Richtlinien Pflegehilfsmittel

Pflege- und Sozialrecht.
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AchimS
Beiträge: 2
Registriert: Fr 25. Jan 2013, 21:24

Richtlinien Pflegehilfsmittel

Beitrag von AchimS »

Hallo,
also ich bin neu hier im Forum und habe mich registriert, weil ich glaube, hier am ehesten einen Rat oder Hinweis zu bekommen. Entschuldigung, wenn es etwas länger wird.

Eine gute Bekannte von mir, 65 Jahre, ehem. Dozentin, geistig voll aktiv, ist seit drei Jahren wegen schwerer Arthrose im Rollstuhl und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Der medizinische Dienst hat ihr Pflegestufe 2 attestiert, sie lebt in einem Seniorenheim und benötigt Hilfe beim Aufstehen, Waschen und zu Bett gehen. Da sie auch keine ausreichende Kraft mehr in den Händen hat, wurde ihr von der DAK ein Elektrorollstuhl bewilligt, den sie ausgiebig nutzt, um dem Seniorenheim zu entkommen und am normalen sozialen Leben teilzunehmen.

Ich besuche sie in größeren Abständen und musste Anfang Dezember feststellen, dass sie sehr verzweifelt war, weil die Batterien ihres Rollstuhls altersschwach geworden waren und die volle Ladung nur noch für Fahrten vom Zimmer zum Speiseraum oder vor die Eingangstür reichten. Das Sanitätshaus, das für die Wartung des Rollstuhls zuständig ist, hat sich geweigert, eine Reparatur durchzuführen, da der Rollstuhl auch sonst technisch in einem derart desolaten Zustand sei, dass eine Neuanschaffung nötig würde.

Die DAK hat daraufhin einen Antragsvorgang eingeleitet, um eine Neuanschaffung zu bewilligen, mit zahlreichem Formularkram, neue Bewertung durch den MD, Hausarztstellungnahme, Patientenstellungnahme und was weiss ich noch.
Meine tel. Nachfrage, warum nicht wenigstens zu ersten Schadensbegrenzung neue Akkus eingebaut würden, damit die Patientin wieder mobil sei, wurde empört zurückgewiesen, da diese Kosten unverhältnismassig hoch seien, wenn bald ein neuer Rollstuhl käme. Im übrigen habe die Patientin diesen Zustand selber herbeigeführt, da sie den Rollstuhl in einer unangemessen kurzen Zeit ruiniert habe. Sie könne sich ja vorübergehend mit einem Handrollstuhl schieben lassen, bis der neue Rollstuhl käme. Da war Anfang Dezember.
Kurz vor Weihnachten hörte ich von meiner inzwischen völlig depressiven Bekannten, dass immer noch nichts passiert sei und sie ans Haius gefesselt sei. Ich rief wieder bei der DAK an und erhielt die Auskunft, bald sei Weihnachten, der Antrag liegt in Hamburg, da tut sich nichts mehr.
Nun ist ein weiterer Monat vorbei, Zustand wie vorher, aber inzwischen war ein anderes Sanitätshaus da, hat den Rollstuhl als reparabel eingestuft und jetzt wartet man auf die Ersatzteile.

Die Patientin bricht nur noch in Tränen aus, ich koche vor Wut, wenn ich mit der DAK telefoniere und die Kasse versteckt sich hinter mir nicht bekannten Richtlinien, die besagen, dass nur die Ersatzgestellung eines Handrollstuhls möglich sei und der sei im Heim ja vorhanden. (Nur die Hände zum Schieben sind ja nicht da, und das kann das Heimpersonal nun wahrlich nicht leisten, die Patientin in die Stadt zu rollen, damit sie dort kommunizieren kann)

Ich weiss, dass man einen speziellen Fall nur bewerten kann, wenn man beide Seiten hört, aber was mich als Außenstehender und Laie im Pflegesektor allgemein interessiert: Hat der Patient, dem man durch die Gestellung eines Elektrorollstuhls Mobilität zugesichert hat, nicht einen Anspruch auf Erhaltung dieser Mobilität in der Reparatur- oder Neuantragsphase?? Welche Richtlinien können hier greifen? Gibt es allgemeine Richtlinien des Gesetzgebers? Oder kann die Kasse ihre eigenen Richtlinien formulieren?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einige Hinweise geben könnte, damit ich die Situation besser verstehe.

