Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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flecki
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Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von flecki »

Warum darf eine FSJ keine Medikamente austeilen, noch einem BW Insulin spritzen?

Wo steht das?,

denn auf der einen Gruppe auf der ich arbeite dürfen die FSJ keine Medikamente austeilen, kein BZ messen noch Insulin spritzen.

Auf der anderen Gruppe 1 darf die FSJ Medis austeilen, BZ messen u. Insulin spritzen.

Kennt sich jemand in den gesetzlichen Grundlagen aus und kann mir evtl. § nennen?

Was passiert wenn ich zulasse, dass die FSJ Medikamente austeilt u. Insulin spritzt, so wie es hier gehandhabt wird und (gesetzten Falls) sie macht es falsch. Dann hafte doch ich dafür? oder?

Danke für eure Antworten!


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Griesuh
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von Griesuh »

Hallo, ganz einfach,
in den Rahmenverträgen mit den Pflege u. Krankenkassen ist genau definiert, wer welche Leistungen erbringen darf. SGB V, sprich Behandlungspflege, darf grundsätzlich nur von examinierten Pflegekräften erbacht und abgezeichnet werden. Es gibt auch ausnahmen. So genannte, geringe Behandlungspflege, darf auch von Pflegehelfern, nach Unterrichtung, Einweisung, Einarbeitung, praktischer Ausführung unter Aufsicht einer verantwortlichen Pflegefachkraft(VPK) erbracht werden. Das alles muss die verantwortliche Pflegefachkraft dokumentieren. Ist die VPK davon überzeugt, dass die APH/KPH die behandlungspflege ordnungsgemäß erbringt, erst dann darf die APH, KPH Behandlungspflege wie, s.c. Inkjektion, Gabe von vorgerichteten Medikamenten, Einreibungen, Gabe von Sondenkost, an/ausziehen von Kompressionsstrümpfen ausführen. Verbände jeglicher Art sind jedoch für APH/KPH tabu.
Alles ist in den Rahmen - und Versorgungsverträgen die die stationären und ambulanten Einrichtungen mit den Pflege -u. Krankenkassen abgeschlossen und unterschrieben haben nach zu lesen.
FSJ'ler dürfen grundsätzlich keine Behandlungspflege ausführen, da davon auszugehen ist, dass diese noch keine Ausbildung abgeschlossen haben.
Geht was schief, ist die verantwortliche Pflegefachkraft dafür Haftbar.
grüße Griesuh



DieJuli
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von DieJuli »

und wie is das mit azubis?
ich bin erst im ersten jahr, mess aber schon bz und spritz insulin... meine praxisanleiterin hats mir gezeigt ein paar mal zugeguggt, und mittlerweile mach ichs selbstständig und zeichne es auch ab... ist das dann rechtlich ok?



DieJuli
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Beitrag von DieJuli »

meine praxisanleiterin hat mit meinem betreuungslehrer beim ersten praxisbesuch ausgemacht, das ich auch sachen machen darf, die noch nicht im unterricht besprochen wurden, wenn sie mich dazu gescheit anleitet und mir das zutraut... sonst dürfte ich jetzt, nach 3 monaten immer noch nur waschen, ankleiden und essen reichen... viel mehr haben wir in der schule noch nicht gemacht, was ich auch im praktikum umsetzen kann...



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Gwendydd
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von Gwendydd »

Hallo zusammen,
also bei mir war das so, dass mir die Praxisanleiterin alles erklärt und mich angeleitet hat. Ich durfte dann, auch schon im ersten Jahr, alles durchführen, war dafür aber auch versicherungstechnisch im vollen Maße verantwortlich. So haben wir das auch im Rechtskundeunterricht gelernt.
Gruß Gwendydd


Es existiert ein Interesse an der generellen Rezession der Applikation relativ primitiver Methoden komplementär zur Favorisierung adäquater komplexer Algorithmen.
(Warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht?) Bild

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Griesuh
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von Griesuh »

