neues Urteil - Stürze im AH

Pflege- und Sozialrecht.
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erläuchtung
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Registriert: Mo 14. Mär 2011, 10:27

AW: neues Urteil - Stürze im AH

Beitrag von erläuchtung »

[quote=""Thunfisch""]

Kurz und knapp: Ja!

Stürze passieren. Solange ich keine grobe Fahrlässigkeit sehe - und den sehe ich hier nicht - ist der für mich hier genannte Fall im Rahmen eines normalen Sturzes. Ich kann doch niemanden ab 70 in Watte packen.

Wo ist den bei dir die Grenze beim Anleiten beim Begleiten? Nach 4-5 Wochen? Ende ersten Lehrjahres? Oder erst nach bestandenen Examen?

Was mache ich eigentlich mit Ehrenamtliche, die Besuchsdienste ausführen und mit den Bewohnern spazieren gehen? Dürfen die dann nur noch den Rollstuhl schieben?

Wo bitte soll man die Grenze setzen?[/quote]

Ok,dies ist Deine Ansicht auf genanntes Beispiel.
Ich sehe dies, wie bereits geschrieben etwas anders.

Es muss keine 'grobe Fahrlässigkeit' vorliegen, um eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz zu erwirken.
Es reicht eine Unachtsamkeit.

Jeder von uns nimmt dies uneingeschränkt im täglichen Leben in Anspruch.
Wozu schließen wir ab/ haben wir alle eine Hausrat- ,Privat- Haftpflichtversicherung ectpp. ?
Doch wohl nicht, um uns selbst davor abzusichern, dass wir anderen Personen 'grob fahrlässig' Schaden zufügen wollten?!

Ehrenamtliche und Besuchsdienste begleiten bei uns die Bew.
Jede pflegerische Tätigkeit und dazu gehört auch ein Transfer, wird von diesen nicht ausgeführt - weil pflegerische Tätigkeit.
Übernehmen diese Aufsichtspersonen trotzdem selbst diese Tätigkeit, liegt es dann nicht mehr in meiner Obhutspflicht.

Kein Bew. soll in Watte gepackt werden.
Aber jeder Bew. hat , denke ich , einen Anspruch auf eine unfallfreie Versorgung.
Dafür sind wir ausgebildet, ...und diese Ausbildung hat nun mal kein FSJ- ler!

@ agidog,

es war nur ein Beispiel.

Warum soll die KK die Kosten übernehmen, wenn diese doch für den Kostenverursacher einen anderen sieht?
Die Fragebögen der KK kennen wir doch alle, wenn eine Einweisung ins KH erfolgte, auf Grund einer Notbehandlundsversorgung.
(...übernimmst Du freiwillig Kosten, wenn ggf. ein anderer den Schaden verursacht hat?)

Abschließend zu dieser Thematik, begrüße ich den Beitrag von Dipl.-Med Wolfgang Meyer, welcher unter dem zitierten Link als Antwort gegeben wurde.



Benutzer 204 gelöscht

AW: neues Urteil - Stürze im AH

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Die Fragebögen der KK kennen wir doch alle, wenn eine Einweisung ins KH erfolgte, auf Grund einer Notbehandlundsversorgung.
Ne ich kenne diesen Fragebogen nicht .Und ich habe schon viele Bew. ins KH geschickt bzw. schicken lassen ,angeordnet von NA oder BA.

Aber schon des öfteren Fragebögen von KK wegen "Sturz" bekommen und natürlich nicht die Fragen beantwortet .Einige Kassen übergeben diese Fragebögen sogar an RA die dann auch schon mal unverfroren Kopien der Berichtsblätter und Sturzprotokolle einfordern .Und natürlich einen persönlichen Bericht von den MA erwarten der im Dienst war als der Sturz war.
Meine "Nichtmitarbeit" hatte noch nie unangenehme Folgen für mich .

LG



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