Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Pflege- und Sozialrecht.
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benny34
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Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von benny34 »

Hallo!

Auf unserer Nachbarstation gibt es eine Kollegin, die der Meinung ist, daß man nach xy Nachtdiensten (z.B. 3,4 oder 5) die gleiche Anzahl an freien Tagen bekommen muss!

Ich habe nun im Arbeitszeitgesetz nachgelesen, finde dort aber nur die Regelung des §6 (2): 8-Stunden-regelung, die nur im Ausnahmefall auf 10 Std. erhöht werden darf.
Im §5 wird geregelt, daß die Ruhezeit zwischen 2 Diensten 11 Std. betragen muss.

Gehe ich von dieser Regelung aus, könnte man ja nach 3,4 oder xy Nachtdiensten theoretisch 11 Std. nach dem letzten ND den MA wieder einplanen - theoretisch.

Die Kollegin beharrt aber auf der Regelung: Anzahl ND = Anzahl freier Tage.

Mir ist eine solche Regelung aber nicht bekannt, oder hab ich irgendwo was übersehen.

Wie siehts denn nun konkret aus?
Info: einen Tarifvertrag mit abweichender Regelung gibt es nicht...



RR77/38
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von RR77/38 »

Eine Grenze gibt es eigentlich nur bei den Überstunden. Wenn es über 6 Monate im Schnitt mehr als 48h/Woche gibt, muß ein Freizeitausgleich gewährt werden.

Bei meinem vorletzten Arbeitgeber schob eine Nachtwache, wenn es eng wurde auch mal 8 Nächte je 11 Stunden (20 bis 7), allerdings freiwillig.
Durch die 11 Stunden je Nacht kam man da in 2 Wochen im Schnitt auf die bei uns üblichen 38,5h/Woche. Man konnte also nach einer Woche NW eine Woche frei machen. Bei uns wurden übrigens Mo-Fr mit 6 Stunden, Sa + So mit 8,5 Stunden im normalen Schichtdienst gerechnet.
Wenn man nur Sa + SO NW schob, waren das statt 17h 22h und man machte bei einem freien Tag danach schon 1 Stunde minus.

Bei besonderen Tarif-Regelungen kann man lt § 7 schon nach 9 Stunden zum nächsten Dienst eingeteilt werden.



Thanos

AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von Thanos »

Hallo.

[quote=""benny34""]
Auf unserer Nachbarstation gibt es eine Kollegin, die der Meinung ist, daß man nach xy Nachtdiensten (z.B. 3,4 oder 5) die gleiche Anzahl an freien Tagen bekommen muss!
[/quote]

Dies ist keine Regelung mit einem "muss" sondern eine Regelung á la "es ist zu überlegen ob es nicht sinnvoll wäre es so zu tun".

[quote=""benny34""]
Gehe ich von dieser Regelung aus, könnte man ja nach 3,4 oder xy Nachtdiensten theoretisch 11 Std. nach dem letzten ND den MA wieder einplanen - theoretisch.
[/quote]

Deine Theorie ist falsch. An einem Arbeitstag kann nur ein Dienst beginnen.

[quote=""benny34""]
Die Kollegin beharrt aber auf der Regelung: Anzahl ND = Anzahl freier Tage.
[/quote]

Kann sie doch tun. Wenn sie es so haben möchte tut der Arbeitgeber gut daran, dass er versucht es so einzurichten. Man muss halt sehen wie sie mit ihren freien Tagen zurecht kommt.
Bei besonderen Tarif-Regelungen kann man lt § 7 schon nach 9 Stunden zum nächsten Dienst eingeteilt werden.
Diese Regelung hebt aber nicht Arbeitsschutzbestimmungen auf.

Es ist nicht immer sinnvoll einzelne Paragraphen irgendwo her zu nehmen und diese insoliert zu betrachten. In der Regel macht es eher Sinn alles mal im Zusammenhang zu sehen.



thomas09
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von thomas09 »

Wenn Sie der Meinung ist, dann frag sie doch wo das steht.



