Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Hallo, ich habe für die Pflege die ich für meinen Vater mache der in der Pflegestufe 1 ist, eine Verhinderungspflege beantragt. Da ich über das Jahr einiges an Quittungen gesammelt habe, habe ich für das Jahr 2014 die Verhinderung beantragt. So da ich weiß das die Grenze bei um die 1500 liegt habe ich auch nur beläge beigelegt die bis zu dieser grenze reichen. Im Antrag habe ich dann angekreutzt Stundenweise, da die Verhinderungspflege wie folgt geleistet wurde:
03.10.2014
7 Stunden -105
05.10.2014 10.10.2014
2 Stunden pro Tag Insgesamt 150
20.10.2014
4 Stunden 60
01.05.2014 bis 15.05.2014
2 Stunden pro Tag insgesamt = 450
16.05.2014
4 Stunden - 60
20.05.2014
6 Stunden - 90
13.08.2014
7 Stunden = 105
14.08.2014 - 28.08.2014
Je 2 Stunden Täglich= 420
30.08.2014
6 Stunden = 90
So nun habe ich jedoch nur 1000 ausgezahlt bekommen, wobei die beläge 1530 wären.
Das Pflegegutachten sieht bei 7 Tage die Woche eine 2 Stündige Pflege pro Tag vor. Liegt es daran, das an einigen Tagen mehr als 2 Stunden vorliegt? Wenn ja kann ich die Restlichen quittungen/beläge noch nachreichen oder ist es nun zu spät?
Hoffe jemand blick da durch, ich bedanke mich schonmal für die Mühe.
Gruß
03.10.2014
7 Stunden -105
05.10.2014 10.10.2014
2 Stunden pro Tag Insgesamt 150
20.10.2014
4 Stunden 60
01.05.2014 bis 15.05.2014
2 Stunden pro Tag insgesamt = 450
16.05.2014
4 Stunden - 60
20.05.2014
6 Stunden - 90
13.08.2014
7 Stunden = 105
14.08.2014 - 28.08.2014
Je 2 Stunden Täglich= 420
30.08.2014
6 Stunden = 90
So nun habe ich jedoch nur 1000 ausgezahlt bekommen, wobei die beläge 1530 wären.
Das Pflegegutachten sieht bei 7 Tage die Woche eine 2 Stündige Pflege pro Tag vor. Liegt es daran, das an einigen Tagen mehr als 2 Stunden vorliegt? Wenn ja kann ich die Restlichen quittungen/beläge noch nachreichen oder ist es nun zu spät?
Hoffe jemand blick da durch, ich bedanke mich schonmal für die Mühe.
Gruß
- fmh
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- Einsatz Bereich: Kreisverwaltung
- Wohnort: Bayern
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Hallo,
zur Verhinderungspflege:
Vielleicht sind die vier Wochen (=28 Tage) das Problem!?
01.05.2014 bis 15.05.2014 = 15 Tage (450 Euro) => 15 Tage
16.05.2014 = 1 Tag (60 Euro) => 16 Tage
20.05.2014 = 1 Tag (90 Euro) => 17 Tage
13.08.2014 = 1 Tag (105 Euro) => 18 Tage
14.08.2014 bis 28.08.2014 = 15 Tage (420 Euro) => 33 Tage
=> 14.08. - 24.08.2014 = 10 Tage => 28 Tage
=> 10 Tage = 420/15 * 10 = 280 Euro
Für 28 Tage wären es dann 985 Euro. Kommt der Betrag hin? Ich kann allerdings auch nicht beurteilen, ob hier die Tage unabhängig vom tatsächlich in Anspruch genommenen Zeitumfang gezählt werden...
Gruß
fmh
zur Verhinderungspflege:
Quelle: §39 SGB XIIst eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. [...]
Vielleicht sind die vier Wochen (=28 Tage) das Problem!?
01.05.2014 bis 15.05.2014 = 15 Tage (450 Euro) => 15 Tage
16.05.2014 = 1 Tag (60 Euro) => 16 Tage
20.05.2014 = 1 Tag (90 Euro) => 17 Tage
13.08.2014 = 1 Tag (105 Euro) => 18 Tage
14.08.2014 bis 28.08.2014 = 15 Tage (420 Euro) => 33 Tage
=> 14.08. - 24.08.2014 = 10 Tage => 28 Tage
=> 10 Tage = 420/15 * 10 = 280 Euro
Für 28 Tage wären es dann 985 Euro. Kommt der Betrag hin? Ich kann allerdings auch nicht beurteilen, ob hier die Tage unabhängig vom tatsächlich in Anspruch genommenen Zeitumfang gezählt werden...
