Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo, wer kann mir sagen was eine Pflegehelferin im Altenheim machen darf und was nicht?Darf ein Praktikant Sondennahrung verabreichen? Wie sieht es bei der Versorgung von Wunden aus, z.b. Dekubitus?Bedarfs-Medi eigenverantwortlich verabreichen ? BZ messen?Beine Wickeln? u.s.w
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AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hi Susesanne,
also meines Wissens nach schreibt das neue Altenpflegegesetz, was vor ca vier Jahren in Kraft trat eindeutig vor, dass Pflegehelfer keinerlei Behandlungspflege durchführen dürfen.
Wie das teilweise in der Praxis gehandhabt wird, kannst du dir denken.
Gruß "Schwester " Andrea
also meines Wissens nach schreibt das neue Altenpflegegesetz, was vor ca vier Jahren in Kraft trat eindeutig vor, dass Pflegehelfer keinerlei Behandlungspflege durchführen dürfen.
Wie das teilweise in der Praxis gehandhabt wird, kannst du dir denken.
Gruß "Schwester " Andrea
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo,
den Bezug auf das Altenpflegegesetz kann ich nicht nachvollziehen. Dieses Gesetz regelt m.E. nur die Ausbildung zum Altenpfleger.
Die Aussage, dass pflegerische Hilfskräfte keinerlei Behandlungspflege machen dürfen halte ich für falsch. Klassisches Beispiel: Auftragen einer Wundschutzsalbe bzw. Erkältungssalbe stellt eine Behandlungspflegemaßnahme dar, kann m.E. aber durchaus legal durch Pflegehilfskräfte durchgeführt werden. Im übrigen gab bzw. gibt es zum Teil immer die Ausbildung zum Kranken- / Altenpflegehelfer, die in einem geringerem Maße als Pflegefachkräfte Behandlungspflege durchführen dürfen.
Jens
den Bezug auf das Altenpflegegesetz kann ich nicht nachvollziehen. Dieses Gesetz regelt m.E. nur die Ausbildung zum Altenpfleger.
Die Aussage, dass pflegerische Hilfskräfte keinerlei Behandlungspflege machen dürfen halte ich für falsch. Klassisches Beispiel: Auftragen einer Wundschutzsalbe bzw. Erkältungssalbe stellt eine Behandlungspflegemaßnahme dar, kann m.E. aber durchaus legal durch Pflegehilfskräfte durchgeführt werden. Im übrigen gab bzw. gibt es zum Teil immer die Ausbildung zum Kranken- / Altenpflegehelfer, die in einem geringerem Maße als Pflegefachkräfte Behandlungspflege durchführen dürfen.
Jens
... wieder da ...
Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren
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AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo GastLinade,
dazu wäre eine Quelle sehr interessant.
Jens
dazu wäre eine Quelle sehr interessant.
Jens
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Ich weiß, was ich weiß, lass mich aber gern eines besseren belehren
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AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Vielen Dank für die Antworten!Bei uns im Haus ist es mitlerweile so geregelt das jeder das macht was er für richtig hält,selbst Praktikanten verabreichen Nahrung über die PEG ,mir macht das Bauchschmerzen! Bedarfsmedis werden einach aus dem Schrank geholt und von nicht Ex.Personal verabreicht,da kriegt man doch graue Haare.
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Also sind Kph nur noch fürs Waschen da und Essen anreichen?
lg
Melli
lg
Melli
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo melli
was heißt hier nur fürs Waschen und fürs Essen reichen..................gerade das bedeutet für den Pflegebedürftigen doch sehr viel mehr, als nur ein "nur" Essen u. Trinken. Hier mal ein link zu den Aufgaben eines KPH
http://www.menschen-pflegen.de/enid/46.html
Vielleicht liege ich ja völlig daneben, manchmal habe ich das Gefühl es gibt PK die ihren Beruf nur so richtig toll finden wenn sie möglichst viel Behandlungspflege in ihren Aufgaben haben.
