Wundregistrierung

Pflege- und Sozialrecht.
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yanl
Beiträge: 62
Registriert: So 23. Apr 2006, 16:53

Wundregistrierung

Beitrag von yanl »

Hallo allem!

Solche Situation. Wir nutzen im Haus „ Vivendi “. Nach Befehl des Chefs, falls jemand - Pflegekraft - eine Wunde beim BW gefunden hat (z.b. Decubitus), muss sofort fotografieren und in das „Vivendi“ eintragen, aber nur wenn, wenn ä.Verordnung -> mit Verbandmaterial (für die Wunde) kommt und nur dann können wir fotografieren und ins „Vivendi“ eintragen.
So passiert, dass ich Decubitus am Wochenende gefunden habe.
Natürlich, die Praxis abgeschlossen ist.
Die Frage, wie Rechtlich muss ich diese Situation umgehen und allgemein, ich möchte Wundmanagement-Richtlinie gerne wissen, wo kann ich diese Info finden ?

Ich bedanke mich Voraus!



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