Gruß
fmh
Zuletzt geändert von fmh am So 7. Dez 2014, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Get a job. Go to work. Get married. Have children. Follow fashion. Act normal. Walk on the pavement. Watch TV. Obey the law. Save for your old age. Now repeat after me: "I am free..."
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Danke erstmal für deine Antwort, deine Rechnung würde sinn machen aber nur wenn man statt der Stündlichen die Ganztätige erstatzpflege nutzt. Soweit ich weiß ist bei der Stündlichen Ersatzpflege keine Grenze gesetzt was die 4 wochen betrifft.
- fmh
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Stimmt, Du hast natürlich absolut recht... Bei weniger als 8 Stunden erfolgt keine Anrechnung auf die 28 Tage - da hatte ich kurz einen Knoten im Hirn.
Dann kann ich es mir leider noch viel weniger erklären.
Dann kann ich es mir leider noch viel weniger erklären.
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Bis jetzt kam leider noch kein Brief, aber ich glaub dort wird nicht drinstehen was der Grund war sondern nur das die Zahlung getätigt wurde denk ich.
- doedl
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- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Hallo Werder,
Dein Anspruch ist rechtens; allerdings ist die Frage, wann Du die Quittungen eingereicht hast.
Meines Wissens ist es bei Verhinderungspflege wie bei Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers; ich kann nur den Urlaub verbrauchen, den ich mir zeitlich erworbe habe. Wenn Du Deine Quittungen am 31. 10. eingereicht hast, "fehlen" zwei Monate vom Jahr.
Trotzdem würde ich sofort Einspruch erheben und auf Auszahlung des Restbetrages pochen.
Gruß Doedl
Dein Anspruch ist rechtens; allerdings ist die Frage, wann Du die Quittungen eingereicht hast.
Meines Wissens ist es bei Verhinderungspflege wie bei Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers; ich kann nur den Urlaub verbrauchen, den ich mir zeitlich erworbe habe. Wenn Du Deine Quittungen am 31. 10. eingereicht hast, "fehlen" zwei Monate vom Jahr.
Trotzdem würde ich sofort Einspruch erheben und auf Auszahlung des Restbetrages pochen.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
[quote=""doedl""]Hallo Werder,
Dein Anspruch ist rechtens; allerdings ist die Frage, wann Du die Quittungen eingereicht hast.
Meines Wissens ist es bei Verhinderungspflege wie bei Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers; ich kann nur den Urlaub verbrauchen, den ich mir zeitlich erworbe habe. Wenn Du Deine Quittungen am 31. 10. eingereicht hast, "fehlen" zwei Monate vom Jahr.
Trotzdem würde ich sofort Einspruch erheben und auf Auszahlung des Restbetrages pochen.
Gruß Doedl[/quote]
Hallo Doedl,
nein das ist nicht zu vergleichen mit einem Urlaubsanspruch bei der Arbeit. Ich könnte jetzt kommendes Jahr ende Janauar direkt wieder die Verhinderungspflege beantragen. Hauptsache 28 Tage sind vorüber und man hat die Verhinderung beansprucht.
Dein Anspruch ist rechtens; allerdings ist die Frage, wann Du die Quittungen eingereicht hast.
Meines Wissens ist es bei Verhinderungspflege wie bei Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers; ich kann nur den Urlaub verbrauchen, den ich mir zeitlich erworbe habe. Wenn Du Deine Quittungen am 31. 10. eingereicht hast, "fehlen" zwei Monate vom Jahr.
Trotzdem würde ich sofort Einspruch erheben und auf Auszahlung des Restbetrages pochen.
Gruß Doedl[/quote]
Hallo Doedl,
nein das ist nicht zu vergleichen mit einem Urlaubsanspruch bei der Arbeit. Ich könnte jetzt kommendes Jahr ende Janauar direkt wieder die Verhinderungspflege beantragen. Hauptsache 28 Tage sind vorüber und man hat die Verhinderung beansprucht.
- doedl
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Hallo Werder
muss ich morgen mal meine PDL fragen; was ich allerdings gefunden habe:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... pflege.pdf
guck mal Seite drei
und hier http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 7-2014.pdf § 39
Was auch nicht unerheblich ist, gehts um gesetzliche Pflegekasse oder Privatpflegekasse.
