"Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat."
http://openjur.de/u/670711.html
LG
Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften
AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften
Danke für den Hinweis, wir machen es uns leider viel zuwenig bewußt
AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften
Zitat aus dem Link:
Bei einer solchen Vorgehensweise (Zivi macht Wundversorgung etc) hat die Klinik es nicht besser verdient.ein Zivildienstleistender habe am 05.03.2008 bei dem zeitweiligen Entfernen der Kanüle vor dem Abstöpseln der Infusion einem Mitpatienten eine eitrige Wunde versorgt ohne danach die Handschuhe zu wechseln. Der auf den Boden gefallene Infusionsschlauch sei weiter verwendet worden. Dadurch habe er sich mit MRSA-Keimen infiziert. Folge dieser Sepsis sei eine Spondylodiszitis und ein Abzess im Bereich der Lendenwirbelsäule gewesen, die neurochirurgisch versorgt werden mussten.
AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften
Schmerzensgeld? Gut zu wissen. Meine Nachbarin wurde nämlich auch mit MRSA infiziert - n junges Mädel. Daraufhin wurde sie dann nach HH verlegt, lag dort dann 5 Wochen in Quarantäne, brauchte ne weitere OP mit Spalthaut etc .... Ich glaub ich werde ihr mal den Weg zum Anwalt anraten.
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften
http://www.otto-schmidt.de/news/zivil-u ... 05-18.htmlEin Patient, bei dem während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion auftritt, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt noch keine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses.
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