Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen, mögliche Rechtliche Folgen

Pflege- und Sozialrecht.
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Snoopy77
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von Snoopy77 »

Hallo ,

ich muß mich einfach mal einmischen.
mal eine frage an den f-t hoffmann:was würdest du tun wenn deine frau/mutter /vater oder wie auch immer(nur mal so als beispiel)im heim ist weil sie stark dement ist und eines tages kommst du deine angehörige besuchen und siehst grad durch zufall wie sie/er am medikamententablett das unbeaufsichtigt da steht ,sich herlich dran bedient und dir fröhlich mitteilt das diese schöne bunte perle gut schmeckt.
wie würdest du nun reagieren???
Was ist wenn deine angehörige grade mal ein RR senkendes medikament genommen hat was sie für sie/er persönlich grade mal tötlich sein könnte weil grade sie/er eh schon einen niedrigen RR hat.oder ein herzmedikamnt??
ich glaube du würdest die nächste beste ex.-pflegekraft zur rede stellen und wenn deinen angehörigen auch noch folgen oder schäden davon trägt wärst du ganz schnell bei der PDL oder HL,oder nicht???

ich persönlich habe auf einer geratrie gearbeitet und da ist es absolute PFLICHT alle medikamente wegzuschliessen oder nicht unbeaufsichtigt lassen!!!!was ich aber auch schon vorher getan habe und bei uns in der einrichtung dürfen wir die nicht einfach so stehen lassen,werden wir erwischt gibts ärger wenn nicht sogar schon ne abmahnung.

gruss


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schensi
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von schensi »

Guten Abend,
Ich stelle in Frage, ob eine Pflegestandard per se ausreichend ist, da unter bestimmten und nicht allgemeingültig zu formulierenden Aspekten von diesem abgewichen werden kann. Würde man nun also annehmen, dass ein Pflegestandard ausreichend wäre, wäre es ein Leichtes, bei Missachten des Standards eine "Ausrede" zu finden, der dieses Missachten rechtfertigt.
Meines Erachtens wäre es sinnvoll, hier bei einer Verfahrensanweisung zur Regelung des Umgang mit Medikamenten - wie sie durchaus denkbar üblich sein dürfte - anzuknüpfen, da diese absolut bindend für den Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung ist und somit im Falle eines Missachtens auch Grundlage für disziplinarische Maßnahmen sein kann.
Es wäre ebenfalls überlegenswert, inwieweit ein Bezug zum Berufsbild entsprechend der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie zu den Verordnungen selbst des entsprechenden Berufes hergestellt werden könnte und somit daraus disziplinarische Maßnahmen ableitbar sind. Der Umgang mit Medikamenten ist zweifelsohne Bestandteil der entsprechenden Verordnungen in der Alten- und Krankenpflege.

Jens



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doedl
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Hallo Alle

es gibt schon Rechtsgrundsätze, die o. g. Vorgehensweise bestimmen

Sorgfaltspflicht des Altenheimes: "Der Träger eines Alten- und Pflegeheimes muss den besonderen Schutzbedürfnissen von Heimbewohnern durch eine gesteigerte Sorgfaltspflicht nachkommen.

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. 9. 2001 AZ: 4 C 139/01"

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers: "Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bestimmte Tatigkeiten zuzuweisen und nähere Anweisungen über Art, Umfang, Zeit und Ort der Dienstleistung zu treffen. "Quelle: wernerschell.de

Die Delegation ärztlicher Behandlung an nichtärztliches Personal.

Da in einem Altenheim grundsätzlich behandlungspflegerische Tätigkeiten vom Arzt delegiert werden, obliegt es einerseits dem Arzt, sich von den Fähigkeiten des nicht-ärztlichen Personals zu überzeugen (bei einer exam. Pflegekraft kann er davon ausgehen, dass sie Tätigkeiten beherrscht, die sie in der Ausbildung gelernt hat)- andererseits muss das Altenheim klare Anweisungen geben, wer welche Tätigkeiten ausführen darf, kann.

Dies geschieht z. B. in Stellenbeschreibungen, in Verantwortungsmatrixen oder Pflegestandards. Das Qualitätshandbuch erfüllt somit den Status von Dienstanweisungen und ist Grundlage des Arbeitsvertrages- sollte auch so im Vertrag beschrieben sein.

Damit ist klar- Arbeitnehmer, verhalte Dich nach Anweisung!

Schensi- mir würde keine "Ausrede" einfallen, die es rechtfertigt, ein Meditablett rumstehen zu lassen (höchstens die Bude brennt!!)

Natürlich sollten Nichtbeachtung der Anweisungen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

F-T- Hofmann, hoffe Deine Frage ist damit beantwortet.

Gruß Doedl



schensi
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von schensi »

Hallo Doedl,
Schensi- mir würde keine "Ausrede" einfallen, die es rechtfertigt, ein Meditablett rumstehen zu lassen (höchstens die Bude brennt!!)
So sollte das auf keinen Fall in Bezug auf den Umgang mit Medikamenten verstanden werden, zwanghaft nach einer Ausrede zu suchen. Vielmehr ging es mir um den allgemeinen Begriff eines Standards und dessen (mögliche) Handhabung.

Jens
Zuletzt geändert von schensi am Fr 27. Jan 2006, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.



