Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Hallo,
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Meines Erachtens nein, da es dazu einen Vertrag geben müsste, den es nicht gibt.
Muss ein Heimbetreiber begründen warum er einen Bewohner nicht aufnimmt?
Freue mich über hilfreiche Antworten, da ich im Netz leider nichts konkretes gefunden habe.
Lieber Gruß ilios
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Meines Erachtens nein, da es dazu einen Vertrag geben müsste, den es nicht gibt.
Muss ein Heimbetreiber begründen warum er einen Bewohner nicht aufnimmt?
Freue mich über hilfreiche Antworten, da ich im Netz leider nichts konkretes gefunden habe.
Lieber Gruß ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
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AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Was soll ein Pflegheim daran hindern einen Bewohner auch ohne Pflegstufe auf zunehmen?
Außer , es sind alle Plätze belegt.
In den Rahmen - u. Versorgungsverträgen, die die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege u. Krankenkassen abschließen ist meist ( das ist Bundesland spezifisch geregelt) eine Versorgungspflicht festgeschrieben.
Schaue einmal in eure Verträge.
Dann kommt es darauf an, was in den Pflegeverträgen zwischen Pflegeheim und Bewohner festgelegt ist.
Besteht keine Einstufung, so trägt der Bewohner die Kosten privat.
In Hessen besteht z. B. eine Versorgungspflicht.
Außer , es sind alle Plätze belegt.
In den Rahmen - u. Versorgungsverträgen, die die Pflegeeinrichtungen mit den Pflege u. Krankenkassen abschließen ist meist ( das ist Bundesland spezifisch geregelt) eine Versorgungspflicht festgeschrieben.
Schaue einmal in eure Verträge.
Dann kommt es darauf an, was in den Pflegeverträgen zwischen Pflegeheim und Bewohner festgelegt ist.
Besteht keine Einstufung, so trägt der Bewohner die Kosten privat.
In Hessen besteht z. B. eine Versorgungspflicht.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Fressfeind
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AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Lese im Subtext, dass Ilios den Bew. nicht behalten möchte, aber ob sie/er es muss...
- Griesuh
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AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Fressfeind:
Und was soll deine Antwort bedeuten?
Sie schrieb nicht, dass sie den Bewohner nicht will, ( das könnte man hinein interpretieren), sie schrieb:
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Und genau darauf habe ich geantwortet.
Das: ...... und keine Zusage zur Übernahme in die Vollstationäre Pflege gibt, beziehe ich darauf, dass die PK, warum auch immer, eine Kostenübernahme verweigert. was an sich unlogisch erscheint, da ja anscheinend, die KZP übernommen wurde.
Es wäre sinnvoll wenn sich ilios1966 äußern würde warum sie den BW nicht aufnehmen will.
Und was soll deine Antwort bedeuten?
Sie schrieb nicht, dass sie den Bewohner nicht will, ( das könnte man hinein interpretieren), sie schrieb:
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Und genau darauf habe ich geantwortet.
Das: ...... und keine Zusage zur Übernahme in die Vollstationäre Pflege gibt, beziehe ich darauf, dass die PK, warum auch immer, eine Kostenübernahme verweigert. was an sich unlogisch erscheint, da ja anscheinend, die KZP übernommen wurde.
Es wäre sinnvoll wenn sich ilios1966 äußern würde warum sie den BW nicht aufnehmen will.
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- Fressfeind
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AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Ja, ist nur meine Interpretation.
Wenn schon jemand fragt, ob sie verpflichtet ist jemanden aufzunehmen...
Ilios? Hallooo?
Wenn schon jemand fragt, ob sie verpflichtet ist jemanden aufzunehmen...
Ilios? Hallooo?
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Hallo,
es ist in der Tat so, dass der Bewohner nicht aufgenommen werden soll. Die Angehörigen haben einen Anwalt eingeschaltet um die Heimaufnahme durchzusetzen. Es wurde alternativ ein Einzelzimmer in einer anderen Einrichtung gefunden, den Angehörigen geht es aber ums Prinzip.
Lg und Danke für die Antworten
ilios
es ist in der Tat so, dass der Bewohner nicht aufgenommen werden soll. Die Angehörigen haben einen Anwalt eingeschaltet um die Heimaufnahme durchzusetzen. Es wurde alternativ ein Einzelzimmer in einer anderen Einrichtung gefunden, den Angehörigen geht es aber ums Prinzip.
Lg und Danke für die Antworten
ilios
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- Fressfeind
- Beiträge: 98
- Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
@Ilios: *seufz*
Okay, ich kenne die Situation nicht, aber manche Angehörige...wie kommt man auf die Idee, sich in ein Heim hineinklagen zu wollen? Wenn dies gelingt, werdet ihr noch viel Spaß haben! Halt die Ohren steif!