Ich persönlich empfinde Behandlungspflegen wichtig, aber für Seele u. Geist hat die psychosoziale Seite mindestens einen genauso hohen, wenn nicht höheren Stellenwert. Was hat ein BW davon wenn zwar seine Wunden gut versorgt sind, seine Gefühle jedoch nicht beachtet werden.
Spielt es eine Rolle ob ich oder mein Kollege dann für die Behandlungspflegen zuständig sind oder ob ich einige Dinge vom Berufsbild her nicht machen darf?
Das Aufgabenspektrum ist groß und vor allem sind besonders wichtige Dinge in diesen Aufgaben enthalten. Das Ganze hat für mich gar nichts von einfach nur Waschen und Essen reichen.
Gruß andrea
was heißt hier nur fürs Waschen und fürs Essen reichen..................gerade das bedeutet für den Pflegebedürftigen doch sehr viel mehr, als nur ein "nur" Essen u. Trinken. Hier mal ein link zu den Aufgaben eines KPH
http://www.menschen-pflegen.de/enid/46.html
Vielleicht liege ich ja völlig daneben, manchmal habe ich das Gefühl es gibt PK die ihren Beruf nur so richtig toll finden wenn sie möglichst viel Behandlungspflege in ihren Aufgaben haben.
Ich persönlich empfinde Behandlungspflegen wichtig, aber für Seele u. Geist hat die psychosoziale Seite mindestens einen genauso hohen, wenn nicht höheren Stellenwert. Was hat ein BW davon wenn zwar seine Wunden gut versorgt sind, seine Gefühle jedoch nicht beachtet werden.
Spielt es eine Rolle ob ich oder mein Kollege dann für die Behandlungspflegen zuständig sind oder ob ich einige Dinge vom Berufsbild her nicht machen darf?
Das Aufgabenspektrum ist groß und vor allem sind besonders wichtige Dinge in diesen Aufgaben enthalten. Das Ganze hat für mich gar nichts von einfach nur Waschen und Essen reichen.
Gruß andrea
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- Registriert: Fr 22. Feb 2008, 19:34
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo Melli und Gast,
Ich verstehe gut, dass es frustrierend ist, wenn einem Komtetenzen, die man sich in einer Ausbildung und durch langjährige Erfahrungen erworben hat, durch eine Gesetzesänderung einfach entzogen werden.
Ich stimme aber Andrea zu, dass für unsere Bewohner grad die Dinge, die auch Ph durchführen dürfen, ihre wirklichen Bedürfnisse ausmachen.
Manchmal beneide ich sogar die Kollegen, die sich für die psycho-sozialen Bedürfnisse mehr Zeit lassen können, weil sie eben nicht zur Arztvisite o.ä. geholt werden.
In der Altenpflegeausbildung wird die Behandlungspflege jetzt indirekte Pflege genannt, die Begrifflichkeit finde ich sehr treffend.
Weil DIREKT bedeutet eben zum Beispiel, mit Ruhe jemandem beim Essen und trinken zu helfen.
Ich glaub, wenn wir unsere BW dazu befragen, würden sie die Wichtigkeit dieser Pflegemaßnahmen bestätigen.
Ich verstehe gut, dass es frustrierend ist, wenn einem Komtetenzen, die man sich in einer Ausbildung und durch langjährige Erfahrungen erworben hat, durch eine Gesetzesänderung einfach entzogen werden.
Ich stimme aber Andrea zu, dass für unsere Bewohner grad die Dinge, die auch Ph durchführen dürfen, ihre wirklichen Bedürfnisse ausmachen.
Manchmal beneide ich sogar die Kollegen, die sich für die psycho-sozialen Bedürfnisse mehr Zeit lassen können, weil sie eben nicht zur Arztvisite o.ä. geholt werden.
In der Altenpflegeausbildung wird die Behandlungspflege jetzt indirekte Pflege genannt, die Begrifflichkeit finde ich sehr treffend.
Weil DIREKT bedeutet eben zum Beispiel, mit Ruhe jemandem beim Essen und trinken zu helfen.
Ich glaub, wenn wir unsere BW dazu befragen, würden sie die Wichtigkeit dieser Pflegemaßnahmen bestätigen.