Rasputin
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

früher hatte ich n AG, der liess mich 8 oder 9 Nächte machen und am nächsten Tag früh! Schön war auch, du kommst aus der Nacht und der Tag wurde als 1.Urlaubstagtag berechnet! Klasse


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

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benny34
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von benny34 »

Ok, also eine "Kann" Regelung.
Normalerweise ist es bei uns so, daß man im Schnitt 3-5 ND hat. Danach hat man zwischen 3 + 5 Tage auch frei.
Die besagte Kollegin der Nachbarstation meckert, weil sie 5 ND hat, aber nur 3 Tage frei - was aber bei der momentanen Personaldecke nicht anders machbar ist.

Nunja, da muss sich meine Leitungskollegin nochmal mit ihr unterhalten...



RR77/38
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von RR77/38 »

Wenn die PDL clever gewesen wäre, hätte sie der Kollegin zugesagt, dass sie dann innerhalb der nächsten Wochen die Überstunden abfeiern kann.
Wenn durch die Pesonaldecke so was wie 5 ND, nur 3 Tage frei zur Regel wird, dann verheizt man die Nachtwachen ... und Tschüß!
Auf die Dauer läuft das sonst darauf hinaus, dass die Nachtwachen stinkig werden und keiner mehr NW machen will. Wenn man dann als PDL gezwungen ist jemanden einteilen zu müssen, der nicht will/kann, dann ziehen die PFK die Konsequenzen und gehen woandershin.



Der Rebell 2010
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Hallo Thanos
finde deinen Beitrag zu dem Thema super!
Deine Meinung dazu, kurz, sachlich und ohne persönliche Bewertung auf den Punkt gebracht.
toll, weiter so!
Endlich mal eine Antwort wie ich sie in einem Forum " Betroffener" erwarte.
Keine persönlichen Anfeindungen im Inhalt.
Auch RR/38 hat auf seine Weise Gutes zu diesem Thema beigetragen.
Ich danke Euch!
Wäre ich PDL würde ich mich mit meiner Entscheidung an Euren Beiträgen orientieren.



erläuchtung
Beiträge: 148
Registriert: Mo 14. Mär 2011, 10:27

AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""benny34""]
...
Gehe ich von dieser Regelung aus, könnte man ja nach 3,4 oder xy Nachtdiensten theoretisch 11 Std. nach dem letzten ND den MA wieder einplanen - theoretisch.
...
[/quote]

...das hieße, Sie würden den MA nur eine weitere Nacht arbeiten lassen nach 11 h Freizeit.

Sie sollten bedenken, dass die MA nach absolvierten Nachtdiensten sich immer im umgekehrten Wach- Schlafrhythmus befinden. In der Regel brauchen die MA ein bis zwei Tage um sich wieder umzustellen.



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benny34
Beiträge: 437
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von benny34 »

[quote=""erläuchtung""]
benny34;168239 hat geschrieben: ...
Gehe ich von dieser Regelung aus, könnte man ja nach 3,4 oder xy Nachtdiensten theoretisch 11 Std. nach dem letzten ND den MA wieder einplanen - theoretisch.
...
...das hieße, Sie würden den MA nur eine weitere Nacht arbeiten lassen nach 11 h Freizeit.

Sie sollten bedenken, dass die MA nach absolvierten Nachtdiensten sich immer im umgekehrten Wach- Schlafrhythmus befinden. In der Regel brauchen die MA ein bis zwei Tage um sich wieder umzustellen.[/QUOTE]

Nein!!
Das war nur ein "theoretisches" Beispiel - kommt im Alltag niemals vor.
Ich hatte es etwas unglücklich formuliert.
Bsp: MA hat ND von Montag bis Donnerstag. Dann geht er Freitag früh aus der Nacht. Den restlichen Freitag hat er logischerweise frei. Ein böser AG könnte ihn aber am Samstag im FD wieder einsetzen, da ja die 11h Ruhezeit vorbei sind.
Soweit das Beispiel.

Im Normalen Alltag wird das wohl kaum ein AG machen.