Jo-Hallo alle miteinander,

Zitat:
und wie is das mit azubis?
ich bin erst im ersten jahr, mess aber schon bz und spritz insulin... meine praxisanleiterin hats mir gezeigt ein paar mal zugeguggt, und mittlerweile mach ichs selbstständig und zeichne es auch ab... ist das dann rechtlich ok?
Zitat-Ende

Die Frage könnt ihr euch alle selbst beantworten.
Habt ihr schon euer 3jähriges examen? Nein. Haben KPH u. APH ein 3jähriges examen? Nein. Was dürfen diese?
Schaut in meinen vorherigen Beitrag, dort habe ich aufgezählt was KPH u. APH dürfen,weiterhin findet ihr die Tätigkeitsbeschreibungen in den Rahmen - u.Versorgungsverträgen mit den Kranken - u. Pflegekassen.
Als AP oder KP AZUBI dürft ihr bis ende des 2 Ausbildungsjahres nur unter Anleitung und Aufsicht einer examinirten Fachkraft Behandlungspflege ausführen. Ab dem 3 Jahr ist es möglich Behandlungspflege als AZUBI selbstständig zu erbringen.
Als AZUBIS dürft ihr auch die Behandlungspflege abzeichnen, jedoch muss die verantwortliche Pflegefachkraft den Leistungsnachweis gegen zeichnen.
Sollte ein AZUBI grobfahrlässig handeln, z.B. ohne Einweisung oder Anleitung einer Pflegefachkraft Behandlungspflege ausführen, so ist er für seine Fehler, die evtl. geschehen, voll verantwortlich.
Mit der oben beschriebenen variante seit ihr als AZUBI auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Ales andere wäre zu gewagt.
Grüße Griesuh



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Griesuh
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von Griesuh »

[quote=""hexie123""]Die rechtlichen Grundlagen würden mich hier auch mal interessieren.
Ich bin im 3. Ausbildungsjahr. ......, lege Infusionen, ........ Dokumentiert und abgezeichnet wird auch alles von mir.
Bin da einfach auch oft unsicher...ob das so alles rechtens ist.....auf der anderen Seite: Wie wollen wir lernen, wenn wir es nicht tun?[/quote]

Oh aber Hallo,
Tun dürft Ihr schon. Aber nur nach dem ihr es auch schon gelernt habt.
Euere verantwortliche Pflegefachkraft sollte auch noch gegenzeichnen.
Was meinst du du legst Infusionen???
schließt du das Infusionsbesteck an?? und über wachst die Infusion?? Das ist OK.
Oder legst du eine venöse Kanüle???. Dann gute Nacht für dich und deine verantwortliche Pflegefachkraft. Mit einem Bein steht ihr schon im Knast.
Egal ob AP oder KP AZUBI, venöse Punktionen sind Arztangelegenheiten. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Siehe OP oder Intensivstationen.

Grüße Griesuh



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psycho
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von psycho »

hi zusammen,

ich verfolge diesen thread seit begin an.

als ich meine ausbildung zum KP machte, wurde besonders auf solche sachen wie medikamente, infudionen und injektionen von den schwestern geachtet.
was wir im theoretischen behandelt hatten, konnten wir dan nach der anleitung durch unsere mentoren in der praxis durchfüren aber immer unter kontrolle! und danach auch gemeinsam kürzeln.

wie schnell kann man was verwechseln und sowas passierte mir in meiner ausbildung auch mal.
danach hatte ich solche massiven schuldgefühle, das ich dachte ich schmeiss alles hin. ich fragte mehrmals mach ob das und das das richtige ist kontrollierte mindestens 20x ob es auch das richtige war und der richtige patient und so.
zu hause dachte ich intensiv über die sachen nach was hätte alles passieren können.
schließlich geht es hier um menschenleben!!!
wenn ich als schreiner mal schei.. gebaut habe, habe ich mir nen neues stück holz genommen und weiter ging es, doch das geht im gesundheitswesen nicht mehr! ein menschenleben kann man nicht mehr zurückholen!

