Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Pflege- und Sozialrecht.
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teufelchen
Beiträge: 6
Registriert: Sa 20. Feb 2010, 15:12

Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von teufelchen »

Bin Dauernachtwache, seit 26 Jahren mache ich diesen Beruf aus Überzeugung und mit viel liebe.Hatte diese Woche einen Todesfall der absehbar war.Nachdem ich den Bew. leblos vorgefunden habe., wurde von mir der diensthabende Arzt verständigt.Was meiner Meinung doch normal ist ,oder?Am abend als ich zum Nachtdienst kam ,hatte ich von meiner PDL eine sehr heftige E-Mail erhalten .In der sie mir vorwarf nicht proffessionel gehandelt zuhaben. Es ist doch meine Pflicht einen Arzt zurufen.



Benutzer 204 gelöscht

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Hallo !

Aber was genau wirft Dir die PDL vor ?

LG



Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo teufelchen,
hast Du den Bereitschaftsdienst zum Totenschein schreiben geholt oder als Notarzt ? Hatte der Bewohner eine Patientenverfügung ? War der Bewohner final ? Wenn ja und so hab ich Dich verstanden,dann kommts letzlich drauf an,ob eine Patientenverfügung vorlag. Lag diese nicht vor,hättest Du zumindest "proforma" den Notarzt holen müssen. Mit Verfügung hast Du korrekt gehandelt,obwohl ich persönlich der Meinung bin,daß Du in jedem Fall richtig gehandelt hast,denn wozu der ganze Hick Hack,wenn der Tod absehbar ist ! Und die Mail von Deiner PDL kannst getrost löschen,die hast Du nie bekommen,denn wenn sie Dir was anhängen will,dann bitteschön immer schriftlich in Form einer Abmahnung,alles andere ist Kindergartenniveau !


LG Sibille :wave

Benutzer 204 gelöscht

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Hallo !

Vorsicht mit dem Ratschlag einen Notarzt zu informieren.
Vor allem wenn wie Teufelchen schrieb der "Todesfall erwartet " wurde.

LG



teufelchen
Beiträge: 6
Registriert: Sa 20. Feb 2010, 15:12

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von teufelchen »

es gibt zwischen der pdl u. den hausärzten eine absprache das bei absehbaren versterben in der nacht der arzt erst morgens.informiert wird.ich bin aber doch nicht berechtigt den tod festzustellen . in diesen fall war es auch ,dass der bereitschaftsarzt mit vorsicht zubehandeln ist. es ging nur darum den armen arzt in seiner nachtruhe nicht zustören , und für den tag noch die heimkosten abrechnen zu können.lg



ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

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Beitrag von ilios1966 »

Hallo

Na herzlichen Glückwunsch, in jedem Fall muss der Arzt infomiert werden, wie Du richtig sagts, kannst bzw. darfst den Tot gar nicht feststellen. Schade, dass an die Abrechnung gedacht wird... vielleicht fragst Du Deine PDL mal was denn ihr Problem ist.

Lg ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

Belice
Beiträge: 104
Registriert: Do 2. Apr 2009, 16:16

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Beitrag von Belice »

[quote=""teufelchen""]es gibt zwischen der pdl u. den hausärzten eine absprache das bei absehbaren versterben in der nacht der arzt erst morgens.informiert wird.ich bin aber doch nicht berechtigt den tod festzustellen . in diesen fall war es auch ,dass der bereitschaftsarzt mit vorsicht zubehandeln ist. es ging nur darum den armen arzt in seiner nachtruhe nicht zustören , und für den tag noch die heimkosten abrechnen zu können.lg[/quote]

Na Halleluja... tolle PDL habt ihr da... unglaublich... sowieso wäre ich mit solchen Aussagen eher vorsichtig... Bei meiner damaligen Arbeitskollegin lag auch ein Bewohner im Sterben. Die Ärztin war ragsüber zur Visite da, und es war wirklich absehbar, dass die Bewohnerin in den nächsten Stunden von ihrer Qual erlöst wird. Angeblich habe die Ärztin zu meiner Kollegin gesagt, dass wenn die Bewohnerin nachts versterben sollte, dass sie dann doch bitte erst am nächsten Morgen informiert werden möchte (sie hatte übrigens Notdienst...). Tja, die Bewohnerin ist abends gestorben... und es wurde tatsächlich am nächsten morgen die besagte Ärztin erst informiert. Logischer Weise lag die Verstorbene so im Zimmer wie am Vorabend. Der Sohn wurde glaube ich (ich will mich nicht drauf festnageln, weil ich das nicht mehr genau weiß) auch erst am morgen informiert.... Beide Dinge absolutes NO-GO!!!
Weil die Arbeitskollegin die angebliche Aussage der Ärztin auch nicht dokumentiert hatte und auch unsere HL der Meinung war, dass egal was die Ärztin sagt dass sie informiert werden muss und das nicht erst am nächsten Morgen wurde der Kollegin gekündigt. Somit hatte sich die Ärztin von einer Anzeige her abbringen lassen...

