Suche eines dementen Bewohners

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Terrysue
Beiträge: 4
Registriert: So 4. Mai 2014, 21:08

Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von Terrysue »

Hallo Leute,

Ich hätte gern mal eure Meinung.

Ich arbeite in einem offenen Heim und habe einen dementen Bw . Er war früher selber Chef und verhält sich dem entsprechend. Manchmal ist er einfach nicht lenkbar.

Er darf laut schriftlicher Anordnung der Angehörigen jeder Zeit das Haus verlassen. Weitere freiheitsentziehende Maßnahmen sind auch nicht gewollt.

Muss ich dann wenn er weg läuft, ihn in der Stadt suchen???

Ich wurde nämlich gestern kurz vor Arbeitsschluss von einer Fachkraft gebeten alle Kneipen ab zu suchen. Meine Antwort war " Nein" mit der Bitte die Angehörigen zu verständigen.
Die FK wurde dann sauer und wollte selber suchen. Kurz darauf wurde der Bw aber vom Sohn wieder gebracht.
Kennt da jemand die rechtliche Grundlage???

Liebe Grüße TS



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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Terrysue,

eine schriftliche Anordnung von Angehörigen ist bei einem demenzkranken Vater nur dann relevant, wenn der Angehörige auch die gesetzliche Betreuung oder eine Betreuungsverfügung des Vaters hat.

Im ersten Link siehst Du Urteile, die sich auf Fixierungsmaßnahmen beziehen.

http://werdenfelser-weg-original.de/ent ... ngsfragen/

http://werdenfelser-weg-original.de/olg ... -2u-56710/

Der zweite Link zeigt eine Entscheidung, die Ihr im Umkehrschluss auf Euch anwenden könnt.

Die Einrichtung sollte also schriftlich darauf hingewiesen haben, dass sie eine lückenlose Überwachung des Bewohners nicht gewährleisten kann (die nebenbei praktisch auch garnicht möglich ist).

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 10209 gelöscht

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Zur ersten Frage :
Wenn die FK (lt. Stellenbeschreibung) Dir vorgesetzt ist, weist Du auf die drohenden Überstunden hin und gehst auf Kneipentour. Wenn eine Anordnung eines direkten Vorgsetzten nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist, hast Du sie zu befolgen.



überflüssig
Beiträge: 371
Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von überflüssig »

Wenn eine Anordnung eines direkten Vorgsetzten nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist, hast Du sie zu befolgen.
auch wenn diese
...kurz vor Arbeitsschluss kommt
?
Direktionsrecht ist kein Freibrief.
Mein Frei gehört mir.
VG
überflüssig



Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Liebe überflüssig !

Du hast natürlich Recht. Dein Frei gehört Dir!
Wenn dieses durch eine (hier gerechtfertigte) Anordnung beschnitten wird,
hast Du einen Anspruch auf Ersatz oder Vergütung. :hehe
Das höhergelagerte Rechtsgut ist hier die "potentielle vitale Bedrohung" des Bewohners. Vgl.: StGB "unterlassene Hilfeleistung" oder gar "Aussetzung". :eek:

Dass manche Vorgesetzte ihre Weisungsbefugnis missbrauchen, ist ein - immer wiederkehrendes - Ärgernis, das man melden sollte (schriftlich am nächsten Tage) an : (alternativ)
- Betriebsrat/MAV
- den Vorgesetzten des Vorgesetzten
- die PDL
- die GF
:yo

LG, Frieda



resigniert
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Beitrag von resigniert »

Eine Frage, ich weiß es tatsächlich nicht:
Bin ich bei der Suche außerhalb meines Betriebsgeländes versichert?
Bei uns wird für die Außerhalbsuche die Polizei verständigt.



überflüssig
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Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von überflüssig »

Hallo Elfriede,
Wenn dieses durch eine (hier gerechtfertigte) Anordnung beschnitten wird...
hmm...gerechtfertigt?
Er darf laut schriftlicher Anordnung der Angehörigen jeder Zeit das Haus verlassen.

Diese Anordnung muss ja irgendwie zustande gekommen sein. Ich geh mal davon aus, dass die seriöse Einrichtung die Voraussetzungen (s. doedl´s link) erfüllt hat.
Damit läge die Verantwortung bei den Angehörigen, die, wie Terrysue schon in der akuten Situation erbat, hätten informiert werden sollen.

Hallo resigniert,
Wesentlich hierbei ist, dass der Arbeitnehmer zum Unfallzeitpunkt Tätigkeiten ausführt, die dem Unternehmen dienen sollen.
(Quelle: http://www.bgn)
Mir stellt sich nur die Frage, wie sinnvoll es ist außer Haus alleine nach einem (dementen) Bewohner zu suchen, der am Ende mit mir nicht mitgehen will und sich u.U. sogar körperlich wehrt. So gesehen würde ich für die Suche auch die Polizei favorisieren.

