Verletzung der Aufsichtspflicht?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Florentina
Beiträge: 12
Registriert: Mo 12. Mai 2014, 10:02

Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Hallo zusammen,

mein Onkel ist seit Ende März in einem Heim speziell für Menschen mit Hirnschädigung. Er erlitt letztes Jahr ein Herzinfarkt und es gelang zu wenig Sauerstoff ins Gehirn. Seit dem macht er viele Zeitsprünge am Tag..lebt viel in der Vergangenheit und versucht abzuhauen.

Er ist in einer Geschlossenenabteilung jedoch gibt es einen kleinen garten mit einem nicht so hohen Zaun. Mein Onkel ist das erste mal vor genau 3 Wochen über den Zaun gesprungen und abgehauen. Volles Programm mit Polizei etc..letztendlich haben sie ihn gefunden und er war Gott sei dank nicht verletzt.

Gestern hat er angeblich wieder versucht abzuhauen es anscheint aber ja nicht geschafft. Die Pflegerin fand ihn irgendwann voller Blut im Zimmer...die Hände aufgerissen. er kam ins Krankenhaus und wurde an beiden Handinnenflächen mehrfach genäht. Als ich dort anrief und nachfragte hat die Pflegerin erst im lustigen erzählt das er wieder versucht hat abzuhauen...als sie merkte das ich es nicht lustig finde war sie sehr komisch...vernünftige antworten erhalten wir dort kaum...letzte Woche z.b als meine Cousine´s dort waren hatte er ein blaues Auge. Nach anfrage bei der Pflegerin sagte dies nur " keine Ahnung, drehte sich um und ging".

Das ist doch nicht normal..wir haben das Problem das das Heim ca. 150 km von uns weg ist und wir nicht mal eben immer hin können.

Aber liegt hier nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor? Der Zaun soll angeblich höher gemacht werden. Dies wurde uns aber schon bei Einzug meines Onkels erzählt.



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Rebecca1969
Beiträge: 504
Registriert: So 27. Feb 2011, 18:00

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Rebecca1969 »

Hallo Forentina,

ich würde das Gespräch mit der Bezugspflegekraft und/ oder der der Bereichsleitung suchen.
Das mit dem blauen Auge sollte eigentlich dokumentiert sein. Eventuell ist er gestürzt. Das ist ja wohl jemanden aufgefallen !
Sollte dazu keine Information vorhanden sein, machst du mit so einer Aktion deutlich, dass du Unfälle jeglicher Art nicht auf sich beruhen lässt.
Auch was die Zusage, den Zaun zu erhöhen angeht, würde ich dran bleiben.
Lass dich also nicht abfertigen. Bei allen Zeitdruck, nimmt man sich auf "funktionierenden" Wohnbereichen die Zeit um mit den Angehörigen zu reden.
Einfach raus gehen- ohne Information darüber mit wem man reden kann oder was passiert sein könnte, geht gar nicht.
Eventuell hilft auch ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung.
Ich kann gut verstehen, dass du dir Sorgen um ihn machst und bin mir auch nicht sicher, ob sich die Einrichtung eignet- auch wenn es eine geschlossene ist.
LG
Rebecca


Ich bin ein Träumer. Denn ein Träumer ist einer, der seinen Weg nur bei Mondlicht findet, und seine Strafe ist, daß er den Morgen vor der übrigen Welt dämmern sieht.

Oscar Wilde
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Florentina
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Danke für die Antwort. Ich bleibe definitiv am Ball und werde nicht locker lassen. Habe aber auch Bischen Angst das wenn ich zu schroff werde die das an meinem Onkel rauslassen werden.

Was mich halt sehr interessiert ist ob hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegen kann. Immerhin ist es niemanden aufgefallen das er es wieder versucht hat über den Zaun zu hüpfen. Erst als sie nach ihm schauten und er voller Blut war sind die davon ausgegangen.

Am leisten möchte ich ihn in eine andere Einrichtung in unsere nähe unterbringen. Ich kenne aber keine



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peri
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Registriert: So 18. Apr 2010, 11:20

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von peri »

Komisch. Eine "geschlossene" Einrichtung, bei der man über einen Zaun hüpfen kann...


