Guten Tag,
mein Mann ist seit 2010 Pflegebedürftig. Er hatte 2014 eine Nachbefutachtung und wurde auf Pflegestufe 2, jetzt Pflegegrad 5 hoch gestuft. Im Dez. 2017 kam eine Nachricht der Pflegekassen, dass sie erneut eine MDK Begutachten durchführen wollen, obwohl im letzten Gutachten steht dass eine Wiederbegutachtung nicht mehr nötig ist. Nun habe ich im Januar bei der KK angerufen und nachgefragt, da uns immer noch 1000€ Verhinderungspflege vom letzten Jahr nicht bezahlt wurden. Als Antwort bekamen wir dass sie momentan überlastet sind und bitten um etwas Geduld. Letzte Woch habe ich wieder angerufen und nach zweimaligem nachfragen hat die Dame gesagt sie halten dass Geld zurück bis der MDK da war.
Dürfen die das?
Außerdem haben wir immer noch keinen Termin für das Gutachten bekommen. Wie lange müssen wir warten?
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Danke fürs Lesen
Verhinderungspflege Geld von Krankenkasse zurückgehalten
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Re: Verhinderungspflege Geld von Krankenkasse zurückgehalten
Hallo Karin,
ein paar Dinge verstehe ich nicht:
wenn Dein Man 2014 auf Pflegestufe 2 hochgestuft wurde, wie kommt es zu einem Pflegegrad 5 in 2018?
Die Überleitung hätte maximal Pflegegrad 4 ergeben.
Zur Verhinderungspflege: nein, die dürfen das nicht.
Ab Pflegegrad 2 steht jedem Pflegebedürftigen Verhinderungspflege zu. In welchem Jahr habt Ihr die Verhinderungspflege in Anspruch genommen? War das durch eine Privatperson oder einen Pflegedienst?
Und die letzte Frage- handelt es sich um eine private Krankenkasse?
Was Du unabhängig von all meinen Fragen machen kannst:
Nicht anrufen, sondern schriftlich eine Zahlungsfrist angeben, innerhalb derer das Geld gezahlt werden muss. Sollte bis 14 Tagen- Datum genau angeben- das Geld nicht auf Eurem Konto sein, wirst Du den Rechtsweg beschreiten.
Beschweren kannst Du Dich auch an höherer STelle, aber dazu brauche ich ein paar Angaben.
Sauerei!!! Doedl
ein paar Dinge verstehe ich nicht:
wenn Dein Man 2014 auf Pflegestufe 2 hochgestuft wurde, wie kommt es zu einem Pflegegrad 5 in 2018?
Die Überleitung hätte maximal Pflegegrad 4 ergeben.
Zur Verhinderungspflege: nein, die dürfen das nicht.
Ab Pflegegrad 2 steht jedem Pflegebedürftigen Verhinderungspflege zu. In welchem Jahr habt Ihr die Verhinderungspflege in Anspruch genommen? War das durch eine Privatperson oder einen Pflegedienst?
Und die letzte Frage- handelt es sich um eine private Krankenkasse?
Was Du unabhängig von all meinen Fragen machen kannst:
Nicht anrufen, sondern schriftlich eine Zahlungsfrist angeben, innerhalb derer das Geld gezahlt werden muss. Sollte bis 14 Tagen- Datum genau angeben- das Geld nicht auf Eurem Konto sein, wirst Du den Rechtsweg beschreiten.
Beschweren kannst Du Dich auch an höherer STelle, aber dazu brauche ich ein paar Angaben.
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Re: Verhinderungspflege Geld von Krankenkasse zurückgehalten
Danke für die Antwort. Mein Mann hat Pflrgegrad 4 bekommen , sorry mein Fehler. Nein es ist keine private KK. Die Verhinderungdpflege ist für 2017 durch eine private Pflegeperson. Ich werde das jetzt mit der Zahlungsfrist machen. Zum MDK Termin nochmal. Wie lange dürfen die sich Zeit lassen?
Falls der MDK meinen Mann zurückstufen würde, zählt da der Termin der Begutachtung oder muss ich dass dann zurückzahlen bis zum Datum an dem das Schreiben der Pflegekassen zu neuen Begutachtung kam?
Falls der MDK meinen Mann zurückstufen würde, zählt da der Termin der Begutachtung oder muss ich dass dann zurückzahlen bis zum Datum an dem das Schreiben der Pflegekassen zu neuen Begutachtung kam?
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Re: Verhinderungspflege Geld von Krankenkasse zurückgehalten
wenn der übergeleitete Pflegegard aus der Begutachtung aus 2014 ist
kann er gar nicht zurückgestuft werden, denn er hat Bestandsschutz.
Es sei denn, er hat gar keinen Pflegebedarf mehr und das ist ja nun mal nicht so
kann er gar nicht zurückgestuft werden, denn er hat Bestandsschutz.
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Auch wer nicht zählen kann, zählt mit!
Auch wer nicht sprechen kann, hat was zu sagen!
Auch wer nicht laufen kann, geht seinen Weg!
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Re: Verhinderungspflege Geld von Krankenkasse zurückgehalten
Hallo Karin,
wenns eine gesetzliche Kasse ist:
Für die bundesweit tätigen Kassen wir DAK Barmer etc. ist die Aufsichtsbehörde das Bundesversicherungsamt: Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Die regionalen Kassen wie AOK: da ist die Aufsichtsbehörde das jeweilige Sozialministerium des Bundeslandes.
Eine Beschwerde kannst Du auch an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ingrid Fischbach schicken:
https://www.patientenbeauftragter.de/
Adresse findest Du unter dem Link.
Was auch immer "gut" ankommt, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Nicht locker lassen
Gruß Doedl
wenns eine gesetzliche Kasse ist:
Für die bundesweit tätigen Kassen wir DAK Barmer etc. ist die Aufsichtsbehörde das Bundesversicherungsamt: Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Die regionalen Kassen wie AOK: da ist die Aufsichtsbehörde das jeweilige Sozialministerium des Bundeslandes.
Eine Beschwerde kannst Du auch an die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Ingrid Fischbach schicken:
https://www.patientenbeauftragter.de/
Adresse findest Du unter dem Link.
Was auch immer "gut" ankommt, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Nicht locker lassen
Gruß Doedl
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