Frasume
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von Frasume »

Hallo Benny,

Dann hab ich wohl einen unormalen Arbeitgeber,denn genau das ist bei uns passiert :( :(

Eine Kollegin hat 4 Nächte gehabt, kam Freitag raus und ist Samstag zum Fd gekommen,zwar um 7:00 aber trotzdem!!



Leider hat die Kollegin sich nicht getraut nein zu sagen,weil es ja eigentlich ihr Dienstwochenende war,und sie eigentlich nur 2 Nächte hatte,sie aber noch 2 eingesprungen war. :confused:
Lg Frasume


Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meiner Tastatur. :hehe :hehe

RR77/38
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von RR77/38 »

Sind sich die Vorgesetzten eigentlich klar, wie hoch die Unfallgefahr bei solchen Sch... Dienstplänen ist.
Montag "gelber Zettel" ist da die einzige Antwort.

Bei uns war auch schon manchmal die "K... am Dampfen", aber dann sagte die Heimleiterin zu, dass man nach dem WE entsprechend länger frei haben könnte.
In dem Fall wären 5 Tage frei + freies WE ja wohl angemessen.



resigniert
Beiträge: 318
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von resigniert »

[quote=""benny34""]
erläuchtung;168266 hat geschrieben:
benny34;168239 hat geschrieben: ...
Gehe ich von dieser Regelung aus, könnte man ja nach 3,4 oder xy Nachtdiensten theoretisch 11 Std. nach dem letzten ND den MA wieder einplanen - theoretisch.
...
...das hieße, Sie würden den MA nur eine weitere Nacht arbeiten lassen nach 11 h Freizeit.

Sie sollten bedenken, dass die MA nach absolvierten Nachtdiensten sich immer im umgekehrten Wach- Schlafrhythmus befinden. In der Regel brauchen die MA ein bis zwei Tage um sich wieder umzustellen.
Nein!!
Das war nur ein "theoretisches" Beispiel - kommt im Alltag niemals vor.
Ich hatte es etwas unglücklich formuliert.
Bsp: MA hat ND von Montag bis Donnerstag. Dann geht er Freitag früh aus der Nacht. Den restlichen Freitag hat er logischerweise frei. Ein böser AG könnte ihn aber am Samstag im FD wieder einsetzen, da ja die 11h Ruhezeit vorbei sind.
Soweit das Beispiel.

Im Normalen Alltag wird das wohl kaum ein AG machen.[/QUOTE]

Das ist "blöd", aber erlaubt und üblich.
Weil es erlaubt ist, kann ma auch nichts dagegen tun - außer es immer wieder ansprechen beim Dienstplanschreiber und sich untereinander einig sein.
Arbeitsunfähigkeit in Anspruch zu nehmen ist keine Lösung.
Dadurch kommen doch die Anschuldigungen der AG gegen die AN!
Auch weiss der AG noch immer nicht, dass du mehr frei nach dem ND benötigst.
Ich bin immer für kämpfen um meine Rechte. Aber vorher rede ich, oder versuche es wenigstens



Der Rebell 2010
Beiträge: 99
Registriert: Di 16. Dez 2008, 05:52

AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von Der Rebell 2010 »

