Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Pflege- und Sozialrecht.
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Benutzer 204 gelöscht

Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

"Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat."

http://openjur.de/u/670711.html

LG



Benutzer 5647 gelöscht

AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Danke für den Hinweis, wir machen es uns leider viel zuwenig bewußt



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benny34
Beiträge: 437
Registriert: Di 4. Jan 2005, 10:24

AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von benny34 »

Zitat aus dem Link:
ein Zivildienstleistender habe am 05.03.2008 bei dem zeitweiligen Entfernen der Kanüle vor dem Abstöpseln der Infusion einem Mitpatienten eine eitrige Wunde versorgt ohne danach die Handschuhe zu wechseln. Der auf den Boden gefallene Infusionsschlauch sei weiter verwendet worden. Dadurch habe er sich mit MRSA-Keimen infiziert. Folge dieser Sepsis sei eine Spondylodiszitis und ein Abzess im Bereich der Lendenwirbelsäule gewesen, die neurochirurgisch versorgt werden mussten.
Bei einer solchen Vorgehensweise (Zivi macht Wundversorgung etc) hat die Klinik es nicht besser verdient.



sommer
Beiträge: 5
Registriert: Fr 15. Mai 2015, 21:59

AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von sommer »

das war mir neu danke für die info :)



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*Angie*
Beiträge: 5490
Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von *Angie* »

Schmerzensgeld? Gut zu wissen. Meine Nachbarin wurde nämlich auch mit MRSA infiziert - n junges Mädel. Daraufhin wurde sie dann nach HH verlegt, lag dort dann 5 Wochen in Quarantäne, brauchte ne weitere OP mit Spalthaut etc .... Ich glaub ich werde ihr mal den Weg zum Anwalt anraten.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Benutzer 204 gelöscht

AW: Schmerzensgeld wegen Nichteinh. von Hygienevorschriften

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Ein Patient, bei dem während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion auftritt, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt noch keine Beweislastumkehr zu Lasten des Krankenhauses.
http://www.otto-schmidt.de/news/zivil-u ... 05-18.html



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