§ Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!

§ ist eine Zwangsbetreuung bei einem ausländischen Wohnsitz § überhaupt möglich???

Ja
10
37%
Nein
16
59%
Keine Antwort / unentschieden
1
4%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 27

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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

hier noch ein sehr interessanter Artikel zum Thema
WILLKÜR DER DEUTSCHEN BETREUUNGSMASCHINERIE...

https://www.heise.de/tp/features/Willku ... 17585.html



resigniert
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von resigniert »

9 Jahre alt



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""resigniert""]9 Jahre alt[/quote]

übrigens ist meine eingangsfrage immer noch nicht beantwortet!

Habe morgen Termin bei einem Rechtsanwalt, vielleicht kann er mir das beantworten....



[quote=""resigniert""]9 Jahre alt[/quote]

Ja und?

Vor 9 Jahren gab es auch schon den sich nennenden
"Freiheitlich demokratischen rechtsstaat"

Und die Autos von Opel hatten vor 9 Jahren schon genauso gerostet wie heute....


Vor 15 Jahren ("911") sind moslemische terroristen in die "World Träde Center"
In New York mit Flugzeugen geflogen, und letztes Jahr 2016 zur
Weihnachtszeit mit einem LKW in Berlin in eine Menschenmenge gefahren....

Also, was zählt Zeit und Jahre, wenn sich nichts ändert!

Übrigens haben sich die "betreuungsgerichte" vor 9 Jahren wenigstens noch als das genannt, was diese immer noch geblieben sind, nämlich

Vormundschaftsgerichte



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""Sa-Biene""]Es kommt darauf an, wo die Person lebt. Wer in keinerweise in Deutschland gemeldet ist, hat auch keinen vollen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, sondern nur in Höhe des entsprechenden Landes. Mal abgesehen davon, dass Vortäuschung eines Wohnsitzes im Ausland Betrug ist.[/quote]

https://www.google.de/search?sclient=ta ... D468RnBpcU



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""resigniert""]9 Jahre alt[/quote]


Ok, 9 Jahre sind 108 Monate, und 108 hört sich sehr viel an, so alt ist nämlich Johannes Heesters geworden...

Wie wäre es da mit einem Beitrag von Ende 2013, also einem
Drei Jahre alten Beitrag

http://blog.justizfreund.de/betreuungsm ... 2-10-2010/






Benutzer 1685 gelöscht

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Angehöriger,

du solltest den Termin beim Anwalt wahrnehmen, in deiner speziellen Sache kann dir hier sowieso niemand eine rechtsverbindliche Antwort geben (siehe auch Forenregeln).

Mir scheint, als hättest du sehr viele Vorurteile und möchtest diese auch gar nicht ablegen. Da du hier nicht den richtigen Personenkreis finden wirst, die überzeugt werden wollen, frage ich mich, warum du weiter schreibst. Sorry, aber ich finde deine ggf. einmaligen Erlebnisse, die du verallgemeinerst mehr als schwierig.

vielleicht solltest du mal nicht nur in einschlägigen Foren/Seiten nachlesen.
Ich habe in über 25 Jahren in der Pflege keine solch absurden Fälle kennen gelernt.

sophie



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich?

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""sophie""]Hallo Angehöriger,

du solltest den Termin beim Anwalt wahrnehmen, in deiner speziellen Sache kann dir hier sowieso niemand eine rechtsverbindliche Antwort geben (siehe auch Forenregeln).

[/quote]

Ja, werde ich tun, wobei ich ja auf diesen Thread verweisen kann!

Mir scheint, als hättest du sehr viele Vorurteile und möchtest diese auch gar nicht ablegen. Da du hier nicht den richtigen Personenkreis finden wirst, die überzeugt werden wollen, frage ich mich, warum du weiter schreibst. Sorry, aber ich finde deine ggf. einmaligen Erlebnisse, die du verallgemeinerst mehr als schwierig.
Dann müsste das Internet voller Vorurteile sein, denn von dort habe ich viele Erlebnisberichte von verschieden Personen gelesen....