:yo

Florentina
Beiträge: 12
Registriert: Mo 12. Mai 2014, 10:02

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Das verstehe ich ja auch nicht...deswegen frage ich mich ja ob hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt



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Fressfeind
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Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Fressfeind »

Hallo Florentina!
Ich weiß ja nicht, aber bist Du Dir wirklich sicher, dass dieses spezielle Heim wirklich eine "geschlossene" Einrichtung ist? Da gibt es Unterschiede.
Auch in einer Psychiatrie gibt es Patienten, die durchaus alleine raus dürfen...
Ist die Frage, was vereinbart ist. Oder ob ein Beschluss zu freiheitsentziehenden. Maßnahmen vorliegt.
Wenn Du Dir wirklich sicher bist, dass dies alles greift...
Dann ja, man hätte Deinen Onkel nicht ohne Aufsicht in den Garten lassen dürfen.
Aber dies ist natürlich nur eine Ferndiagnose meinerseits.
Alles Gute für eure Familie! :)

Und beschwer Dich ruhig über die Schwester, genau solche Leute bringen uns anderen Pflegekräfte in Verruf! Habe die Szene richtig vor Augen...Grrrr.



Florentina
Beiträge: 12
Registriert: Mo 12. Mai 2014, 10:02

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Ja es handelt sich um eine geschlossene Abteilung. Jedoch haben die einen kleinen Gärten der einen Zaun hat wo die Patienten raus können. Mein Onkel ist aber vor drei Wochen schon einmal über den Zaun gehüpft. 6 Kilometer gelaufen und von der Polizei zurück gebracht. Und jetzt am Sonntag hat er es halt erneut versucht. Der Antrag für einen höheren Zaun wurde auch schon genehmigt (angeblich) aber der Zaun wurde noch nicht erhöht.



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Fressfeind
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Fressfeind »

In dem Fall würde ich schon sagen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Dann muss jemand zum aufpassen mit in den Garten.



thomas09
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Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von thomas09 »

@florentina:
und selbst wenn es sich um eine Verletzung der Aufsichtpflicht gehandelt haben könnte, wir waren alle nicht dabei, kennen das Heim und die Verträge nicht

was wäre dann deine Konsequenz daraus?

Wenn es dir dort nicht passt und es zu weit weg ist und so weiter und so weiter, dann nimm die Zügel in die Hand und such ein Heim in deiner Nähe, so schwer kann das nicht sein!

Dabei hilft dir die Beantwortung der o.g. Frage so oder so keinen Schritt weiter, .



Florentina
Beiträge: 12
Registriert: Mo 12. Mai 2014, 10:02

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

@thomas
Klar ganz unrecht hast du nicht. Was bringt mich das weiter. Wir haben heute morgen ein Termin mit der Leitung gehabt aber viel weiter sind wir nicht gekommen. Können nicht gewährleisten das sowas wieder passiert. Hat auch zugegeben das dafür zu wenig Personal dort wäre. Echt traurig. Ich war heute das erste mal mit meinen Cousine dort wegen dem Gespräch. Mein Gott war das schlimm. Mein Onkel hat gestunken das ging gar nicht. Und niemand weiß irgendwas. Immer wird gesagt: kein Ahnung ich war nicht da oder ich hatte Urlaub etc.
Gerne würden wir meinen Onkel in eine Einrichtung vor Ort bringen. Aber im Kreis recklinghausen finden wir nichts. Für uns ist das alles auch ganz neu. Und wir versuchen gerade uns irgendwie schlau zu machen. Ist aber nicht so leicht. Kommen ja nicht aus dem Bereich. Komisch ist auch das er keine Pflegestufe hat. Also diese wurde gar nicht beantragt. Und warum? Keine Ahnung auch darauf erhalten wir keine Antwort. Mein Onkel ist 52 Jahre jung und ich würde ihm gerne helfen und woanders unterbringen. Aber ich weiß nicht wo



Florentina
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Mir helfen die Antworten in dem Sinne das ich dann besser bei dem Gespräch mit der Heimleitung argumentieren kann.



Sa-Biene
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Sa-Biene »

http://www.recklinghausen.de/Inhalte/St ... /index.asp

Du findest auch in anderen Städten im Kreis Beratung bezüglich Pflege. müsste eigentlich immer im Rathaus zu finden sein.

