nationale Expertenstandards verbindlich?
nationale Expertenstandards verbindlich?
Hallo,
ich war auf einer Fortbildung.
Der Dozent erzählte dort, dass einige Pflegeheime gegen die Expertenstandards geklagt hätten und dass diese nun nicht mehr verbindlich für alle Einrichtungen seien.
Weiss jemand was?
Vielen Dank!
Sophie
ich war auf einer Fortbildung.
Der Dozent erzählte dort, dass einige Pflegeheime gegen die Expertenstandards geklagt hätten und dass diese nun nicht mehr verbindlich für alle Einrichtungen seien.
Weiss jemand was?
Vielen Dank!
Sophie
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Von welchen Gerichten wurden diese Urteile "gefällt " ?
LG
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- Griesuh
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AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Hi, das mit den Expertenstandards ist wie mit der Düsseldorfertabelle für den Kindesunterhalt.
Das sind Empfehlungen, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit haben und eigentlich nur einen Anhaltspunkt bieten sollen.
Jedoch wird in Streitfällen jedesmal auf die Standards verwiesen obwohl diese keine rechtskraft haben.
Schaust du einmal hier:
http://www.ppm-online.org/verlag/artike ... ds-pflege/
Das sind Empfehlungen, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit haben und eigentlich nur einen Anhaltspunkt bieten sollen.
Jedoch wird in Streitfällen jedesmal auf die Standards verwiesen obwohl diese keine rechtskraft haben.
Schaust du einmal hier:
http://www.ppm-online.org/verlag/artike ... ds-pflege/
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 14. Nov 2012, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
- Griesuh
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AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Placebo, das was du benennst ist eine vertragliche Vereinbarung.
Oder anders ausgedrückt:
Es ist in den Versorgungs und Rahmenverträgen vertraglich geregelt diese Standards an zu wenden.
Ein Expertenstanddard ist eine Richtlinie.
Das ist jedoch keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne einer Gesetzgebung, sondern eine Vertragsangelegenheit.
Insofern sind die Expertenstandards nach den vertraglichen Vereinbarungen anzuwenden.
Wie schon als Beispiel benannt: die Düsseldorfertabelle für Kindesunterhalt. Sie hat auch keine gesetzliche Rechtsverbindlichkeit.
Genauso wie die Expertenstandards eine Leitempfehlung ohne gesetzliche Anforderung sind.
Jedoch wird in Unterhaltsfällen ein Gericht den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfertabelle berechnen und festlegen.
genau so verhält es sich mit den Expertenstandards. Kommt es zu Streitfällen wird das Gericht den Standard als Maß nehmen.
Liest du einmal hier:
http://www.richter-rae.de/aktuelles/qua ... nstandards
Oder anders ausgedrückt:
Es ist in den Versorgungs und Rahmenverträgen vertraglich geregelt diese Standards an zu wenden.
Ein Expertenstanddard ist eine Richtlinie.
Das ist jedoch keine Rechtsverbindlichkeit im Sinne einer Gesetzgebung, sondern eine Vertragsangelegenheit.
Insofern sind die Expertenstandards nach den vertraglichen Vereinbarungen anzuwenden.
Wie schon als Beispiel benannt: die Düsseldorfertabelle für Kindesunterhalt. Sie hat auch keine gesetzliche Rechtsverbindlichkeit.
Genauso wie die Expertenstandards eine Leitempfehlung ohne gesetzliche Anforderung sind.
Jedoch wird in Unterhaltsfällen ein Gericht den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfertabelle berechnen und festlegen.
genau so verhält es sich mit den Expertenstandards. Kommt es zu Streitfällen wird das Gericht den Standard als Maß nehmen.