Sicherlich kann man das nicht zu 100 % verallgemeinern, aber wenn auch nur
5 % der "betreuten" und deren angehörigen solche schlechte und fiesen Erfahrungen mit deutschen Vormundschaftsgerichten gemacht haben, dann sind diese 5 % schon 100 % zu viel...

vielleicht solltest du mal nicht nur in einschlägigen Foren/Seiten nachlesen.
Ich habe in über 25 Jahren in der Pflege keine solch absurden Fälle kennen gelernt.

sophie
Wo soll man denn sonst nachlesen, wenn nicht im Internet?

Soll man etwa einen dieser vom Vormundschaftsgericht abhängigen "verfahrenspfleger" befragen, um sich geschönte halbwahrheiten anzuhören?

Übrigens kann ich mir auch gut vorstellen, dass jemand, der als Pfleger Oder als Pflegerin 25 Jahre arbeitet, mit solchen Fällen nicht in Berührung kommt....

Solange "professionell" 24 Stunden täglich für teures Geld gepflegt wird, solange dürfte auch nichts passieren...

In Gefahr sind nur die, die privat gepflegt werden, und auch nur von dieser Seite hört und liest man von solchen willkürlichen Übergriffen der Vormundschaftsgerichte, die übrigens nicht alleine "auf Jagd gehen", sondern immer von irgend einer anderen professionellen stelle "in die Spur gesetzt " werden....



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doedl
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von doedl »

Was sollen Fälle, die so selten sind, dass sie Ausnahmen sind?

Wie sollen wir uns dazu äußern, wenn wir Betreuung überwiegend als positiv erleben?


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""doedl""]Was sollen Fälle, die so selten sind, dass sie Ausnahmen sind?

Wie sollen wir uns dazu äußern, wenn wir Betreuung überwiegend als positiv erleben?[/quote]

Na, da gibst dann aber im Internet sehr sehr viele veröffentlichte
"Seltene Ausnahmen"
.



resigniert
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von resigniert »

Es wird immer nur das Negative mitgeteilt. Wieviel Prozent das dann sind, kann kaum ermittelt werden.
Ich habe auch schon erlebt, dass gegen die familiären Betreuer Antag gestellt wurde, um die betroffenen Betreuten zu schützen; diese Fälle werden auch nicht kommuniziert - oder eben durch die Betreuer, denen das Betreuungsrecht genommen wurde



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""doedl""]

Wie sollen wir uns dazu äußern, wenn wir Betreuung überwiegend als positiv erleben?[/quote]

Klar....

Pflichtverteidiger erleben die Straftäter und manchmal auch die Straftaten positiv

Verfahrenspfleger erleben die Betreuungsverfahren als Positiv

Betreuer erleben die Betreuung als psoitiv, und manchmal auch Pflegedienste, die das ganze manchmal ins Rollen gebracht haben



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""resigniert""]Es wird immer nur das Negative mitgeteilt. Wieviel Prozent das dann sind, kann kaum ermittelt werden.
[/quote]

in einem Staat, der sich freihetlich demokratischer Rechtsstaat nennt, und den Anschein der Unfehlbarkeit erwecken möchte ist schon 1 % gleich 100 % zuviel.
Ich habe auch schon erlebt, dass gegen die familiären Betreuer Antag gestellt wurde, um die betroffenen Betreuten zu schützen;
wenn ich die Formulierung "schützen" schon lese, die jeder "Betreuungs"-Richter so gerne verwendet... er will immer nur die Betroffenen "Schützen" und läßt sich das fürstlich honorieren (Gerichtsgebühr ect.)
diese Fälle werden auch nicht kommuniziert - oder eben durch die Betreuer, denen das Betreuungsrecht genommen wurde
Betreuer müßen auch das umsetzen, was ihnen selbst vom Gericht mit Beschluß aufdiktiert wird.
Es gibt gute und schlechte Betreuer, aber die meisten denke ich sind gut, si müßen halt nur dem Gericht gehorchen, und oftmals schlechtes umsetzen.