Hallo resigniert,
diesen " bösen" Arbeitgeber habe ich schon kennengelernt.
Was erlaubt ist, ist eine Sache, was ein MA individuell verkraftet eine andere.
Und hier eine Info an alle Führungskräfte oder Dienstplanschreiber.
Jeder MA hat einen eigenen Biorythmus den nur er selbst kennt.
Ich benutze den Begriff Nachtwache in meinem Wortschatz schon lange nicht mehr. ( klingt so harmlos ) Nachtdienste sind zumindest in manchen Seniorenheimen aufgrund der zunehmenden dementiellen Erkrankungen der Bewohner ebenso knallharte Dienste wie z.B FD, SD. Zugegeben etwas ruhiger, dafür aber auf eine andere Art und Weise schwer. Egal welcher Arbeitsanfall, immer gleiche Personalbesetzung. Die PK arbeitet zudem gegen ihre innere Uhr und das bei unkalkulierbarem Arbeitsaufkommen. In den "ruhigen" Zeiten werden Dinge erledigt die am Tag liegenblieben. Vier Diabetiker mit Basalinsulin zu versorgen ist schon fast normaler Alltag bzw "Allnacht" und natürlich Dokumentation für Alle!
Ich denke das Nachtwachenfrei ist redlich verdient.
Ich bin ein/e Befürworter/in von Stamm-Mitarbeitern die nur im ND eingesetzt werden, den sog. früheren Dauernachtwachen. Ihr könnt es euch gar nicht vorstellen wie schwer es ist, sogenannte Springer aus dem Tagdienst wachzuhalten, die ihren müden Punkt erreicht haben. Da hilft die beste Animation während der Pause nichts. Auch die Launen oder Aggressionen der MA auszuhalten, die am Tag nicht mehr als 2 Stunden schlafen konnten, wohlgemerkt konnten, obwohl sie sich Mühe gaben, ist für die Kollegin oder den anderen Kollegen der ND hat eine große Belastung.
So gesehen würde ich empfehlen.................
Einen Tag weniger frei als Nachtdienste (Vollzeitkraft benötigt ja auch entsprechende Stundenzahl bei Arbeitszeit von 9,75 )
Für " Anfänger " maximal 2 Nächte, 1 Tag frei und optimal danach spät.
Maximal, nur bei trainierten NW empfehlenswert, max. 8 Dienste am Stück aber dann auch verdient 7 Tage frei incl. " Ausschlaftag" um "normal" zu werden und den Tank wieder aufzuladen.
Ein Mitarbeiter der innerhalb von 2,5 Wochen (ca. 17 Tage durch FD, SD, oder ND im Wechsel oder nur im ND schon sein gesamtes Stundensoll für das Monat erreicht hat sollte danach der Rest des Monats mit frei geplant werden da er sonst Überstunden ansammeln würde.
Und Überstunden wollen wir Führungskräfte doch nicht? oder?
zumal diese ja vermeidbar wären.
Kluge Dienstplanung ist hier also gefragt.



resigniert
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Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von resigniert »

hallo @Rebell, ich bin übrigens Nachtwache! Früher durfte ich auch Dauernachtwache sein, möchte ich nie wieder!
Der AG darf nach nur einem Tag frei zum Frühdienst rufen. Der AG kennt seine Rechte.
Der AN hat genauso Rechte, die er einfordern kann. Nur ist es leider so - der AN kennt seine Rechte nicht! Liest man ständig hier in den eischlägigen Foren. Lässt sich ausnutzen, kommt aus dem frei zum arbeiten und erholt sich nicht. Wenn ich meine Rechte kenne, werde ich nicht über den Tisch gezogen, bin erholter und arbeitsfähiger. Ich bin dann auch in der Lage mal nach nur einem freien Tag nach dem Nachtdienst zum Dienst zu erscheinen.
Zumindest in meinem Haus kann recht viel über Kommunikation erreicht werden!
Einen Aufruf zum "bockigen" Arbeitsunfähigkeitsschein halte ich für mehr als fragwürdig und destruktiv. Ich halte es für einen Betrug.



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johannes
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AW: Regelung bzgl. "frei nach Nachtdienst"

Beitrag von johannes »

Eine Kollegin hat 4 Nächte gehabt, kam Freitag raus und ist Samstag zum Fd gekommen,zwar um 7:00 aber trotzdem!!
Das ist ein absolutes NOGO!

Wenn Freitag die NW zu Ende ist (6:00 Uhr?) sind bereits 6 Stunden des Freitag Dienst gewesen. Wenn der Frühdienst üblicherweise bis 13:00 Uhr geht, kämen noch mal 6 Stunden dazu, macht im Ergebnis 12 Stunden Dienst. Das ist per Gesetz verboten!

Ich verstehe hier weder die AG, die sowas anordnen, noch die AN die sowas mitmachen.


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