Liest du einmal hier:
http://www.richter-rae.de/aktuelles/qua ... nstandards
Zuletzt geändert von Griesuh am Do 15. Nov 2012, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Wenn ich schon höre "nationaler Expertenstandard", rollen sich mir die Fußnägel auf. Expertenquark wäre die richtigere Bezeichnung. Diese sogenannten "Expertenstandards" sind in Wahrheit keine Standards. Wer ein klein wenig nachdenkt wird das bestätigen. Sie können bestenfalls als Orientierungshilfen verstanden werden, da jede Einrichtung sie auf ihre spezielle Struktur umbauen muß (anpassen). Einen Standard aber passt man nicht an, der ist allgemeinverbindlich.
Eine Mutter der Abmessung M10 nach DIN (das ist ein Standard) würde in jedem produzierenden Betrieb nach eigenem Gutdünken angefertigt. Die wäre nirgendwo anders kompatibel. Das wäre dann wohl kaum ein Standard = Norm. Ob ich also eine Mutter M10 in Amerika, China oder Deutschland herstelle, sie hat immer die gleiche Abmessung, ansonsten wäre das Ausschuß.
So einen Mist verzapft man also nur in der Pflege! Wieder einmal.
Eine Mutter der Abmessung M10 nach DIN (das ist ein Standard) würde in jedem produzierenden Betrieb nach eigenem Gutdünken angefertigt. Die wäre nirgendwo anders kompatibel. Das wäre dann wohl kaum ein Standard = Norm. Ob ich also eine Mutter M10 in Amerika, China oder Deutschland herstelle, sie hat immer die gleiche Abmessung, ansonsten wäre das Ausschuß.
So einen Mist verzapft man also nur in der Pflege! Wieder einmal.
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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- Griesuh
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AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Liest du weiter:
2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter.
Gesetzlich geregelt ist einzig, dass ein Qualitätsmanagement angewandt werden muss und dass Standards entwickelt werden müssen.
Was, wie, wann und wo ist eine Vertragsgeregelte Angelegenheit, die explizit in den Versorgungs - u. Rahmenverträgen zwischen Kassen und Pflegeeinrichtungen VEREINBART ist.
Hälst du dich nicht an die "Experten Standards" begehst du keinen Gesetzesverstoß, sondern einen Vertragsbruch.
Das ist schon ein Unterschied.
Zu 113 a:
(3) Die Expertenstandards sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Die Vertragsparteien unterstützen die Einführung der Expertenstandards in die Praxis.
Welcher Expertenstandard ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
Bisher nur chronische Wunden.
2) Die Vereinbarungen nach Absatz 1 können von jeder Partei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden. Nach Ablauf des Vereinbarungszeitraums oder der Kündigungsfrist gilt die Vereinbarung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung weiter.
Gesetzlich geregelt ist einzig, dass ein Qualitätsmanagement angewandt werden muss und dass Standards entwickelt werden müssen.
Was, wie, wann und wo ist eine Vertragsgeregelte Angelegenheit, die explizit in den Versorgungs - u. Rahmenverträgen zwischen Kassen und Pflegeeinrichtungen VEREINBART ist.
Hälst du dich nicht an die "Experten Standards" begehst du keinen Gesetzesverstoß, sondern einen Vertragsbruch.
Das ist schon ein Unterschied.
Zu 113 a:
(3) Die Expertenstandards sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Sie sind für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Die Vertragsparteien unterstützen die Einführung der Expertenstandards in die Praxis.
Welcher Expertenstandard ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?
Bisher nur chronische Wunden.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Diese "nationalen Expertenstandards" sind genau wie die RKI-Empfehlungen eben dieses :Empfehlungen. Ausserdem sind die meisten "Expertenstandards" völliger Mist,eben von "Schreibtischexperten" entworfen,meist realitätsfern und nicht durchführbar.
Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off !
-
- Beiträge: 91
- Registriert: Sa 23. Jul 2011, 09:23
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
@placebo:
Grishu hatte es eigendlich schon schön erklärt und zudem absolut korrekt!
Erst wenn es zu Streitigkeiten kommt, dann werden Tabellen /Standards verbindlich bzw. rechtskräftig. Alles vorher sind Empfehlungen an die man sich halten kann.
Grishu hatte es eigendlich schon schön erklärt und zudem absolut korrekt!