Da traut sich die PDL ja echt was zu bei euch...



Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo pegean,
wieso "Vorsicht" ? Hat der Bewohner keine Patientenverfügung,ist in jedem Fall der Notarzt zu holen,weil es eben ein Notfall ist ! Liegt ne Verfügung vor,ist auch in jedem Fallein Arzt zur Todesfeststellung zu holen,das sind gesetzliche Vorschriften,die keine PDL außer Kraft setzen kann :mad: !


LG Sibille :wave

Benutzer 204 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Wenn wir einen Bew. vorfinden ohne Lebenszeichen wird der Bereitschaftsarzt
informiert aber nicht der Notarzt .
Den Notarzt informiere ich dann z.Bsp. wenn ein Bew. zusammenbricht u.o.
"plötzlich u.unerwartet" keine Lebenszeichen zeigt.
Würde ich aber den Notarzt anrufen beim Bew. der praefinal war und es geschafft hatte könnte ich mir ein paar nette Sprüche anhören.
Wenn ein Bew. bei uns praefinal wird bekommt immer der HA eine Info und i.d.R. kommt dieser noch einmal und legt Maßnahmen fest.Meistens werden dann die Med. abgesetzt u.s.w..

LG



Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo pegean,
nenn mir die Einrichtung,in der Du arbeitest und ich sorge dafür,daß diese in Nullkommanix zu gemacht wird !! Ihr setzt Euch aufgrund wirtschaftlicher und persönlicher Erwägungen (oh,der Doktor könnte maulen :mad: ) über rechtliche Grundlagen hinweg ? Ich glaub,ich spinne :mad: :mad: ! Sorry,aber solche Einrichtungen kenne ich zur Genüge...


LG Sibille :wave

Benutzer 204 gelöscht

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Nun bleib mal ruhig .
Bei uns läuft es seit ewigen Zeiten so.
Bis 23.00 Uhr arbeitet der Bereitschaftdienst unserer hiesigen Allgemeinärzte
ab 23.00 Uhr sind wir einer Bereitschaftsambulanz angeschlossenen die einen sehr großen Umkreis versorgen.
Was glaubst Du was unsere Notärzte sagen würden wenn wir die informieren
das z.Bsp. eine Bew. leblos mit der Diagnose Magen-ca voll mit Metastasen ist
und seit ca 1 Woche praefinal war ?Nur weil sie keine Pat.verfügung hatte ?
Was bitte soll da der Notarzt noch bewerkstelligen ?Dessen Aufgabe ist doch wohl Leben zu retten ?!
Da reicht es doch wohl wenn der Bereitschaftsarzt den Tod fest stellt.

LG

L



Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

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Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo pegean,
sorry,wenn ich gleich "hoch gegangen" bin ! Ich kann bloß nicht verstehen,wie Ihr rechtliche Vorgaben einfach übergeht / ignoriert,weil es Euch wichtiger ist,was der Arzt sagt *kopfschüttel*. Ist keine Verfügung vorhanden,welche lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen verbietet,so ist nunmal der Notarzt zu holen,denn auch bei nem präfinalen Patienten ist in diesem Falle davon auszugehen,daß er eben nicht sterben will ! Holst keinen und der Patient stirbt (auch wenn absehbar),bist DU wegen unterlassener Hilfeleistung dran,sollte Dich ein Angehöriger anzeigen und dazu hätte er jedes Recht. Es ist völlig wurscht,was ein Arzt sagt oder denkt,der Knabe hat genauso seine Arbeit zu machen,wie Du auch und das Argument "ach,der stirbt sowieso" gilt nicht,sondern zeigt ganz eindeutig,daß Dir und dem Arzt die geregelte eigene Nachtruhe wichtiger ist,als der mutmaßliche Wille des Patienten ! Bei soner Einstellung könnte ich ko**** ! Kaum liegt der Mensch im Sterben,hat er keine Rechte mehr und es ist wichtiger,was der Arzt denkt ? Ja zum Kuckuck,was soll dieser Sch*** ? Ich wäre nicht so giftig,wenn nicht das Altenheim meines Vaters genau so gehandelt hätte,auch er war zwar präfinal,wollte aber nicht sterben und konnte noch sagen,daß ich informiert werden soll,weil er mich bei sich haben wollte. Er wurde ignoriert,ist allein gestorben und mir wurde dies 24 (!!!!) Stunden später mitgeteilt ! Begründung auch hier :" Arzt nicht belästigen" ! Himmel Arm und...wie egoistisch und krank ist die Altenpflege bloß ????? Und jetzt komm mir bloß nicht mit Euren "Gewohnheiten",denn die sind im Gegensatz zum sterbenden Menschen völlig nebensächlich und unwichtig !!! Sorry,mußte das mal rauslassen,bitte nicht persönlich nehmen.