überflüssig
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von überflüssig »

Somit wären seine Eltern lt. seiner Aussage im "Falle des Falles" dem Zugriff der deutschen Behörden entzogen, weil die Eltern "Anmeldetechnisch" gar nicht in Deutschland wohnen würden, und somit wäre Deutschland nicht mehr zuständig, sondern Polen.
Stimmt das so?
Das ist die einzige Frage, die im Eingangspost gestellt wurde. Es hat sich herausgestellt, dass (welch Überraschung) hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.
Einige gute Anmerkungen und Kommentare zur Zitat: Zwangsbetreuung waren doch dabei, auch wenn sie sich, deiner Meinung nach, nicht auf deine Frage beziehen.
Im Übrigen weichst du selbst mit einigen Kommentaren deutlich vom Ausgangspost ab...also dürfen andere das wohl auch.

Geht es nun um den Onkel deiner Freundin, oder um deinen Vater? Denn in Post 3 sprichst du von einervorhandenen Generalvollmacht, die aber lt. Post 1 den Onkel deiner Freundin betraf. Dein Vater taucht in diesem Post lediglich als privat Gepflegter auf.

Und was bedeuten die Gänsefüsschen bei freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, unsere Gerichte,EU?
...warum kann und soll man sich nicht 100 % absichern, wenn es relativ einfach ist...
Ganz simpel? Es ist offensichtlich eben doch nicht so einfach ist sich zu 100% abzusichern...es ist sogar unmöglich...zeigt das Leben.
...präventive Lösungen und Absicherungen...
Wenn du sie hast, dann nutze sie ...oder noch besser...behalte dein Wissen nicht für dich und poste die Lösung.

Abschliessend...warst du denn nun nachdem du ca 6 Tage vergeblich auf eine zufriedenstellende Antwort auf deine Frage gewartet hast, beim Fachanwalt?

VG überflüssig



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Angehöriger-2
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""überflüssig""][

Das ist die einzige Frage, die im Eingangspost gestellt wurde. Es hat sich herausgestellt, dass (welch Überraschung) hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.[/quote]

aus einer anderen Website kopiert:
Speziell diese Frage kann man weder mit Ja noch mit Nein beantworten, da es auf den Einzelfall und die näheren Umstände ankommt.

Grundsätzlich möchte ich ersteinmal folgendes dazu feststellen:

1.) Muß auch ein gerichtlich bestellter Berufbetreuer nicht immer Nachteile für die Angehörigen und den Betroffenen bringen, denn wenn der Betroffene (das Mündel) nicht vermögend ist
(Unter 2600€ "Vermögen") und auch die Angehörigen (Ehefrau, Kinder ect.) finanziell nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, so Übernimmt die Kosten des Betreuers und auch der damit meistens verbundenen Heimunterbingung (mit Beschluß des Amtsgerichts) keine finanziellen Nachteile für die Angehörigen, da alle diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden.
Nur leider sind die Fälle sehr sehr selten, wo die Staatskasse einspringt, meistens müßen die Angehörigen für alle diese Kosten aufkommen, die sehr schnell mal ein paar Tausend Euro kosten können.
Alleine die Kosten des Berufsbetreuers können 1/4 jährlich schnell mal um die 1000€ kosten

2.) Wird in einem jeden Betreuungsverfahren ein Verfahrenspfleger (das ist meistens ein Rechtsanwalt, muß aber nicht sein), sowie ein Gutachter bestellt (das ist ein Arzt, meistens ein Nervenarzt).
Erst dann, und wenn alle Beteiligten angehört worden sind, fällt das Betreuungsgericht eine Entscheidung (Beschluß), die aber auch wieder bei der nächsthöheren Instanz (Landgericht) angefochten werden kann.
Meistens aber erfolglos, da sich meistens das Landgericht der erstinstantlichen Entscheidung des Amtsgerichts anschließt, und eine ablehnende Entscheidung wieder mit Kosten für die Angehörigen verbunden sein kann.
Oftmals sind Verfahrenspfleger junge Rechtsanwälte, die noch am Anfang ihrer beruflichen Karriere stehen, und diesen Job quasi als sichere Einnahmequelle sehen, da ständig vom Betreuungsgericht neue Fälle übergeben werden.