im weiteren verlauf eignet man sich immer mehr wissen an und man wird zuhnemend sicherer im umgang mit medikammente.
trotzdem sollte man seine fähig- und fertigkeiten jeden tag erneut prüfen und kontrollieren und bei der arbeit mit- und nachdenken.


psycho

"Im Namen der Toleranz sollten wir daher das recht beanspruchen, die Intolleranz nicht zu tollerieren" Karl Popper

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flecki
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von flecki »

N`Abend zusammen,

also ich habe mich jetzt auf der neuen Gruppe 1 so abgesichert dass, wenn ich mit der FSJ lerin Dienst habe, Medis selber austeile, BZ und Insulin selbst spritze. - wenn sie etwas falsch macht bin ich dafür verantwortlich.

Mein PDL sagte auch FSJ darf keine Medis austeilen, doch halten sich nicht alle daran.

Meine MA sollen es so machen wie sie es wollen.


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doedl
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von doedl »

Hi Flecki

[quote=""flecki""]N`Abend zusammen,

Mein PDL sagte auch FSJ darf keine Medis austeilen, doch halten sich nicht alle daran.

Meine MA sollen es so machen wie sie es wollen.[/quote]

Sind Verantwortlichkeiten festgelegt, dann sollte sich schon jeder daran halten! Ich hätte als Leitungskraft ein Problem damit, wenn sich Mitarbeiter über Anweisungen hinweg setzen.

Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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psycho
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von psycho »

ich kenne es so: alles was keine fachkraft ist, wie zum beispiel ein examen als
gesundheits- und krankenpfleger/In, altenpfleger/In hat,
darf nur grunpflegerische- und stationsorganisatorische tätigkeiten durchführen.
nicht umsonst haben fachkräfte ein examen vor dem staat abgelegt und dafür 3 jahre die schulbank gedrückt.
aus rechtlicher sicht dient es der absicherung des "ungelernten" personals. z.b. einer sagt: häng mal die infusion ran!
-> was macht der ungelernte wenn da z.b. zu viel kalium drin ist oder den gluckosetropf bekommt ein diabetiker.
bei dem müssen doch die allarmglocken, sturm, läuten. das sin jetzt extreme die ich aufzählte.
solange nichts passiert ist es ok. aber wehe wen?
wer ist dafür verantwortlich und haftbar?
das sind alles solch sachen die ziemlich in die hose gehen können.
der/die jenige trägt für sein handeln mitverantwortung es wird zudem auch die fachkraft treffen. dieses trifft genauso auf oralverabreichbare medikamente zu.

volgende szene:
richter zur pflegekraft:
sie haben fahrlässig gehandelt und einen mitarbeiter arbeiten anvertraut die nicht seinen qualifikationen entsprechen.
-> nun lavier sich da mal einer raus!

merke ich als fachkraft, ich kan den FSJ oder wer auch immer vertrauen, habe ihn darauf hingewiesen was passieren kann und ihn angeleitet, in diesem moment ist das kulanz und vertrauen.
es spricht persönlich nichts dagegen wen leichte behandlungspflegerische tätigkeiten auf ungelerntes personal übertragen wird.
nur sollte diese weisungsbefugnis nicht allzuweit ausgereizt werden.


psycho

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*Angie*
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von *Angie* »

Hm....
ich habe auch schon im ersten halben Jahr BZ/ Insulin gemacht...Diabetes hatten wir in der Schule noch nicht behandelt.
Hab s.c.- Infusionen gelegt im zweiten Praktikum (da war ich grad 5 Monate in der Ausbildung), Dek. 4. Grades versorgt, etc etc. und auch schon Finalpflege sowie Sterbebegleitung machen dürfen.

Etwas hängt es, glaube ich, auch von persönlichen Eigenschaften ab, was man machen darf oder eben nicht.

Die Durchführung der Dinge, die ich gemäß Ausbildungsstand theoretisch schon hatte habe ich selber abgezeichnet - anderes hat meine derzeitige Anleiterin neben meinem Kürzel so ../.. gegengezeichnet.