Erst wenn es zu Streitigkeiten kommt, dann werden Tabellen /Standards verbindlich bzw. rechtskräftig. Alles vorher sind Empfehlungen an die man sich halten kann.
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Was erwartet der Bürger denn von Politikern?
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- doedl
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- Beruf: Pflegedinosaurier
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- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Hi Alle
sorry, war mehrere Tage nicht so wirklich online:
ich habe vor kurzem erst gelesen, dass die Standards von den Kranken- und Pflegekassen abgelehnt werden. Ihr kennt ja die Aussage z. B. aus dem Deku standard, dass entsprechende Hilfsmittel unverzüglich zu Verfügung gestellt werden sollen.
Da wird einseitig eine Qualitätsverpflichtung eingefordert, die von den Vertragspartnern Kassen andersrum nicht eingehalten werden.
Ich such nächste Woche mal die Nachricht, die ich da gelesen habe.
Gruß Doedl
sorry, war mehrere Tage nicht so wirklich online:
ich habe vor kurzem erst gelesen, dass die Standards von den Kranken- und Pflegekassen abgelehnt werden. Ihr kennt ja die Aussage z. B. aus dem Deku standard, dass entsprechende Hilfsmittel unverzüglich zu Verfügung gestellt werden sollen.
Da wird einseitig eine Qualitätsverpflichtung eingefordert, die von den Vertragspartnern Kassen andersrum nicht eingehalten werden.
Ich such nächste Woche mal die Nachricht, die ich da gelesen habe.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Placebo,nehmen wir mal als Beispiel den "Expertenstandard" Schmerz :
Ich würde meinen,ein "Expertenstandard" sollte einheitlich umgesetzt werden,wenn ich aber sehe,dass allein in meinem Haus jede Station und Abteilung ihre spezifischen "Verbesserungen" hat und diese umsetzt,dann kann der ursprüngliche "Expertenstandard" also keiner sein ! Ausserdem,wenn diese Standards individuell hingebogen werden und von Krankenkassen ganz abgelehnt werden können,dann sind sie nur eines,nämlich Mist !
Ich würde meinen,ein "Expertenstandard" sollte einheitlich umgesetzt werden,wenn ich aber sehe,dass allein in meinem Haus jede Station und Abteilung ihre spezifischen "Verbesserungen" hat und diese umsetzt,dann kann der ursprüngliche "Expertenstandard" also keiner sein ! Ausserdem,wenn diese Standards individuell hingebogen werden und von Krankenkassen ganz abgelehnt werden können,dann sind sie nur eines,nämlich Mist !
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AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
@ IMC
genau richtig, nicht anderes habe ich gesagt! Viel Geld wurde dafür verpulvert und der Mist muß dann auch noch von jedem einzeln noch gekauft werden.
genau richtig, nicht anderes habe ich gesagt! Viel Geld wurde dafür verpulvert und der Mist muß dann auch noch von jedem einzeln noch gekauft werden.
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- doedl
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AW: nationale Expertenstandards verbindlich?
Hi Alle
ich habe (bis auf Wunden) alle Standards in Pflegeeinrichtungen doziert; bis auf den Kontinenzförderung finde ich alle informativ und mit viel Hintergrundinfos versehen. Damit kann man was anfangen! Der Kontinenzförderung gibt keine wirklichen Lösungen.
Was mich aber so richtig ärgert, ist diese einseitige Verpflichtung- Vertragspartner Pflege mach mal schön- Vertragspartner Kasse außen vor.
So kann Pflege eben nicht laufen.
Gruß Doedl
ich habe (bis auf Wunden) alle Standards in Pflegeeinrichtungen doziert; bis auf den Kontinenzförderung finde ich alle informativ und mit viel Hintergrundinfos versehen. Damit kann man was anfangen! Der Kontinenzförderung gibt keine wirklichen Lösungen.
Was mich aber so richtig ärgert, ist diese einseitige Verpflichtung- Vertragspartner Pflege mach mal schön- Vertragspartner Kasse außen vor.
So kann Pflege eben nicht laufen.
Gruß Doedl
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