3.) Wird es schwer, überhaupt einen Rechtsanwalt (speziell noch aus der Stadt, wo das Betreuungsgericht ansässig ist) zu finden, welcher dann gegen die Entscheidung ausgerechnet eines Richters aus seinem Gerichtsbezirk ankämpfen muß.

===============================================================================================================================================================

Und jetzt kommt es zur eigentlichen Beantwortung der Frage des TE:

sollte sein Angehöriger (Vater) aus Deutschland abgemeldet sein, und jemand regt eine Betreuung an
(oftmals sind es auch gerade Pflegedienste, die gerne ein bisschen mehr tun möchten wie z.B. Rundum-Pflege oder Verbringung des Angehörigen in ein "befreundetes Altenheim", und dann bei Ablehender Haltung der Angehörigen sich plötzlich in der "Verantwortung" sehen, ein Betreuungsverfahren einzuleiten),
so wird sich in diesem Falle das Betreuungsgericht an die Angehörigen wenden.

So wird das Gericht auch einen Gutachter bestellen, so wie einen Verfahrenspfleger.

Und hier ist der rechtliche Unterschied bei einem ausländischen Wohnsitz, aber deutschem Rentenbezug:

1.) Hat der Verfahrenspfleger seine Stellungnahme an das Gericht geschrieben, und man darf hier nicht vergessen, wer den Verfahrenspfleger beauftragt hat

und

2.) Hat der Gutachter sein Gutachten im Auftrage des Betreuungsgerichts geschrieben

so hat

das Betreuungsgericht dann die volle rechtliche Handhabe, alles das auszuwerten, und eine Betreuung einzurichten, sollte dieses so im Ermessen des Betreuungsrichters liegen.
Dann in diesem Falle hilft auch kein ausländischer Wohnsitz, da sich dann die Betreuungsgerichte auf das Gutachten, den Bericht des Verfahrenspflegers und den Deutschen Rentenbezug und möglicherweise weiterer Vermögenswerte des Mündels in Deutschland berufen kann, welche ja "zum Schutze" des Mündel ........ usw.......

(Beispiel: Bei einem Unfall im Ausland, wenn der Unfallverursacher Deutscher ist, und der Unfallgeschädigte auch Deutscher ist, so kann auch ein Deutsches Gericht zuständig sein.
Gleiches gilt u.U. auch bei Straftaten, die ein Deutscher im Ausland begeht.

Ein Ausländischer Wohnsitz nützt auch nur, wenn die Angehörigen den in Deutschland zu Besuch gewesenen (Vater, Mutter) sofort wieder ins Ausland verbingen, da er / sie eben wieder zurückgefahren ist.
Dann existiert kein Gutachten, und kein Bericht des Verfahrenspflegers, und somit kann das Betreuungsverfahren mangels Beweise nicht zu ende gebracht werden, und wird eingestellt,
bzw. möglicherweise dann an das EU Ausland abgegeben.

Ausländische Betreuungsgerichte speziell im konserativ geprägten Osteuropa -ehem. sozialistische Staaten- urteilen meistens mehr familienfreundlich,
da es gerade noch in Osteuropa meistens "Gang & Gäbe" ist, dass Opa und Omi bis zum Tode im Elternhaus bleiben, und dort von den Kindern und Enkelkindern gepflegt werden.

Selbst die Heimunterbringung im osteuropäischen Ausland kostet nur ca. 1/6 der Kosten in Deutschland.


Einige gute Anmerkungen und Kommentare zur Zitat: Zwangsbetreuung waren doch dabei, auch wenn sie sich, deiner Meinung nach, nicht auf deine Frage beziehen.
Im Übrigen weichst du selbst mit einigen Kommentaren deutlich vom Ausgangspost ab...also dürfen andere das wohl auch.
Ja, es ist oftmals in Deutschland so, dass vom 100'sten ins 1000'ste gegangen wird, und einem denn noch erklärt wird, warum "etwas nicht geht"

.... was im Grunde genommen gar keinen Interessiert,
wenn etwas "nicht geht",
sondern die meisten Leute immer interessiert, wie etwas geht.

mein MOTTO:
Nicht über Probleme diskutieren, sondern über Lösungen reden

Geht es nun um den Onkel deiner Freundin, oder um deinen Vater? Denn in Post 3 sprichst du von einervorhandenen Generalvollmacht, die aber lt. Post 1 den Onkel deiner Freundin betraf. Dein Vater taucht in diesem Post lediglich als privat Gepflegter auf.
Ja, mein vater ist (noch) privat Gepflegter.