DÜRFEN darf ein FSJ-ler die Dinge, die oben schon genannt wurden.

...es gibt sooo vieles zu beachten, da sollte man ungelernt zur Sicherheit der Bew und auch zur eigenen lieber die Finger von Dingen lassen, über die man nicht Bescheid weiß...Es gibt nicht umsonst rechtliche Regelungen.

LG;A.


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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flecki
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von flecki »

psycho:
merke ich als fachkraft, ich kan den FSJ oder wer auch immer vertrauen, habe ihn darauf hingewiesen was passieren kann und ihn angeleitet, in diesem moment ist das kulanz und vertrauen
Ich "kenn" die FSJ 4 Tage.
Vor ca. 3 Wochen bin ich mal über die neue Gruppe gelaufen (kennenlernen) und sah wie die FSJ in der linken Hand das volle Medikamententablett balanciert und mit der rechten Hand die Medis an BW austeilt die sich um sie gescharrt haben (keiner der BW saß an seinem Platz).

Da wird von manchen MA so lapidar daher geredet, wenn ich mich einfach dagegen entscheide in meinem Dienst die ungelernte FSJ nicht die Medis austeilen zu lassen - so wie du Psycho sagst:
fachkräfte ein examen vor dem staat abgelegt und dafür 3 jahre die schulbank gedrückt.
.
- es muss ja nichts schief gehen, aber es könnte und dann hafte ich mit meinem Examen dafür; ich steh mit einem Bein im Knast; die GP die es ihr erlaubt hat steht dann nicht hinter mir und erzählt sie hat es ihr erlaubt!
Und diese (manche) MA sagen dann so ins lächerliche gezogen, wenn man immer alles so genau nehmen würde, stehen sie auch mit einem Bein im Knast! Und das vor der FSJ!

Heute z.B. habe ich mit einer Schülerin 1. Jahr zusammen gearbeitet. Zum Mittagessen, wir haben das Tablettsystem, stellt sie die Medikamente noch im Speisewagen auf die BW-Tablette (die GP hat ihr erlaubt die Medis auszuteilen). Dummerweise nimmt sie von jedem Mittagessentablett die entsprechenden Namenskärtchen herunter.

Tja, ich stand davor (wie n Ochs vorm Berg), wer bekommt jetzt welche Medikamente?


Oder genauso habe ich ein sehr ungutes Gefühl, wenn morgends noch bevor der BW an seinem Platz sitzt, die Medikamente ausgeteilt werden!
Ich weiss ja nie, ob der betreffende BW gerade an seinen Platz fährt u. seine Medis einnimmt, oder er aus einem unbeabsichtigten Grund des anderen Medikamente nimmt. Ich seh nicht dazu, denn ich bin in irgendeinem Zimmer zur Pflege.

Vielleicht bin ich da zu kritisch eingestellt.
Zuletzt geändert von flecki am So 7. Jan 2007, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: hab n Satz vergessen...gg


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psycho
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AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von psycho »

hi flecki,

nein du bist nicht zu kritisch!!! du siehst das genau richtig.
nichts anderes habe ich in meinem vorherigen post ausdrücken wollen.
wie du es schon sagst:
"...- es muss ja nichts schief gehen, aber es könnte und dann hafte ich mit meinem Examen dafür; ich steh mit einem Bein im Knast; die GP die es ihr erlaubt hat steht dann nicht hinter mir und erzählt sie hat es ihr erlaubt!
Und diese (manche) MA sagen dann so ins lächerliche gezogen, wenn man immer alles so genau nehmen würde, stehen sie auch mit einem Bein im Knast! Und das vor der FSJ!
..."
mir ist mein beruf und mein ich nicht lächerlich!
man haftet nicht nur mit dem examen!
man selber haftet mit allem!
mein dipl. med. pädagoge sagte von anfang an: die pflege steht mit einem bein im gefängnis!