Okay, ich kenne die Situation nicht, aber manche Angehörige...wie kommt man auf die Idee, sich in ein Heim hineinklagen zu wollen? Wenn dies gelingt, werdet ihr noch viel Spaß haben! Halt die Ohren steif!
- Griesuh
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AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Oh je. Hört sich nicht gut an.
Aber noch immer ist unklar warum ihr, bzw. Du, ihn nicht aufnehmen wollt.
Liegt es an en Angehörigen??
Aber noch immer ist unklar warum ihr, bzw. Du, ihn nicht aufnehmen wollt.
Liegt es an en Angehörigen??
Gute Pflege braucht mehr Zeit
-
- Beiträge: 148
- Registriert: Mo 14. Mär 2011, 10:27
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
[quote=""ilios1966""]
...
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Meines Erachtens nein, da es dazu einen Vertrag geben müsste, den es nicht gibt.
...
[/quote]
Sehe das persönlich auch so.
( ihr werdet Eure Gründe haben, diesen Bewohner nicht im Anschluß vollst. aufnehmen zu wollen)
Die Einrichtung übernahm vertraglich die Verhinderungspflege, dies schließt jedoch nicht automatisch mit ein, dass ein Bew. nach Ablauf dieser,
vollstationär übernommen werden muß.
Für die vollstationäre Pflege gilt dann ein neuer Vertrag, dieser dann bitte wohlwollend von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden sollte/müßte, so ist die Regel.
Auf welcher Rechtsgrundlage klagen die Angehörigen, wenn es keinen Anschlußvertrag zur vollst. Pflege gibt?
Die Tatsache - Zitat von Dir:
" Es wurde alternativ ein Einzelzimmer in einer anderen Einrichtung gefunden, den Angehörigen geht es aber ums Prinzip."
...sollte Euch zugute stehn.
Konsultiert ggf. Eure/ die eigene Rechtschutzversicherung des Hauses, die sicher vorhanden sein sollte.
...
ist eine Altenpflegeeinrichtung verpflichtet einen Bewohner vollstationär aufzunehmen, nachdem die Verhinderungspflege ausläuft und es keine Zusage zur Übernahme in die vollstationäre Pflege gibt?
Meines Erachtens nein, da es dazu einen Vertrag geben müsste, den es nicht gibt.
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[/quote]
Sehe das persönlich auch so.
( ihr werdet Eure Gründe haben, diesen Bewohner nicht im Anschluß vollst. aufnehmen zu wollen)
Die Einrichtung übernahm vertraglich die Verhinderungspflege, dies schließt jedoch nicht automatisch mit ein, dass ein Bew. nach Ablauf dieser,
vollstationär übernommen werden muß.
Für die vollstationäre Pflege gilt dann ein neuer Vertrag, dieser dann bitte wohlwollend von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden sollte/müßte, so ist die Regel.
Auf welcher Rechtsgrundlage klagen die Angehörigen, wenn es keinen Anschlußvertrag zur vollst. Pflege gibt?
Die Tatsache - Zitat von Dir:
" Es wurde alternativ ein Einzelzimmer in einer anderen Einrichtung gefunden, den Angehörigen geht es aber ums Prinzip."
...sollte Euch zugute stehn.
Konsultiert ggf. Eure/ die eigene Rechtschutzversicherung des Hauses, die sicher vorhanden sein sollte.
Zuletzt geändert von erläuchtung am So 13. Apr 2014, 08:13, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Hallo,
danke für Eure Antworten, in der Tat ist es so, dass die Angehörigen sich in keinster Weise kümmern, weder um Formalitäten, das haben wir selber gemacht, noch in anderer Art und Weise. Selbst wenn es gute bzw. schlechte Gründe dafür geben sollte, hat der Sohn die Vorsorgevollmacht und muss sich somit kümmern. Darüber hinaus gibt es auch mit dem Bewohner diverse Probleme. Da ich nicht weiß wer hier im Forum liest, möchte ich auf genauere Einzelheiten nicht eingehen. Dennoch kann ich sagen, dass es das erste Mal in den 30 Jahren meiner Berufstätigkeit ist, dass wir so konkret ein Interesse daran haben, dass wir einen Bewohner nicht aufnehmen möchten.
Bis dato hat der Angehörige bzw. der Anwalt sich noch nicht gemeldet, ich denke, dass ich Ende nächster Woche berichten kann wie es ausgegangen ist. Bevor ich einen Anwalt einschalte, warte ich mal zuerst ob sich der Anwalt überhaupt meldet, denn ich denke immer noch, dass es keine Aussicht auf Erfolg für die "Gegenseite" geben wird.
Ich danke für Eure Antworten und melde mich sobald ich etwas neues weiß.