Der Onkel war es übrigens auch, bis sich die
"freiheitlich demokratische Staatsmacht" einschaltete....

Und was bedeuten die Gänsefüsschen bei freiheitlich demokratischen Rechtsstaat, unsere Gerichte,EU?
UNSERE ???

Als "Unsere" könnte ich die Gerichte sehen können, wenn deren Richter und Richterinnen alle paar jahre frei gewählt werden würden, wie in den USA z.B.
..Wenn du sie hast, dann nutze sie ...oder noch besser...behalte dein Wissen nicht für dich und poste die Lösung.
Sie oben das in Lila-Schrift geschriebene in größeren Buchstaben.
Abschliessend...warst du denn nun nachdem du ca 6 Tage vergeblich auf eine zufriedenstellende Antwort auf deine Frage gewartet hast, beim Fachanwalt?

VG überflüssig
Ja, war ich, der hatte drigenst angeraten, falls dennoch ein "Betreuungsverfahren" angestrengt werden sollte, auf keinen Fall !!! einen

--- vom Gericht bestellten Rechtsanwalt, die nennen sich "Verfahrenspfleger"

--- vom Gericht bestellten "Gutachter"

--- den Betreuungsrichter (oder die Betreuungsrichterin)

zum Gespräch zu meinem Vater zu lassen, bzw. dass auch nur eine der o.g. drei Personen meinen Vater überhaupt sieht...

Der Rechtsanwalt hatte mir in meinem Falle angeraten, wenn mein Vater ins EU-Ausland abgemeldet sein sollte, dann dem Vormundschaftsgericht im Falle eines eingeleiteten "Betreuungsverfahrens" dem Gericht sofort mitzuteilen, dass der Vater nur zu Besuch in Deutschland war, und nun wieder zurück in seinem Wohnort im EU-Ausland.

Dann, und nur dann, hätte das Vormundschaftsgericht keine weitere Handhabe mehr, gegen meinen Vater vorzugehen, weil er nicht (mehr) da ist...

Ggf. würde aber dann der Fall über ein Ministerium in Bonn an die Botschaft des entsprechenden Landes abgegeben, und an ein ausländisches "Betreuungsgericht" verwiesen.
Aber im Ausland gingen die Uhren eben doch ein wenig anders, was die Bevormundung älterer Mitmenschen gegen deren Willen und gegen den Willen der Angehörigen anbetrifft!
Zuletzt geändert von Angehöriger-2 am Mo 1. Mai 2017, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.



überflüssig
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von überflüssig »

Leider hast du meine Frage nicht beantwortet...ich formuliere sie mal anders:
Was willst du mit den Gänsefüsschen sagen?
Warum setzt du diese Bezeichnungen in Gänsefüsschen?

Die Quellenangabe
andere Webseite
ist etwas schwammig. Geht das auch präziser? Und ist das eine rechtsverbindliche Auskunft?
Nur nebenbei strotzt das lila geschriebene vor Rechtschreibfehlern...was zumindest für mich...nicht sonderlich seriös wirkt.

Inzwischen frage ich mich....wenn doch der Vater privat gepflegt wird und alle direkt Beteiligten mit dieser Regelung zufrieden sind...wer sollte dann einen Betreuer bestellen? Ein Pflegedienst, der sich reinhängt, dürfte ja nicht involviert sein?
Vorschlag: übernimm doch selbst die Betreuung.
VG überflüssig

PS.
...Ministerium in Bonn...
Welches wäre das denn?



