hallo zusammen, habe da mal eine frage unsere Stationsleitung hat uns erzählt das unser arbeitgeber nur noch will das wir zwei schicht system arbeiten.Und jetzt schreibt sie nur noch dienstpläne mit zwei schicht system also entwerder früh/spät nacht/spät nacht/früh .. usw.
So jetzt hat eine kollegin von mir einen Dienstplan wo alle drei schichten drin sind und hat natürlich gefragt warum sie das hat
da kam die geistreiche antwort:"Es geht nicht anders"
Ich stelle mir die frage stimmt das was sie uns erzählen oder verarschen sie uns denn normalerweise wenn wir eine änderung haben kriegen wir das mit in unseren Lohnabbrechnungen liegt dann ein brief dabei wo die änderrung steht aber wir haben nie etwas bekommen ?
Verarschen die uns?
nur noch 2 schicht system statt 3 schicht system
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- Registriert: Di 21. Mai 2013, 11:48
AW: nur noch 2 schicht system statt 3 schicht system
Hallo Jaqueline,
wieso fragst du nicht einfach mal in der Pesonalabteilung, bei der PDL/HL oder dem Betriebsrat/MAV nach?
Sophie
wieso fragst du nicht einfach mal in der Pesonalabteilung, bei der PDL/HL oder dem Betriebsrat/MAV nach?
Sophie
AW: nur noch 2 schicht system statt 3 schicht system
Hallo
Also wenn ich mal ganz ehrlich bin, dann verstehe ich die Frage nicht so richtig.
Sollt ihr nun nur noch in 2 Schichten arbeiten ( s. Überschrift)
Werden die Schichten, dann wöchtl. gefahren oder tägl. gewechselt?
Ein springen in den Nachtdienst, währe dann ja nicht so oft.
Was dein AG nun kann oder darf, hängt von den Betriebsvereinbarungen ab u. von den Arbeitsverträgen.
Er darf nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen, er hat ein Direktionsrecht, ihr nicht unbedingt ein Gewohnheitsrecht.
Deine Frage. läst einfach zu viel offen
Also wenn ich mal ganz ehrlich bin, dann verstehe ich die Frage nicht so richtig.
Sollt ihr nun nur noch in 2 Schichten arbeiten ( s. Überschrift)
Werden die Schichten, dann wöchtl. gefahren oder tägl. gewechselt?
Ein springen in den Nachtdienst, währe dann ja nicht so oft.
Was dein AG nun kann oder darf, hängt von den Betriebsvereinbarungen ab u. von den Arbeitsverträgen.
Er darf nicht gegen Gesetze oder Verordnungen verstoßen, er hat ein Direktionsrecht, ihr nicht unbedingt ein Gewohnheitsrecht.
Deine Frage. läst einfach zu viel offen
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