Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Pflege- und Sozialrecht.
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diekleine0780
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Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von diekleine0780 »

Hallo,
ich habe dieses Forum gefunden und auch schon sehr viel hilfreiches gefunden. Ich wende mich an euch, weil ich irgendwie total durch den Wind bin.
Seit 7 Jahren arbeite ich in einem ambulanten Pflegedienst + betreutes Wohnen.
Ich selbst bin seit vielen Jahren in der Pflege, aber absolut ungelernt, keine Kurse, keine Lehrgänge oder sonst was in der Richtung.
Die letzten Monate war ich überwiegend in der Hauswirtschaft eingeteilt, mit leichten Tätigkeiten wie Grundpflege und so weiter.
Aber ich bringe es mal auf den Punkt. Ich sollte laut Tourenplan einen Patienten versorgen, zu hause, Plegestufe 3, halbseitig gelähmt nach Schlaganfall, Katheder, PEG.
Dieser Mann wird jeden Abend in der Versorgung auf Wunsch seiner Ehefrau mit dem Lifter auf den Duschstuhl befördert und geduscht.
Ich war bei der abendlichen Versorgung 1x mit, zur Unterstütund der PFK.
Nun sollte ich diesen Patienten allein versorgen und das habe ich abgelehnt.
Ich habe mich geweigert das allein zu tun, ich wollte Unterstützung.
In einen oder genau den Lifter habe ich nie eine Einweisung bekommen und ich habe ganz offen und ehrlich gesagt das ich mir das unter diesen Umständen nicht zutraue.
Ich bekam von PDL und auch der Geschäftsführung gesagt, ich wäre als Pflegehelferin eingestellt, mache das lange genug, man würde nicht verstehen wo mein Problem ist. Man warf mir arbeitsverweigerung vor.
Ich habe gesagt das ich eine Durchführungsverantwortung habe und keine Verantwortung dafür übernehmen kann.
Es gab also riesen Streit und noch heute oder morgen steht ein Gespräch mit der GEschäftsführung an.
Das kann doch nicht sein oder?
Ich bin der Meinung richtig gehandelt zu haben.
Was sagt ihr dazu?

Liebe Grüße
diekleine



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Griesuh
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Griesuh »

Diese Ablehnung war richtig von dir.
Das ist keine Arbeitsverweigerung.

Das ist das eine.
Dann haben deine Chefs wohl noch nie etwas von der Fortbildungsverpflichtung aller Mitarbeiter gehört, die aktiv in der Pflege arbeiten??

Du schreibst:
Ich selbst bin seit vielen Jahren in der Pflege, aber absolut ungelernt, keine Kurse, keine Lehrgänge oder sonst was in der Richtung.
Laut PNG und den Versorgungsverträgen muss jeder Mitarbeiter der in der Pflege aktiv eingesetzt wird, jährliche Fortbildungen nachweisen.
Wie das euere Chef's bei den MDK Prüfungen verheimlichen konnten, dass es keine Fortbildungen gibt, ist mir schleierhaft.
Bei unseren Prüfungen durch den MDK werden jedesmal die Fortbildungsnachweise der Mitarbeiter abverlangt.

Leider muss ich dir aber auch sagen, dass es eine Selbstverantwortung und Selbstinformationspflicht für Mitarbeiter gibt.
Mit anderen worten, du hättest dich selbst einmal um Fortbildungen, alleine schon dem eigenen Interesse halber, kümmern können und müssen.
Es ist eben ein gegenseitiges Geben und Nehmen.


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*Angie*
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von *Angie* »

Du hast absolut richtig gehandelt!
Ich habe gesagt das ich eine Durchführungsverantwortung habe und keine Verantwortung dafür übernehmen kann.
Letztendlich ist es richtig. Wenn Du Dich überfordert fühlst, dann mach es NICHT - PUNKT!

@ Griesuh
Leider muss ich dir aber auch sagen, dass es eine Selbstverantwortung und Selbstinformationspflicht für Mitarbeiter gibt.
Mit anderen worten, du hättest dich selbst einmal um Fortbildungen, alleine schon dem eigenen Interesse halber, kümmern können und müssen
a) die Selbstverantwortung übernimmt sie HIER gerade sehr gut, da sie klar sagt, dass sie sich dem Ganzen ALLEIN nicht gewachsen fühlt!

b) natürlich KANN man sich im eigenen Interesse und weitere Infos und Fort-/und Weiterbildungen kümmern, aber man MUSS es nicht, wenn man als UNGELERNTE eingestellt wurde und sich gar nicht weiterbilden möchte....?