Lg ilios
danke für Eure Antworten, in der Tat ist es so, dass die Angehörigen sich in keinster Weise kümmern, weder um Formalitäten, das haben wir selber gemacht, noch in anderer Art und Weise. Selbst wenn es gute bzw. schlechte Gründe dafür geben sollte, hat der Sohn die Vorsorgevollmacht und muss sich somit kümmern. Darüber hinaus gibt es auch mit dem Bewohner diverse Probleme. Da ich nicht weiß wer hier im Forum liest, möchte ich auf genauere Einzelheiten nicht eingehen. Dennoch kann ich sagen, dass es das erste Mal in den 30 Jahren meiner Berufstätigkeit ist, dass wir so konkret ein Interesse daran haben, dass wir einen Bewohner nicht aufnehmen möchten.
Bis dato hat der Angehörige bzw. der Anwalt sich noch nicht gemeldet, ich denke, dass ich Ende nächster Woche berichten kann wie es ausgegangen ist. Bevor ich einen Anwalt einschalte, warte ich mal zuerst ob sich der Anwalt überhaupt meldet, denn ich denke immer noch, dass es keine Aussicht auf Erfolg für die "Gegenseite" geben wird.
Ich danke für Eure Antworten und melde mich sobald ich etwas neues weiß.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Hallo,
so, der Angehörige hatte scheinbar keinerlei Grundlage die Aufnahme einzuklagen (Wie erwartet), da er keinen Vertrag von uns hatte für die vollstationäre Pflege und der Vertrag der Verhinderungspflege fristgerecht endet. Zudem haben wir einen Platz in einer anderen Einrichtung gefunden, der nun genutzt wird
Danke noch mal für Eure Antworten
Lg ilios
so, der Angehörige hatte scheinbar keinerlei Grundlage die Aufnahme einzuklagen (Wie erwartet), da er keinen Vertrag von uns hatte für die vollstationäre Pflege und der Vertrag der Verhinderungspflege fristgerecht endet. Zudem haben wir einen Platz in einer anderen Einrichtung gefunden, der nun genutzt wird
Danke noch mal für Eure Antworten
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
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- Beiträge: 148
- Registriert: Mo 14. Mär 2011, 10:27
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
[quote=""ilios1966""]Hallo,
so, der Angehörige hatte scheinbar keinerlei Grundlage die Aufnahme einzuklagen (Wie erwartet), da er keinen Vertrag von uns hatte für die vollstationäre Pflege und der Vertrag der Verhinderungspflege fristgerecht endet. Zudem haben wir einen Platz in einer anderen Einrichtung gefunden, der nun genutzt wird
Danke noch mal für Eure Antworten
Lg ilios[/quote]
...ein anderes Ergebnis hätte mich aber auch sehr verwundert!
so, der Angehörige hatte scheinbar keinerlei Grundlage die Aufnahme einzuklagen (Wie erwartet), da er keinen Vertrag von uns hatte für die vollstationäre Pflege und der Vertrag der Verhinderungspflege fristgerecht endet. Zudem haben wir einen Platz in einer anderen Einrichtung gefunden, der nun genutzt wird
Danke noch mal für Eure Antworten
Lg ilios[/quote]
...ein anderes Ergebnis hätte mich aber auch sehr verwundert!
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Klingt doch gut. Schön das ein Heim nicht gezwungen werden kann.
Nach dem was du beschrieben hast, gehe ich von aus, dass ihr wirklich sehr gute Gründe habt, den Bewohner nicht anzunehmen.
Gründe gibt es viele. Man muß sich nicht alles antun.
Nach dem was du beschrieben hast, gehe ich von aus, dass ihr wirklich sehr gute Gründe habt, den Bewohner nicht anzunehmen.
Gründe gibt es viele. Man muß sich nicht alles antun.
AW: Verpflichtung zur Aufnahme eines Bewohners?
Hallo,
ja, ich bin auch nicht davon ausgegangen, aber man weiß ja nie so genau, ob es nicht nette Anwälte gibt, die sich auf so etwas stürzen um noch mal mehr deutlich zu machen, wie schlimm doch Altenheime sind....
Die Gründe waren wirklich sehr gute, denn wie gesagt, in meiner langjährigen Berufstätigkeit war so ein Vorgehen bisher noch nicht von Nöten.
Alleine das Auftreten der Angehörigen machte noch einmal sehr deutlich, wie richtig die Entscheidung war.
Lg ilios
ja, ich bin auch nicht davon ausgegangen, aber man weiß ja nie so genau, ob es nicht nette Anwälte gibt, die sich auf so etwas stürzen um noch mal mehr deutlich zu machen, wie schlimm doch Altenheime sind....
Die Gründe waren wirklich sehr gute, denn wie gesagt, in meiner langjährigen Berufstätigkeit war so ein Vorgehen bisher noch nicht von Nöten.
Alleine das Auftreten der Angehörigen machte noch einmal sehr deutlich, wie richtig die Entscheidung war.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
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