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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""überflüssig""]Leider hast du meine Frage nicht beantwortet...ich formuliere sie mal anders:
Was willst du mit den Gänsefüsschen sagen?
Warum setzt du diese Bezeichnungen in Gänsefüsschen?
[/quote]

Na, was heißt es wohl, wenn jemand etwas mit ".……………" schreibt?......
Die Quellenangabe
andere Webseite
ist etwas schwammig. Geht das auch präziser? Und ist das eine rechtsverbindliche Auskunft?
Nur nebenbei strotzt das lila geschriebene vor Rechtschreibfehlern...was zumindest für mich...nicht sonderlich seriös wirkt.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 1&start=15

Übrigens, was "Seriös" anbetrifft, so habe ich lieber
unseriöse Hilfe, als seriösen Ärger!

Inzwischen frage ich mich....wenn doch der Vater privat gepflegt wird und alle direkt Beteiligten mit dieser Regelung zufrieden sind...wer sollte dann einen Betreuer bestellen? Ein Pflegedienst, der sich reinhängt, dürfte ja nicht involviert sein?
Vorschlag: übernimm doch selbst die Betreuung.
VG überflüssig
Bitte einmal selbst bei Google
Nachschauen unter Benutzung der Begriffe wie "Betteuungsmafia" z.b.

PS.
...Ministerium in Bonn...
Welches wäre das denn?[/QUOTE]

Werde demnächst einmal so ein schreiben dieses Bonner Ministeriums hochladen!



Suse2
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Einsatz Bereich: Seniorenheim
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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Suse2 »

Ja, war ich, der hatte drigenst angeraten, falls dennoch ein "Betreuungsverfahren" angestrengt werden sollte, auf keinen Fall !!! einen

--- vom Gericht bestellten Rechtsanwalt, die nennen sich "Verfahrenspfleger"

--- vom Gericht bestellten "Gutachter"

--- den Betreuungsrichter (oder die Betreuungsrichterin)

zum Gespräch zu meinem Vater zu lassen, bzw. dass auch nur eine der o.g. drei Personen meinen Vater überhaupt sieht...


weil?? beißen die, haben die eine ansteckende Krankheit?

vom Gericht bestellten Rechtsanwalt, die nennen sich "Verfahrenspfleger"

das sagt dein Anwalt??

Der Verfahrenspfleger hat in Deutschland die Aufgabe, im Verfahren vor dem Betreuungsgericht (auf Bestellung eines Betreuers oder Anordnung einer Unterbringung) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Er hat, ähnlich wie ein Rechtsanwalt, als Parteivertreter die gleichen Rechte und Pflichten für seinen „Mandanten“. Für ihn gelten daher auch die gleichen Bestimmungen zum Datenschutz, zur Dokumentation (Aktenhaltung) und Aussageverweigerungsrecht.



es geht um meinen 78 jährigen Vater, der Demenz hat, und von uns privat gepflegt wird.
Wir haben ganz einfach Angst, dass er auch eine Zwangsbetreuung übergestülpt bekommen könnte, so wie das ja schon vielfach mit anderen älteren Leuten gemacht wurde.
warum sollte das passieren, wenn jemand da ist der für alles sorgt??

Ich habe in über 25 Jahren in der Pflege keine solch absurden Fälle kennen gelernt
.

da kann ich mich Sophie nur anschließen. ich in 30 Jahren auch nicht.. ob nun beruflich oder privat wo ich auch über 8 Jahre jemanden mit Vorsorgevollmacht durch alle Situationen begleitet habe ohne Probleme...
Zuletzt geändert von Suse2 am Di 2. Mai 2017, 22:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Tippslefehler entdeckt


Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!

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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von überflüssig »

Na, was heißt es wohl, wenn jemand etwas mit ".……………" schreibt?......
Eine Gegenfrage...süss.
Ich hätte das aber nun mal gerne von dir ausgesprochen. Dann mal Butter bei die Fisch.
"Betteuungsmafia"
Hast du das auch selbst gelesen? Da ist nirgendwo....aber auch so gar nicht....die Rede von privat betreuten Menschen, bei denen irgendwo irgendwer aus dem Nichts gekrochen kam und den alten/dementen Menschen Böses antat.
...so ein schreiben dieses Bonner Ministeriums...
Ich wollte nur wissen, um welches Ministerium es sich handelt ...mehr nicht... aber ich warte gern.
Ach, bevor ich´s vergesse, viel Erfolg mit unseriösen Tipps, die dir langfristig ganz sicher seriösen Ärger verschaffen können, um mal deine Worte zu verwenden
warum sollte das passieren, wenn jamnd da ist der für alles sorgt??
Hab ich auch schon gefragt...die unbefriedigende Antwort war : googeln unter dem Stichwort „Betreuungsmafia“