Aus vielen Gesprächen und eigener Erfahrung unterstelle ich auch einfach mal, dass es hier in diesem Fall schleichend dazu kommen würde, dass sie - da sie ja schon lange "dabei" ist - dann auch demnächst noch die PEG-Wundversorgung und auch die Katheterpflege übernehmen "darf" - wenn sie doch sowieso schon vor Ort ist (man kann ja schlecht den PEG-Verband dann so nass kleben lassen?)

... und wir alle wissen, dass das NICHT die Aufgabe einer ungelernten Pflegekraft ist - auch nicht, wenn sie schon lange "dabei" ist.

Gruss, A.


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diekleine0780
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von diekleine0780 »

Vielen Dank für Eure Antworten.
Also es gab schon mal eine Fortbildung zum Thema Ernährung oder Hygiene, jedoch nicht das ich irgendwie mal eine qualifikation oder so erhalten habe.

Genau das war der Punkt, was ich könnte oder nicht spielt doch hier keine Rolle. Denn klar hätte ich den PEG - Verband machen müssen wenn er nass ist. Doch auch das darf ich nicht. Auch wenn 1000 mal gesehen.
Und vor dem Lifter habe ich echt Respekt. Wenn dort etwas schief gelaufen wäre, ich wäre doch sicher auch privat haftbar zu machen oder nicht?

Nun habe ich heute Nachmittag meinen Termin bei der Geschäftsführung. Ich bin gespannt, aber ich denke es wird ordentlich krachen. Nur diesmal sind sie zuweit gegangen. Das werde ich mir nicht gefallen lassen.


Liebe Grüße
diekleine



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*Angie*
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von *Angie* »

ich wäre doch sicher auch privat haftbar zu machen oder nicht?
Also es ist so:
K E I N Vorgesetzter steht letztendlich hinter Dir, wenn da etwas schiefgeht - da sei mal ganz sicher.

Und ein Richter geht natürlich davon aus, dass Du erwachsen bist und sprechen kannst und dass Du auch N E I N hättest sagen können, wenn Du Deine Grenzen spürst.

Ziehe weiterhin KLAR Deine Grenze, wenn Du Dich überfordert fühlst und wenn Dein AG weiterhin darauf beharrt, dass Du "das zu machen hast",
drück ihm zur Not ne Überlastungsanzeige (nen Vordruck kannst Du Dir im Internet runterladen) in die Hand oder bestehe ganz klar auf eine vorherige Weiterbildung auf seine Kosten für die anstehenden Aufgaben!

Ich finde gut, dass Du für Dich einstehst!
Das machen die meisten nicht und lassen sich unter Druck setzen mit Kündigungsandrohung etc.

D U bist HIER im Recht!


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Griesuh
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Griesuh »

Angie schreibt:
a) die Selbstverantwortung übernimmt sie HIER gerade sehr gut, da sie klar sagt, dass sie sich dem Ganzen ALLEIN nicht gewachsen fühlt!
Nicht anderes habe ich eben gesagt mit diesem meinen Satz:
Diese Ablehnung war richtig von dir.
Das ist keine Arbeitsverweigerung.


Im übrigen ist das die Durchführungsverantwortung was du meinst, Angie.
Selbsverantwortung steht im Bezug sich selbst um Fortbildungen zu bemühen.

Angie schreibt :
b) natürlich KANN man sich im eigenen Interesse und weitere Infos und Fort-/und Weiterbildungen kümmern, aber man MUSS es nicht, wenn man als UNGELERNTE eingestellt wurde und sich gar nicht weiterbilden möchte....?
Nicht möchte gibt es hier nicht, denn es besteht und gibt eine FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG für alle in der Pflege eingesetzen Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung !!!

Wenn sie nicht möchte, sprich sich nicht Fortbilden will,
dann darf man sie nicht mehr in der professionellen Pflege einsetzen.
Klingt böse ist aber so.

Angie schreibt:
.......in die Hand oder bestehe ganz klar auf eine vorherige Weiterbildung auf seine Kosten für die anstehenden Aufgaben!
Richtig, das sagte ich auch, aber mit anderen Worten:

Dann haben deine Chefs wohl noch nie etwas von der Fortbildungsverpflichtung aller Mitarbeiter gehört, die aktiv in der Pflege arbeiten??
Wie das euere Chef's bei den MDK Prüfungen verheimlichen konnten, dass es keine Fortbildungen gibt, ist mir schleierhaft.

Somit sind wir uns einig und deshalb verstehe ich nicht warum du mich hier so angreifst.

Etwa wegen dieser Äusserung :
Leider muss ich dir aber auch sagen, dass es eine Selbstverantwortung und Selbstinformationspflicht für Mitarbeiter gibt.
Mit anderen worten, du hättest dich selbst einmal um Fortbildungen, alleine schon dem eigenen Interesse halber, kümmern können und müssen.?