Wer ist denn als Betreuer eingesetzt?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Empfehle unbedingt auch Gespräche mit den behandelnden Ärzten zu führen .

Wer finanziert den Heimaufenthalt ?
Falls das Sozialamt zahlt müssen die ebenfalls kontaktiert werden wegen Heimwechsel .Wenn nämlich das neue Heim wesentlich teurer ist kann es da auch zu Problemen kommen .

LG



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Griesuh
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Griesuh »

Alles schön und gut mit der Aufsichtspflicht. Klar hätte wer im Garten zur Beaufsichtigung sein können.
Jedoch hat in der BRD jeder das Recht der persönlichen Freiheit.
Jeder hat das Recht sich frei zu bewegen und auch abzuhauen zu können.
Wird jemand an diesem "Bewegungsdrang" gehindert, sei es durch abschließen von Türen oder körperlichen festhalten, oder der Gabe von Sedativa oder gar anbinden, so fällt dies unter Freiheitsentziehende Maßnahmen ( FeM), diese dürfen nur ausgeführt werden wenn
a. der betreffende selbst zugestimmt hat und
b. ein richterlicher Beschluss vorlegt.

Schaut mal hier:

http://www.eure-sorge-fesselt-mich.de/m ... d-fem.html

oder schaut einmal hier:

http://www.haus-berge.contilia.de/uploa ... nahmen.pdf

Hier wird sehr ausführlich beschrieben und mit Gesetzen hinterlegt was FeM sind.

Liegen richterliche Anordnungen zu FeM vor? Wenn nein, dann darf er sich frei bewegen. Auch ein amtl. bestellter Betreuer darf keine FeM anordnen.
Eine geschlossene Station in einem Pflegeheim bedeutet nicht automatisch, dass der Pflegebedürftige sich nicht frei bewegen darf und dass er an seinem Bewegungsdrang eingeschränkt werden darf.
Handelt es sich hier nicht eher um eine beschützende Station?
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 14. Mai 2014, 07:29, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Griesuh »

Und zur Pflegestufe:
Eine Einstufung darf nur der Pflegebedürftige, oder ein von ihm bestimmter
Betreuer (schriftlich bestätigt) oder eine amtl. bestellte Betreuungsperson stellen.
Alle anderen Personen dürfen dies nicht.
Hat er ein amtl. bestellte Betreuung?


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Florentina
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Hallo,

ja seine Söhne sind als Betreuer eingesetzt wir besprechen allerdings alles zusammen.
Ich verstehe was Sie meinen bezüglich der Freiheitsberaubung...aber..Von den Ärzten der Reha wurde definitiv zu einem Heim geraten wo es eine geschlossene Abteilung gibt, da mein Onkel immer wieder die Flucht ergreift und hier eine Lebensgefahr für Ihn selbst darstellt. Er ist vom Kopf her sehr sehr verwirrt. Macht ca. 150 Zeitsprünge am Tag und hat so gut wie gar keine klaren Momente mehr.

Im Gespräch mit der Bereichsleitung gestern, teilte dieser uns mit: Die Tür zum Garten sei verschlossen jedoch geht die Pflegerin mit den Rauchern zwischendurch raus aber auch hier könne man uns nicht garantieren das jemand mal versucht auszubüxen da man unterbesetzt sei.
Das verstehe ich zwar, natürlich kann dies mal passieren. Aber 2 mal innerhalb von drei Wochen kann ich nicht nachvollziehen oder tolerieren. Zumal die Verletzung an beiden Handinnenflächen sehr tief sind und er wirklich schmerzen hat. Zusätzlich bin ich gestern über den allgemein Zustand der Pflege auf der Station sehr schockiert. Er hat Verletzung oder wunden die niemanden aufgefallen sind. Von jeder Pflegerin hören wir nur: ich war heute morgen nicht anwesend oder ich bin heute den ersten tag aus meinem Urlaub da...bla bla....niemand weis was oder sonstiges.

