Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Hallo zusammen...
da ich in meinem altenheim nur aushilfe bin und deshalb nicht so oft vor ort bin bräuchte ich mal eine antwort auf meine frage.
ich denke ihr seit was sowas betrifft etwas schlauer als ich
vor kurzem ist bei uns eine dame verstorben,die keinerlei angehörigen hat.
ich hätte gerne gewusst was jetzt mit ihrem privateigentum passiert
(abgesehen von ihrer kleidung).
da mir die bew. relativ nahe stand weiß ich halt das sie zB an ihren bildern,die sie selber geknüpft hat sehr hing.
ich möchte einfach wissen was damit geschehen wird, weil mir auch nach dem tod der dame ihre wünsche sehr wichtig sind und mir es im herzen weh tun würde wenn sie irgendwo auf dem müll landen würden oder so.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Lieben Gruß,
Yvonne
da ich in meinem altenheim nur aushilfe bin und deshalb nicht so oft vor ort bin bräuchte ich mal eine antwort auf meine frage.
ich denke ihr seit was sowas betrifft etwas schlauer als ich
vor kurzem ist bei uns eine dame verstorben,die keinerlei angehörigen hat.
ich hätte gerne gewusst was jetzt mit ihrem privateigentum passiert
(abgesehen von ihrer kleidung).
da mir die bew. relativ nahe stand weiß ich halt das sie zB an ihren bildern,die sie selber geknüpft hat sehr hing.
ich möchte einfach wissen was damit geschehen wird, weil mir auch nach dem tod der dame ihre wünsche sehr wichtig sind und mir es im herzen weh tun würde wenn sie irgendwo auf dem müll landen würden oder so.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Lieben Gruß,
Yvonne
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Hallo, ist von dieser Dame ein Testament bekannt?
Wenn nicht wird auf jedenfall von Amtswegen ein Nachlassverwalter eingesetzt werden. Dieser Versucht vorhandene Erben ausfindig zu machen. Insbesondere wenn auch noch Vermögenswerte vorhanden sind. Der Nachlass muss solange eingelagert werden, bis der Nachlassverwalter Erben gefunden hat. Findet er keine Erben kann er den nachlass frei geben. Wie lange er Zeit hat um evtl. Erben zu finden kann ich dir leider auch nicht sagen.
LG
Wenn nicht wird auf jedenfall von Amtswegen ein Nachlassverwalter eingesetzt werden. Dieser Versucht vorhandene Erben ausfindig zu machen. Insbesondere wenn auch noch Vermögenswerte vorhanden sind. Der Nachlass muss solange eingelagert werden, bis der Nachlassverwalter Erben gefunden hat. Findet er keine Erben kann er den nachlass frei geben. Wie lange er Zeit hat um evtl. Erben zu finden kann ich dir leider auch nicht sagen.
LG
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
@Grisuh: Wie ist das denn, wenn ein Bewohner keine Angehörigen mehr hat und die Sachen freigegeben wurden. Wer entscheidet dann, wer was bekommt oder darf sich dann jeder einfach bedienen ? Was geschieht mit Schmuck und Wertsachen / Sparbüchern etc ? Fällt das automatisch an den Staat ? ( sofern keine Schulden o.ä. ausstehen ).
Wie ist das z.B. wenn die Dame ihre Sachen vererben will ? Pflegekräfte dürfen die Sachen ja nicht annehmen, aber was ist, wenn sie die Bilder z.B. der Tochter, der Nichte, dem Ehemann der Pflegerin vermacht ? Oder wenn die Pflegerin zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr dort arbeitet ?
Ich hatte nämlich mal den Fall, dass eine Bewohnerin einer Kollegin einen wunderschönen alten Vitrinenschrank aus dem Jahre 1875 vermacht hat und auch die Angehörigen gesagt haben, dass dies so sein soll, aber das Gericht hat dies nicht anerkannt. Muß der Schrank dann erst an die Erben und dann an die Pflegerin? Darf sie den Schrank denn von den Erben annehmen???
Wie ist das z.B. wenn die Dame ihre Sachen vererben will ? Pflegekräfte dürfen die Sachen ja nicht annehmen, aber was ist, wenn sie die Bilder z.B. der Tochter, der Nichte, dem Ehemann der Pflegerin vermacht ? Oder wenn die Pflegerin zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr dort arbeitet ?
Ich hatte nämlich mal den Fall, dass eine Bewohnerin einer Kollegin einen wunderschönen alten Vitrinenschrank aus dem Jahre 1875 vermacht hat und auch die Angehörigen gesagt haben, dass dies so sein soll, aber das Gericht hat dies nicht anerkannt. Muß der Schrank dann erst an die Erben und dann an die Pflegerin? Darf sie den Schrank denn von den Erben annehmen???
Menschen mit Phantasie langweilen sich nie
Altenpflege - come in & burn out...
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AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Hallo !
Hatte die Bew. vielleicht eine Betreuung ?
LG
Hatte die Bew. vielleicht eine Betreuung ?
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- Griesuh
- Beiträge: 2907
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AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Kati123 das kann ich dir leider nicht sagen wie dann verfahren wird. Sowas erman am besten bei einen Fachanwalt für Erbangelegenheiten.
Lg
Lg
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Soweit mir bekannt ist, ist es so:
Wenn jemand keine Angehörigen oder erbberechtigten Verwandten hat, dann fallen die Sachen dem Staat zu, der sie veräußert um damit die Bestattungskosten zu decken.
Wenn es Geld für die Bestattung gibt (zB ein Bestattungsvertrag) dann werden die Sachen meist in Sozialkaufhäuser gespendet oder aber verschrottet.