VG
überflüssig



resigniert
Beiträge: 318
Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von resigniert »

Meine Frage hat einen Hintergrund:
1982 wurde hinter unserem Altbau das neue KH gebaut.
1x sahen wir einen Arbeiter aus dem 1.? Stock abstürzen, riefen sofort in unserer Ambulanz an um den Chirurgen zum Unfallort zu schicken.
Es wurde gesagt - und dem Chirurgen wurde von ..?.. Recht gegeben, dafür muss der Notarzt kommen!
Auch wir dürfen Pat. nur auf dem Krankenhausgelände suchen, das Territorium außerhalb dürfen wir nicht absuchen - obwohl diese Tätigkeit ja auch dem Unternehmen dienen dürfte



Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Liebe überflüssig !

Hier fehlt uns die Stellungnahme der FK, die diese Anordnung erteilt hat.
Wenn die Anordnung nicht gerechtfertigt war, wird sie der AG sicher für die entstandenen Ü-Stunden in Regress nehmen.
Wenn die diese Anordnung aus bestem Wissen und Gewissen erfolgte (Sorge um den Bewohner), sollten i`welche Verträge, Verfügungen oder Kompetenzen hintanstehen. --- Wie definiert man Pflege? ---



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von thomas09 »

@Elfriede:
--- Wie definiert man Pflege? ---
tja, das ist oft das Problem!?

Aber Personensuche im Gelände/Stadt, würde ich jetzt nicht mehr zur Pflege zählen.
Für vermisste Personen ist eindeutig die Polizei zuständig.

und nein - Anordnungen die mit meiner Tätigkeit nichts zu tun haben brauche ich nicht zu befolgen.
Verfügungen oder Kompetenzen hintanstehen.
da bin ich anderer Meinung.
Für die Personensuche liegen eindeutig die Kompetenzen bei der Polizei und Feuerwehr, denn die haben die Mittel, die Technik, Fahrzeuge und das Personal.
Gerade, wo es evtl. um Menschenleben geht, muss genau hier die Kompetenz beachtet werden nämlich - demjenigen übertragen der wahrscheinlich am schnellsten Erfolg haben wird.
Sicher nicht eine GuK oder AP die unorganisiert und planlos durchs Gelände hüpft.

Dass man kurz mal ums Haus schaut und mal z.B. in den nahegelegenen Park etc. - davon Rede ich nicht.



überflüssig
Beiträge: 371
Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11

AW: Suche eines dementen Bewohners

Beitrag von überflüssig »

Hallo Elfriede,
Pflege nach bestem Wissen und Gewissen in diesem speziellen Fall definiere ich so, dass ich für den abgängigen Bewohner möglichst optimale Bedingungen schaffe, damit er wieder in´s Nest zurückfindet. Dies möglichst unbeschadet und schnell. Dazu scheint mir, schon zahlenmäßig und vom Radius her, die Polizei geeigneter, als eine einzelne Person.
Ja... die Stellungnahme der FK fehlt, aber ..
FK wurde dann sauer und wollte selber suchen...
? Das heißt doch, die FK wollte erst mal die APH schicken und selber nach Hause gehen. Da kann die Sorge um den Bewohner ihrerseits ja nicht so groß gewesen sein....

Und was wenn der Bewohner von der APH (mglw. gegen seinen Willen) zurückgebracht wird und hinterher Beschwerden kommen? Welche FK würde (erst recht bei zu fürchtenden Konsequenzen) zugeben, delegiert zu haben? Mal abgesehen davon, dass ich nicht sicher bin, ob eine FK solche Dinge überhaupt delegieren darf...aber ich lasse mich gerne belehren.

Ganz ehrlich gebe ich zu...ich hätte es, wie die TE, nicht getan....wäre ich APH, würde von der FK die Angehörigen, den „Hintergrund“ (PDL, oder, noch besser HL) anrufen lassen und mir eine schriftliche Anweisung via Mail oder Fax einfordern. Wer kann einen Vertrag ändern? Die Vertragspartner und das sind nicht die Mitarbeiter im Wohnbereich.
Ergo: haben Träger und Bewohner/Betreuer einen bindenden Vertrag geschlossen, muss der AG dafür sorgen, dass die Bedingungen „an der Front“ klar und umsetzbar sind. Bei Abweichungen, sind nur die Vertragspartner berechtigt zu ändern.
Bei „Gefahr im Verzug“ sieht die Sache anders aus...aber davon war hier ja nie die Rede.

VG
überflüssig



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