Nicht erbrachte Leistung

Pflege- und Sozialrecht.
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geo
Beiträge: 72
Registriert: Fr 3. Okt 2003, 11:49

RE: Nicht erbrachte Leistung

Beitrag von geo »

Hallo
Zitat:
Zum Beispiel wurde pro Schicht 10 x Hilfe zur Auscheidung vereintbart.

Aus meiner täglichen Arbeit und innerhalb einer MDK - Begutachtung muß ich doch im Ansatz diese Aussage mehr als bezweifeln.
Frage: mit welchen Minutenwerten wurde diese Leistung hinterlegt.
Ich muß jetzt wirklich mal spotten: 10 X pro Schicht nur im Bereich Ausscheidung.....! ..? ..! ? !
komme ich schnell bei allen Leistungsbereichen in sehr hohe Pflegezeiten.
DAS kann so nicht richtig sein.
Gruß
geo



ilios1966
Beiträge: 1622
Registriert: Do 26. Aug 2004, 21:13

RE: Nicht erbrachte Leistung

Beitrag von ilios1966 »

Hallo,das ist natürlich nicht in Ordnung!!Ich denke aber,dass dies aus Angst gemacht wird,dass der Patient nicht die Pflegestufe bekommt oder behält die angestrebt ist.Leider wird fälschlicherweise angenommen,dass die Pflegekasse nur das zählt was passiert an Pflege,richtig ist jedoch,dass die geplante lt.Pflegeplanung Leistung zählt.Angabe von Gründen warum diese nicht durchgeführt werden müssen allerdings im Berichteblatt vermerkt sein.So seit ihr rechtlich auf der sicheren und richtigen Seite. Gruss ilios


Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!

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Rüdiger
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Beitrag von Rüdiger »

Hallo!

Ich vermute mal, dass es sich um einen ambulanten Dienst handelt. Mir ist schleierhaft, wer diese Rechnung bezahlen soll, den es kommt ja sicher noch Grundpflege usw. dazu.

In unseren Pflegeverträgen steht drin, dass der Patient Einsätze selbst bezahlen muss, wenn er sie nicht rechtzeitig abmeldet, rechtzeitig heißt in diesem Fall 24 h vorher (plötzliche Krankenhauseinweisung und Tod ausgenommen)

Rüdiger.


Die Sachsen haben sich zur Unterscheidung den Titel "Freistaat" zugelegt. Als wenn man die nicht an der Sprache unterscheiden könnte. Lothar de Maiziere, Jurist und Politiker

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Rüdiger
Beiträge: 97
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Beitrag von Rüdiger »

Susi, dass musst Du mir mit den 24h jetzt mal näher erklären. Seid ihr 24h bei dem Patienten oder wie habe ich das zu verstehen? Rüdiger


Die Sachsen haben sich zur Unterscheidung den Titel "Freistaat" zugelegt. Als wenn man die nicht an der Sprache unterscheiden könnte. Lothar de Maiziere, Jurist und Politiker

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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Susi

die Praxis Euerer Dokumentation ist rechtswidrig.

Ich nehme an, dass die Einkünfte aus der Pflege grad mal ausreichen, um die Rund-um-die Uhr Betreuung zu finanzieren, doch da gäbe es auch eine rechtlich saubere Lösung. Ihr könnt nämlich mit den Pflegekassen einen Einzelvertrag schließen; das heisst für jeden Patienten eine gesonderte Vergütungsvereinbarung. Das ist üblich, wenn vielleicht auch nicht sehr bekannt.

Ob Du die Möglichkeit hast, Deiner PDL und Geschäftsführung diesen Weg vorzuschlagen, kann ich leider nicht abschätzen.

Lieben Gruß Doedl


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

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doedl
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Beitrag von doedl »

Hallo Jeep,

bin etwas verwirrt; natürlich gibt es die Möglichkeit der Einzelvergütungsvereinbarungen. Ich hatte anläßlich eines Pflegekongresses für ambulante Dienste als Referenten einen Mitarbeiter der AOK Kulmbach, der genau diese Vereinbarungen bearbeitet und aushandelt.

Betrug ist die Abrechnung nicht- erbrachter Leistungen (hab ich Dich vielleicht falsch verstanden??)

Gruss Doedl


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