Du kannst ja mal fragen, wohin die Sachen gehen und Dir dann dort eines der Bilder evtl kaufen?
Wenn jemand keine Angehörigen oder erbberechtigten Verwandten hat, dann fallen die Sachen dem Staat zu, der sie veräußert um damit die Bestattungskosten zu decken.
Wenn es Geld für die Bestattung gibt (zB ein Bestattungsvertrag) dann werden die Sachen meist in Sozialkaufhäuser gespendet oder aber verschrottet.
Du kannst ja mal fragen, wohin die Sachen gehen und Dir dann dort eines der Bilder evtl kaufen?
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Erstmal vielen dank für eure resonanz zu meinem thema...
[quote=""pegean""]Hallo !
Hatte die Bew. vielleicht eine Betreuung ?
LG[/quote]
Also sie hatte eine betreuung ja...(die sich nach einer woche nach dem tod immernoch nicht gemeldet hatte wg bestattung und so)
habe die betreuung auch noch nie gesehen...
also keine ahnung was das betrifft...
passt vllt jetzt nicht so ganz mehr in diesen thread rein aber wie sieht es denn mit ihrer bestattung aus?mir ist nichts über eine trauerfeier bekannt geschweigedenn über die bestattung...aber irgendwas muss ja wohl mit dem leichnam geschehen sein.
entschuldigt bitte die ganzen fragen,aber bei mir im altenheim kann bzw mag ich nicht wirklich mit einem der pk's über sowas reden...
diese ganzen infos hab ich auch nur von einer person die täglich vor ort ist..mehr ansprechpartner hab ich dort ansich nicht..
LG
Yvonne
[quote=""pegean""]Hallo !
Hatte die Bew. vielleicht eine Betreuung ?
LG[/quote]
Also sie hatte eine betreuung ja...(die sich nach einer woche nach dem tod immernoch nicht gemeldet hatte wg bestattung und so)
habe die betreuung auch noch nie gesehen...
also keine ahnung was das betrifft...
passt vllt jetzt nicht so ganz mehr in diesen thread rein aber wie sieht es denn mit ihrer bestattung aus?mir ist nichts über eine trauerfeier bekannt geschweigedenn über die bestattung...aber irgendwas muss ja wohl mit dem leichnam geschehen sein.
entschuldigt bitte die ganzen fragen,aber bei mir im altenheim kann bzw mag ich nicht wirklich mit einem der pk's über sowas reden...
diese ganzen infos hab ich auch nur von einer person die täglich vor ort ist..mehr ansprechpartner hab ich dort ansich nicht..
LG
Yvonne
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
In der Regel endet eine gesetzliche Betreuung mit dem Tod des zu Betreuenden, außer es ist explizit schriftlich festgehalten,dass die Betreuung über den Tod hinaus weitergeführt wird. Bei Berufsbetreuern aber eher die Ausnahme.
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AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Hallo !
Wir hatten vor kurzem auch eine Bew. deren Betreuer nach ihrem Tod nicht erreichbar war.Das Ordnungsamt wurde informiert.
Dieses regelte dann alles.Da gabs natürlich keine Trauerfeier.
LG
Wir hatten vor kurzem auch eine Bew. deren Betreuer nach ihrem Tod nicht erreichbar war.Das Ordnungsamt wurde informiert.
Dieses regelte dann alles.Da gabs natürlich keine Trauerfeier.
LG
AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
Ihr müsst das auch ein bißchen unterscheiden ! Bei einer Betreuung spielen ja einige Faktoren rein. Wenn die Dame vom Sozialamt finanziert wird und eine Berufsbetreuung hat, dann ist die Betreuerin zum Zeitpunkt des Todes auch raus und kümmert sich um nichts weiter. Bei Förderung durch das Sozialamt gibt es eine eigene Vorgehensweise ( Info ans Ordnungsamt, die veranlassen alles weitere ).
Wenn die Angehörigen Betreuer sind, dann geht meist die Betreuung über den Tod hinaus .
Auch Berufsbetreuer können über den Tod hinaus tätig werden, aber meist ist das dann der Fall, wenn die Leute noch Vermögen haben oder andere Dinge noch geregelt werden sollen.
Am besten ist es natürlich , wenn ein Testament vorliegt, ansonsten ist man in Deutschland nur eine Aktennotiz mit Bearbeitungsnummer, deren Habseeligkeiten einfach unter den Hammer kommen oder "entsorgt " werden
Wenn die Angehörigen Betreuer sind, dann geht meist die Betreuung über den Tod hinaus .
Auch Berufsbetreuer können über den Tod hinaus tätig werden, aber meist ist das dann der Fall, wenn die Leute noch Vermögen haben oder andere Dinge noch geregelt werden sollen.
Am besten ist es natürlich , wenn ein Testament vorliegt, ansonsten ist man in Deutschland nur eine Aktennotiz mit Bearbeitungsnummer, deren Habseeligkeiten einfach unter den Hammer kommen oder "entsorgt " werden
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AW: Privateigentum von alleinstehenden Verstorbenen?
@ Yvonnii
Bei Bew. die keine Angehörigen und einen Berufsbetreuer haben, ist es immer sinnvoll, den Bestattungswunsch- die Art, den Ort usw... schriftlich festzuhalten. So kann man eventuell noch einen letzten Wunsch erfüllen...
Lg jilsi
Bei Bew. die keine Angehörigen und einen Berufsbetreuer haben, ist es immer sinnvoll, den Bestattungswunsch- die Art, den Ort usw... schriftlich festzuhalten. So kann man eventuell noch einen letzten Wunsch erfüllen...
Lg jilsi
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