beim nächsten sträuben sich mir, nicht nur die rückenhaare!
"...Heute z.B. habe ich mit einer Schülerin 1. Jahr zusammen gearbeitet. Zum Mittagessen, wir haben das Tablettsystem, stellt sie die Medikamente noch im Speisewagen auf die BW-Tablette (die GP hat ihr erlaubt die Medis auszuteilen). Dummerweise nimmt sie von jedem Mittagessentablett die entsprechenden Namenskärtchen herunter.
Tja, ich stand davor (wie n Ochs vorm Berg), wer bekommt jetzt welche Medikamente?
Oder genauso habe ich ein sehr ungutes Gefühl, wenn morgends noch bevor der BW an seinem Platz sitzt, die Medikamente ausgeteilt werden!
Ich weiss ja nie, ob der betreffende BW gerade an seinen Platz fährt u. seine Medis einnimmt, oder er aus einem unbeabsichtigten Grund des anderen Medikamente nimmt. Ich seh nicht dazu, denn ich bin in irgendeinem Zimmer zur Pflege...."
(absichtlich sarkastische anmerkung folgend :)
da könnte man gleich alle pillen in einen großen topf kippen und dan heist es kamelle für alle, oder wer zuerst kommt malt zuerst! oder russischmedikamentenroulett.
kopfschüttel :confused: :confused: :confused:

hier aus dem magazin für altenpflege eine dienstanweisung als beispiel.
hier ein weiteres beispiel.
hier ein interessanter buchtipp über den Umgang mit Arzneimitteln im Krankenhaus.
[url=hhttp://www.medizin.de/gesundheit/deutsch/1863.htm]hier[/url] ein weiterer interessanter buchtipp.

hier die mit abstand wohl aussagekräftigste darstellung über die delegation des arztes an fachpersonal im bezug auf medikamentengabe(siehe ganz unten)

ich bleibe weiterhin dran, die gesetzlichen grunglagen weiter auszuloten.


psycho dringt in gebiete vor, wo noch nie ein mensch zu vor war, und wurde fündig :) -> liebe grüße an die trakifans ;)
siehe den anhängen:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von psycho am Mo 8. Jan 2007, 00:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzung


psycho

"Im Namen der Toleranz sollten wir daher das recht beanspruchen, die Intolleranz nicht zu tollerieren" Karl Popper

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Dirk Höffken
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Willkommen im Jahr 2007

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

an der Stelle melde ich mich erst mal zum Dienst zurück und hoffe alle Mitglieder des Teams und die Besucher des Forums hatten ebenfalls einen aufregenden, schönen und vielleicht etwas merkwürdigen Start ins Jahr 2007. Auf zu neuen Taten und Abenteuern!
von flecki
... „Warum darf eine FSJ keine Medikamente austeilen, noch einem BW Insulin spritzen?“ ...
Grundsätzlich darf erst mal jeder alles!

Dann beginnt man sich von oben nach unten durch das einschlägige juristische Dickicht zu arbeiten.

Beispiel (Ein passenderes Beispiel finde ich auf die Schnelle nicht. Einfach mal selbst suchen.):

IfSG § 24 Behandlung übertragbarer Krankheiten

Die Behandlung von Personen, die an einer der in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 5 oder § 34 Abs. 1 genannten übertragbaren Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die mit einem Krankheitserreger nach § 7 infiziert sind, ist soweit im Rahmen der berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nur Ärzten gestattet. ...

Hervorhebung durch den Verfasser

Kommt am Ende dabei heraus, und das wird häufig der Fall sein, das sich aus gesetzlichen oder sonstigen Vorgaben keine Einwände ergeben, muss der Fachmediziner und die Pflegekraft entscheiden, ob die Übertragung respektive Übernahme für beide Seiten zu verantworten ist.
von Griesuh
„Hallo, ganz einfach,
in den Rahmenverträgen mit den Pflege u. Krankenkassen ist genau definiert, wer welche Leistungen erbringen darf. SGB V, sprich Behandlungspflege, darf grundsätzlich nur von examinierten Pflegekräften erbacht und abgezeichnet werden.“ ...
Das hört sich alles ganz toll und sicher an. Darauf eingehen lässt sich aber viel einfacher mit präzisen Quellenangaben! Ich suche so ungern :-) .
Von flecki
.. „Heute z.B. habe ich mit einer Schülerin 1. Jahr zusammen gearbeitet. Zum Mittagessen, wir haben das Tablettsystem, stellt sie die Medikamente noch im Speisewagen auf die BW-Tablette (die GP hat ihr erlaubt die Medis auszuteilen). Dummerweise nimmt sie von jedem Mittagessentablett die entsprechenden Namenskärtchen herunter.

