Was als Pflegezeit anrechnen?

Pflege- und Sozialrecht.
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Suse2
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von Suse2 »

Erst hatte er 2, dann wurde er auf 1 zurückgestuft. Macht das einen Unterschied?
ja insofern, das man in etwa abschätzen kann ob er richtig eingestuft ist..
Außerdem ist er leicht inkontinent und es kommt mehrmals in der Woche vor, dass er sich trotz Einlagen nachts so einnässt, dass wir ihn umziehen, abwaschen, und manchmal auch das Bett neu beziehen müssen. Wird das als Pflegezeit angerechnet, und wenn ja, wozu wird das gerechnet? (Wir haben es im Pflegetagebuch unter Toilettengang gerechnet)
wieso denn Toilettengang, das ist Zusatzaufwand der auch genauso und jedes Mal dokumentiert werden muss, für den T-Gang gibt es die 5 Minuten und gut..

und das Duschen wird von der Zeit her genauso gewertet wie eine Ganzkörperpflege,


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-Felicitas-
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von -Felicitas- »

yvdsvfxc
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.



thorstein
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von thorstein »

Hallo ratsuchende,
was bedeutet "alles zusammen"; inklusive aus-und ankleiden? Das muß -wie oben schon gesagt - extra berechnet werden. Damit kommt man schon auf 40min!
Wenn ihr Widerspruch eingelegt habt, was für Zeiten wurden denn tatsächlich angerechnet? Wie begründet den die Kasse bzw. der Gutachter, wenn die Einstufung nicht mit den Daten im Pflegetagebuch übereinstimmt? Notfalls hilft hier nur der Rechtsweg.



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Griesuh
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von Griesuh »

hallo, es ist schon schwer für einen nicht Fachmann/frau dieses System zu verstehen.
Die Zeiten der Pflege werden generell immer auf den Tageswert umgerechnet. Wird nur einmal in der Woche geduscht, so wird die Richtzeit von 25 Min Duschen geteilt durch 7 Tage,das ergibt dann aufgerundet tgl. 4 min. für das Duschen. Alle Tätigkeiten die tgl. erfolgen werden auch tgl. in der Zeiterfassungaufgeführt.
Das nächtliche Umziehen 3 x in der Woche wird mit an/auskleiden bewertet und dann durch 7 geteilt x 3 berechnet, da es ja nur 3 wtl. erfolgt. Beispiel: Ankleiden 10 min:7 x 3 = aufgerundet 4 min. tgl, auskleiden 5 Min.7 x 3= aufgerundet 2 Min. tgl. usw. So berechnen sich die Pflegezeiten. Die hauswirtschaftliche Versorgung wird nicht auf die Pflegezeit angerechnet und findet daher keinen Eingang in die Höhe der Pflegestufe. Die HW wird zur Zeit pauschal mit 45 MIn. tgl. bei PS I und mit 60 Min bei PS II u. III bewertet.
Sie wird erfasst zur Rentenbeitragsermittlung für die Hauptpflegeperson. Kommt die Hauptpflegeperson wtl. mit Pflege u. Hauswirtschaft auf 14,01 Stunden, so zahlt die Pflegekasse einen Rentenbeitrag auf das Rentenkonto der Pflegeperson, sofern diese im berufsfähigem Alter ist, Teilzeit-Geringfügig Beschäftigt ist, Hausfrau /Hausmann, oder Arbeitslos ist.
Ansonsten schaue den Beitrag über die Richtwerte.

LG
Griesuh



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-Felicitas-
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von -Felicitas- »

xvfvxfvx
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Fr 5. Mär 2010, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.



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doedl
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AW: Was als Pflegezeit anrechnen?

Beitrag von doedl »

Hallo Ratsuchende,

habt Ihr die Nachtpflege auch als solche angegeben? Offensichtlich ist ja ein ständiger nächtlicher Kontrollgang erforderlich (wie sonst würdet Ihr merken, dass der Großpapa einnässt).

Gruß Doedl


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