Urlaubstag an gesetzlichem Feiertag

Pflege- und Sozialrecht.
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Griesuh
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AW: Urlaubstag an gesetzlichem Feiertag

Beitrag von Griesuh »

Hallo, wie so willst du doppelt bezahlt werden?
Du hast Urlaub bekommen und das wars.
Aber, ein Feiertag ist kein Arbeitstag, dafür darf kein Urlaub berechnet werden.
Wer an Feiertagen arbeitet erhält dafür Freizeitausgleich oder wenn nicht möglich Mehrstunden mit Zuschlägen ausbezahlt.

LG


Gute Pflege braucht mehr Zeit

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