Und ich bleibe dabei, auch sie hat sich in Eigenverantwortung selbst um Fortbildungen zu bemühen. Man muss nicht immer warten bis der Chef einem alles mundgerecht hinlegt.


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*Angie*
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von *Angie* »

denn es besteht und gibt eine FORTBILDUNGSVERPFLICHTUNG für alle in der Pflege eingesetzen Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung !!!
Ja - aber NICHT auf eigene Kosten, oder?

Und wenn DU als Chef das weißt, dann müsste das auch ihr Chef wissen - die Frage ist: wieso bietet er das dann nicht an?

Ich musste mich nie selbst um Weiter-/Fortbildungen bemühen, sondern ansich bekommt man die vom Arbeitgeber angeboten (oder manchmal "aufgedrückt") ;)

Was Du mit Selbstverantwortung bezeichnest wäre für mich Eigenverantwortung :hehe :an und ich meine sie zeigt SELBSTVERANTWORTUNG darin, dass sie die DURCHFÜHRUNGSVERANTWORTUNG hier klar ABLEHNT.

Off-Topic:

Öhm, Griesuh - ich habe Dich gar nicht angegriffen - entschuldige, wenn das so für Dich angekommen ist. Mich ärgert nur immer wieder, dass immer mehr den Arbeitnehmern aufgedrückt wird - wie zB die Tatsache, dass man als völlig ungelernte Pflegekraft sich eigenständig um FB oder WB zu kümmern habe - denn DAS sehe ich völlig anders!
P.S. wir konnten immer schon gut aneinander vorbeirreden *Hand reich

Liebe Grüße in den Tag,
Angie


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Griesuh
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Griesuh »

Jo Angie.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht- Fortbildungen an zu bieten und diese Kosten zu tragen.
Das habe ich ja auch eindeutig geschrieben.

Und warum dies der AG der Fragestellerin nicht weiß kann ich dir nicht sagen. Vermutlich weiß er es, will aber einfach nur Kosten sparen??

Jedoch sehe ich unabhängig meiner Position als AG, auch eine Selbstverprflichtung des Arbeitnehmers, sich selbst um Weiterbildungen zu bemühen, wenn er beruflich weiter kommen will.
( Auch ich war einmal ein kleiner angestellter Krankenpfleger. Keiner meiner AG's bezahlte mir zum B. die PDL Ausbildung. Das habe ich selbst finanziert, ohne damals dabei die Absicht zuhegen einmal einen eigenen PD besitzen zu wollen)
Auch viele weitere Fortbildungen bezahlte ich selbst.
Ich gab mich eben nicht mit dem einmal erlernten zu frieden und wollte weiter kommen.
Was ist daran so verwerflich?

Dann frage ich mich: was ist daran so toll zum einmal erlernten nichts mehr dazu lernen zu wollen und auf dem Stand des Status Quo zu bleiben?



Wir sind uns also grundsätzlich einig.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mo 29. Sep 2014, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Erbsenbrotsuppe
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

Hallo,

ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Im zweiten Beitrag von "die kleine" hat sie doch bereits erwähnt, das der AG Fortbildungen anbietet. Zudem wird mir nicht ganz klar, was die Fortbildungsverpflichtung mit dem konkreten Fall zu tun hat.

Auch ein ungelernter darf einen Patienten duschen, einen Lifter benutzen und einfache PEG-Verbände machen. Alles natürlich nach entsprechender Einweisung, Einarbeitung und regelmässiger Überprüfung durch eine PFK. Aber das ist ja hier passiert. Sie war ja einmal mit der PFK mit und wurde (hoffentlich gut) in alle Arbeitsabläufe direkt beim Patienten eingearbeitet. Sollte das noch nicht gereicht haben hätte sie das direkt oder allerspätestens nachdem sie den Arbeitsauftrag bekommen hat ansprechen müssen, dann hätte sie ggf. ein zweites Mal mitfahren (um dann am besten unter der Anleitung der PFK selbst machen) können.

Wenn es eigentlich nur um die die Bedienung des Lifters und um den PEG-Verband geht (so lese ich es heraus), warum geht man nicht hin und sagt zur nächsten PFK seines Vertrauens: "Hey, zeig mir mal bitte wie das funktioniert". Da bin ich ganz bei Grisuh und finde die Bereitschaft und Eigenverantwortung etwas neues zu lernen sollte bei jedem Arbeitnehmer schon da sein. Und nicht erst abwarten bis der Arbeitgeber die nächste Fortbildung zum Thema anbietet.

Ich finde es zwar nicht besonders klug vom AG hier gleich mit dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung zu kommen. Allerdings wird ein ambulanter Pflegedienst auch recht schnell handlungsunfähig, wenn er seine Mitarbeiter nicht (entsprechend ihrer Qualifikation) halbwegs flexibel einsetzen kann weil er oder sie sich dies und das nicht zutraut. Fortbildungen zu allem möglichen sind sicher wünschenswert. Aber in diesem konkreten Fall reicht m.E. eine vernünftige Einarbeitung aus (soweit aus dem geschriebenen herauslesbar) und begründet nicht grundsätzlich eine Remonstrationspflicht im Rahmen der Durchführungsverantwortung.