VG überflüssig



Benutzer 1685 gelöscht

AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Angehöriger,

was ist denn deine eigentliche Intention hier weiterzuschreiben, wo du scheinbar nur auf Menschen triffst, die sich mit diesem System und diesem Rechtsstaat identifizieren können. Deine rechtlichen Fragen hat dir ja, lt. deiner Aussage, der Anwalt deines Vertrauens beantwortet.

sophie



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AW: § Zwangsbetreuung für Deutsche bei ausländischem Wohnsitz rechtlich möglich??

Beitrag von Angehöriger-2 »

[quote=""Angehöriger-2""][

Werde demnächst einmal so ein schreiben dieses Bonner Ministeriums hochladen![/quote]

Entschuldigung für die falsche Ausdrucksweise, denn es ist nicht ein solches schreiben des Bonner Ministeriums, sondern an das Bonner Ministerium
(Was mir ein Bekannter zur Verfügung gestellt hatte).

Bild

http://up.picr.de/29088037zr.jpg
[quote=""Angehöriger-2""][

Werde demnächst einmal so ein schreiben dieses Bonner Ministeriums hochladen![/quote]


Kleine Anmerkung hierzu:
Sohn und 86 jährige Mutter hatten gemeinsam ein Konto bei der Sparkasse.
Vater war Abteilungsleiter bei VW - verstorben mit 82 Jahren, die Mutter bekam Witwenrente.
Es gingen somit fast 3100.-- € monatlich auf dem Konto ein, dazu kamen noch die Einkünfte des Sohnes, die ebenfalls auf das Konto gingen.
Mutter hatte Fortgeschrittene Demenz.

Dem Gericht passte es nicht, dass Mutter und Sohn ein gemeinsames Konto hatten, und "überzeugten" sich dann quasi selbst davon, dass der Sohn angeblich vom Geld der Mutter leben soll.

Es wurde ein Betreuer bestellt, der dann, nachdem er Einsicht in sämtliche Konten hatte, sogar dem Gericht mitteilte, dass die mehreren tausend Euro Einkünfte nicht nur alleine die Witwenrente der Mutter sind, sondern auch der Sohn selbst Gelder überwiesen erhält.
Hier war gerade der Betreuer, der sich fair verhalten hatte, und den eigentlichen Überblick über die ganze Sache, den das Vormundschaftsgericht eben nicht hatte.

Auch hier fand eine "Befragung" der demenzkranken Mutter im Juli 2016 durch den Vormundschafts Richter, den sog. "Verfahrenspfleger" und einen vom Gericht bestellten Gutachter statt, und alle drei interpretierten in deren schreiben selbst rein, was die sich vorstellen können, oder eben nicht vorstellen können, und diese (eigenen) Vorstellungen wurden dann Überzeugungen
(Zur Überzeugung des Gerichts).

Eine vorher von der Mutter 2014 erteilte vorsorgevollmacht wurde einfach widerrufen, und Mutter sollte gegen den eigen Willen in ein Altersheim abgeschoben werden.

die Betreuung in Deutschland wurde nicht aufgehoben, und der Fall ins EU-Ausland abgegeben.

daher nochmals wiederholend der Ratschlag des Rechtsanwaltes:
Nicht mit verfahrenspflegern reden, diese auch nicht zum angehörigen lassen, das gleiche gilt auch für sog. Gutachter und vormundschaftsrichter.

Letztendlich werden einem die Worte im munde verdreht, und alle Beteiligten schreiben deren eigene Meinungen (Vorstellungen) in die Papiere, die dann zu Überzeugungen werden, und aus denen dann Beschlüsse erwachsen...
Zuletzt geändert von Angehöriger-2 am Mi 3. Mai 2017, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.



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