Mitteilungspflicht?

Pflege- und Sozialrecht.
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Benutzer 5647 gelöscht

Mitteilungspflicht?

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Hallo,
bin ich als Pflegekraft tatsächlich rechtlich verpflichtet, außer im Akutfall, auch bei z.B. Mediänderungen jedesmal den Betreuer, Angehörigen direkt telefonisch zu informieren?
Wir haben darüber gerade eine größere Diskussion

Ich bin der Meinung, es besteht für Angehörige auch die Pflicht, sich nach Änderungen zu erkundigen.



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Nöööö !

Muttu nich tun !

Da gibt es nur eine Ausnahme :
Das ist mit dem Betreuer/Angehörigen im Pflegevertrag vereinbart.
(und wird honoriert !)



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von thomas09 »

Jaaaa, musst du schon und hat mit dem Pflegevertrag gar nix zu tun

http://www.wegweiser-demenz.de/no_cache ... tid%5D=533

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet ... behandlung

Hier gehts ausschließlich um Betreuerrechte.
Angehörige haben kein Mitbestimmungsrecht und dürfen nicht mal informiert werden - Schweigepflichtsverletzung.

Natürlich muss der Betreuer an Stelle des Betreuten dem Zustimmen, als ob ich selbst mich entscheiden würde, ob ich Medikamente nehme oder nicht.
Einschränkungen, wenn der zu Betreuende Einsichtsfähig ist oder bei Lebensgefahr, ausgeführt im zweiten link.



Erbsenbrotsuppe
Beiträge: 27
Registriert: Fr 16. Mai 2014, 21:58

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

Ich frage mal etwas provokativ in die Runde:

Wieso MUSS das PFLEGEPERSONAL den Betreuer informieren, wenn der Arzt seine Therapie ändern will? In dem Bundesanzeiger-Link (s.o.) steht doch lediglich sinngemäss, dass sich der Betreuer vom Arzt aufklären lassen muss.



Benutzer 5647 gelöscht

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Danke, für eure Antworten
Rechtsgrundlage: § 1897 Abs. 1 und § 1901 Abs. 1 - 4 BGB
Bei der Informationsbeschaffung kann der Betreuer z.B. auf Gutachten, Betreuungsverfügungen, Informationen von Ärzten, Pflegenden, Mitarbeitern von sozialen Diensten und von anderen Helfern oder Personen aus dem Umfeld des Betreuten (z.B. Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn) zurückgreifen.

wenn ich den Text oben lese, heißt dass für mich, dass ich nicht zwingend den ersten Schritt tun muss, sondern dass auch der Betreuer auf mich zu kommen sollte.
Absprachen können natürlich entsprechend getroffen werden.
Bei uns herrscht die Meinung, wir sind in jedem Fall verpflichtet, jegliche Information an die Angehörigen / bzw. Betreuer weiter zu geben.



Erbsenbrotsuppe
Beiträge: 27
Registriert: Fr 16. Mai 2014, 21:58

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Erbsenbrotsuppe »

Hallo Juca,

ich sehe das genauso wie Du. Wenn der gutverdienende Arzt seine Therapie ändern möchte, kann er das selbst mit dem Betreuer kommunizieren, er ist ja schliesslich schon gross. Warum MÜSSEN Pflegende ständig irgendwen über irgendwas informieren, was andere entscheiden und verantworten? Haben wir nichts anderes zu tun? Und ergibt das in der Praxis überhaupt Sinn ständig über drei Ecken zu kommunizieren? Sind schon sehr bequem diese anderen Berufsgruppen, weil sie sich auf das Pflichtgefühl der Pflegenden verlassen können...

Etwas anderes ist es natürlich, wenn es wichtige pflegerische Belange betrifft. Dann sind wir als Pflegepersonal klar dafür verantwortlich den Betreuer in Kenntnis zu setzen.

Sorry, wenn das jetzt etwas barsch rüberkommt. Aber ich bin gerade zufällig heute wegen genau sowas ziemlich sauer...

Und ich plädiere auch nicht dafür, keine Informationen weiterzugeben. Ich wehre mich lediglich gegen die Behauptung, wir MÜSSTEN immer und auf jeden Fall...



Benutzer 204 gelöscht

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Bereits beim Aufnahmegespräch -der/die Bew. ist noch nicht da-wird geklärt wer Ansprechpartner ist .Gibt es also Betreuuung ?Wenn nicht wer soll dann im Notfall u.o. bei Unvorhersehbarem informiert werden ?
Gibt es keine Betreuung aber mehrere Angehörige muß sich die Famillie entscheiden wer "der" Ansprechpartner ist - und das ist nicht immer leicht wenn die nächsten Angehörigen sich untereinander nicht grün sind .Gibts leider öfters. .
Ist der Bew. nicht dement entscheidet er natürlich wer angerufen .Aber i.d.R.
haben diese meist selbst ein Telefon .Für Notfälle siehe oben.

Ist Bew. eingezogen wird der Betreuer/verantw.Angehörige gebeten zu entscheiden wann er angerufen werden möchte -wann nicht u. zu welcher Uhrzeit.Geben sie nichts an gibts auch keine Anrufe .
Möchten sie ärztl.Infos können sie bei 2 HA Termine machen wenn diese zu
ihren wöchentlichen Visiten da sind .Bei allen anderen müssen sie in die Praxen .



Benutzer 5647 gelöscht

AW: Mitteilungspflicht?

Beitrag von Benutzer 5647 gelöscht »

Gesundheitssorge – Betreuungsrecht-Lexikon
Das Bundessozialhilfegericht sah es als Pflicht des...
bundesanzeiger-verlag.de
Zitat: Bei der Informationsbeschaffung kann der Betreuer z.B. auf Gutachten, Betreuungsverfügungen, Informationen von Ärzten, Pflegenden, Mitarbeitern von sozialen Diensten und von anderen Helfern oder Personen aus dem Umfeld des Betreuten (z.B. Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn) zurückgreifen. Dies kann aber nicht in allen Fällen den persönlichen Kontakt zum Betreuten ersetzen, da die Wünsche des Betreuten nur mit diesem geklärt werden können und das Selbstbestimmungsrecht besonders geachtet und beachtet werden muss (§ 1901 Abs. 2 BGB).
nicht delegierbar sind, also vom Betreuer persönlich und selbst zu erbringen sind; Beispiele: eine Entscheidung fällen, die Besprechung wichtiger anstehender Entscheidungen mit dem Betreuten, das Gespräch mit dem Arzt bei einwilligungsunfähigen Betreuten (telefonisch oder persönlich - wenn der Aufgabenkreis Gesundheitssorge bestimmt ist), die Verantwortung für die Tätigkeit dem Betreuten, dessen Erben und dem Vormundschaftsgericht gegenüber



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