P.S.: Wenn man schreibt "Ich habe mich geweigert..." klingt das ja schon irgendwie entfernt nach Arbeitsverweigerung. Und wenn man das dem AG auch genau so gesagt hat, ist das vielleicht auch nicht besonders klug.



Thanos

AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Thanos »

Off-Topic:

Hallo,

wenn ich das hier lesen,

[quote=""Erbsenbrotsuppe""]
Auch ein ungelernter darf einen Patienten duschen, einen Lifter benutzen und einfache PEG-Verbände machen.
[/quote]

bin ich sehr froh, dass ich nicht in NRW wohne und ich hoffe ganz stark, dass hier nie derartige Zustände herrschen werden.
Ungelernte Hilfskräfte übernehmen ärztliche Tätigkeiten nach entsprechender Einarbeitung? Gilt das in NRW auch in den Krankenhäusern oder nur in der ambulanten Pflege?



Erbsenbrotsuppe
Beiträge: 27
Registriert: Fr 16. Mai 2014, 21:58

AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

Off-Topic:

Hallo Thanos, leider habe ich beim verfassen des Beitrages nicht bedacht, dass es ja länderspezifisch geregelt ist und ich von daher ehrlich gesagt gar keine Aussage für Niedersachsen treffen kann.

In NRW in der ambulanten Pflege jedenfalls ist es so, dass Helfer einfache behandlungspflegerische Tätigkeiten wie bsp. Medikamentengaben, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, BZ-Kontrollen, einfache Verbandswechsel etc. durchführen dürfen. Ich gehe in dem Beispiel von oben von einem einfachen Schutzverband aus was ja kein Hokuspokus ist.

Da ich in unserer Einrichtung regelmässig unsere Helfer begleite und anleite weiss ich, dass diese das in aller Regel sehr gut machen. Die sind auch fit in der Krankenbeobachtung, geben die Infos weiter und bei Bedarf kümmert sich dann eine PFK darum.

Ehrlich gesagt empfinde ich das in der Form als Bereicherung und nicht als "Zustand"



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Moin de Lütte !

Lehne Dich entspannt zurück.
Auch eine examinierte Kraft darf ein medizinisches Gerät nicht anwenden,
ohne belegbar darauf eingewiesen zu sein. (Med GV)



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Griesuh
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von Griesuh »

Erbsenbrotsuppe schreibt:
Auch ein ungelernter darf einen Patienten duschen, einen Lifter benutzen und einfache PEG-Verbände machen.
Duschen, Lifter benutzen ja, aber
Für UNGLERNTE KRÄFTE sind Verbände jeglicher Art TABU.
Einjährig examinierte dürfen z. B. einen PEG VW ausführen, wenn keine Behandlung erforderlich ist.

Das was du meinst Erbsenbrotsuppe, sind die laut den Verträgen u. den zugehörigen Leistungsbeschreibungen die sogenannten sonstige geeignte Personen.
Du hast recht, welche Art von geringfügiger Behandlungspflege diese erbringen dürfen ist Bundesland spezifisch geregelt.
Jedoch ist es bundesweit, dass diese sonstige geeignete Personen keinen Verbandwechsel erbringen dürfen.


Jetzt mal eine grundlegende Frage an diekleine0780: hast du schonmal daran gedacht die 1 jährige Ausbildung zur APH zu machen ??

Wie wir zu den Fortbildungen gekommen sind?
Diekleine0780 hat doch reklamiert, dass ihr AG noch nie Fort u. Weiterbildungen angeboten habe.
Einweisungen z. B. für einen Hebelifter oder Wannenlift sind keine Fortbildungen.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 30. Sep 2014, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.


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diekleine0780
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AW: Vorwurf der Arbeitsverweigerung

Beitrag von diekleine0780 »

Hui,
vielen lieben Dank für Eure vielen Antworten.
Ich möchte auf jeden Fall nochmal eine Ausbildung in diesem Breich machen. Ich denke da auch an die 3jährige Ausbildung.
Zur Zeit ist es jedoch noch so, dass ich ein recht kleines Kind habe und leider keine Familie im Background. Somit bin ich nicht sehr flexibel. Ich möchte jetzt nicht die Ausbildung starten, mich mit hängen und würgen versuchen durchzuschlagen und am Ende doch überfordert sein.
So wollte ich noch ein wenig warten, bis zumindest auch der kleinste in der Schule ist.


Liebe Grüße
diekleine



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