Gruß Doedl
muss ich morgen mal meine PDL fragen; was ich allerdings gefunden habe:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... pflege.pdf
guck mal Seite drei
und hier http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 7-2014.pdf § 39
Was auch nicht unerheblich ist, gehts um gesetzliche Pflegekasse oder Privatpflegekasse.
Gruß Doedl
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
[quote=""doedl""]Hallo Werder
muss ich morgen mal meine PDL fragen; was ich allerdings gefunden habe:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... pflege.pdf
guck mal Seite drei
und hier http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 7-2014.pdf § 39
Was auch nicht unerheblich ist, gehts um gesetzliche Pflegekasse oder Privatpflegekasse.
Gruß Doedl[/quote]
Was ich dem ersten Link auf Seite 3 herausnehmen kann, ist genau das was ich auch meine. Wenn man 8 Stunden am Tag ausfällt jedoch die ersatzpflege nur 2 Stunden anwesend war dann wird ein ganzer Tag berechnet. In meinem Fall jedoch falle ich ja nicht einen Tag 8 Stunden aus, und somit gilt es als Stundenweise Verhinderungspflege.
muss ich morgen mal meine PDL fragen; was ich allerdings gefunden habe:
http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... pflege.pdf
guck mal Seite drei
und hier http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... 7-2014.pdf § 39
Was auch nicht unerheblich ist, gehts um gesetzliche Pflegekasse oder Privatpflegekasse.
Gruß Doedl[/quote]
Was ich dem ersten Link auf Seite 3 herausnehmen kann, ist genau das was ich auch meine. Wenn man 8 Stunden am Tag ausfällt jedoch die ersatzpflege nur 2 Stunden anwesend war dann wird ein ganzer Tag berechnet. In meinem Fall jedoch falle ich ja nicht einen Tag 8 Stunden aus, und somit gilt es als Stundenweise Verhinderungspflege.
- doedl
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Hallo Werder,
habe heute meine PDL gefragt und sie ist auch meiner Ansicht: der Anspruch auf Verhinderungspflege bezieht sich auf das volle Jahr. Allerdings haben wir beide keine Ausführungsverordnung zur Hand, in der das bewiesen werden könnte- kann also auch falsch sein.
Ruf die Pflegekasse an und frage nach; alternativ den Pflegestützpunkt Eurer Region- die müssen das wissen.
Gruß Doedl
habe heute meine PDL gefragt und sie ist auch meiner Ansicht: der Anspruch auf Verhinderungspflege bezieht sich auf das volle Jahr. Allerdings haben wir beide keine Ausführungsverordnung zur Hand, in der das bewiesen werden könnte- kann also auch falsch sein.
Ruf die Pflegekasse an und frage nach; alternativ den Pflegestützpunkt Eurer Region- die müssen das wissen.
Gruß Doedl
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- Wohnort: NRW
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
hallo Werder,
wie lange ist denn dein Vater schon eingestuft??
sind die 6 Monate Vorpflegezeit erfüllt??
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sind die 6 Monate Vorpflegezeit erfüllt??
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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- Griesuh
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- Wohnort: In Hessen
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Suse, die 6 monate Pflegezeit gelten auch schon VOR der Einstufung.
Wurde schon vor der Einstufung mind. 6 Monate gepflegt, so ist die Wartezeit erfüllt.
Zum anderen, ohne jetzt alles genau gelesen zu haben, wird Verhinderungspflege Rückwirkend nicht bewilligt.
Die VHP muss immer im Vorfeld beantragt werden.
Für Verwandte bis zum 2. Grad gibt es nur eine Aufwandsentschädigung und KEINEN Lohn.
Wurde schon vor der Einstufung mind. 6 Monate gepflegt, so ist die Wartezeit erfüllt.
Zum anderen, ohne jetzt alles genau gelesen zu haben, wird Verhinderungspflege Rückwirkend nicht bewilligt.
Die VHP muss immer im Vorfeld beantragt werden.
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Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
und?? habe ich das Gegenteil behauptet??Wurde schon vor der Einstufung mind. 6 Monate gepflegt, so ist die Wartezeit erfüllt.
was möchtest du mir damit sagen??
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Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
[quote=""Griesuh""]Suse, die 6 monate Pflegezeit gelten auch schon VOR der Einstufung.
