übergabe von verantwortung im nachtdienst

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Jeanette
Beiträge: 467
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von Jeanette »

hi,
was für einen Ausbildungsstand hast du denn ?
lg jeanette



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von thorstein »

Hallo Hanna,
das Zauberwort heißt Überlastanzeige. Wenn du eine Gefahr für die Patienten siehst, bist du sogar verpflichtet, dies deiner Vorgesetzten mitzuteilen. Allerdings wird diese wohl nicht glücklich damit sein. Die Anzeige dient aber auch deiner rechtlichen Absicherung. Ich habe das auch schon praktiziert und bin trotz Ärger gut damit gefahren. Einfach mal googeln.
Grüße



Chaospfl.
Beiträge: 6
Registriert: So 13. Jan 2008, 22:15

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von Chaospfl. »

Mein Wissenstand ist das man bis zu 56 Bewohner/ Patienten nur eine Nachtwache einsetzen muss und alles was darüber ist 2 Nachtwachen pro Schicht. ES ist zu schaffen in der vorgegebenen u. berechneten Dienstzeit.



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von thorstein »

Hallo Chaospfl.
verwechselt du hier vielleicht ein Pflegeheim mit einem Krankenhaus?
Grüße



Thanos

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von Thanos »

Als ich noch in einem Krankenhaus arbeitete, wo so viele Leute auf einer Station lagen, war die Berechnung der Nachtdienste so:
Unter 30 Patienten auf einer Station = 1 Nachtdienst,
30 Patienten und mehr = 2 Nachtdienste.
Hinzukam, dass auf Stationen mit erhöhtem Pflegeaufwand unabhänig von der Patientenzahl 2 Nachtdienste waren.
Das ganze ist aber schon fast 4 Jahre her, udn ich weiß nicht, was sich in der Zwichenzeit geändert hat.



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LYNNpascatrix
Beiträge: 16
Registriert: Fr 30. Nov 2007, 19:33

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von LYNNpascatrix »

mich würde das allerdings auch mal interessieren! denn wir haben in der nacht genau 100 bewohner zu versorgen und ich bin mit einer pflegehelferin alleine im dienst. da wir im haus einen beschützenden bereich haben müssen wir 4 rundgänge gewährleisten, das heißt du bist mit einem rundgang fertig, kannst vielleicht noch schnell eine rauchen oder einen kurzen satz in die akte schreiben und dann musste schon wieder losflitzen... pro wohnbereich sind nur allerhöchstens 5 bei denen kein inkowechsel oder lagerung stattfinden muss, und es wird natürlich noch sehr viel nach der bettpfanne geklingelt.

wie hoch liegt denn der personalschlüssel in der nacht, oder sollte er liegen? denn gerade heute nacht hatte ich einen notfall, und der letzte rundgang im beschützenden musste dementsprechend ausfallen, weil sich alles total nach hinten verschoben hatte!


An deiner Hand fühlte ich mich früher stets sicher und geborgen.
Später haben wir die Rollen getauscht.

Hohenstein
Beiträge: 992
Registriert: Fr 7. Jan 2005, 16:09

AW: übergabe von verantwortung im nachtdienst

Beitrag von Hohenstein »

wir haben 39 Bew. und haben 1 Nachtwache, aber ein Altenheim ist kaum mit einen KH zu vergleichen, ist ja ein akut KH, stell mir das alleine ziemlich hart vor



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