LG Sibille :wave

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-Felicitas-
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Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von -Felicitas- »

Hier vermischt sich eigene Betroffenheit mit fachlichem Disput - und wird ungünstigerweise sehr emotional und extrem.

Bitte vorher auseinanderpfriemeln, bitte.

So lonG!
FeliX


Diskutiere nie mit einem Idioten. Erst zieht er Dich auf sein Niveau herunter, dann schlägt er Dich mit Erfahrung!

Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

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Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo felicitas,
ja,Du hast Recht,ich hab da sehr emotional reagiert,aber ich wollte ja keinen persönlich angreifen ! Rein fachlich gesehen ist mir die hier beschriebene Einstellung schon sehr oft bei Kunden untergekommen und ich mußte erleben,wieviel Wert einer Patientenverfügung beigemessen wurde,nämlich keiner ! Und auch wenn keine Verfügung vorliegt,kann es,rein ethisch und menschlich gesehen,nicht sein,daß mehr Wert auf die ungestörte Nachtruhe des Arztes gelegt wird,als wie die Gesetze eingehalten werden ! Dies zum fachlichen Aspekt. Zum persönlichen sei noch gesagt,daß der Vorfall mit meinem Papa in diesem Heim nicht der erste war und ich nach mehreren erfolglosen Gesprächen mit dem Heim dafür sorgen konnte,daß dort niemand mehr allein oder überhaupt stirbt,denn dieses Heim existiert nicht mehr. Also sorry nochmal,wenn ich hier alles ein wenig zusammen gemengt habe,ich hoffe,Ihr könnt mich etwas verstehen !


LG Sibille :wave

teufelchen
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Registriert: Sa 20. Feb 2010, 15:12

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Beitrag von teufelchen »

Danke für Antworten,hat mir sehr geholfen.Werde in den nächsten Tagen noch ein Gespräch mit meiner Pdl haben.Ich werde ihr auch mitteilen das ich mich nicht nach ihren Absprachen die Sie mit den Ärzten trifft,halten werde.



thorstein
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Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

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Beitrag von thorstein »

Hallo pegean,
wieso "Vorsicht" ? Hat der Bewohner keine Patientenverfügung,ist in jedem Fall der Notarzt zu holen,weil es eben ein Notfall ist ! Liegt ne Verfügung vor,ist auch in jedem Fallein Arzt zur Todesfeststellung zu holen,das sind gesetzliche Vorschriften,die keine PDL außer Kraft setzen kann
wie ist den diese Aussage bitte zu verstehen? Der Todesfall war absehbar!

Nehmen wir an, die Angehörigen sind informiert, vielleicht ist sogar eine Sitzwache organisiert, und der Bewohner stirbt um 3 Uhr in der Nacht. Oh, keine Patientenverfügung! Also sage ich den Angehörigen: leider darf ich den Tod nicht feststellen und muss jetzt einen Notarzt rufen!

Der gleiche Bewohner. Leider waren die Angehörigen nicht ereichbar und eine Sitzwache nicht möglich. Letzter Kontrollgang um 2 Uhr, nächster Kontrollgang um 3 Uhr: Bewohner verstorben. Jetzt aber der Notarzt.

Wozu diskuitieren wir über Sterbebegeleitung und palliativ care, wenn dann angeblich aus rechtlichen Gründen nach dem Versterben ein Notarzt gerufen werden muss.

Treibt man diese Argumentation auf die Spitze, müßte bei einem Notfall schon die Pflegekraft mit der Reanimation beginnen. Begleite ich also einen Sterbenden, müßte ich beim letzten Atemzug mit der Wiederbelebung beginnen - aus rechtlichen Gründen?

Ich wehre mich grundsätzlich dagegen, bei sterbenden Bewohnerinnen Notfallsituationen herbeizureden.

Stirbt ein Bewohner völlig unerwartet, sollte man selbstverständlich einen Notarzt rufen.