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo, grundsätzlich dürfen Pflegehelfer KEINE Behandlungspflege ausführen.
keine Regel ohne Ausnahme. Wenn Einjährige PH eine Zusatzausbildung absolvieren, die verantwortliche Pflegefachkraft die PH angeleitet hat, die PHK unter Aufsicht die geringfügige Behandlungspflege ordnungsgemäß erbracht hat und die verantwortliche Pflegekraft dies dokumentiert hat, dann dürfen sie sogenannte geringfügige Behandlungspflege ausführen. Generell sind Verbände jeglicher Art Tabu für Pflegehelfer.Sie dürfen dann: vorgestellte Medikamente verabreichen, Salbeneinreibungen durchführen, Kompressionsstrümpfe an/aus ziehen Bz Kontrollen und s.c. Insulingaben ausführen, sowie Sondenkost anhängen. Alle anderen Behandlungspflegen dürfen sie nicht erbringen.
Dies Regelung findet ihr in den Rahmenverträgen, die jede Pflegeeinrichtung mit den Pflege u. Krankenkassen abgeschlossen haben. Dort ist unter der Leistungsbeschreibung genau Definiert, wer was und welche Tätigkeiten ausführen darf.
Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, da es keine Gesetzte sondern Vereinbarungen sind, die die Vertragspartner - Pflegeeinrichtungen und Pflege/Krankenkassen getroffen haben.
Grüße Griesuh
keine Regel ohne Ausnahme. Wenn Einjährige PH eine Zusatzausbildung absolvieren, die verantwortliche Pflegefachkraft die PH angeleitet hat, die PHK unter Aufsicht die geringfügige Behandlungspflege ordnungsgemäß erbracht hat und die verantwortliche Pflegekraft dies dokumentiert hat, dann dürfen sie sogenannte geringfügige Behandlungspflege ausführen. Generell sind Verbände jeglicher Art Tabu für Pflegehelfer.Sie dürfen dann: vorgestellte Medikamente verabreichen, Salbeneinreibungen durchführen, Kompressionsstrümpfe an/aus ziehen Bz Kontrollen und s.c. Insulingaben ausführen, sowie Sondenkost anhängen. Alle anderen Behandlungspflegen dürfen sie nicht erbringen.
Dies Regelung findet ihr in den Rahmenverträgen, die jede Pflegeeinrichtung mit den Pflege u. Krankenkassen abgeschlossen haben. Dort ist unter der Leistungsbeschreibung genau Definiert, wer was und welche Tätigkeiten ausführen darf.
Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt, da es keine Gesetzte sondern Vereinbarungen sind, die die Vertragspartner - Pflegeeinrichtungen und Pflege/Krankenkassen getroffen haben.
Grüße Griesuh
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
@sussane,
in jeder einigermassen vernüftig geführten einrichtung.gibt es für sowas "Stellenbeschreibungen" .... und Handlungsstandards dort steht für gewöhnlich wer was wann machen darf .
P.S es kommt vor das diese Infos auf Station nie ankommen oder kommen sollen....
in jeder einigermassen vernüftig geführten einrichtung.gibt es für sowas "Stellenbeschreibungen" .... und Handlungsstandards dort steht für gewöhnlich wer was wann machen darf .
P.S es kommt vor das diese Infos auf Station nie ankommen oder kommen sollen....
der Optimismus Verführt zum glauben an das Unwahrscheinliche
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
Hallo,
grundsätzlich möchte ich mich dem Beitrag von Andrea anschließen. Behandlungspflege ist nicht höherwertiger als jede andere Form von Betreuung und Versorgung. Es muß allerdings auch so vermittelt werden.
Aber: Ich arbeite mit einer Pfleghelferin im Nachtdienst für etwa 100 BewohnerInnen. Für jede Pflegehelferin ist in einem sogenannten Unterweisungsorder festgelegt, welche Behandlungspflege geschult wurde und darum auch durchgeführt werden darf.
Ansonsten müßte ich ja bei jedem Verband, der sich gelöst hat und jeder Sonde, die piepst, usw. selber ran. Bei fünf Stationen über drei Stockwerken unzumutbar.