Wurde schon vor der Einstufung mind. 6 Monate gepflegt, so ist die Wartezeit erfüllt.
Zum anderen, ohne jetzt alles genau gelesen zu haben, wird Verhinderungspflege Rückwirkend nicht bewilligt.
Die VHP muss immer im Vorfeld beantragt werden.
Für Verwandte bis zum 2. Grad gibt es nur eine Aufwandsentschädigung und KEINEN Lohn.[/quote]
Grundsätzlich ist eine rückwirkende Beantragung von Sozialleistungen möglich. Nach § 45 Abs. I SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind." Quittungen/Belege mit Stunden und Datum sind natürlich nötig.
Wurde schon vor der Einstufung mind. 6 Monate gepflegt, so ist die Wartezeit erfüllt.
Zum anderen, ohne jetzt alles genau gelesen zu haben, wird Verhinderungspflege Rückwirkend nicht bewilligt.
Die VHP muss immer im Vorfeld beantragt werden.
Für Verwandte bis zum 2. Grad gibt es nur eine Aufwandsentschädigung und KEINEN Lohn.[/quote]
Grundsätzlich ist eine rückwirkende Beantragung von Sozialleistungen möglich. Nach § 45 Abs. I SGB I verjähren Ansprüche auf Sozialleistungen in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind." Quittungen/Belege mit Stunden und Datum sind natürlich nötig.
- Griesuh
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- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Grundsätzlich hab ihr recht.
Die tgl. Erfahrungen, die ich mit meinem ambul. PD und den Kunden mache sprechen eine gänzlich andere Sprache.
Leider machen viele Kassen hier erhebliche Probleme.
Auch obwohl so ein Antrag "Formlos" gestellt werden könnte, machen viele Kassen ein bürokratisches Monstrum daraus, mit Antragsformularen, Bestätigungen, Belegen, hin und her mit Formularen.
Unsere grüne Gesundheitskasse geht hier allen voran.
Die tgl. Erfahrungen, die ich mit meinem ambul. PD und den Kunden mache sprechen eine gänzlich andere Sprache.
Leider machen viele Kassen hier erhebliche Probleme.
Auch obwohl so ein Antrag "Formlos" gestellt werden könnte, machen viele Kassen ein bürokratisches Monstrum daraus, mit Antragsformularen, Bestätigungen, Belegen, hin und her mit Formularen.
Unsere grüne Gesundheitskasse geht hier allen voran.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Griesuh
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- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
Suse, und, was regst du dich auf??
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
http://www.frag-einen-anwalt.de/Verhind ... 83567.html
Hinweis: man hat einen gesetzlichen Anspruch für 4 Jahre rückwirkend, siehe auch obigen Link.
Meine Schwägerin hat das selbst so praktiziert und etliche Tausende Euros dafür bekommen, und zwar ohne Probleme, solange man die Zeiten korrekt belegen kann.
Ich weiss das also aus eigener Erfahrung
Man sollte sich freilich mit dieser Thematik auch beschäftigen. So darf man täglich stets weniger, als 8 Stunden dafür einsetzen,
damit das monatliche Pflegegeld nicht entfällt. Höchstdauer sind 4 Wochen im Jahr.
Einen Antrag vorab muss man nicht zwangsläufig stellen, aber meine Schwägerin macht das nun immer, halt pro forma und auch formlos.
Beste Grüsse
Monika Ch.
Hinweis: man hat einen gesetzlichen Anspruch für 4 Jahre rückwirkend, siehe auch obigen Link.
Meine Schwägerin hat das selbst so praktiziert und etliche Tausende Euros dafür bekommen, und zwar ohne Probleme, solange man die Zeiten korrekt belegen kann.
Ich weiss das also aus eigener Erfahrung
Man sollte sich freilich mit dieser Thematik auch beschäftigen. So darf man täglich stets weniger, als 8 Stunden dafür einsetzen,
damit das monatliche Pflegegeld nicht entfällt. Höchstdauer sind 4 Wochen im Jahr.
Einen Antrag vorab muss man nicht zwangsläufig stellen, aber meine Schwägerin macht das nun immer, halt pro forma und auch formlos.
Beste Grüsse
Monika Ch.
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- Wohnort: NRW
- Interessen: Lesen, Schwimmen, Stricken
AW: Verhinderungspflege nicht voll ausgezahlt
die 4-Wochen-Frist entfällt bei der Stundenweisen Verhinderungspflege unter 8 Stunden täglich.
Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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