Freiberufler73
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AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo thorstein,
stimmt,Du als PFK darfst den Tod nicht feststellen,deshalb ist der Arzt zu holen und dies auch nachts um 03:00 Uhr und auch,wenn die PDL oder Heimleitung ihrer Beliebtheit wegen Anweisungen erteilen,in denen es heißt,den Arzt erst später oder am nächsten Morgen zu holen,so daß dieser in seiner Nachtruhe nicht gestört wird. Ja,das hast Du dann richtig verstanden ! Und ja,rein rechtlich gesehen müßtest Du bei einem Bewohner ohne Verfügung mit der Reanimation anfangen ! Klar,macht beim finalen Patienten keiner,versteht sich von selbst. Was aber nicht stimmt ist Deine Darstellung von wegen Sitzwache etc.,denn dies gibts leider nur im Hospiz und nicht mehr in deutschen Altenheimen ! Glaub mir,ich weiß,wovon ich rede,denn als Freiberuflerin hab ich bundesweit schon hunderte davon durch und die Personalsituation ist überall die gleiche,so daß bei 1 Nachtwache für 3 Stationen eine Sitzwache nicht möglich ist. Palliativ-und HomeCare-Einrichtungen sind noch wieder etwas anderes und auch mit diesen können sich Altenheime nicht messen. Aaaaaber,Rechtsgrundlagen bleiben nunmal gültig,egal,welche Anweisungen ne PDL gibt und egal,ob der Herr Doktor gerade schläft,das ist Fakt und wer den ignoriert,ist falsch in einem Beruf mit Menschen !!!


LG Sibille :wave

thorstein
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Beitrag von thorstein »

Hallo Sibille,

wir werden uns wohl bei diesem Thema nicht einig.

Die Sitzwache ist übrigens auch eine Frage der Einstellung. Ich betrachte Sterbefälle durchaus als Notfälle. Und diese haben Vorrang vor der Grundpflege. Keiner kommt auf die Idee, einen gestürzten Bewohner liegen zu lassen, weil er mit seiner Runde noch nicht fertig ist. Das läßt sich durchaus auf Sterbefälle übertragen. Ideal ist es aber, wenn Angehörige das übernehmen. Wenn ich den Eindruck habe, das ein Sterbender Beistand braucht, dann bekommt er ihn auch. Und die Kollegen reduzieren dann die Leistungen auf das Notwendigste. War noch nie ein Problem.

Was die Personalsituation angeht, hast du natürlich Recht.

Grüsse



teufelchen
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Beitrag von teufelchen »

Hallo Thorstein.
mal ehrlich ,als FK erkennt man doch wenn ein Bew. die Nacht wahrscheinlich nicht überlebt.Dieser Bew. um den es hier geht , wollte auch sterben ,weil er einfach immer schwächer wurde kaum noch gegessen u. getrunken hat,dieletzten Tage bettlägrig war.Und es war eine Erlösung für ihn.
Sitzwache bei mir im ND ist nicht möglich ,da ich mit einer Pflegehelferin für über 80 Bew. alleine bin. Schau mich dann halt mehr als die vorgegebenen Kontrollgänge nach im um, und wenn es meine Zeit erlaubt bleibe ich auch mal etwas länger.Ab u. zu haben wir , wenn es Bew. u. Angehörige möchte Hospizhelfer da, ist dann natürlich eine grosse Hilfe.



Freiberufler73
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Beitrag von Freiberufler73 »

Hallo thorstein,
sicherlich gibts sone und solche Heime,das will ich gar nicht bestreiten,genauso,wie es eben sone und solche PFKs gibt. Letztendlich ist es doch immer eine Einstellungs-und Motivationsfrage der jeweils diensthabenden PFK,mal abgesehen von solch "dämlichen" Anordnungen und ich will hier auch um Gottes Willen keine Pflegekräfte verurteilen oder anprangern. Nur hab ich in meinen gut 40 Dienstjahren so manchen Finalpflegefall erlebt und betreut und dazu als Freiberuflerin die verschiedensten Einrichtungen gesehen,so daß ich glaube,mir ein recht zutreffendes Bild von der Gesamtsituation machen zu können. Und ich kann die Zustände vor Ort anprangern,was ein Angestellter nunmal nicht kann,denn Aufträge hab ich zur Genüge,so daß ich auf den Einzelnen dann nicht angewiesen bin. Klar,man kann an das Thema Finalpflege und die Verfahrensweisen unterschiedlich herangehen,aber Tatsache bleibt,daß es mit Sicherheit nicht nach den Bedürfnissen der Ärzte oder der PDL zu gehen hat,sondern einzig und allein um das Wohl des Patienten / Bewohners und ich denke,darin sind wir uns bestimmt einig !


LG Sibille :wave

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