rechtliche Konsequenzen ???
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- Registriert: Do 7. Feb 2008, 11:10
AW: rechtliche Konsequenzen ???
Du kannst und mussst die Betreuerin informieren, wenn es dem Bewohner schlechter geht, sie kann jederzeit eine KH Einweisung bestimmen, wenn der Arzt dafür ist. Ich nehme mal an, daß es sich um eine Psychiatrie handelt. Auch die Angehörigen können dies veranlassen. In wieweit dir die HL die Einweisung verbieten kann, weiß ich auch nicht, aber den Arztwechsel kann nur ein Betreuer oder ein Angehöriger veranlassen. Genauso kann nur der Betreuer einem Heimwechsel zustimmen, er muss abwägen, ob dies im Wohle des zu Betreuenden ist. Alles Gute weiter für diese schwierige Situation
AW: rechtliche Konsequenzen ???
Hallo
ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen.
Um dich selbst aus der Schusslinie zu bringen
- kümmert sich die Betreuung um den BW, ruft sie regelmässig an?
- gibt es Angehörige, die sich einschalten könnten?
- wenn der Neurologe anruft (zufällig) könntest du ihm ja die Situation neutral schildern und ihn bitten, sich mit der Betreuerin in Verbindung zu setzen.
gruss Sophie
ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen.
Um dich selbst aus der Schusslinie zu bringen
- kümmert sich die Betreuung um den BW, ruft sie regelmässig an?
- gibt es Angehörige, die sich einschalten könnten?
- wenn der Neurologe anruft (zufällig) könntest du ihm ja die Situation neutral schildern und ihn bitten, sich mit der Betreuerin in Verbindung zu setzen.
gruss Sophie
An den Fragen die sich dir stellen erkennst du das Leben, an den Antworten die du findest erkennst du dich selbst.
wenn ein Mensch und ein Hund sich im Himmel begegnen, muss sich der Mensch vor dem Hund verneigen (sibirisches Sprichwort)
wenn ein Mensch und ein Hund sich im Himmel begegnen, muss sich der Mensch vor dem Hund verneigen (sibirisches Sprichwort)
AW: rechtliche Konsequenzen ???
Vor allem mußt Du bei allen Entscheidungen zuerst den Bewohner und zu guter Letzt immer auch Dir selbst noch ins Gesicht schauen können ...
Würde den Neurologen von zuhause aus anrufen , ihm die Situation schildern - er wird dann sicher tätig werden, wie oben beschrieben.
Arbeitgeber gibts ... Kopfschüttel ...
Wünsche Dir viel Kraft - lass Dich nicht kleinkriegen!
Würde den Neurologen von zuhause aus anrufen , ihm die Situation schildern - er wird dann sicher tätig werden, wie oben beschrieben.
Arbeitgeber gibts ... Kopfschüttel ...
Wünsche Dir viel Kraft - lass Dich nicht kleinkriegen!
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
AW: rechtliche Konsequenzen ???
Der Betreuer bestimmt was gemacht wird,erzähle bloß niemanden das du evtl ausserhalb deiner Dienstzeit Ärzte privat anrufen tust.
Dokumentieren ist sehr wichtig,ansonsten versucht dein HL oder GF später zu behaupten du hättest nicht gehandelt.Immer mit 2 Pflegekräfte!!!!
Wann,Uhrzeit und Ergebniss erfassen.
Kein HL oder PDL kann dir verbieten mit dem Betreuer(Der ist sehr wichtig) Absprachen zu treffen. Anschließend Ärzte anrufen und alles weitere veranlassen.PS:Immer gut dokumentieren
Viel Glück
Horst
Dokumentieren ist sehr wichtig,ansonsten versucht dein HL oder GF später zu behaupten du hättest nicht gehandelt.Immer mit 2 Pflegekräfte!!!!
Wann,Uhrzeit und Ergebniss erfassen.
Kein HL oder PDL kann dir verbieten mit dem Betreuer(Der ist sehr wichtig) Absprachen zu treffen. Anschließend Ärzte anrufen und alles weitere veranlassen.PS:Immer gut dokumentieren
Viel Glück
Horst
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