben?
[/quote]

Toll, super....

wußte nicht, dass Du Miteigentümer einer Einrichtung bist.

Meine Hochachtung.
das wird nicht einfach entschieden, sondern bewusst je nach Bedarf ausgewählt... und Personen aus der Familie werden immer bevorzugt eingesetzt, wenn sie es denn wollen und können...
Ja klar, Personen aus der Familie werden immer
bevorzugt....


Im Wort "immer" steckt übersetzt gesehen 100 %

und wenn "immer" auch wirklich "immer" wäre, dann würden nicht "immer mehr" Angehörige sich über Zwangsbetreuung im Internet beschweren!


und nun??

wenn's dir hilft..von mir aus..

Na, jetzt darf ich aber lachen, oder?
na klar darfst Du lachen....

Menschen die lachen sind fröhlich, meistens jedenfalls, wenn's keine Schadenfreude ist...
Dann würde es ja keine selbstherrlichen Vormundschaftsgerichte geben, die gegen den Willen der Betroffenen vorsorgevollmachten wegmachen, und gegen den Willen der Betroffenen (Mündel genannt) gegen die Familie und gegen angehörige arbeiten....
Ich weiß nicht, warum Du Dich sooooo für die Vormundschaftsgerichte einsetzt?

Besitz Du etwa Aktien an der "Firma Gericht?"

Lässt sich ja auch genug Geld damit abschöpfen....
genau, eine sog. "Betreuung" kann im Durchschnitt nur an Kosten ca. € 500,-- monatlich betragen.

das wird auch nicht gemacht.. wenn wa auch immer du damit meinst

und ganz ehrlich... deine Art zu antworten gefällt mit ganz und gar nicht..
du willst doch gar nix verstehn...
Mir gefallt auch so vieles nicht,

und wie sagte doch einmal sinngemäß ein berühmter Deutscher Manager:

Es gibt Leute, mit denen möchte ich nicht kommunizieren, und diese beschweren sich dann, dass ich mit denen nicht kommuniziere

und
weitere Antworten sind für mich verschwendete Energie

So long!!
so long.... take care!



resigniert
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Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von resigniert »

Tonfall?
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fmh
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von fmh »

Hallo zusammen,

die Ausgangsfrage kann hier nicht geklärt werden, die "Diskussion" dreht sich im Kreis und ist nicht mehr zielführend - der Thread wird geschlossen. Wer sich noch weiter austauschen möchte kann das per PN tun.

Gruß
fmh


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