Diese Unterweisungsordner werden übrigens auch dem MDK und der Heimaufsicht vorgelegt und wurden bisher nicht beanstandet.
grüße
grundsätzlich möchte ich mich dem Beitrag von Andrea anschließen. Behandlungspflege ist nicht höherwertiger als jede andere Form von Betreuung und Versorgung. Es muß allerdings auch so vermittelt werden.
Aber: Ich arbeite mit einer Pfleghelferin im Nachtdienst für etwa 100 BewohnerInnen. Für jede Pflegehelferin ist in einem sogenannten Unterweisungsorder festgelegt, welche Behandlungspflege geschult wurde und darum auch durchgeführt werden darf.
Ansonsten müßte ich ja bei jedem Verband, der sich gelöst hat und jeder Sonde, die piepst, usw. selber ran. Bei fünf Stationen über drei Stockwerken unzumutbar.
Diese Unterweisungsordner werden übrigens auch dem MDK und der Heimaufsicht vorgelegt und wurden bisher nicht beanstandet.
grüße
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
also ich kenen da ein urteil weiß leider nicht mehr wo
also mal in kurzen Worten alles was ein Arzt verordnet / Verbände Medis und so weiter ist sachen der EX. Kräfte
Essen Anreichen und Grundpflege ist sachen der Pflegehelfer..
Wenn man sehr kleinlich wäre dann dürften wir Pflegehelfer nicht mal ATS anziehen und so ....
Und ich bin auch sehr froh drüber, wenn ich mir anschaue was die EX Kräfte alles machen müssen ständig hinter Ärzten herlaufen müssen und so ,
I
also mal in kurzen Worten alles was ein Arzt verordnet / Verbände Medis und so weiter ist sachen der EX. Kräfte
Essen Anreichen und Grundpflege ist sachen der Pflegehelfer..
Wenn man sehr kleinlich wäre dann dürften wir Pflegehelfer nicht mal ATS anziehen und so ....
Und ich bin auch sehr froh drüber, wenn ich mir anschaue was die EX Kräfte alles machen müssen ständig hinter Ärzten herlaufen müssen und so ,
I
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- Beiträge: 95
- Registriert: Fr 6. Jun 2008, 08:51
AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???
grundpflege ja
essen austeilen, ja
wagen auffüllen, ja
müll abhängen, ja
windeln auffüllen, ja
wagen desinfizieren, ja
mit omi und opi spazieren gehen, ja
glühbirne wechseln, ja
etc...etc...
behandlungspflege, nein
medisstellen, nein
medis austeilen, nein
insulin spritzen, nein
tropfen austeilen, nein
visite, nein
tel. anordungen mit arzt, nein
med. änderungen in doku eintragen, nein
etc... etc...
während der grundpflege sieht man aber im regelfall das sich eventuell neu die notwendigkeit ergibt eine behandlungspflege /pflegerische maßnahmen zu ergreifen, aber wenn der helfer von tuten und blasen keine ahnung hat schwelt das feuer und keiner weiss was davon, bis vielleicht mal einer kommt der das sieht, man nennt das auch gefährliche pflege...
d.h.
essen austeilen, ja
wagen auffüllen, ja
müll abhängen, ja
windeln auffüllen, ja
wagen desinfizieren, ja
mit omi und opi spazieren gehen, ja
glühbirne wechseln, ja
etc...etc...
behandlungspflege, nein
medisstellen, nein
medis austeilen, nein
insulin spritzen, nein
tropfen austeilen, nein
visite, nein
tel. anordungen mit arzt, nein
med. änderungen in doku eintragen, nein
etc... etc...
während der grundpflege sieht man aber im regelfall das sich eventuell neu die notwendigkeit ergibt eine behandlungspflege /pflegerische maßnahmen zu ergreifen, aber wenn der helfer von tuten und blasen keine ahnung hat schwelt das feuer und keiner weiss was davon, bis vielleicht mal einer kommt der das sieht, man nennt das auch gefährliche pflege...
d.h.
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