Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Pflege- und Sozialrecht.
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Ela Baggins
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Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von Ela Baggins »

Hallo zusammen, weiß jemand, welche Qualifikation man braucht, um Nachtrufbereitschaft machen zu dürfen? Unsere Bereitschaftsleute sind zum größten Teil Pflegehilfskräfte. Außerdem wurde eine Kollegin Zwangsverpflichtet, die ihren demenzkranken Vater mit Weglauftendenz zuhause pflegt. Ist das Rechtens?



stormrider
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von stormrider »

Was steht in euren Arbeitsverträgen?
Was für Arbeiten müssen durchgeführt werden? Wenn Arbeiten erforderlich sind, die eine exe benötigen, dürfen Pflegehilfskräfte die Arbeit nicht machen.



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doedl
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von doedl »

Entgegen der Heimpersonalverordnung sagt im ambulanten Dienst keine Regelung, dass eine Rufbereitschaft nur durch Examinierte gewährleistet werden muss. Von daher erstmal rechtens, wenn Pflegehelfer verpflichtet werden.

Gruß Doedl


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stormrider
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von stormrider »

Und was ist, wenn dann Arbeiten, die nur eine exe durchführen darf, erforderlich sind? Das widerspricht sich doch dann.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Möööönsch Stormrider.......

.....uralter Hut.
Wird halt eine Exe als HB (Hintergrundbereitschaft) in den Plan gepinselt.



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doedl
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von doedl »

Hi Alle,

was fallen denn nachts für Aufgaben an, die nur eine Exe durchführen dürfte?

Ist es ein medizinischer Notfall, dann muss eh die Rettungsleitstelle ran; ist es ein pflegerischer Notfall, dann ists bei einem "normalen" ambulanten Dienst doch nix, was eine Pflegefachkraft machen müsste.

Oder seh ich das zu naiv?

Gruß Doedl


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stormrider
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von stormrider »

Was ist mit Portversorgung? Insulin etc.?
Klar kann man eine exe in den Hintergrundplan pinseln, aber als Hilfskraft würde ich mir den Schuh nicht anziehen.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Und was ist mit Bedarfsmedikation?

Kann bei Ca-Patienten gerne mal ein Btm sein.

Als PHK oder deren PDL hätte ich da ganz böse Zahnschmerzen.



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doedl
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von doedl »

Ok, die Eventualitäten sehen immer schwierig aus; die Realität ist ne andere. Nachteinsätze eines "normalen" Pflegedienstes bestehen erfahrungsgemäß aus: die Wechseldruckmatraze hat ne Macke, jemand hat sich neben das Bett gesetzt, das Inko- Material ist ausgelaufen.

Portversorgung- das machen schon viele amb. Dienste im Regelfall nicht- BTM- wieso kann ich als Exe die Bedarfsmedi nicht für den Fall x stellen? Insulin in der Nacht?

Egal wie auch immer: wenn ich die Ausnahmen suche, wird mir immer was einfallen, warum ein Pflegehelfer keine Nachtbereitschaft machen kann, soll. Mit einer guten Organisation im Hintergrund sollte das aber echt kein Problem sein.

Gruß Doedl


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stormrider
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von stormrider »

Vorschriften zur Personalqualifikation gelten auch bei Rufbereitschaften. Nur um die exen zu entlasten, muß man nicht dagegen verstoßen. Es geht hier nicht um Ausnahmen suchen, sondern darum, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Gute Organisation gibt es meist nicht im Hintergrund, zumal dann ja eine 2. Person 2. Rufbereitschaft haben müßte, die auch bezahlt werden sollte.

Aussagen wie gute Organisation im Hintergrund zeugen meines Erachtens nicht von Professionalität. Bisher habe ich noch nirgendwo eine gute Hintergrundorganisation erlebt. Da war niemand im Hintergrund und die Pflegehilfskräfte mußten schauen wie sie klar kamen.



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Griesuh
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AW: Nachtrufbereitschaft im ambulanten Pflegedienst

Beitrag von Griesuh »

Im ambul. Bereich gibt es keine Vorschrift, dass nur Examnierte die Rufbereitschaft machen dürften.
Sollte eine Hilfskraft (mind. 1 Jährige) die RB machen, so steht für die genannten Fälle immer eine 3 jährig examinierte im Hintergrund.
All das was hier aufgezählt wurde, ist bei den meisten PD's dermaßen selten, dass nicht zwingend eine Exe die RB machen muss.
Hat ein PD solche Fälle , wie bei mir, so wird die RB grundsätzlich von einer exe erbracht.
Und noch was, jede in der Pflege eingesetzte Kraft muss in Erster Hilfe unjd für Notfälle geschult sein. ( Wird bei der QP durch den MDK abgefragt und die nachweise verlangt) Somit ist für den Ersteinsatz alles OK.
Sollte es wirklich so tramatisch sein, so ist Grundsätzlich neben der Hintergrund exe, die Leitstelle an zurufen und ein RTW an zu fordern.
Da zu brauchst du kein examen.


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