tagespflege

Pflege- und Sozialrecht.
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Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

RE: tagespflege

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Oli.
@Oli
...„jetzt meine frage: da wir an einem altenheim angeschlossen sind und die wege sehr kurz sind, kann eine fachkraft, wenn ich sie eindeutig benenne und sie sozusagen rufbereitschaft macht, denn platz der ex. fachkraft für die tagespflege übernehmen“...
Die Rufbereitschaft, auch wenn die Pflegefachkraft nicht weit Entfernt ist, ist bei vollstationärer Pflege sowie bei teilstationärer Pflege unzureichend. Eine Pflegefachkraft muss im übrigen auch Tätigkeiten ausüben. Die bloße Anwesenheit reicht nicht.

Wenn ich das Richtig in Erinnerung habe muss die ständige Anwesenheit mindestens einer Pflegefachkraft auch nach den Empfehlungen der Landespflegeausschüsse in Einrichtungen teilstationärer Pflege nachgewiesenermaßen gegeben sein.

Im übrigen :
@Oli
...„eine pflegehelferin und ein zivi wären ja direkt in der tagespflege und könnten sofort hilfe holen?“...
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Verfahren gegen einen Altenheimbetreiber ausführlich klargestellt, unter welchen Umständen Zivildienstleistende nicht allein Dienst tun dürfen. Ohne ausgebildete Fachkräfte vor Ort dürfen Zivildienstleistende im Regelfall nicht eingesetzt werden. (05.01.2000, Az 3ObOWi 136/99)

Schon allein deswegen wäre deine Idee unzulässig.

MfG DH

Zitat:
Kleinigkeiten sind es, die Perfektion ausmachen, aber Perfektion ist alles andere als eine Kleinigkeit. (Henry Royce)



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Oli,

Du könntest- um keine zusätzlichen Kosten aus Überstundenvergütung zu verursachen- ein Arbeitszeitkonto für die 50 % Fachkraft, die Dich vertritt, einrichten (mal immer vorausgesetzt, Ihr seid da flexibel in Euren Arbeitsverträgen). Geht das nicht, so schlage dem Altenheim einen Deal vor- in den Zeiten Deiner Abwesenheit ist eine Fachkraft aus dem Heim anwesend; dafür schickst Du in guten Zeiten Deine Fachkraft oder die Pflegehelferin rüber.

Natürlich müsst Ihr ein Stundenkonto führen, da sowohl das Heim, wie auch die Tagespflege "selbständig wirtschaftende Einrichtungen" sind, wie das so schön im SGB XI definiert ist.

Das Einverständnis der Beteiligten sei vorausgesetzt, sonst hast Du den langen Weg der Mitarbeitervertretung- sprich Betriebsrat- vor Dir, der übrigens auch zustimmen muss- falls vorhanden- aber wohl auch zustimmt, wenn die Beteiligten einverstanden sind.

Gruss Doedl

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Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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