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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Hallo FTH

kennst Du Klie?? Ist der Rechtsguru für Altenheim und Pflege- ebenso wie Böhm; vielleicht siehst Du mal im Buchhandel nach, was es da so alles gibt. Klie steht bei mir seit vielen Jahren im Regal.....

Gruss Doedl



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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Off-Topic:

Nee nicht der Erwin, ist ein anderer Böhm gggg



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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Alsoooooooooooooooo

der Knabe heisst Hans Böhme................. "Pflegerechtswissen kurz und bündig" hat er geschrieben

Gruss Doedl



Dirk Höffken
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Kurze Anmerkung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo.
@f-t-hofmann
„Ich habe gehört, Medikamente darf man nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Das macht auch Sinn, gerade, wenn demenzkranke Patienten auf der Station sind.“ ...

@Gast
„Es geht dem Fragesteller doch wohl nicht darum, was ist, wenn was passiert, sondern ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, wenn Medikamente unbeaufsichtigt irgendwo stehen.“
Welchen Zweck der Fragesteller verfolgt ist entgegen der Annahme des Gastes gerade nicht ersichtlich! Aller Antworten beziehen sich ausschließlich auf ein Fehlverhalten des Pflegepersonals und stellen somit nicht den Schutz der Bewohner in den Mittelpunkt, sondern suchen nach Sanktionsmöglichkeiten für (angenommenes) Fehlverhalten des Pflegepersonals.

Medikamente befinden sich (teilweise) im Besitz der Bewohner, die diese u.a. in ihren leicht zugänglichen Räumlichkeiten aufbewahren. Geht es um den Schutz desorientierter Bewohner, und nicht nur um Sanktionsmöglichkeiten gegen das Pflegerpersonal, wäre auch hieran zu denken.
@doedl
... „Schensi- mir würde keine "Ausrede" einfallen, die es rechtfertigt, ein Meditablett rumstehen zu lassen (höchstens die Bude brennt!!)“ ...
Ist z.B. einem Träger die chronische Unterbesetzung und erhebliche Überlastung des Pflegepersonals bekannt und nimmt er dies ohne Maßnahmen hin, müsste bei Fehlverhalten des Pflegepersonals und einer darauf hin erfolgten Abmahnung über die Rechtmäßigkeit einer solchen Sanktion diskutiert werden. Verlangt der Arbeitgeber z.B. durch Dienstanweisungen ein Verhalten das dem Arbeitnehmer objektiv unmöglich ist, wäre dies aus meiner Sicht treuewidrig und eine darauf hin erfolgte Sanktion unwirksam.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Dirk- was soll das??? Ich denke FTH hat seine Frage sehr präzise gestellt- und wohl auch präzise Antworten bekommen. Ich konnte daraus weder die Frage nach Medis, die von Bewohnern aufbewahrt werden, noch Vorgehensweisen nach Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern entnehmen.

Gruss Doedl



Snoopy77
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von Snoopy77 »

Hallo gast,

erst mal ist es ja schon merkwürdig was da bei euch auf station passiert.klar ich wäre auch völlig durcheinander und würde sogar an mir selber zweifeln und so....
ich würde dann allerdings folgendes machen :zur PDL gehen und ihr schildern was du nun so seit tagen festgestellt hast ohne den verdacht von dir zu schildern.fragen ob du weiterhin erst mal die Medis.-dispenser wöchentlich stellen sollst und wenn ja,dann die PDL höflich darum bitten ob sie nach deinem stellen selber kontrollieren möchte und auch mal fragen ob sie sich die zeit nehmen kann auch auch mal des öfteren unter dieser woche(für die woche du gestellt hast) zu kontrollieren.anderen weg wüßte ich im moment auch nicht aber ob das auch in die realität umzusetzen ist......das ist die frage,
gruss luci

p.s ich wünsche dir allerdings viel erfolg


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doedl
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AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von doedl »

Hallo Gast

schwieriges Thema....

Das Gespräch bei der PDL halte ich für einen guten Ansatz; allerdings würde ich ihr klaren Wein einschenken, was den Verdacht gegen die Kollegin angeht.

Eine Weigerung, Medis zu stellen, halte ich für falsch- als examinierte Kraft gehört es zu Deinen Arbeitsaufgaben- wäre also Arbeitsverweigerung. Wie kommt eine solche Weigerung an- Du- PDL hast mich gerügt, nun zeig ich Dirs- oder, Eingeständnis, dass Du unfähig bist, Medikamente zu stellen.........

Also bleib bei der Wahrheit, wenn es auch ziemlich schwierig sein dürfte, der Kollegin etwas nachzuweisen. Eine Videoüberwachung ist unzulässig (müsste glaub ich erst bei der Staatsanwaltschaft genehmigt werden, unwahrscheinlich bei dem "Tatbestand") Kollege Zufall vielleicht- jemand sieht etwas, was ihm spanisch vorkommt?

Du hast hier alles sehr glaubwürdig geschildert- wiederhole genau das auch bei der Vorgesetzten. Bitte sie stichprobenartig Deine Dosetten zu kontrollieren; vielleicht kann es auch jemand der Kollegen übernehmen.
Damit machst Du klar, dass es Dir um die Sache geht, Du Dir der Verantwortung bewusst bist und an Lösung des Problems interessiert.

Jedenfalls toi toi toi, vielleicht weiss noch jemand guten Rat

Gruß Doedl



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