Tja, ich stand davor (wie n Ochs vorm Berg), wer bekommt jetzt welche Medikamente?“ ...
Das ist nun aber offensichtlich nicht die alleinige Schuld der Schülerin! Das sollte man ihr auch sagen und im Team ein gemeinsames Vorgehen in Bezug auf die praktische Anleitung entwickeln.
von Griesuh
... „Egal ob AP oder KP AZUBI, venöse Punktionen sind Arztangelegenheiten. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Siehe OP oder Intensivstationen.“ ...

von psycho
„ich kenne es so: alles was keine fachkraft ist, wie zum beispiel ein examen als
gesundheits- und krankenpfleger/In, altenpfleger/In hat,
darf nur grunpflegerische- und stationsorganisatorische tätigkeiten durchführen.
nicht umsonst haben fachkräfte ein examen vor dem staat abgelegt und dafür 3 jahre die schulbank gedrückt.
aus rechtlicher sicht dient es der absicherung des "ungelernten" personals. z.b. einer sagt: häng mal die infusion ran!“ ...
Und nun befinden wir uns mit Sicherheit im Reich der pflegerischen Mythen und Sagen ;-) .

Zur Haftung: Auch hier wird der Teufel ohne jeden Grund an die Wand gemalt.

In dem Sinne allen noch einen schönen Resttag.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



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psycho
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Registriert: So 19. Nov 2006, 20:38

AW: Rechtliche Grundlagen für Medis austeilen (FSJ)

Beitrag von psycho »

hallo zusammen,

habe noch was gefunden was den bereich
zivilrechtliche-, strafrechtliche haftung, haftung bei delegation,
vorraussetzung der delegation betrifft.

Quelle:
Kamphausen Klinikleitfaden chr. Pflege 1998


zivilrechtliche haftung

zivilrechtliche haftung bedeutet die verpflichtung einer person oder institution
(krankenhausträger), die folgen schuld- und fehlerhaften handelns durch geldleistungen (schadensersatz und schmerzensgeld) an den geschädigten
patienten oder seine angehörigen auzugleichen.

im zivilprozess liegt die beweislast grundsätzlich beim kläger.
bei pflege- und behandlungsfehlern müssen sich jedoch beklagte
(arzt, pflegekraft) bei folgenden ausmahmen vom schuldvorwurf entlasten
(umkehr der beweislast)
-aufklärungsfehler
-fehlende oder falsche dokumentation
-grobe behandlungsfehler z.b. versehendliche i.v.-injektion
-orgaisationsfehler


strafrechtliche haftung

strafrechtliche haftung bedeutet, daß eine person bei verstoß gegen eine
bestimmung des strafgesetzbuches für die folgen seines handelns
mit geld- oder freiheitsstrafe zur verantwortung gezogen wird z.b.
fahrlässige körperverletzung, tötung, verletzung der schweigepflicht.
-die strafverfolgungtritt grundsätzlich auch unabhängig von der initiative
des geschädigten ein, da öffentliches interesse an der strafverfolgung besteht
-dem angeklagten muss seine tat nachgewiesen werden. gelingt dies nicht, ist
er freizusprechen -"im zweifelsfall für den angeklagten"
-versicherungsrechtlicher schutz gegen die folgen ist nicht möglich
- keine haftungsfreistellung durch vorgesetzte oder arbeitgeber
-verurteilung in einem strafverfahren kann zum verlust der staatlichen
anerkennung führen.


