Die Rufbereitschaft, auch wenn die Pflegefachkraft nicht weit Entfernt ist, ist bei vollstationärer Pflege sowie bei teilstationärer Pflege unzureichend. Eine Pflegefachkraft muss im übrigen auch Tätigkeiten ausüben. Die bloße Anwesenheit reicht nicht.@Oli
...jetzt meine frage: da wir an einem altenheim angeschlossen sind und die wege sehr kurz sind, kann eine fachkraft, wenn ich sie eindeutig benenne und sie sozusagen rufbereitschaft macht, denn platz der ex. fachkraft für die tagespflege übernehmen...
Wenn ich das Richtig in Erinnerung habe muss die ständige Anwesenheit mindestens einer Pflegefachkraft auch nach den Empfehlungen der Landespflegeausschüsse in Einrichtungen teilstationärer Pflege nachgewiesenermaßen gegeben sein.
Im übrigen :
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Verfahren gegen einen Altenheimbetreiber ausführlich klargestellt, unter welchen Umständen Zivildienstleistende nicht allein Dienst tun dürfen. Ohne ausgebildete Fachkräfte vor Ort dürfen Zivildienstleistende im Regelfall nicht eingesetzt werden. (05.01.2000, Az 3ObOWi 136/99)@Oli
...eine pflegehelferin und ein zivi wären ja direkt in der tagespflege und könnten sofort hilfe holen?...
Schon allein deswegen wäre deine Idee unzulässig.
MfG DH
Zitat:
Kleinigkeiten sind es, die Perfektion ausmachen, aber Perfektion ist alles andere als eine Kleinigkeit. (Henry Royce)