Urlaub nach Rahmendienstplan

Pflege- und Sozialrecht.
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jonandi
Beiträge: 4
Registriert: Do 21. Jan 2010, 23:32

Urlaub nach Rahmendienstplan

Beitrag von jonandi »

Hi,

Wenn ich laut Rahmendienstplan nur Freitag bis Montag arbeite und nur die 4 Tage in meinen Urlaubsanträgen als Urlaub eintrage, müsste ich doch Dienstag bis Donnerstag automatisch frei kriegen, oder?

Danke...bin neu hier und weiß nicht so recht wo ich die Antworten lesen kann.

LG Jonandi



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doedl
Beiträge: 6411
Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
Beruf: Pflegedinosaurier
Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins

AW: Urlaub nach Rahmendienstplan

Beitrag von doedl »

Hi Jonandi,

Urlaubstage sind Werktage, keine Sonntage.

Die Antworten auf Deine Frage liest Du bei Anklicken des Threats, den Du gerade eröffnet hast.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Urlaub nach Rahmendienstplan

Beitrag von thomas09 »

Ja so ist es.
Wenn der Rahmendienstplan als gültig anerkannt ist und nicht nur als grober Rahmen dient.

Wie u.a. auch im RD, HNR oder sonstigen Bereitschaftdienstanbietern über 24H/Std - 365Tg/Jahr.



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