haftung bei delegation

die delegation von aufgaben erfolgt in ausübung des arbeitsrechtlichen
weisungsrechtes. der anordnende muss gegenüber dem ausführenden weisungsberechtigt sein und die weisung als solches rechtmäßig.
in diesem fall ist der anweisungsempfänger grundsätzlich zur ausführung der anweisung verpflichtet.


voraussetzung der delegation

ärztliche oder pflegerische aufgaben dürfen unter folgenden vorausetzungen delegiert werden:
-übertragbarkeit der aufgabe. ärztliche aufgaben, die notwendiger weise eine
medizinische ausbildung erfordern, sind nicht übertragbar.
bei anderen ärztlichen entscheidet der grad der gefährdung des patienten.
-der delegierende muß sich von der fachlichen befähigung der person, an die
delegiert wird, überzeugen
-die übernahme ärztlicher tätigkeitenkann die pflege im einzelfall aus
persönlichen gründen ablehnen



leider habe ich mehrmals erlebt das ungelernte sich bei der verteilung von medikamenten vertan haben(was auch gelernten passieren kann). aus mancher verwechselung folgte eine vitale krise. deshalb habe ich für mich entschieden das tätigkeiten wie tabletten verabreichen/austeilen von mir ausgeübt werden, wenn ungelernte ma mit mir dienst haben.
ich habe mit den kollegen gesprochen und diese waren erleichtert und einverstanden das ich das thema angesprochen habe, weil sie ängste haben was für folgen bei verwechselung entstehen können.


off-topic
@ dirk,

hallo und willkommen zurück, schön wieder was von dir zu lesen.
ich wünsche ein gutes neues jahr,
viel gesundheit und erfolg im weiteren verlauf deiner kariere.
ich hoffe du hattest einen angenehmen
aufenhalt in new york und die von dir gewünschten wetterverhältnisse. ;)
natürlich auch ein herzliches wiedersehen mit deinem bekanten.

viele grüße psycho
Zuletzt geändert von psycho am Mi 10. Jan 2007, 01:44, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzung


psycho

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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Allgemein gehalten und unpräzise

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.
von psycho
... „Quelle:
Kamphausen Klinikleitfaden chr. Pflege 1998“ ...
Betrachten wir den Auszug aus dem Buch mal etwas genauer: Was fällt auf? Die Aussagen sind auffällig allgemein gehalten und unpräzise. Praktisch kann eine durchschnittliche Pflegekraft damit wenig bis gar nichts anfangen! Der Autor wollte anscheinend auf einfache Art und Weise ein paar Seiten füllen.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken

Off-Topic:

Hallo psycho.

[quote]„off-topic
@ dirk,

hallo und willkommen zurück, schön wieder was von dir zu lesen.
ich wünsche ein gutes neues jahr,
viel gesundheit und erfolg im weiteren verlauf deiner kariere.
ich hoffe du hattest einen angenehmen
aufenhalt in new york und die von dir gewünschten wetterverhältnisse.
natürlich auch ein herzliches wiedersehen mit deinem bekanten.

viele grüße psycho“[/quote]
Vielen Dank!

Der Dichter Walt Whitman soll vor langer Zeit einmal gesagt haben „Ein Spaziergang über die Brooklyn Bridge sei die beste und wirkungsvollste Medizin, die meine Seele bisher genossen hat.“

Leider konnte ich dies diesmal nicht testen. Aber er hat Recht!!!

Der Verlauf der vier Tage machte mir den Abschied von New York City noch schwerer, als er mir sowieso schon fiel. Ich hatte schon Sehnsucht nach New York, bevor ich die Stadt überhaupt verlassen musste. Beim Abschied flossen sogar Tränen.

Man weiß erst was man vermisst, wenn man gehen muss. Und ich weiß jetzt mit letzter Sicherheit, das es nur einen Ort gibt an dem ich wirklich glücklich werden kann und damit gibt es nur noch ein einziges Ziel für das Jahr 2007, dem ich alle meine Kraft widmen werde:


[align=center]New York City!!! [/align]


Gruß Dirk



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