polizeiliches Führungszeugnis

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
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doedl
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Beitrag von doedl »

[quote=""Elfriede""]@ Sr. Ambrosius

Wieso glaubst Du, dass die "elektronische Fußfessel" nicht längst da ist?
In der ambulanten Pflege haben wir die Diensthandys ständig dabei.
Glaubst Du ehrlich, da sei keine versteckte Überwachungs-App drauf?
Wir fahren Dienstwagen. Meinst Du, da sitzt kein GPS-Tracker drin?
Der AG kann das mit "Diebstahlschutz" bemänteln, und wenn er eine soziale Ader hat, informiert er seine AN darüber. Allerdings sind mir sozialorientierte AG in 32 Jahren Pflege noch nicht begegnet.[/quote]

Hi Elfriede, las das heute erst.... gröl

Wir haben so Diensthandys, aber ohne App. Die elektronische Datenübermittlung sagt uns auch ohne, wo der Mitarbeiter ist. Und GPS im Auto- äh nö, das gehört nicht zur Standardausführung unserer Pandas.

Spaß beiseite, ´die Einführung solcher Handys, die es erlauben, den Mitarbeiter zu kontrollieren, ist zustimmungspflichtig vom Betriebsrat.

Bei uns auch regulär so gelaufen- natürlich wird das nicht überall so sein oder gewesen sein. Gibt ja nix, was ich in 14 Jahren Pflegenetz hier nicht schon gelesen hätte


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Ach ja, doedl ...

Erstmal haben so´nen Betriebsrat....
Bislang konnte ich mich noch gegen das Dienstschmartpfon wehren.
Trotzdem kann mir unsere GF auf den Kopf zusagen, wo und wann der C1 gewesen ist. (Selbst wenn ich das dienstliche Nokia 100 zu Hause vergessen habe.)
Darüber sind wir nie unterrichtet oder gar befragt worden. Es ist aber im Laufe der Zeit zu einem "offenen Geheimnis" geworden. (durch krasse Erfahrungen)
Wenn wir neue Mitarbeiter bekommen, finde ich immer Zeit für ein vertrauliches Gespräch.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Also ganz ehrlich: die Zeiterfassung wird immer wichtiger für die Entgeltverhandlungen. Aber es interessiert niemand, wo der Mitarbeiter grad ist, wenn kein Patient anruft und wissen wwil, wann die Schwester denn kommt.


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Southpaw
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Beitrag von Southpaw »

[quote=""doedl""]Spaß beiseite, ´die Einführung solcher Handys, die es erlauben, den Mitarbeiter zu kontrollieren, ist zustimmungspflichtig vom Betriebsrat.[/quote]
Als AN hat man so gut wie keine Chance, eine eventuelle Überwachung zu beweisen. Braucht nur einen kleinen Schleimer, der für die IT zuständig ist, und der AG kann auf Telefonmitschnitte, Standort, ja sogar alles, was in Tastaturen eingegeben wurde, zugreifen (mein früherer Chef konnte sich die Bildschirme aller Mitarbeiter anzeigen lassen).

Warum es nicht auffällt? Weil gerissene AG nicht das vermeintliche "Vergehen" direkt bestrafen. Nö, das kommt zeitversetzt, indirekt, vielleicht in homöopathischen Dosen. Und dann fragt man sich, warum man auf einmal komischer Schikane ausgesetzt wird. Chefs können sehr nachtragend sein. :)

Ein früherer Kollege war ganz krass unterwegs: Der hat z.B. mit anderen Kollegen Ballerspiele am PC gespielt, um dann straflos dem Chef davon zu berichten. Und immer schön über den Chef mitlästern, aber brav alles nach oben weiterreichen, hahaha. Solche Spitzel vergiften einem den ganzen Betrieb. Oh je, I get carried away ... sorry. ^^



stormrider
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Beitrag von stormrider »

[quote=""Southpaw""]Als AN hat man so gut wie keine Chance, eine eventuelle Überwachung zu beweisen. Braucht nur einen kleinen Schleimer, der für die IT zuständig ist, und der AG kann auf Telefonmitschnitte, Standort, ja sogar alles, was in Tastaturen eingegeben wurde, zugreifen (mein früherer Chef konnte sich die Bildschirme aller Mitarbeiter anzeigen lassen).[/quote]
Och nööö, das klappt aber nur, weil die meisten in der Pflege PC-DAUs sind. Wenn man sich mal ein wenig mit der Materie befasst, hats der Chef verdammt schwer. Wenn ich solche Maßnahmen feststellen würde, und ja, ich würde sie zu 95% recht schnell feststellen, wäre das ein Kündigungsgrund für mich.
Ich weiß allerdings auch wie das mit PCs, Handys etc. funktioniert.



Dr Lucki
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Beitrag von Dr Lucki »

Arbeitsmedizinische Untersuchung:
jedes Jahr die G-42 (Infektionsschutz) nach der ArbMedV, dazu die Belehrung, Kontrolle Hepatitis-B-Titer (reicht 1 mal in 5 jahren, wenn >100 Units/Liter); das ist gesetzlich vorgeschrieben, bzw hat Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch; muß Arbeitgeber bezahlen. Zuständige Kontrollestelle: BGW-Hamburg, Präventionsdienst, oder Gewerbeaufsichtsamt bzw Gesundheitsamt.



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doedl
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Beitrag von doedl »

Gemach, gibt auch andere!!!


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Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Stimmt. Gibt auch andere. Aber die BGW (welche für Euch zuständig ist, ist im Betrieb aushangpflichtig) ist immer ein guter Ansprechpartner!



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Southpaw
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Beitrag von Southpaw »

[quote=""stormrider""]Och nööö, das klappt aber nur, weil die meisten in der Pflege PC-DAUs sind. Wenn man sich mal ein wenig mit der Materie befasst, hats der Chef verdammt schwer. Wenn ich solche Maßnahmen feststellen würde, und ja, ich würde sie zu 95% recht schnell feststellen, wäre das ein Kündigungsgrund für mich.
Ich weiß allerdings auch wie das mit PCs, Handys etc. funktioniert.[/quote]
Wenn du keine Admin-Rechte auf deinem Rechner hast und der System-Admin Bock drauf hat dir das Leben schwer zu machen, wird das aber ganz schön hart - vor allem wenn man nicht weiß, was genau in Benutzung ist. Habe früher Wirtschaftsinformatik studiert, bin da also auch nicht ganz auf den Kopf gefallen. Wenn du möchtest, kannst du mir eine PN schreiben, wie du das feststellst. Ich lerne immer und gerne dazu. :)

Sorry fürs OT.



Benutzer 10209 gelöscht

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Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

"Och nööö, das klappt aber nur, weil die meisten in der Pflege PC-DAUs sind. Wenn man sich mal ein wenig mit der Materie befasst, hats der Chef verdammt schwer. Wenn ich solche Maßnahmen feststellen würde, und ja, ich würde sie zu 95% recht schnell feststellen, wäre das ein Kündigungsgrund für mich."

Tja Stormrider ....
..... Dazu müsste man allerdings i´einen Zugriff auf den PC haben.
Für das Fußvolk (inkl. nomineller stellv.PDL) steht, an elekdrohnischen Geräten, gerade mal ein ausgemusterter Drucker als Kopierer zur Verfügung. ....
Aber da wir ja in der ambulanten in Diagnostik geübt sind (bekomme mal `nen Arzt zum Patienten), kann man anhand der Symptome auf die Krankheit schliessen.



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