Sonderleistungen?

Pflege- und Sozialrecht.
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Griesuh
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Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
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AW: Sonderleistungen?

Beitrag von Griesuh »

Hallo cilence, um deine Frage beantworten zu können, braucht es mehr informationen.
Wer bekam den Brief von der Knappschaft? Euere Oma?
Ist euere Oma in eine Pflegestufe eingestuft? Wenn ja, seit wann?
Wurde euere Oma bei der Begutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe als PEA ( Person mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) durch den MDK (Medizinischerdienst der Krankenversicherungen) eingestuft?
Die Antworten zu diesen Fragen findet ihr im Einstufungsbescheid der Pflegekasse.

Vermutlich geht es in diesem Schreiben der Knappschaft um die zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b des SGB XI.
Diese Leistungen erhalten Personen die durch Demenz, geistige oder psychische Beeinträchtigungen auf Dauer in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.
Kurze Erklärung: Seit 1.7.08 haben Personen die als PEA vom MDK eingestuft wurden, auch bei Pflegestufe 0, Anspruch auf sogenannte qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.
je nach schwere der Einschränkung der Alltagskompetenz gibt es im Jahr
1200 € oder 2400 € für Betreuungsdienste. Gelder die im laufenden Jahr nicht verbraucht werden, können bis zum 31.6. des Folgejahres übertragen werden.
Danach sind sie verfallen
Diese Gelder dürfen nicht zu hauswirtschaftlichen Tätigkeit und zur Pflege verbraucht werden.
Für was dürfen die Gelder eingesetzt werden: Betreuungsdienste, Beaufsichtigung, Gedächtnistraining, Sparziergänge, Spiele, Begleitung zu gesellschaftlichen Aktivitäten, usw.
Diese zusätzlichen Gelder können nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen
( wie z. B. ambl. Pflegediensten, Tagesstätten oder st. Einrichtungen ) mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Eine Barauszahlung des Geldes an Angehörige oder private Pflegepersonen ist nicht möglich.
So, ich hoffe in der kürze der Erklärungen dennoch weiter geholfen zu haben.

LG Griesuh,
MDK Gutachter, Pflegedienstleiter



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