Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Pflege- und Sozialrecht.
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Griesuh
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AW: Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Beitrag von Griesuh »

Hallo, diese Frage kann dir am besten ein Steuerberater beantworten.

LG



Suse2
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AW: Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Beitrag von Suse2 »

Brini,

wenn deine Mutter keine Ersparnisse mehr hat, hat sie doch Anspruch auf Sozialhilfe, diesen Antrag solltest du erstmal stellen und dann wird sich zeigen ob du überhaupt zuzahlen musst...


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo

natürlich sind diese Kosten absetzbar!

Aber wie Suse schon geschrieben hat hat sie Anspruch auf Soziahilfe und die Prüfen dann dein Einkommen und weisen dir dann deinen Anteil als Kind zu, evtl. auch aufgeteilt mit evtl. vorhandenen Geschwistern.

Sophie



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doedl
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AW: Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Beitrag von doedl »

Hallo Brini

erstmal find ichs klasse, dass Du sofort dazu bereit bist, Zuzahlungen von Deinem Geld zu leisten.

Leider hatten wir das Thema in anderer Variante auch schon hier; dass Kinder alles versuchen, sich davor zu drücken.

Trotzdem ist der Rat, erstmal Sozialhilfe zu beantragen, ein guter. Sollte das Sozialamt zahlen, so kannst Du immer noch das "Taschengeld" Deiner Mutter aufbessern, welches eh sehr gering ist und oft nicht für die kleinen Freuden des Lebens ausreicht.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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Griesuh
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AW: Zahlungen für Mutter / Pflegeheimplatz absetzbar?

Beitrag von Griesuh »

Hallo, euere Ratschläge Sozialhilfe zu beantragen sind Ok und richtig. Jetzt könnte noch der Tipp eines Höherstufungsantrages folgen.
Jedoch ist damit auch nicht die Frage von Brini2 beantwortet.
Die Frage von Brini2 lautet nicht:
"wo bekomme ich zusätzliches Geld für die stationäre Pflege meiner Mutter her",
sondern Ihre Frage war:
"Weiß jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, diese Aufwendungen steuerlich abzusetzen? Und wenn ja wie? Als außergewöhnliche Belastung oder als Unterhaltszahlung?"

Die Frage von Brini2 kann wirklich nur ein Steuerberater beantworten.

LG Griesuh



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