Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Kati123 »

Hier wird immer über rechtliche Vorschriften gesprochen bzgl. Verständigung eines Notarztes im Todesfall. Zudem wird dann auch noch die Patientenverfügung ins Boot genommen...

Dürften wir erfahren, wo diese gesetzliche Vorschrift zu finden ist ( Gesetz, Paragraph ?? )
Zum Anderen hat die Verständigung eines Arztes nichts mit der Patientenverfügung zu tun. Diese regelt lediglich weiteres Vorgehen zur Lebenserhaltung, Lebensverlängerung oder ob ein Bewohner noch im Notfall ins KH soll. Wenn nun eine Nachtwache einen Bewohner leblos vorfindet ( und man kann hier wohl davon ausgehen, dass die NW nicht alle 15 Min. zum Bewohner schaut - mögliche Reanimationszeit ), reicht es völlig aus, wenn der Bereitschaftsarzt geholt wird.
Dieser ist aber umgehend zu verständigen. Sollte er erst morgens kommen wollen, dann ist das seine Sache, aber als PFK haben wir umgehend einen Arzt zu informieren.

War denn der Hausarzt über den Zustand des Bewohners in Kenntnis gesetzt worden ( also dass er im Sterben liegt oder zumindest sein AZ sich erheblich reduziert hat ? ).
Rein wirtschaftlich ist es übrigens so, dass die normalen Heimkosten ( minus Verpflegung ) so oder so noch für den angebrochenen Tag abgerechnet werden können, das hat also nichts mit dem Arzt zu tun, ob dieser um 3 Uhr oder um 8 Uhr kommt. Aber das nur anbei...


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Freiberufler73
Beiträge: 56
Registriert: Fr 19. Feb 2010, 07:37

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Freiberufler73 »

Naja,zum einen darf ich als PFK den Tod gar nicht feststellen und darum gings doch hier eigentlich. Zum anderen hab ich nur meine Meinung zu der beschriebenen Anordnung geäußert. Das man bei einem präfinalen Patienten nicht notfallmäßig den Rettungsdienst holt,ist auch klar,aber auch wenn ich einen vorher präfinalen Patienten leblos vorfinde,muß ich nen Arzt zum T-Schein schreiben ran holen,ist doch auch klar oder ? Die Sache mit den Verfügungen ist die,daß,wenns strafrechtlich werden sollte,die PFK wegen unterlassener Hilfeleistung oder sogar fahrlässiger Tötung dran ist,wenn der Patient keine Verfügung hatte. Das Gericht interessierts nicht,ob präfinal oder nicht,denn ich als PFK hab zu helfen und wenn ich das selber nicht kann,eben nen Arzt zu holen. Leider habe ich schon selbst erleben müssen,daß Angehörige eine Kollegin angezeigt hatten,weil diese erst am nächsten Tag bei Praxisöffnung den HA vom Tod des Patienten informiert hatte und das,obwohl der Tod absehbar war. Das Gericht erkannte auf unterlassene Hilfeleistung,denn es gab keine Verfügung und somit wurde der mutmaßliche Wille des Patienten zugrunde gelegt. Deswegen sollte man das immer schön auseinanderklamüsern,sonst endets manchmal böse !


LG Sibille :wave

dani701
Beiträge: 36
Registriert: Mi 20. Aug 2008, 11:52

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von dani701 »

hallo, auch bei uns im heim ist es so wie bei peagan, wenn keine lebenszeichen mehr vorhanden, wird der bereitschaftsarzt geholt.



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Jassy1987
Beiträge: 50
Registriert: Do 10. Dez 2009, 22:52

AW: Rechte un.pflichten eine Altenpflegerin

Beitrag von Jassy1987 »

Hallo,

Auch bei uns wird in jedem Fall der ärztliche Bereitschaftsdienst informiert was der dann macht ist seine Sache die PFK hat zumindest ihre Pflicht getan , meist ist es so dass der Bereitschaftsarzt sagt man solle bis zum morgen warten ..
Auch wird bei uns Sterbebegleitung durchgeführt in Form von zimmerdekoration, musik laufen lassen und beim bewohner sitzen und sich um ihn kümmern wobei hierfür meist helfer abgestellt werden.

lg Jassy


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