Hallo Moppel,
da geht es vermutlich um die Einstufung der BW.
ich beobachte auch bei uns einen Trend, dass die Leute zur KZP zu uns kommen und dann auch der MDK gleich auf der Matte steht zum Einstufen und wenn die Einstufung erledigt ist, wird der BW wieder mit nachhause genommen.
Der Verwaltungsakt ist sehr massiv. Deshalb wird bei uns für KZP-Gäste ein Tagespflegeplan erstellt eben mit dem Hinweis auf die KZP. Ich denke das kommt auch den stationären BW zugute.
Gruss Sophie
Pflegeplanung bei Kurzzeitpflege
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Pflegeplanung bei Kurzzeitpflege
Hallo Sophie,
nach den Einstufungsrichtlinen zur Pflegestufenfeststellung nach dem SGB XI, darf der Pflegebedürftige nur nach Antragstellung eines Eileinstufungsantrages in der KZP begutachtet werden.
Liegt nur ein normaler Einstufungsantrag vor, so wird dieser erst ausgeführt, wenn der Pflegebedürftige sich wieder im häuslichen Bereich, oder aber dauerhaft stationär auf genommen wurde.
grüße Griesuh.
PS: ist ein Pflegebedürftiger schon Eingestuft und wechselt dauerhaft seinen Aufenthaltsort, so wird von der Kasse eine Nachuntersuchung in Auftrag gegeben, da sich die pflegesituation vom häuslichen Bereich zu einem Pflegeheim doch wesentlich unterscheidet.
nach den Einstufungsrichtlinen zur Pflegestufenfeststellung nach dem SGB XI, darf der Pflegebedürftige nur nach Antragstellung eines Eileinstufungsantrages in der KZP begutachtet werden.
Liegt nur ein normaler Einstufungsantrag vor, so wird dieser erst ausgeführt, wenn der Pflegebedürftige sich wieder im häuslichen Bereich, oder aber dauerhaft stationär auf genommen wurde.
grüße Griesuh.
PS: ist ein Pflegebedürftiger schon Eingestuft und wechselt dauerhaft seinen Aufenthaltsort, so wird von der Kasse eine Nachuntersuchung in Auftrag gegeben, da sich die pflegesituation vom häuslichen Bereich zu einem Pflegeheim doch wesentlich unterscheidet.
AW: Pflegeplanung bei Kurzzeitpflege
Hallo Griesuh,
ist ja schön wenn es da solche Gesetze gibt, aber gerade in letzter Zeit hat sich das oben geschilderte mehrmals wiederholt.
Es war teilweise sogar so, dass der MDK schon nach 2 Tagen (wer soll sich da ein Bild machen) auf der Matte stand.
Anyway, danke für den Tip ich werde nochmal bei meiner PDL nachfragen.
Gruss Sophie
ist ja schön wenn es da solche Gesetze gibt, aber gerade in letzter Zeit hat sich das oben geschilderte mehrmals wiederholt.
Es war teilweise sogar so, dass der MDK schon nach 2 Tagen (wer soll sich da ein Bild machen) auf der Matte stand.
Anyway, danke für den Tip ich werde nochmal bei meiner PDL nachfragen.
Gruss Sophie
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