Achim



ilios1966
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AW: Richtlinien Pflegehilfsmittel

Beitrag von ilios1966 »

Hallo

In den meisten Fällen arbeiten Einrichtungen mit Sanitätshäusern zusammen, wir bekommen dann für den Übergang ein Leihgerät, sei es Wechseldrucksystem, Rollstuhl oder was auch immer. Vielleicht einfach mal im Heim fragen.

Lg ilios


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Suse2
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AW: Richtlinien Pflegehilfsmittel

Beitrag von Suse2 »

so....

ich betreue privat ein Herrn der bds. Beinamputiert ist, 1 1/2 Jahre in einem Pflegeheim gewohnt hat und dann wieder zurück konnte in eine behindertengerechte Wohnung..

auch vor Heimaufenthalt gabe s schon ein E-Mobil

egal wo,, wenn etwas zu Reparieren war, passieret das entweder vor Ort
oder es gab ein Leihgerät und das haben wir auch gleich wenn wir das Sani_ haus um Reparatur gebetne haben dazu gesagt, nix geht ohne Ersatz un das war auch nie ein Problem, als es einmal Lieferschwierigkeiten beim Ersatzteil gab hatten wir bestimmt 4 Wochen ein Leihgerät... wenn das Sani-haus sich nicht zuständig fühlt würde ich mich umgehend an den Leiter der Hilfsmittelabteilung der KK wenden.


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AchimS
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AW: Richtlinien Pflegehilfsmittel

Beitrag von AchimS »

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
So, wie ihr es schildert, sollte es normalerweise auch sein. Aber hier sträubt sich ja die Krankenkasse.
Der Rollstuhl ist Eigentum der Krankenkasse, das Sanitätshaus nur ausführendes Organ und handelt nur auf Weisung der Krankenkasse. Wenn diese einen Batterieaustausch und einen Leih-(Elektro)Rollstuhl ablehnt, können sie auch nur einen Handrollstuhl zu Verfügung stellen.
Und mir wurde von der Sachbearbeiterin der KK mehrfach gesagt, ein Leih-Elektrorollstuhl sei in den Richtlinien des Gesetzgebers nicht vorgesehen.
Wenn es wirklich eine Ermessensfrage ist, schlägt hier die Keule des Mächtigeren zu, der aus Verärgerung für den schnellen Verschleiss des von ihm zur Verfügung gestellten Gerätes kein Entgegenkommen zeigen will.

Gibt es eigentlich eine Normal-Lebensdauer für Elektrorollstühle?

AchimS



Suse2
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Beitrag von Suse2 »

ich würde sagen das wir je nach Nutzung/Lagungsvorgängen
alle 2 Jahre die Akkus tauschen.

nix Sachbearbeiter!!, Leiter der Hilfsmittelabteilung.
eben weil es eine Leihgabe der KK ist, ist das SaniHaus im Rahmen der Fallpauschale ja verpflichtet alles zu machen was erforderlich ist.


Bei einer Fallpauschale wird das Hilfsmittel für eine bestimmte maximale Laufzeit zur Verfügung gestellt, wobei alle Servicearbeiten und Reparaturkosten von unserer Firma übernommen werden (davon ausgenommen sind schuldhaft verursachte Schäden).

Hier:

http://www.rollstuhlcheck.net/index.php ... &Itemid=21


findest du jede Menge Informationen.

Bleib hartnäckig, bitte das Heim um Hilfe!!


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AW: Richtlinien Pflegehilfsmittel

Beitrag von doedl »

Hallo Achim

ich würde kurzen Prozess machen: schriftliche Beschwerde an die Krankenkasse mit der Bemerkung, dass eine Kopie an die örtliche Zeitung, den Seniorenbeauftragten des Landkreises, die Partei XY, die Schlichtungsstelle für Patienten geht (und was es sonst noch an Fürsprechern in Deiner Region gibt).

Dann sollte doch mal etwas Bewegung in die Angelegenheit kommen!!

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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