GANZ SCHOCKIEREND ist für uns das Gespräch mit der Stationsärztin gewesen die noch nicht mal über den Krankheitsverlauf von meinem Onkel bescheid wusste. Er darf z.b nicht mehr als 1,7 liter Flüssigkeit zu sich nehmen. Das wusste die Ärztin nicht obwohl dies im Bericht vermerkt wurde. Das geht nun wirklich nicht.

Wir möchten meinen Onkel unbedingt verlegen lassen und am liebsten in einer Einrichtung die nicht so weit von uns allen weg ist. Aber wir sind wirklich sehr sehr Unwissend und haben keinerlei Ahnung wie wir wirklich vorgehen müssen.

Für euer Hilfe, Unterstützung und Anregungen danke ich euch.

Gruss



Florentina
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Florentina »

Wir verstehen es z.b auch nicht ganz mit der Pflegestufe. Er hat keine.. Weil der Kostenträger für das Haus die LWL ist. Laut aussage des Sozialdienstes, benötigt man dafür keine Pflegestufe.

Nach meiner Recherche müsste er eigentlich eine Pflegestufe von 3 erhalten. Aber mein Cousine meinte das wäre unmöglich durch zu bringen. Für meinen Onkel selbst wäre es am besten wenn er zuhause gepflegt werden würde. Wir hatten ihn über ein Wochenende zuhause und er war besser drauf hatte wieder mehr klare Momente etc...jedoch war es trotzdem sehr anstrengend. Wir würden hier wirklich eine 24 stunden kraft benötigen.



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Fressfeind
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Fressfeind »

Hallo Florentina!
Darf ich fragen wie die aufgerissenen Handflächen in diese schlimme Geschichte passen? Verstehe ich nicht ganz. Hast Du das Gefühl, dass diese Verletzungen vom "Ausbruchsversuch" stammen? Ist der Zaun mit Stacheldraht gesichert???
Die Frage klingt jetzt sehr fies, aber kam mir in den Sinn...

Ich bin durchaus eine erfahrene Pflegekraft, habe aber wenig Ahnung von Gesetzen. Keine Ahnung was LWL ist.
Aber das er die PS3 bekommen würde, halte ich für sicher. Eben weil dein Onkel eine 24 Std. Betreuung braucht. Beantragen! Wenn sie abgelehnt wird: Widerspruch einlegen!

Schreckliche Geschichte das Ganze...zu Hause werdet ihr es nicht schaffen, dein Onkel wird, deinen Schilderungen nach, in einer geschlossene Abteilung wohnen.
Aber da gibt es doch einige Unterschiede!
Ihr müsst euch regional über Einrichtungen informieren und mit den Heimleitern reden, wie die Betreuung/Aufsicht genau aussieht. Welches Konzept hat die Einrichtung?
Und kümmert euch um den gesetzlichen Beschluss der freiheitsentziehenden Maßnahmen! Sehr wichtig! Beim Amtsgericht.

Und was die Ärztin angeht...es gibt ja scheinbar eine hauseigene Ärztin. Das sie nicht Bescheid weiß über eine Maximaltrinkmenge ist alarmierend! Diese Trinkmenge ist höchstwahrscheinlich in einem Krankenhaus festgelegt worden? Also ist der Entlassungsbrief nicht an sie weitergereicht worden?
Übel!
ABER eine Stationsärztin erkundigt sich nicht nach Unterlagen aus der vorhergehenden Behandlung?????
Die Ärztin scheint mir auch ziemlich dusselig zu sein, da trägt sie Mitschuld. Ärzte delegieren ja Behandlungsfehler gerne mach nach unten...
Zuletzt geändert von Fressfeind am Mi 14. Mai 2014, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.




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Griesuh
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AW: Verletzung der Aufsichtspflicht?

Beitrag von Griesuh »

Florentina und Fressfeind, eure Illusionen zur Pflegstufe 3 möchte ich zwar nicht zerstören, jedoch ist die PS 3 bei ihm, so wie er beschrieben wurde völlig illusorisch.
Er wird im Höchstfall, da er noch sehr mobil ist, eine PS 2 erhalten.
Aber das glaube ich auch nicht, da das die Begutachtungsrichtlinien (BRI) nicht hergeben. Schaut hier: http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

Er wird eine PS 1 mit Anerkennung nach 45b SGB XI erhalten.


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