Versorgung in der Nachtwache

Pflege- und Sozialrecht.
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*Angie*
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Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Versorgung in der Nachtwache

Beitrag von *Angie* »

Soweit mir bekannt ist müssen ab 120 Bew 3 PK im Nachtdienst sein (davon 1 ex. - ist ja klar),bei weniger als 120 Bew sogar nur 2 PK.

Man korrigiere mich, wenn ich mich falsch entsinne ...

LG,A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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