Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen, mögliche Rechtliche Folgen

Pflege- und Sozialrecht.
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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Gast,

ich kenne dein Problem. auf meinem vorherigen Arbeitsplatz wurde tgl vom Nachtdienst gerichtet (Ich war dort Dauernachtwache). Meine eine Kollegin wollte mich loswerden und hat sogar verlauten lassen. "Medikamente könne man ja auch vertauschen" bezogen auf mich. Ich ging zur PDL und fand leider keine Unterstützung. Bei uns ist aber vom Qualitätsmanagement etwas verankert, was ich mir zunutzen gemacht habe. Der Frühdienst muss die gerichteten Medis vom ND Kontrollieren und das habe ich mir auserbeten, dass sie das direkt nach der Übergabe macht und schriftlich dokumentiert.

Gruss Sophie



Nachteule
Beiträge: 90
Registriert: Fr 27. Aug 2004, 17:16

AW: Medikamente unbeaufsichtigt stehen lassen

Beitrag von Nachteule »

Ich danke euch für die Antworten.

Hatte gestern das Gespräch mit der PDL.
Habe ihr alles genau wie es war geschildert und sie gebeten die Dosetts nach meinem stellen zu kontrolieren.
Sie wird auch der Sache mit der verschwundenen Tablettenschachtel nachgehen.
Da die Rezeptkopie auch nicht auffindbar ist, genauso wie die Bestellung, will die PDL in der Arztpraxis anrufen und nachfragen, wann die letzten Bestellungen diesbezüglich waren. Bin gespannt was dabei rauskommt.

Heute nochmal ein Gespräch mit PDL und 2 Kollegen.
Unsere, "ach so perfekte",(sagt sie selbst immer) hat einen groben Lagerungsfehler gemacht. Wir haben einen BW der schon einigemale versucht hat sich auf den Bauch zu drehen, welches schon länger bekannt ist, sie hat bei ihm keineLagerungskissen genommen, so das er sich auf den Bauch drehen konnte. Normaler Weise sichern wir den BW zusätzlich sogar noch mit einem festen Kissen vor dem Körper ab. Aber garkein Kissen, weder im Rücken noch sonst wo? Eine Schülerin die dabei war kann dies bestätigen und muss nun dabei sein beim Gespräch.
Habe lange mit mir gerungen ob ich dies melde, weil ich kein Anschwärzer bin. Aber gerade besagte Kolegin schwärzt ständig wegen kleinigkeiten an.
Außerdem fand ich die Situation nicht sehr prikelnt als ich ihn so vorgefunden habe.
Dachte zu erst, das kann nur die Schülerin gewesen sein, weil so etwas keiner erfahrenen Kraft passieren kann.

Verstehe nicht wieso jemand auf Kosten der BW, einer Kollegin, etwas auswischen will.

Na ja, mal schauen wie es weiter geht.
Wir haben auch demnächst eine Teamsitzung wegen besagter Kollegin, weil alle ihre Schwierigkeiten mit ihr haben.

Sorry, das mein erster Beitrag als Gast war, hatte vergessen mich anzumelden.



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Antwort - @doedl

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Christel,

eine etwas verspätete Antwort. Mir ist vor einer Woche bewusst geworden das ich zum deutschen Michel mutiere und daraufhin habe ich in einer emotionalen Spontanreaktion alle Brücken hinter mir abgebrochen. Adresse ab April: Jeden Tag unter einer anderen Brücke. So schlimm wird´s dann hoffentlich doch nicht kommen! :-(
@doedl
Dirk- was soll das??? Ich denke FTH hat seine Frage sehr präzise gestellt- und wohl auch präzise Antworten bekommen. Ich konnte daraus weder die Frage nach Medis, die von Bewohnern aufbewahrt werden, noch Vorgehensweisen nach Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern entnehmen.

Gruss Doedl
Im Ausgangsbeitrag ist von „man“ und nicht von Pflegepersonal die Rede. Auch vom Sinn her macht es keinen Unterschied, ob ein desorientierter Bewohner Medikamente, die vom Pflegepersonal stehen gelassen wurden oder durch die im Besitz anderer Bewohner zu sich nimmt. Beides hätte eine Medikamentenintoxikation zur Folge. Dem Träger erwachsen aus beiden Ausgangssituationen Schutzpflichten gegenüber einem z.B. desorientierten Bewohner. An dieser Stelle sei nur auf die umfangreiche Rechtssprechung zum voll beherrschbaren bzw. nicht voll beherrschbaren Gefahrenbereich verwiesen. Die Interventionsmöglichkeiten unterscheiden sich jedoch.

Zum anderen ging es weniger um Überlastungsanzeigen, sondern um die grundsätzliche Pflicht des Arbeitnehmers den Anweisungen des Arbeitgebers im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nachzukommen. Dies ist unbestritten!
@doedl
... „Dies geschieht z. B. in Stellenbeschreibungen, in Verantwortungsmatrixen oder Pflegestandards. Das Qualitätshandbuch erfüllt somit den Status von Dienstanweisungen und ist Grundlage des Arbeitsvertrages- sollte auch so im Vertrag beschrieben sein.

Damit ist klar- Arbeitnehmer, verhalte Dich nach Anweisung!

Schensi- mir würde keine "Ausrede" einfallen, die es rechtfertigt, ein Meditablett rumstehen zu lassen (höchstens die Bude brennt!!)“ ...
Gerade hier entseht ein Problem! Selbst einem verständigen und bemühten Arbeitnehmer ist es kaum noch möglich alle Richtlinien zu kennen und dann auch noch zu befolgen. Der Arbeitgeber könnte mit diesem Vorgehen alle Verantwortung auf den Arbeitnehmer abwälzen, der Arbeitnehmer ist gar nicht in der Lage sich bei der derzeit herrschenden Stellensituation zu weigern einen Vertrag mit solchen Verweisungsklauseln zu unterschreiben. Würde die Rechtsordnung bzw. -sprechung dieses Vorgehen uneingeschränkt zulassen, wäre der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wehrlos ausgeliefert. Gerade du als Altenpflegerin und Qualitätsmanagerin weißt doch, dass jede Pflegekraft mehrmals am Tag z.B. gegen Qualitätsstandards verstößt. Ohne jede Absicht! So kann es jeder Pflegekraft passieren das sie mal ein Medikamententablett offen herumstehen lässt. Das sollte nicht vorkommen, aber wir sind alle nur Menschen und Menschen machen nun mal Fehler!

In diesem Sinne hoffe ich dieses, nennen wir es mal Missverständnis ;-) ausgeräumt zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Dirk Höffken



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