ja insofern, das man in etwa abschätzen kann ob er richtig eingestuft ist..Erst hatte er 2, dann wurde er auf 1 zurückgestuft. Macht das einen Unterschied?
wieso denn Toilettengang, das ist Zusatzaufwand der auch genauso und jedes Mal dokumentiert werden muss, für den T-Gang gibt es die 5 Minuten und gut..Außerdem ist er leicht inkontinent und es kommt mehrmals in der Woche vor, dass er sich trotz Einlagen nachts so einnässt, dass wir ihn umziehen, abwaschen, und manchmal auch das Bett neu beziehen müssen. Wird das als Pflegezeit angerechnet, und wenn ja, wozu wird das gerechnet? (Wir haben es im Pflegetagebuch unter Toilettengang gerechnet)
und das Duschen wird von der Zeit her genauso gewertet wie eine Ganzkörperpflege,