Darf das Pflegegeld (private Pflege) meines Vaters auf mein Girokonto überwiesen werden?
Er ist nicht mehr geschäftsfähig.
Ich habe nicht die Betreuung, aber alle Vollmachten.
Muß dieses von mir oder meinem Vater versteuert werden?
Danke für eure Antworten!
Pflegegeld
- DollscheVita
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- Registriert: Fr 11. Nov 2005, 16:34
AW: Pflegegeld
Ja !
Nein ,da es eine Sachleistung ist also kein Einkommen und Du ja mit Deinem
Vater "verwandt" bist.
Würdest Du aber keinen Verwandten pflegen wärst Du steuerpflichtig.
LG
Nein ,da es eine Sachleistung ist also kein Einkommen und Du ja mit Deinem
Vater "verwandt" bist.
Würdest Du aber keinen Verwandten pflegen wärst Du steuerpflichtig.
LG
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Pflegegeld
Hi pegean,
Pflegegeld ist keine Sachleistung im Sinne des SGB XI. Sachleistung wäre es, wenn ein zugelassener PD die Pflege übernimmt. In kombination Pflege durch Pflegedienst und mit Angehörigen ist es dann die Kombileistung.
Grundsätzlich steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu.
Was er damit macht ist seine Sache. Nur darf das Pflegegeld nicht zweckentfremdet werden. Auch wenn sie keine Angehörigen Pflegen würde wäre das zugewandte Pflegegeld Steuer u. Abgaben frei, so lange keine Arbeitsverhältnis besteht.
DollscheVita,
für deinen vater ist das Pflegegeld Steuer u. Abgaben frei.
Grundsätzlich brauchst du, wenn dir dein Vater das Pflegegeld als Zuwendung für die Pflege für ihn überlässt, keine Steuern u. Abgaben zahlen.
Die sicherste Antwort jedoch wird dir in diesem Falle ein Steuerberater geben können, denn es gibt auch ausnahme Fälle.
Also frage einen Steuerberater, da bist du auf der sicheren Seite.
LG
Pflegegeld ist keine Sachleistung im Sinne des SGB XI. Sachleistung wäre es, wenn ein zugelassener PD die Pflege übernimmt. In kombination Pflege durch Pflegedienst und mit Angehörigen ist es dann die Kombileistung.
Grundsätzlich steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu.
Was er damit macht ist seine Sache. Nur darf das Pflegegeld nicht zweckentfremdet werden. Auch wenn sie keine Angehörigen Pflegen würde wäre das zugewandte Pflegegeld Steuer u. Abgaben frei, so lange keine Arbeitsverhältnis besteht.
DollscheVita,
für deinen vater ist das Pflegegeld Steuer u. Abgaben frei.
Grundsätzlich brauchst du, wenn dir dein Vater das Pflegegeld als Zuwendung für die Pflege für ihn überlässt, keine Steuern u. Abgaben zahlen.
Die sicherste Antwort jedoch wird dir in diesem Falle ein Steuerberater geben können, denn es gibt auch ausnahme Fälle.
Also frage einen Steuerberater, da bist du auf der sicheren Seite.
LG
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 8. Sep 2009, 07:04, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- DollscheVita
- Beiträge: 1018
- Registriert: Fr 11. Nov 2005, 16:34
AW: Pflegegeld
Vielen Dank pegean und vielen Dank Griesuh,
[quote=""DollscheVita""]Darf das Pflegegeld (private Pflege) meines Vaters auf mein Girokonto überwiesen werden?
Er ist nicht mehr geschäftsfähig.[/quote]
Meine Frage ist, muß mein Vater ein Girokonto unterhalten oder wird das Pflegegeld auch direkt auf mein Girokonto überwiesen.
Wir wollten uns den Vorgang mehrere Konten zu führen ersparen, kann mir aber denken, dass wenn mein Vater unter eine Betreuung ist, dieses eh separat verwaltet werden muß.?!
Das muß mir doch auch die Pflegekasse beantworten können, oder?
[quote=""DollscheVita""]Darf das Pflegegeld (private Pflege) meines Vaters auf mein Girokonto überwiesen werden?
Er ist nicht mehr geschäftsfähig.[/quote]
Meine Frage ist, muß mein Vater ein Girokonto unterhalten oder wird das Pflegegeld auch direkt auf mein Girokonto überwiesen.
Wir wollten uns den Vorgang mehrere Konten zu führen ersparen, kann mir aber denken, dass wenn mein Vater unter eine Betreuung ist, dieses eh separat verwaltet werden muß.?!
Das muß mir doch auch die Pflegekasse beantworten können, oder?
LG - DollscheVita -
- Griesuh
- Beiträge: 2907
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- Wohnort: In Hessen
AW: Pflegegeld
Hi, das Pflegegeld kann auch direkt auf dein Konto überwiesen werden.
Gibt es eine amtl. bestellte Betreuung, so sind die Finanzen getrennt zu verwalten. Das bedeutet: das Geld muss auf das Konto deines Vaters, auf das auch die Rente geht. Der Betreuuer muss nachweisen, was mit den Geldern des Kontos gemacht wurde.
Für diese Frage ist das Amtsgericht zuständig, wenn um Betreuungen geht. Die Kasse hat damit nichts zu tun.
Wie schon gesagt, der Steuerberater kennt sich da aus.
LG
Gibt es eine amtl. bestellte Betreuung, so sind die Finanzen getrennt zu verwalten. Das bedeutet: das Geld muss auf das Konto deines Vaters, auf das auch die Rente geht. Der Betreuuer muss nachweisen, was mit den Geldern des Kontos gemacht wurde.
Für diese Frage ist das Amtsgericht zuständig, wenn um Betreuungen geht. Die Kasse hat damit nichts zu tun.
Wie schon gesagt, der Steuerberater kennt sich da aus.
LG
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- DollscheVita
- Beiträge: 1018
- Registriert: Fr 11. Nov 2005, 16:34
AW: Pflegegeld
Danke euch nochmal!
Möchte der Aufrichtigkeithalber erklären, dass es sich nicht um meinen Vater handelt, sondern um den Vater einer Freundin, ich habe leider keine Eltern mehr.
Es ist nur in der Vorerklärung etwas umständlich zu schreiben - ...der Vater meiner Freundin...
Möchte der Aufrichtigkeithalber erklären, dass es sich nicht um meinen Vater handelt, sondern um den Vater einer Freundin, ich habe leider keine Eltern mehr.
Es ist nur in der Vorerklärung etwas umständlich zu schreiben - ...der Vater meiner Freundin...
Off-Topic:
@Griesuh, dass du noch Zeit hast Fragen zu beantworten, Hochachtung!!
Du solltest doch nach deiner Offensive über alle Ohren mit Arbeit eingedeckt sein.
@Griesuh, dass du noch Zeit hast Fragen zu beantworten, Hochachtung!!
Du solltest doch nach deiner Offensive über alle Ohren mit Arbeit eingedeckt sein.
LG - DollscheVita -
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