Recht auf Behindertenparkplatz ?

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Behindertenparkplatz

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Emma.
von Emma
... „Frage : Wer hat Ansoruch auf einen Behindertenparkplatz vor der Haustür?“ ...
Ausgewiesene Behindertenparkplätze dürfen nur von Personen benutzt werden, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, in dem z.B. das Merkmal „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bl“ (blind) vermerkt ist. Daraufhin erhält man auf Antrag einen blauen Sonderparkausweis. Nur der blaue Sonderparkausweis berechtigt zur Nutzung von gekennzeichneten Behindertenparkplätzen! Soll ein Behindertenparkplatz direkt vor der Haustür erst ausgewiesen werden, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die hat bei der Entscheidung einen Ermessensspielraum.
von Emma
... „Gibt es unter den Bundesländern untersch. Regelungen?“ ...
Ergänzende Regelungen trifft es eher.
von Emma
... „Muß das Auto auf die behinderte Person selbst zugelassen sein ?“ ...
Nein, allerdings muss der blaue Sonderparkausweis gut sichtbar im parkenden Fahrzeug liegen. Sonst wird es teuer!

Gruß Dirk



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Welches Bundesland? Welche Stadt?

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Emma,

bitte das betreffende Bundesland mitteilen. Die Stadt wäre ggf. auch hilfreich. Danke!

Gruß Dirk



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Individueller Behindertenparkplatz

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Emma,

ich bitte die Verzögerung bei der Beantwortung zu entschuldigen.

Es besteht die Möglichkeit einen individuellen Behindertenparkplatz zu beantragen. Darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Es wird meinen Recherchen zufolge unterschiedlich gehandhabt und birgt einige Tücken. Wie hoch die Chancen sind lässt sich beim besten Willen nicht einschätzen. Du solltest dir auf einen individuellen Behindertenparkplatz allerdings keine zu großen Hoffnungen machen.

Setz dich am besten mit der zuständigen Behörde und einem regionalen Behindertenverband bzw. Behindertenbeauftragten in Verbindung.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gruß Dirk



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