Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Pflege- und Sozialrecht.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Benutzeravatar
Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Kati123 »

@ Waschbär:

Stimmt und bei uns geht auch nicht jeder einfach mit Omi oder Opi spazieren. Es gibt Krankheitsbilder, die bei uns von APH nur in Anwesenheit einer PFK versorgt werden dürfen. soviel also dazu. Es gibt im Pflegebereich keine "niederen" Arbeiten. Jeder Handschlag ist wichtig, jede Info meiner Helfer ist eine Erleichterung für mich. Jede Beobachtung meiner Helfer macht unsere Pflege hochwertiger. Ich denke, es kommt nicht auf die Gesetze an, die den Beruf " Pflegehelfer" ausmachen, sondern wie ihre Arbeit anerkannt und gewürdigt wird. Auf meiner Station sind alle gleich angesehen. Wir haben uns bewußt gemacht, dass wir nur etwas erreichen, wenn alle gleich gut sind. Meine Helfer haben " Spezialaufträge" erhalten, bekamen Verantwortungsbereiche, so dass sie spüren, wie wichtig sie fürs Team sind. Sie haben sozusagen "beratende Funktionen ". Anfangs gab es auf meiner Station auch Ärger deswegen. Sie wollten Messen, Spritzen, Behandeln. Heute sind wir soweit, dass diese Tätigkeiten als lästiges Übel empfunden werden, weil psychosoziale Arbeit und die Ergebnisse bei einer Pflegevisite viel befriedigender sind. Wir arbeiten als TEAM, also alle zusammen. Es gibt keine Besprechungen für Examinierte, keine Aufgaben für Helfer, sondern eine PFLEGE DES BEWOHNERS, die von ALLEN ausgeführt wird. Ich als WBL trage auch gerne mal den Müllsack raus und meine Helfer wissen das und stänkern seither auch nicht mehr.
Ich denke, dieses Denken wird von "oben" suggeriert und gelebt. Man möchte sich abheben von den Hilfskräften, begreift aber irgendwann hoffentlich, dass man ohne die Helfer nicht mal ein viertel wert ist.

Gruß Kati ( die wieder glücklich auf ihrer alten Arbeit ist ) :D


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Jeanette
Beiträge: 467
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Jeanette »

auch APH dürfen medis richten, austeilen und stellen ebenso s.c spritzen und infusionen anhängen, jedenfals diese die das in der schule hatten und auch ihren spritzenschein gemacht habe.



Benutzeravatar
Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Kati123 »

Jeanette bist Du Dir da sicher ? Ich habe die Info, dass APH keine Medikamente richten dürfen, keine sc Infusion anhängen dürfen, da diese Inhalte in der Ausbildung zur APH nicht durchgenommen werden. Auch in unserer Rahmenvereinbarung steht dies so drin. Der Bpa hat eine Liste rausgegeben, die sich an den Ausbildungsinhalten der Berufe orientiert und auch hier steht klar drin, dass APH keine Medikamente richten dürfen.
Woher hast Du diese Info ?

Ich möchte die APH nicht kleiner machen, als sie sind, aber woher sollen die Helfer wissen, welche Nebenwirkungen und Gegenanzeigen bestimmte Medikamente haben ? Fachkräfte lernen dies über 3 Jahre in der Ausbildung, ebenso die medikamtenbezogene Pflege von Bewohnern.

Ich denke, das ist oft Einrichtungsabhängig, wie mit solchen Entscheidungen umgegangen wird. Wenn mal etwas passiert, dann gehen die Einrichtungen meistens ganz schnell wieder auf die rechtlichen Vorgaben zurück. Und auch für die APH hat ein fehlerhaftes Stellen ( ich behaupte nicht, dass automatisch Fehler passieren ) weitreichende Konsequenzen. Wenn Du als APH eine Tätigkeit übernimmst, dann haftest Du auch für Dein Handeln. Die meisten AG unterbinden dies daher von Vornherein.

Liebe Grüße Kati


Menschen mit Phantasie langweilen sich nie :hehe

Altenpflege - come in & burn out... :D

Jeanette
Beiträge: 467
Registriert: Mo 13. Nov 2006, 20:34

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Jeanette »

Danke Fibula,

bei uns in der Schule wird es so gehandhabt, damit die APH auch in einer sozialstation arbeiten könnten.
lg jeanette



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Griesuh »

Hallo,Schaut mal hier.
http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdfIn dieser Leistungsbeschreibung seht ihr wer was mit welcher Ausbidung machen darf. Diese Anlage 2 b zu SGB V §132 regelt das genau.

Hiermit dürfte dann wohl die Diskusion beendet sein. denn die Rahmenverträge hat jede Einrichtung mit den Pflege/Krankenkasen abgeschossen und auch unterschrieben. Den Rahmenverträgen liegt diese Leistungsbewschreibung bei und sollte jeder HL und jeder PDL bekannt sein, da diese auch die Verträge als gelesen unterschrieben haben.

Lg
Griesuh



Benutzeravatar
Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Pflegehelferin und Behandlungspflege???

Beitrag von Griesuh »

Hallo Fibula, hast du dir einmal die Anlage angeschaut und durch gelesen??
Wie ich schon immer sage, sind solche Angaben bezüglich der Rahmenverträge hier im Forum nicht bundeseinheitlich darzulegen, da jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht.
Fakt ist jedoch, dass in jedem Bundesland so eine Leistungsbeschreibung den Rahmenverträgen anhängt. Diese Leistungsbeschreibungen weichen, siehe oben, von Bundesland zu Bundesland ab.
Das sollte sich mittlerweile herum gesprochen haben.
Deshalb fragt nochmals euere PDL's ob sie diese Bundesland eigenen Leistungsbeschreibungen haben und auch kennen. Jetzt wisst ihr wonach ihr fragen müsst.

Lg

Griesuh
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 19. Jul 2008, 07:08, insgesamt 1-mal geändert.



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste